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   FG München, 05.04.2017 - 4 K 1859/15   

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FG München, 05.04.2017 - 4 K 1859/15 (https://dejure.org/2017,17166)
FG München, Entscheidung vom 05.04.2017 - 4 K 1859/15 (https://dejure.org/2017,17166)
FG München, Entscheidung vom 05. April 2017 - 4 K 1859/15 (https://dejure.org/2017,17166)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BGB § 1922; BGB § 1929; BGB § 1927; BGB § 2087 Abs. 2; BGB § 2147; BGB § 133; AO § 174 Abs. 4; AO § 174 Abs. 5 S. 1; ErbStG § 3 Abs. 1 Nr. 1; ErbStG § 10 Abs. 5
    Abgewiesene Klage im Streit um die Ermittlung des Wertes des erbschaftssteuerrechtlichen Erwerbes von Bankkreditschulden

  • rewis.io

    Abgewiesene Klage im Streit um die Ermittlung des Wertes des erbschaftssteuerrechtlichen Erwerbes von Bankkreditschulden

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abgrenzung Erbe und Vermächtnisnehmer

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Abgrenzung Erbe und Vermächtnisnehmer - Wertansatz des Nießbrauchs - Bindung des hinzugezogenen Verpflichteten bei erfolgreichem Einspruch des Berechtigten - hinreichende Beteiligung am Besteuerungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Erbschaftsteuerrechtlicher Erwerb eines Vermächtnisnehmers

Papierfundstellen

  • EFG 2017, 1005
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 20.06.1962 - V ZR 219/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus FG München, 05.04.2017 - 4 K 1859/15
    Werden hingegen durch die Grundschuld anderweitige, nicht mit der vermächtnisweise erworbenen Immobilie im Zusammenhang stehende Schulden gesichert, ist der Tatbestand des § 2166 BGB nicht erfüllt (BGH Urteil vom 20. Juni 1962 V ZR 219/60, BGHZ 37, 233).
  • BGH, 22.05.1963 - V ZR 112/61
    Auszug aus FG München, 05.04.2017 - 4 K 1859/15
    Die für Hypotheken geltende Vorschrift des § 2166 BGB findet gemäß § 1192 Abs. 1 BGB auch entsprechend auf Grundschulden Anwendung, falls die hierdurch dinglich gesicherte persönliche Verbindlichkeit in einem unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Immobilie steht (BGH Urteil vom 22. Mai 1963 V ZR 112/61, NJW 1963 1612).
  • BGH, 07.07.2004 - IV ZR 135/03

    Voraussetzungen einer Erbeinsetzung; Zuweisung des Pflichtteils; Verfügung über

    Auszug aus FG München, 05.04.2017 - 4 K 1859/15
    Demgegenüber setzt die Auslegung eines Testamentes im Sinne einer Erbeinsetzung nicht notwendigerweise voraus, dass dem Erben dem Werte nach der größte Teil des Nachlasses verbleibt (BGH Urteil vom 7. Juli 2004 IV ZR 135/03, NJW 2004, 3558).
  • OLG Düsseldorf, 05.08.2016 - 3 Wx 74/16

    Testamentsauslegung hinsichtlich Erbeinsetzung oder Vermächtnisanordnung

    Auszug aus FG München, 05.04.2017 - 4 K 1859/15
    Ausnahmen hiervon sind denkbar, wenn der Erblasser sein Vermögen vollständig den einzelnen Vermögensgegenständen nach verteilt hat, wenn er dem Bedachten die Gegenstände zugewendet hat, die nach seiner Vorstellung das Hauptvermögen bilden, oder nur Vermächtnisnehmer vorhanden wären und nicht anzunehmen ist, dass der Erblasser überhaupt keine Erben berufen und seine Verwandten oder seinen Ehegatten als gesetzliche Erben ausschließen wollte (Bundesgerichtshof - BGH - Urteil vom 19. Januar 2000 IV ZR 157/98, ZEV 2000, 195; Oberlandesgericht - OLG - Düsseldorf Beschluss vom 5. August 2016 I -3 Wx 74/16, 3 Wx 74/16, FamRZ 2017, 485).
  • BGH, 19.01.2000 - IV ZR 157/98

    Abgrenzung von Vermächtnis und Erbeinsetzung

    Auszug aus FG München, 05.04.2017 - 4 K 1859/15
    Ausnahmen hiervon sind denkbar, wenn der Erblasser sein Vermögen vollständig den einzelnen Vermögensgegenständen nach verteilt hat, wenn er dem Bedachten die Gegenstände zugewendet hat, die nach seiner Vorstellung das Hauptvermögen bilden, oder nur Vermächtnisnehmer vorhanden wären und nicht anzunehmen ist, dass der Erblasser überhaupt keine Erben berufen und seine Verwandten oder seinen Ehegatten als gesetzliche Erben ausschließen wollte (Bundesgerichtshof - BGH - Urteil vom 19. Januar 2000 IV ZR 157/98, ZEV 2000, 195; Oberlandesgericht - OLG - Düsseldorf Beschluss vom 5. August 2016 I -3 Wx 74/16, 3 Wx 74/16, FamRZ 2017, 485).
  • BFH, 11.04.1991 - V R 40/86

    Dritte - Einspruchsentscheidung - Abhilfebescheid

    Auszug aus FG München, 05.04.2017 - 4 K 1859/15
    Nur unter diesen Voraussetzungen ist der hinzugezogene Dritte auch im Sinne der Änderungsbefugnis des § 174 Abs. 5 Satz 1 AO am Besteuerungsverfahren des Einspruchsführers hinreichend beteiligt worden (vgl. BFH Urteil vom 11. April 1991 V R 40/86, BFHE 164, 176, BStBl II 1991, 605).
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