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   KG, 14.07.2020 - 14 U 105/19   

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https://dejure.org/2020,79662
KG, 14.07.2020 - 14 U 105/19 (https://dejure.org/2020,79662)
KG, Entscheidung vom 14.07.2020 - 14 U 105/19 (https://dejure.org/2020,79662)
KG, Entscheidung vom 14. Juli 2020 - 14 U 105/19 (https://dejure.org/2020,79662)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 243 Abs 1 AktG, § 245 Nr 1 AktG, § 246 AktG, § 249 AktG, § 195 BGB
    Zulässigkeit einer Regelung in Satzung einer Aktiengesellschaft zu Wegfall eines Auszahlunganspruchs zulasten unbekannter Aktionäre vor Ablauf der Regelverjährung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Antrag auf Nichtigerklärung eines Beschlusses über die Änderung einer Satzung zur Abwicklung einer Gesellschaft Beginn einer Hinterlegungsfrist Dauer einer Verjährungsfrist

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.11.2004 - IX ZR 229/03

    Berücksichtigung neuen, unstreitigen Sachvortrages in der Berufungsinstanz

    Auszug aus KG, 14.07.2020 - 14 U 105/19
    Eine Präklusion gemäß § 531 Abs. 2 ZPO scheidet schon deshalb aus, weil der gerügte Inhalt des Beschlusses der Hauptversammlung vom 09. Juli 2018 zwischen den Parteien unstreitig ist und neues unstreitiges Vorbringen in der Berufungsinstanz zu berücksichtigen ist (BGH, Urteil vom 18. November 2004 - IX ZR 229/03, NJW 2005, 291-293, Rn. 11 ff. nach juris; Heßler in Zöller, ZPO, 33. Aufl. 2020, § 531 ZPO, Rn. 20 m.w.N.).
  • BGH, 19.03.2009 - IX ZB 152/08

    Bedeutung einer nach Schluss der mündlichen Verhandlung geltend gemachten

    Auszug aus KG, 14.07.2020 - 14 U 105/19
    Für den Kläger ist eine formelle Beschwer in dem Sinne erforderlich, dass die anzufechtende Entscheidung hinter seinem Klageantrag zurückbleibt, seinem Begehren also nicht voll entsprochen wird (BGH, Beschluss vom 19. März 2009 - IX ZB 152/08, NJW-RR 2009, 853-854, Rn. 6 m.w.N. nach juris; Wulf in Vorwerk/Wolf, BeckOK ZPO, Stand: 01.01.2020, Rn. 13 m.w.N.).
  • BGH, 23.11.1994 - XII ZR 150/93

    Unterbrechung der Verjährung mietrechtlicher Ansprüche durch ein selbständiges

    Auszug aus KG, 14.07.2020 - 14 U 105/19
    Zum anderen soll sie den Gläubiger dazu veranlassen, rechtzeitig gegen den Schuldner vorzugehen (BGH, Urteil vom 23. November 1994 - XII ZR 150/93, NJW 1995, 252-254, Rn. 35 m.w.N. nach juris; Ellenberger in Palandt, BGB, 79. Aufl. 2020, Überbl. V. § 194 BGB, Rn. 7 u. 9).
  • KG, 26.01.2024 - 14 U 122/22
    Dass klagende Aktionäre, die von der sogenannten "Polizeifunktion des Klagerechts" (Senat, Beschluss vom 14.07.2020, 14 U 105/19, Rn. 29, juris) Gebrauch machen, aus Sicht der Gesellschaft lästig sind, liegt in der Natur der Sache, begründet für sich genommen aber keinen Rechtsmissbrauch, sofern nicht ein individuell missbräuchliches Verhalten vorliegt (BGH, Urteil vom 22.05.1989, a.a.O.; Schmidt/Lutter/Schwab, AktG, 4./5. Aufl. 2020/2024, § 245 Rn. 40).
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