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   KG, 21.08.2001 - 1 W 8620/99   

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KG, 21.08.2001 - 1 W 8620/99 (https://dejure.org/2001,7056)
KG, Entscheidung vom 21.08.2001 - 1 W 8620/99 (https://dejure.org/2001,7056)
KG, Entscheidung vom 21. August 2001 - 1 W 8620/99 (https://dejure.org/2001,7056)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Handelsregistereintrag; Löschung aus dem Handelsregister; Amtslöschung; FGG-Verfahren; Beschwerdebefugnis; Beteiligtenfähigkeit; Löschungsankündigung; Wiedereintrag

  • Judicialis

    FGG § 20; ; FGG § 13; ; ... FGG § 12; ; FGG § 142; ; FGG § 20 Abs. 1; ; FGG § 29 Abs. 4; ; FGG § 22 Abs. 1; ; FGG § 141 Abs. 3; ; FGG § 142 Abs. 1; ; FGG § 13a Abs. 1 Satz 1; ; FGG § 13a Abs. 1 Satz 2; ; THG § 11; ; THG § 13; ; THG § 15; ; THG § 11 Abs. 1; ; THG § 11 Abs. 2; ; ZGB § 18 Abs. 4; ; ParteienG § 20b; ; ParteienG § 20b Abs. 1; ; VertragsG § 76 Abs. 2; ; KombinatsVO § 38; ; KombinatsVO §§ 35f.; ; KostO § 131 Abs. 2; ; KostO § 30 Abs. 22

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Handelsregister: Amtslöschung von nach DDR-Recht eingetragenen Vermerken

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (15)

  • KG, 14.11.1995 - 14 U 3116/93
    Auszug aus KG, 21.08.2001 - 1 W 8620/99
    Vielmehr ist allgemein davon auszugehen, dass solche organisationseigenen Betriebe, die im Register der volkseigenen Wirtschaft eingetragen und rechtsfähige juristische Personen waren, nicht bereits aufgrund des Umstands, dass das jetzt geltende Recht diese Rechtsform nicht kennt und für sie Überleitungsvorschriften vom Gesetzgeber nicht geschaffen worden sind, mit der Folge des Verlusts ihrer Rechtsfähigkeit erloschen sind, sondern dieser Umstand allenfalls einen gesetzlichen Auflösungsgrund darstellt mit der Folge, dass organisationseigene Betriebe ihre Rechtsfähigkeit behalten, nunmehr aber zu liquidieren sind (vgl. KG - 14.ZS. - VIZ 1996, 233/234; betr. DDR-Rechtsanwaltskollegien BGH MDR 1995, 529).

    Die für volkseigene Wirtschaftsunternehmen geltenden Regelungen fanden daher entsprechende Anwendung (vgl. zu Vorstehendem Senat ZIP 1993, 872; KG - 14.ZS - VIZ 1996, 233/234; Lörler in: Vermögen in der ehemaligen DDR, Teil 1, Rdn.33-35; Kloth, ZOV 1994, 15/16).

  • BGH, 11.07.1997 - V ZR 313/95

    Keine Rückgabe der Konsum-Grundstücke

    Auszug aus KG, 21.08.2001 - 1 W 8620/99
    Im Hinblick darauf ist es auch ausgeschlossen, Veränderungen der Eigentumszuordnung innerhalb des sozialistischen Sektors als "Enteignungen" zu werten; sie unterfallen daher auch nicht dem Vermögensgesetz (vgl. zu Vorstehendem betr. Konsumgenossenschaften BGH VIZ 1997, 646 m.Anm. Behnke; BVerwG ZIP 1996, 1187).
  • BVerwG, 02.05.1996 - 7 C 10.95

    Offene Vermögensfragen: Rückübertragung vormaligen konsumgenossenschaftlichen

    Auszug aus KG, 21.08.2001 - 1 W 8620/99
    Im Hinblick darauf ist es auch ausgeschlossen, Veränderungen der Eigentumszuordnung innerhalb des sozialistischen Sektors als "Enteignungen" zu werten; sie unterfallen daher auch nicht dem Vermögensgesetz (vgl. zu Vorstehendem betr. Konsumgenossenschaften BGH VIZ 1997, 646 m.Anm. Behnke; BVerwG ZIP 1996, 1187).
  • BGH, 17.02.1997 - II ZR 25/96

    Gesellschaftsanteil einer Konsumgenossenschaft an einer mit einem

    Auszug aus KG, 21.08.2001 - 1 W 8620/99
    Dabei ist aufgrund der Eröffnungsbilanz per 1. Januar 1964, in der die Anteile der drei Verlage an den Grund- und Umlaufmittelfonds entsprechend dem von ihnen jeweils eingebrachten Vermögen ausgewiesen werden, davon auszugehen, dass der entstandene Verlag zunächst im gemeinschaftlichen Eigentum bzw. in gemeinschaftlicher Fondsinhaberschaft der SED und des Kulturbundes stand, wie es der Vereinbarung, die Eigentumsverhältnisse unverändert zu lassen, entsprach (vgl. a. BGH ZIP 1997, 656/658 betr. den Fortbestand des Gesellschaftsanteils einer Konsumgenossenschaft an einer durch sie und ein Großhandelskontor gegründeten Großhandelsgesellschaft).
  • KG, 14.11.1995 - 5 U 6674/94

    Parteifähigkeit einer im Wege der Umwandlung eingetragenen GmbH; Haftung für

    Auszug aus KG, 21.08.2001 - 1 W 8620/99
    Angemerkt sei insoweit lediglich, dass im Rahmen der Prüfung des Interesses des Rechtsverkehrs am Fortbestand der Eintragungen zu berücksichtigen wäre, dass die Beteiligte zu 4. offenbar jedenfalls tatsächlich sämtliche Vermögenswerte des Verlages erhalten hat und ihn seither fortführt, das Kammergericht - 14.Zivilsenat - von einer wirksamen Umwandlung ausgegangen ist und auch der 5.Zivilsenat die Haftung der GmbH für Altschulden des Verlages als dessen Rechtsnachfolgerin bejaht hat (vgl. Urteil v. 14.November 1995 VIZ 1996, 547).
  • BayObLG, 12.10.1979 - BReg. 2 Z 37/79

    Zur Löschung einer Satzungsbestimmung im Vereinsregister

    Auszug aus KG, 21.08.2001 - 1 W 8620/99
    Im Übrigen kann es von einem Amtslöschungsverfahren nach pflichtgemäßen Ermessen auch absehen und den Beteiligten in geeigneten Fällen die weitere Klärung im Prozesswege überlassen (vgl. zu Vorstehendem OLG Hamm OLGZ 1971, 226/228; OLG Zweibrücken, ZIP 1989, 241/242; OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 756/757; Keidel/Winkler a.a.O. § 142 Rdn. 17, 19; zum Vereinsregister BayObLGZ 1979, 351/356 f.; 1989, 187/190 f.).
  • OLG Düsseldorf, 23.05.1997 - 3 Wx 203/97

    Löschung der unrichtigen Eintragung eines Geschäftsführers von Amts wegen

    Auszug aus KG, 21.08.2001 - 1 W 8620/99
    Im Übrigen kann es von einem Amtslöschungsverfahren nach pflichtgemäßen Ermessen auch absehen und den Beteiligten in geeigneten Fällen die weitere Klärung im Prozesswege überlassen (vgl. zu Vorstehendem OLG Hamm OLGZ 1971, 226/228; OLG Zweibrücken, ZIP 1989, 241/242; OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 756/757; Keidel/Winkler a.a.O. § 142 Rdn. 17, 19; zum Vereinsregister BayObLGZ 1979, 351/356 f.; 1989, 187/190 f.).
  • OLG Zweibrücken, 28.10.1988 - 3 W 121/88
    Auszug aus KG, 21.08.2001 - 1 W 8620/99
    Im Übrigen kann es von einem Amtslöschungsverfahren nach pflichtgemäßen Ermessen auch absehen und den Beteiligten in geeigneten Fällen die weitere Klärung im Prozesswege überlassen (vgl. zu Vorstehendem OLG Hamm OLGZ 1971, 226/228; OLG Zweibrücken, ZIP 1989, 241/242; OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 756/757; Keidel/Winkler a.a.O. § 142 Rdn. 17, 19; zum Vereinsregister BayObLGZ 1979, 351/356 f.; 1989, 187/190 f.).
  • KG, 06.04.1993 - 1 W 1590/92
    Auszug aus KG, 21.08.2001 - 1 W 8620/99
    Die für volkseigene Wirtschaftsunternehmen geltenden Regelungen fanden daher entsprechende Anwendung (vgl. zu Vorstehendem Senat ZIP 1993, 872; KG - 14.ZS - VIZ 1996, 233/234; Lörler in: Vermögen in der ehemaligen DDR, Teil 1, Rdn.33-35; Kloth, ZOV 1994, 15/16).
  • BayObLG, 01.06.1989 - BReg. 3 Z 14/89
    Auszug aus KG, 21.08.2001 - 1 W 8620/99
    Im Übrigen kann es von einem Amtslöschungsverfahren nach pflichtgemäßen Ermessen auch absehen und den Beteiligten in geeigneten Fällen die weitere Klärung im Prozesswege überlassen (vgl. zu Vorstehendem OLG Hamm OLGZ 1971, 226/228; OLG Zweibrücken, ZIP 1989, 241/242; OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 756/757; Keidel/Winkler a.a.O. § 142 Rdn. 17, 19; zum Vereinsregister BayObLGZ 1979, 351/356 f.; 1989, 187/190 f.).
  • LG Berlin, 04.10.1994 - 32 O 790/93

    Rechtsnachfolge in parteieigene Betriebe

  • BGH, 17.10.1994 - II ZR 159/93

    Passive Parteifähigkeit einer aufgelösten juristischen Person; Ansprüche eines

  • KG, 14.11.2000 - 1 W 6828/99

    Löschung einer GmbH im Handelsregister wegen Geschäftsunfähigkeit des

  • BayObLG, 10.01.2001 - 3Z BR 385/00

    Beschwerdebefugnis bezüglich der Ablehnung der Eintragung der Löschung einer GmbH

  • KG, 13.05.1986 - 1 W 2021/84

    Register; Registereintragung; Löschung; Amtslöschung; Verfahrensrechtlich;

  • OLG Frankfurt, 17.08.2006 - 16 U 175/05

    Volkseigenes Vermögen: Rechts- bzw. Vermögensnachfolger eines Verlags

    Soweit das Landgericht in Übereinstimmung mit der dazu bislang ergangenen Rechtsprechung, insbesondere des Kammergerichts Berlin (Urteil vom 5. Mai 1998 - 14 U 856/96; Beschluss vom 27. Mai 1997 - 1 W 1897/96; Beschluss vom 21. August 2001 - 1 W 8620/99), im Übrigen die Auffassung vertritt, die GmbH (alt) sei dabei im Wege der formwechselnden Umwandlung in einen organisationseigenen Betrieb im Eigentum des Y umgewandelt worden und erloschen, wird dies von den Parteien übereinstimmend nicht angegriffen.

    In Ermangelung von Spezialvorschriften für OEB fand die Kombinatsverordnung auf die OEB entsprechende Anwendung (Kammergericht, Beschluss vom 21. August 2001 - 1 W 8620/99).

    Sie wurden zwischen verschiedenen Wirtschaftseinheiten gebildet, die juristisch selbständig blieben, und waren auch bei unterschiedlichen Formen sozialistischen Eigentums möglich (Kammergericht, Beschluss vom 21. August 2001 - 1 W 8620/99).

    Die Bildung gemeinschaftlicher Fonds war jedoch nach § 76 Abs. 2 des Vertragsgesetzes von 1982 unzulässig; die Fondsinhaberschaft war einer der beteiligten Wirtschaftseinheiten zu übertragen (vgl. zu alledem Kammergericht, Beschluss vom 21. August 2001 - 1 W 8620/99).

    In diesem Zusammenhang kann offen bleiben, ob der OEB X-Verlag mit Beitritt der DDR zur Bundesrepublik die Rechtsfähigkeit verloren hat und somit erloschen ist (so zunächst Beschluss des Kammergerichts vom 27. Mai 1997, 1 W 1879/96; vgl. auch LG Frankfurt 2-06 O 337/04) oder ob die Tatsache, dass das Recht der Bundesrepublik die Rechtsform des OEB nicht kennt und eine Übergangsregelung im Einigungsvertrag nicht vorgesehen ist, lediglich dazu führt, dass ein gesetzlicher Auflösungsgrund vorliegt (so Beschluss des Kammergerichts vom 21. August 2001, 1 W 8620/99).

  • KG, 13.05.2020 - 22 W 73/14

    Handelsregister: Löschung eines Umwandlungsvermerks zu einer in der ehemaligen

    In diesem früheren Verfahren, das neben anderen ebenfalls durch die Beteiligten zu 2) und 3) geführt worden war, hatte der damals zuständige 1. Senat zum Az.: 1 W 8620/99 mit einem Beschluss vom 21. August 2001 eine Löschung der Eintragung vom 19. April 1955 über die Umtragung der A... V... GmbH alt in das Register der volkseigenen Wirtschaft unter HRC 538 und die Wiedereintragung der Aufbau Verlag GmbH alt abgelehnt, weil nicht feststehe, dass der Vermerk unrichtig sei.

    a) Dabei kommt die Löschung einer Eintragung nur dann in Betracht, wenn ihre Unzulässigkeit nach Überprüfung aller hierfür maßgebenden Umstände ohne vernünftige Zweifel zu bejahen ist (vgl. - teilweise zu § 142 FamFG -: Kammergericht, 1 W 8620/99, Beschluss vom 21. August 2001, juris Rdn. 55; OLG Frankfurt, Beschluss vom 21. Mai 2015 - 20 W 268/14 -, juris Rdn. 32; OLG Köln, Beschluss vom 04. Februar 2009 - 2 Wx 56/08 -, juris Rdn. 23; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 19. Dezember 2001 - 3Z BR 280/01 -, juris Rdn. 13; BeckOK-FamFG/Munzig, Stand: 01.04.20, § 395 Rdn. 29; Bork/Jacoby/Müther, aaO, § 395 Rdn. 14.1; Bumiller/Harders, FamFG, 12. Aufl., § 395 Rdn. 14; Keidel/Heinemann, aaO; § 395 Rdn. 29; Münchener Kommentar zum FamFG/Krafka, 3. Aufl., § 395 Rdn. 13).

    Auf die Regelung des Art. 18 des Einigungsvertrages über die Fortgeltung gerichtlicher Entscheidungen kommt es nach Ansicht des Senats im Gegensatz zur Auffassung des 1. Zivilsenats (vgl. Kammergericht, Beschluss vom 21. August 2001, 1 W 8620/99, juris Rdn. 52) insoweit nicht an, weil es hier nicht um die Fortgeltung einer gerichtlichen Entscheidung im Rahmen einer anderen Rechtsordnung geht, sondern um die Wirksamkeit zum Zeitpunkt der Vornahme bzw. bis zum 1. Juli 1990.

  • OLG Zweibrücken, 08.05.2006 - 3 W 197/05

    Eingetragener Verein: Voraussetzungen der Amtslöschung; Teilnahmerechtes eines

    Während rechtsbegründende (konstitutive) Eintragungen schon dann gelöscht werden können, wenn sie unter Verletzung wesentlicher Verfahrensvorschriften erfolgt sind, rechtfertigt bei - wie hier - nur rechtsfeststellenden (deklaratorischen) Eintragungen ein bloßer Verfahrensmangel die Löschung nicht; vielmehr muss im letzten Fall die Eintragung auch sachlich unrichtig sein (KG, Beschluss vom 21. August 2001 - 1 W 8620/99 -, zitiert nach juris; OLG Hamm OLGZ 1971, 475, 476; Keidel/Kuntze/Winkler, aaO, § 142 Rdnr. 13, jeweils m. w. N.).
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