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   LAG Hessen, 19.06.2020 - 10 Sa 69/20   

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LAG Hessen, 19.06.2020 - 10 Sa 69/20 (https://dejure.org/2020,66327)
LAG Hessen, Entscheidung vom 19.06.2020 - 10 Sa 69/20 (https://dejure.org/2020,66327)
LAG Hessen, Entscheidung vom 19. Juni 2020 - 10 Sa 69/20 (https://dejure.org/2020,66327)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    Rechtsstellung eines Schwerbehindertenbewerbers im Rahmen einer Stellenausschreibung bei einer Bank; Rechtsfolgen unterbliebener Heranziehung der Bundesagentur für Arbeit und der Benachrichtigung der Schwerbehindertenvertretung wegen der Bewerbung eines schwerbehinderten ...

  • rechtsportal.de

    Rechtsstellung eines Schwerbehindertenbewerbers im Rahmen einer Stellenausschreibung bei einer Bank; Rechtsfolgen unterbliebener Heranziehung der Bundesagentur für Arbeit und der Benachrichtigung der Schwerbehindertenvertretung wegen der Bewerbung eines schwerbehinderten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 19.05.2016 - 8 AZR 470/14

    Benachteiligung wegen des Alters - Entschädigung

    Auszug aus LAG Hessen, 19.06.2020 - 10 Sa 69/20
    Die subjektive Ernsthaftigkeit der Bewerbung ist keine Frage des Bewerberbegriffs (vgl. BAG 11. August 2016 - 8 AZR 809/14 - Rn. 60, BeckRS 2016, 110546; BAG 19. Mai 2016 - 8 AZR 470/14 - Rn. 32 ff., NZA 2016, 1394) .

    Auf die Frage, ob er objektiv für die Stelle geeignet war, kommt es für § 3 Abs. 1 AGG nicht (mehr) an (vgl. BAG 19. Mai 2016 - 8 AZR 470/14 - Rn. 24 ff., NZA 2016, 1394) .

    Dafür ist es nicht erforderlich, dass der betreffende Grund i.S.v. § 1 AGG das ausschließliche oder auch nur ein wesentliches Motiv für das Handeln des Benachteiligenden ist; es muss nicht - gewissermaßen als vorherrschender Beweggrund, Hauptmotiv oder "Triebfeder" des Verhaltens - handlungsleitend oder bewusstseinsdominant gewesen sein; vielmehr ist der Kausalzusammenhang bereits dann gegeben, wenn die Benachteiligung an einen Grund i.S.v. § 1 AGG anknüpft oder durch diesen motiviert ist, wobei die bloße Mitursächlichkeit genügt (vgl. BAG 19. Mai 2016 - 8 AZR 470/14 - Rn. 53, NZA 2016, 1394) .

    Danach genügt eine Person, die sich durch eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes für beschwert hält, ihrer Darlegungslast bereits dann, wenn sie Indizien vorträgt, die mit überwiegender Wahrscheinlichkeit darauf schließen lassen, dass eine Benachteiligung wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes erfolgt ist (vgl. BAG 19. Mai 2016 - 8 AZR 470/14 - Rn. 54, NZA 2016, 1394) .

    (1) Der Arbeitgeber kann die Vermutung, er habe die klagende Partei wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes benachteiligt, dadurch widerlegen, dass er substantiiert dazu vorträgt und im Bestreitensfall beweist, dass er bei der Behandlung aller Bewerbungen nach einem bestimmten Verfahren vorgegangen ist, das eine Benachteiligung wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes ausschließt (vgl. BAG 19. Mai 2016 - 8 AZR 470/14 - Rn. 89, NZA 2016, 1394) .

    Deshalb muss er auch substantiiert dartun und im Bestreitensfall beweisen, wie viele Bewerbungen eingegangen sind, welche Bewerber/innen aus demselben Grund ebenso aus dem Auswahlverfahren ausgenommen wurden, welche Bewerber/innen, weil sie die Anforderung erfüllten, im weiteren Auswahlverfahren verblieben sind und dass der/die letztlich ausgewählte Bewerber/in die Anforderung, wegen deren Fehlens die klagende Partei aus dem weiteren Auswahlverfahren vorab ausgenommen wurde, erfüllt (vgl. BAG 19. Mai 2016 - 8 AZR 470/14 - Rn. 89, NZA 2016, 1394) .

    Insoweit reicht es aus, wenn die Anforderung in der Stellenausschreibung "Anklang" gefunden hat oder sich aus dem in der Stellenausschreibung formulierten Anforderungsprofil ableiten lässt (vgl. BAG 19. Mai 2016 - 8 AZR 470/14 - Rn. 90, NZA 2016, 1394) .

    Insoweit muss der Arbeitgeber dartun und im Bestreitensfall beweisen, dass diese Anforderungen nicht nur vorgeschoben wurden (vgl. BAG 19. Mai 2016 - 8 AZR 470/14 - Rn. 90, NZA 2016, 1394) .

  • BAG, 16.05.2019 - 8 AZR 315/18

    Die Fraktionen des bayerischen Landtags sind keine öffentlichen Arbeitgeber iSv.

    Auszug aus LAG Hessen, 19.06.2020 - 10 Sa 69/20
    Dabei sind alle Umstände des Rechtsstreits in einer Gesamtwürdigung des Sachverhalts zu berücksichtigen (vgl. BAG 16. Mai 2019 - 8 AZR 315/18 - Rn. 20, NJW 2019, 3801).

    Der Arbeitgeber muss demnach Tatsachen vortragen und ggf. beweisen, aus denen sich ergibt, dass ausschließlich andere als die in § 1 AGG genannten Gründe zu einer ungünstigeren Behandlung geführt haben (vgl. BAG 16. Mai 2019 - 8 AZR 315/18 - Rn. 21, NJW 2019, 3801; BAG 18. September 2014 - 8 AZR 753/13 - Rn. 33, AP Nr. 10 zu § 3 AGG).

    aa) Als Indizien für die Zurücksetzung wegen der Schwerbehinderung kommen insbesondere die zugunsten der schwerbehinderten Personen bestehenden Verfahrensvorschriften infrage (vgl. BAG 16. Mai 2019 - 8 AZR 315/18 - Rn. 23 ff., NJW 2019, 3801) .

    Das Gleiche gilt, wenn der Arbeitgeber die Schwerbehindertenvertretung und die in § 176 SGB IX genannten Vertretungen nach Eingang der Bewerbung eines schwerbehinderten Menschen nicht unmittelbar unterrichtet hat, § 176 SGB IX Satz 4 (vgl. BAG 16. Mai 2019 - 8 AZR 315/18 - Rn. 23, NJW 2019, 3801).

    Das Nichterfüllen der Beschäftigungsquote stellt hingegen kein Indiz dar, da die Quote nicht dem Schutz des Einzelnen dient (vgl. BAG 16. Mai 2019 - 8 AZR 315/18 - Rn. 23, NJW 2019, 3801).

  • BVerfG, 29.02.2012 - 1 BvR 2883/11

    Schutz der Meinungsfreiheit und üble Nachrede (Abgrenzung von Tatsachenbehauptung

    Auszug aus LAG Hessen, 19.06.2020 - 10 Sa 69/20
    Wie die Arbeitgeberin im weiteren Prozess auch klarstellte, ist ein solcher Prozessvortrag als zulässig bei dem "Kampf um das Recht" anzusehen (vgl. BVerfG 29. Februar 2012 - 1 BvR 2883/11 - Rn. 14, NJW-RR 2012, 1002) .
  • BAG, 21.02.2013 - 8 AZR 180/12

    Entschädigungsanspruch - abgelehnter Bewerber - Benachteiligung wegen Behinderung

    Auszug aus LAG Hessen, 19.06.2020 - 10 Sa 69/20
    Die bloße Merkmalsträgerschaft ist nicht ausreichend (vgl. BAG 21. Februar 2013 - 8 AZR 180/12 - Rn. 57, NZA 2013, 840) .
  • BAG, 18.05.2017 - 8 AZR 74/16

    Benachteiligung und Belästigung iSd. AGG - Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Hessen, 19.06.2020 - 10 Sa 69/20
    Die Beweislastregel des § 22 AGG gilt hier aber nicht (vgl. BAG 18. Mai 2017 - 8 AZR 74/16 - Rn. 43, NJW 2018, 95) .
  • BAG, 15.09.2016 - 8 AZR 351/15

    "Mobbing" - Auslegung von Klageanträgen - Ersatz des materiellen Schadens -

    Auszug aus LAG Hessen, 19.06.2020 - 10 Sa 69/20
    Diese Vorschrift wird nach § 15 Abs. 5 AGG nicht durch § 15 Abs. 2 AGG ausgeschlossen (vgl. BAG 12. September 2016 - 8 AZR 351/15 - Rn. 34, Juris) .
  • BAG, 18.09.2014 - 8 AZR 753/13

    Bewerbung - Entschädigung bei Benachteiligung wegen des Geschlechts - Abgrenzung

    Auszug aus LAG Hessen, 19.06.2020 - 10 Sa 69/20
    Der Arbeitgeber muss demnach Tatsachen vortragen und ggf. beweisen, aus denen sich ergibt, dass ausschließlich andere als die in § 1 AGG genannten Gründe zu einer ungünstigeren Behandlung geführt haben (vgl. BAG 16. Mai 2019 - 8 AZR 315/18 - Rn. 21, NJW 2019, 3801; BAG 18. September 2014 - 8 AZR 753/13 - Rn. 33, AP Nr. 10 zu § 3 AGG).
  • BAG, 12.09.2006 - 9 AZR 807/05

    Benachteiligung wegen Schwerbehinderung

    Auszug aus LAG Hessen, 19.06.2020 - 10 Sa 69/20
    Denn der objektiv gesetzeswidrig handelnde Arbeitgeber erweckt den Anschein, nicht nur an der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen uninteressiert zu sein, sondern auch möglichen Vermittlungsvorschlägen und Bewerbungen von arbeitsuchenden schwerbehinderten Menschen aus dem Weg gehen zu wollen (vgl. BAG 12. September 2006 - 9 AZR 807/05 - Rn. 22, AP Nr. 13 zu § 81 SGB IX) .
  • BAG, 11.08.2016 - 8 AZR 809/14

    Benachteiligung wegen des Alters - Auswahlverfahren - Entschädigung - objektive

    Auszug aus LAG Hessen, 19.06.2020 - 10 Sa 69/20
    Die subjektive Ernsthaftigkeit der Bewerbung ist keine Frage des Bewerberbegriffs (vgl. BAG 11. August 2016 - 8 AZR 809/14 - Rn. 60, BeckRS 2016, 110546; BAG 19. Mai 2016 - 8 AZR 470/14 - Rn. 32 ff., NZA 2016, 1394) .
  • LAG Hessen, 14.12.2018 - 10 Sa 593/18

    Der Arbeitgeber kann grundsätzlich einen einmal begründeten Indizwert nach § 22

    Auszug aus LAG Hessen, 19.06.2020 - 10 Sa 69/20
    Insbesondere ist es dem Arbeitgeber nicht zu gestatten, sich im Nachhinein durch eine Vielzahl von "weichen" Kriterien, die der Bewerber angeblich nicht erfüllt hat, zu exkulpieren (vgl. Hess. LAG 14. Dezember 2018 - 10 Sa 593/18 - Rn. 82 , Juris) .
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