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   LAG Köln, 17.10.2023 - 4 Sa 1/23   

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https://dejure.org/2023,33584
LAG Köln, 17.10.2023 - 4 Sa 1/23 (https://dejure.org/2023,33584)
LAG Köln, Entscheidung vom 17.10.2023 - 4 Sa 1/23 (https://dejure.org/2023,33584)
LAG Köln, Entscheidung vom 17. Oktober 2023 - 4 Sa 1/23 (https://dejure.org/2023,33584)
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Volltextveröffentlichungen (6)

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    Annahmeverzug; Arbeitsunfähigkeit; leidensgerechte Beschäftigung; Schadensersatz wegen unterbliebener Ausübung des Direktionsrechts; tarifliche Vergütungssicherung

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    Annahmeverzug; Arbeitsunfähigkeit; leidensgerechte Beschäftigung; Schadensersatz wegen unterbliebener Ausübung des Direktionsrechts; tarifliche Vergütungssicherung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 19.05.2010 - 5 AZR 162/09

    Annahmeverzug - Leistungsfähigkeit - leidensgerechter Arbeitsplatz -

    Auszug aus LAG Köln, 17.10.2023 - 4 Sa 1/23
    Die Konkretisierung der Arbeitspflicht ist Sache des Arbeitgebers (BAG 14.10.2020 - 5 AZR 649/19 - Rn. 28; 27.05.2015 - 5 AZR 88/14 - Rn. 19, BAGE 152, 1; 19.05.2010 - 5 AZR 162/09 - Rn. 16, BAGE 134, 296) .

    Unterlässt es der Arbeitgeber schuldhaft, dem Arbeitnehmer eine leidensgerechte und vertragsgemäße Arbeit zuzuweisen, kann dies lediglich einen Anspruch des Arbeitnehmers auf Schadensersatz begründen (BAG 14.10.2020 - 5 AZR 649/19 - Rn. 29; 22.08.2018 - 5 AZR 592/17 - Rn. 21; 19.05.2010 - 5 AZR 162/09 - Rn. 17, BAGE 134, 296, insoweit unter ausdrücklicher Aufgabe von BAG 27.08.2008 - 5 AZR 16/08 - Rn. 13, und [zu Rn. 22] in Abgrenzung zu BAG 13.08.2009 - 6 AZR 330/08 - BAGE 131, 325) .

    Ob dem zu folgen ist, kann im vorliegenden Fall aber dahingestellt bleiben, denn der Kläger ist nicht behindert iSd. Gesetzes (vgl. BAG 19.05.2010 - 5 AZR 162/09 - Rn. 23, BAGE 134, 296) .

    Im Rahmen der Mitwirkungspflicht kann es auch geboten sein, auf den Wunsch nach Vertragsanpassung als Reaktion auf unerwartete Änderungen der tatsächlichen Verhältnisse einzugehen, insbesondere, wenn anderenfalls in Dauerschuldverhältnissen Unvermögen des Schuldners droht (BAG 19.05.2010 - 5 AZR 162/09 - Rn. 26 mwN, BAGE 134, 296) .

    Dementsprechend ist kündigungsrechtlich der Arbeitgeber auch bei dauernder Unmöglichkeit, den Arbeitnehmer in seinen bisherigen Tätigkeitsbereich zu beschäftigen, erst dann zur Kündigung berechtigt, wenn das aus der persönlichen Sphäre des Arbeitnehmers resultierende Hindernis nicht nur einer Weiterbeschäftigung am bisherigen Arbeitsplatz, sondern auch einer Beschäftigung an anderer Stelle entgegensteht (st. Rspr., vgl. BAG 19.05.2010 - 5 AZR 162/09 - Rn. 27 mwN, BAGE 134, 296) .

    Betriebliche Gründe werden in der Regel der Zuweisung einer anderweitigen Tätigkeit nicht entgegenstehen, wenn ein entsprechender Arbeitsplatz frei ist und der Arbeitgeber Bedarf für die Tätigkeit hat (BAG 19.05.2010 - 5 AZR 162/09 - Rn. 28 ff., BAGE 134, 296) .

  • BAG, 14.10.2020 - 5 AZR 649/19

    Annahmeverzug - Schadensersatz - behinderungsgerechte Beschäftigungsmöglichkeit

    Auszug aus LAG Köln, 17.10.2023 - 4 Sa 1/23
    Die Konkretisierung der Arbeitspflicht ist Sache des Arbeitgebers (BAG 14.10.2020 - 5 AZR 649/19 - Rn. 28; 27.05.2015 - 5 AZR 88/14 - Rn. 19, BAGE 152, 1; 19.05.2010 - 5 AZR 162/09 - Rn. 16, BAGE 134, 296) .

    Unterlässt es der Arbeitgeber schuldhaft, dem Arbeitnehmer eine leidensgerechte und vertragsgemäße Arbeit zuzuweisen, kann dies lediglich einen Anspruch des Arbeitnehmers auf Schadensersatz begründen (BAG 14.10.2020 - 5 AZR 649/19 - Rn. 29; 22.08.2018 - 5 AZR 592/17 - Rn. 21; 19.05.2010 - 5 AZR 162/09 - Rn. 17, BAGE 134, 296, insoweit unter ausdrücklicher Aufgabe von BAG 27.08.2008 - 5 AZR 16/08 - Rn. 13, und [zu Rn. 22] in Abgrenzung zu BAG 13.08.2009 - 6 AZR 330/08 - BAGE 131, 325) .

  • BAG, 13.08.2009 - 6 AZR 330/08

    Beschäftigungsanspruch leistungsgeminderter Arbeitnehmer

    Auszug aus LAG Köln, 17.10.2023 - 4 Sa 1/23
    Unterlässt es der Arbeitgeber schuldhaft, dem Arbeitnehmer eine leidensgerechte und vertragsgemäße Arbeit zuzuweisen, kann dies lediglich einen Anspruch des Arbeitnehmers auf Schadensersatz begründen (BAG 14.10.2020 - 5 AZR 649/19 - Rn. 29; 22.08.2018 - 5 AZR 592/17 - Rn. 21; 19.05.2010 - 5 AZR 162/09 - Rn. 17, BAGE 134, 296, insoweit unter ausdrücklicher Aufgabe von BAG 27.08.2008 - 5 AZR 16/08 - Rn. 13, und [zu Rn. 22] in Abgrenzung zu BAG 13.08.2009 - 6 AZR 330/08 - BAGE 131, 325) .

    (2) Soweit der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts in seiner Entscheidung vom 13.08.2009 (- 6 AZR 330/08 - Rn. 30, BAGE 131, 325) angenommen hat, dass dem Arbeitnehmer ein Anspruch auf Schadenersatz nach § 280 Abs. 1 BGB wegen Verletzung der Rücksichtnahmepflicht aus § 241 Abs. 2 BGB zustehen kann, wenn ein Tarifvertrag bei Unterbringung eines dauerhaft zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung nicht mehr geeigneten Arbeitnehmers auf einem neuen Arbeitsplatz einen Einkommensschutz vorsieht, rechtfertigt dies hier keine abweichende Entscheidung.

  • ArbG Köln, 23.11.2022 - 1 Ca 3554/22
    Auszug aus LAG Köln, 17.10.2023 - 4 Sa 1/23
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 23.11.2022 -1 Ca 3554/22 - abgeändert und die Klage abgewiesen.

    Die Beklagte beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 23.11.2022 - 1 Ca 3554/22 - abzuändern und die Klage abzuweisen.

  • BAG, 04.10.2005 - 9 AZR 632/04

    Vergütungsanspruch - behinderungsgerechter Arbeitsplatz

    Auszug aus LAG Köln, 17.10.2023 - 4 Sa 1/23
    d) Der Neunte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat im Falle eines schwerbehinderten Arbeitnehmers zwar erkannt, dessen Einschränkung der Leistungsfähigkeit aufgrund der Behinderung stehe dem Annahmeverzug des Arbeitgebers bei unbilliger Ausübung des Direktionsrechts nicht entgegen (BAG 04.10.2005 - 9 AZR 632/04 - Rn. 14, BAGE 116, 121) .
  • BAG, 10.09.2009 - 2 AZR 257/08

    Öffentlicher Dienst: Kündigung wegen außerdienstlicher Straftat

    Auszug aus LAG Köln, 17.10.2023 - 4 Sa 1/23
    Dies dient dem Schutz und der Förderung des Vertragszwecks (BAG 10.09.2009 - 2 AZR 257/08 - Rn. 20) .
  • BAG, 27.05.2015 - 5 AZR 88/14

    Annahmeverzug - Rücksichtnahmepflicht - Schadensersatz

    Auszug aus LAG Köln, 17.10.2023 - 4 Sa 1/23
    Die Konkretisierung der Arbeitspflicht ist Sache des Arbeitgebers (BAG 14.10.2020 - 5 AZR 649/19 - Rn. 28; 27.05.2015 - 5 AZR 88/14 - Rn. 19, BAGE 152, 1; 19.05.2010 - 5 AZR 162/09 - Rn. 16, BAGE 134, 296) .
  • BAG, 22.08.2018 - 5 AZR 592/17

    Annahmeverzugslohn - Vergütung als Schadensersatz - tatrichterliche Würdigung des

    Auszug aus LAG Köln, 17.10.2023 - 4 Sa 1/23
    Unterlässt es der Arbeitgeber schuldhaft, dem Arbeitnehmer eine leidensgerechte und vertragsgemäße Arbeit zuzuweisen, kann dies lediglich einen Anspruch des Arbeitnehmers auf Schadensersatz begründen (BAG 14.10.2020 - 5 AZR 649/19 - Rn. 29; 22.08.2018 - 5 AZR 592/17 - Rn. 21; 19.05.2010 - 5 AZR 162/09 - Rn. 17, BAGE 134, 296, insoweit unter ausdrücklicher Aufgabe von BAG 27.08.2008 - 5 AZR 16/08 - Rn. 13, und [zu Rn. 22] in Abgrenzung zu BAG 13.08.2009 - 6 AZR 330/08 - BAGE 131, 325) .
  • BAG, 27.08.2008 - 5 AZR 16/08

    Annahmeverzug - Beschäftigungsmöglichkeit

    Auszug aus LAG Köln, 17.10.2023 - 4 Sa 1/23
    Unterlässt es der Arbeitgeber schuldhaft, dem Arbeitnehmer eine leidensgerechte und vertragsgemäße Arbeit zuzuweisen, kann dies lediglich einen Anspruch des Arbeitnehmers auf Schadensersatz begründen (BAG 14.10.2020 - 5 AZR 649/19 - Rn. 29; 22.08.2018 - 5 AZR 592/17 - Rn. 21; 19.05.2010 - 5 AZR 162/09 - Rn. 17, BAGE 134, 296, insoweit unter ausdrücklicher Aufgabe von BAG 27.08.2008 - 5 AZR 16/08 - Rn. 13, und [zu Rn. 22] in Abgrenzung zu BAG 13.08.2009 - 6 AZR 330/08 - BAGE 131, 325) .
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