Rechtsprechung
   LG Bochum, 03.07.2020 - 5 O 239/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,42053
LG Bochum, 03.07.2020 - 5 O 239/19 (https://dejure.org/2020,42053)
LG Bochum, Entscheidung vom 03.07.2020 - 5 O 239/19 (https://dejure.org/2020,42053)
LG Bochum, Entscheidung vom 03. Juli 2020 - 5 O 239/19 (https://dejure.org/2020,42053)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,42053) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.06.2007 - I ZR 49/04

    Cambridge Institute

    Auszug aus LG Bochum, 03.07.2020 - 5 O 239/19
    Tatort im Sinne des § 32 ZPO ist zudem der Ort, an dem die behauptete Verletzung des geschützten Rechtsgut eingetreten ist (vgl. BGH vom 28.06.2007, Az. I ZR 49/04), also der Erfolgsort.
  • OLG Hamm, 01.12.2016 - 32 Sa 43/16

    Gerichtsstandbestimmung; internationale Zuständigkeit;

    Auszug aus LG Bochum, 03.07.2020 - 5 O 239/19
    Der Begriff der Rechtsgemeinschaft in Bezug auf den Streitgegenstand ist weit zu fassen und umfasst unter anderem auch Gesamtschuldner (vergleiche Dressler in BeckOK ZPO § 59 Rn. 12, OLG Hamm Beschluss vom 01.12.2016, Az. 32 SA 43/16).
  • BGH, 16.10.2014 - IX ZR 190/13

    Amtshaftung: Amtspflichtverletzung des Insolvenzgerichts bei Verweigerung der

    Auszug aus LG Bochum, 03.07.2020 - 5 O 239/19
    Ein rechtswidriges und schuldhaftes Handeln des Rechtspflegers kann deshalb nur bejaht werden, wenn die seiner Entscheidung zugrunde gelegte Rechtsansicht objektiv nicht mehr vertretbar erscheint (vgl. BGH vom 16.10.2014, Az. IX ZR 190/13).
  • OLG Köln, 25.07.2011 - 5 U 116/11

    Umfang der Prozessführungsbefugnis einer Partei nach Eröffnung des

    Auszug aus LG Bochum, 03.07.2020 - 5 O 239/19
    Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat der Beklagte zu 2) die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen gem. § 80 Abs. 1 InsO verloren, so dass seine passive Prozessführungsbefugnis sich nur noch auf die ihm nach Insolvenzeröffnung verbleibenden Rechte erstreckt (vgl. OLG Köln, Beschl. v. 25.07.2011, 5 U 116/11).
  • OLG Frankfurt, 25.05.1981 - 6 W 41/81
    Auszug aus LG Bochum, 03.07.2020 - 5 O 239/19
    Der Kläger ist auch nicht einem Gewerbebetrieb im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB gleichzustellen (vgl. hierzu OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 25.05.1981, 6 W 41/81).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht