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   LG München I, 14.02.2024 - 27 O 3001/22   

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LG München I, 14.02.2024 - 27 O 3001/22 (https://dejure.org/2024,2557)
LG München I, Entscheidung vom 14.02.2024 - 27 O 3001/22 (https://dejure.org/2024,2557)
LG München I, Entscheidung vom 14. Februar 2024 - 27 O 3001/22 (https://dejure.org/2024,2557)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • BAYERN | RECHT

    Negative Feststellungsklage, Anderweitige Rechtshängigkeit, Deliktischer Anspruch, Unerlaubte Handlung, Deliktischer Gerichtsstand, Gerichtsstand der unerlaubten Handlung, Besonderer Gerichtsstand, Allgemeiner Gerichtsstand, Ausschließlicher Gerichtsstand, ...

  • rewis.io

    Negative Feststellungsklage, Anderweitige Rechtshängigkeit, Deliktischer Anspruch, Unerlaubte Handlung, Deliktischer Gerichtsstand, Gerichtsstand der unerlaubten Handlung, Besonderer Gerichtsstand, Allgemeiner Gerichtsstand, Ausschließlicher Gerichtsstand, ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 03.10.2019 - C-208/18

    Petruchová - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in

    Auszug aus LG München I, 14.02.2024 - 27 O 3001/22
    Die Art. 17 und 18 VO (EU) Nr. 1215/2012 sind nach der Rechtsprechung des EuGH auf Finanzgeschäfte, wie die hier streitgegenständlichen Differenzgeschäfte, anwendbar: Der Geltungsbereich der Vorschriften des Abschnitts 4 des Kapitels II der V O (EU) Nr. 1215/2012 über die Zuständigkeit bei Verbrauchersachen erstreckt sich auf alle Vertragstypen - ausgenommen hiervon sind lediglich die in Art. 17 Abs. 3 der VO (EU) Nr. 1215/2012 aufgeführten Verträge (EuGH Urt. v. 3.10.2019 - C-208/18, BeckRS 2019, 25123 Rn. 48, 49, beck-online).

    aus (EuGH Urt. v. 3.10.2019 - C-208/18, BeckRS 2019, 25123 Rn. 60-66, beck-online).

    "Die Einstufung einer Person als "Kleinanleger" im Sinne von Art. 4 Abs. 1 Nr. 12 der Richtlinie 2004/39 (hat) für sich genommen grundsätzlich keine Auswirkungen in Bezug auf die Einstufung dieser Person als "Verbraucher" im Sinne von Art. 17 Abs. 1 der Verordnung Nr. 1215/2012." (EuGH Urt. v. 3.10.2019 - C-208/18, BeckRS 2019, 25123 Rn. 73-77, beck-online).

    (EuGH Urt. v. 3.10.2019 - C-208/18, BeckRS 2019, 25123 Rn. 50-58, beck-online).

    Der EuGH hat ausgeführt, dass eine natürliche Person, die aufgrund eines Vertrags wie eines mit einer Broker-Gesellschaft geschlossenen Differenzgeschäfts Transaktionen auf dem internationalen Devisenmarkt FOREX (Foreign Exchange) über diese Gesellschaft tätigt, als "Verbraucher" im Sinne dieser Vorschrift einzustufen ist, wenn der Abschluss dieses Vertrags nicht zu der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit dieser Person gehört (EuGH, Urteil vom 03.10.2019, C-208/18, NZG 2020, 119, beck-online).

  • EuGH, 25.10.2012 - C-133/11

    Folien Fischer und Fofitec - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts -

    Auszug aus LG München I, 14.02.2024 - 27 O 3001/22
    5 Nr. 3 VO (EG) 44/2001 bezweckte - anders als die Art. 17 ff der VO (EU) 1215/2012 - nicht, der schwächeren Partei einen verstärkten Schutz zu gewährleisten (EuGH, Urteil vom 25. Oktober 2012 - C-133/11 Nr. 46 juris).

    Damit kann bei einer negativen Feststellungsklage grundsätzlich eine gerichtliche Zuständigkeit in dem Staat bestehen, in dem sich entweder das ursächliche Geschehen ereignet hat oder der Schaden eingetreten ist oder einzutreten droht, wobei es dann nicht darauf ankäme, ob die Klage vom mutmaßlichen Opfer einer unerlaubten Handlung oder vom potenziellen Schuldner einer Forderung aus dieser Handlung erhoben wurde (EuGH, Urteil vom 25. Oktober 2012 - C-133/11 Rn. 52 -, juris).

    Die von den Klägerinnen in Bezug genommenen Entscheidung des EuGH vom 25.10.2012 (C 133/11, AfP 2017, 491) ändert hieran nichts: Der EuGH beschäftigt sich in dieser Entscheidung mit der Frage, ob Art. 5 Nr. 3 VO (EG) 33/2001 (heute: Art. 7 Nr. 2 der VO (EU) 1215/2012) auch bei einer negativen Feststellungsklage (und nicht nur bei einer Leistungsklage) Anwendung findet.

  • EuGH, 01.10.2002 - C-167/00

    Henkel

    Auszug aus LG München I, 14.02.2024 - 27 O 3001/22
    Dies gelte auch für die negative Feststellungsklage (EuGH Urteil vom 1.10.2002, C 167/00).

    Nur der Vollständigkeit halber ist anzumerken, dass die von der Klageseite in diesem Zusammenhang ins Feld geführte Entscheidung des EuGH vom 01.10.2002, Az: C 167/00 (EuZW 2002, 657, beck-online) für die vorliegende Fallkonstellation ohne Relevanz ist, da es dort weder um Ansprüche eines Verbrauchers ging, noch zwischen den Parteien vertragliche Beziehungen bestanden.

  • EuGH, 17.10.2017 - C-194/16

    Bolagsupplysningen und Ilsjan - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle

    Auszug aus LG München I, 14.02.2024 - 27 O 3001/22
    Die von den Klägerinnen in Bezug genommenen Entscheidung des EuGH vom 25.10.2012 (C 133/11, AfP 2017, 491) ändert hieran nichts: Der EuGH beschäftigt sich in dieser Entscheidung mit der Frage, ob Art. 5 Nr. 3 VO (EG) 33/2001 (heute: Art. 7 Nr. 2 der VO (EU) 1215/2012) auch bei einer negativen Feststellungsklage (und nicht nur bei einer Leistungsklage) Anwendung findet.
  • EuGH, 24.11.2020 - C-59/19

    Die Plattform Booking.com kann von einem Hotel, das sie nutzt, grundsätzlich vor

    Auszug aus LG München I, 14.02.2024 - 27 O 3001/22
    Die Regelungen in entsprechen sich im Wesentlichen, so dass die Rechtsprechung zu Art. 5 Nr. 3 der VO Nr. 44/2001 auf Art. 7 Nr. 2 der VO 1215/2012 übertragen werden kann (EuGH Urt. v. 24.11.2020 - C-59/19, GRUR-RS 2020, 31825 Rn. 20, beck-online).
  • EuGH, 13.03.2014 - C-548/12

    Brogsitter - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Gerichtliche

    Auszug aus LG München I, 14.02.2024 - 27 O 3001/22
    In einem solchen Fall handele es sich um Ansprüche aus einem Vertrag im Sinne von Art. 5 Nr. 1a VO (EG) 44/2001 und nicht um solche aus Art. 5 Nr. 3 VO (EG) 44/2001 (EuGH Urt. v. 13.3.2014 - C-548/12, BeckRS 2014, 80536 Rn. 23-29, beck-online).
  • BGH, 18.08.2011 - III ZR 32/11

    Bedeutung des Anspruchs der gegnerischen Partei für die Ermittlung des

    Auszug aus LG München I, 14.02.2024 - 27 O 3001/22
    Dies deshalb, da ein stattgebendes Urteil einer Leistungsklage des Beklagten entgegen stünde (BGH Beschl. v. 18.8.2011 - III ZR 32/11, BeckRS 2011, 21919, beck-online; MüKoZPO/Wöstmann, 6. Aufl. 2020, ZPO § 3 Rn. 75).
  • EuGH, 28.01.2015 - C-375/13

    Kolassa - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Verordnung (EG) Nr.

    Auszug aus LG München I, 14.02.2024 - 27 O 3001/22
    Der EuGH habe in seiner Entscheidung vom 28.1.2015 (Az.: C-375/13) ausgeführt, dass bei der Inanspruchnahme einer Bank aufgrund Verletzung gesetzlicher Informationspflichten der Gerichtsstand der unerlaubten Handlung eröffnet ist, sofern nicht ein Vertrag oder Ansprüche aus einem Vertrag den Gegenstand des Verfahrens bilden.
  • BGH, 26.02.1992 - IV ZR 86/91

    Zeitliche Wirksamkeit des Vermächtnisses bei Eintritt eines Ereignisses in der

    Auszug aus LG München I, 14.02.2024 - 27 O 3001/22
    Die Prüfung erfolgt in Abweichung von dem Grundsatz des lex fori nach dem ausländischen, hier dem tschechischen, Recht (BGH NJW-RR 1992, 643; Mü FamRZ 2009, 2104).
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