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   LSG Baden-Württemberg, 23.05.2023 - L 11 KR 4109/20   

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https://dejure.org/2023,14451
LSG Baden-Württemberg, 23.05.2023 - L 11 KR 4109/20 (https://dejure.org/2023,14451)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23.05.2023 - L 11 KR 4109/20 (https://dejure.org/2023,14451)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23. Mai 2023 - L 11 KR 4109/20 (https://dejure.org/2023,14451)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 2 KSVG, § 23 KSVG, § 24 Abs 2 KSVG, § 25 Abs 1 S 1 KSVG, § 27 Abs 1a S 1 KSVG
    Künstlersozialversicherung - Künstlersozialabgabepflicht - GbR - Marketing- und Medienagentur - Erbringung und Abrechnung von künstlerischen und/oder publizistischen Leistungen - Mehrheit von Künstlern bzw Publizisten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSVG § 23 ; KSVG § 24 ; KSVG § 25

  • rechtsportal.de

    KSVG § 23 ; KSVG § 24 ; KSVG § 25
    Abgabepflicht nach dem KSVG ; Anforderungen an das Vorliegen einer künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit von Gesellschaftern einer Personengesellschaft; Erforderlichkeit einer typisierenden Betrachtung - hier im Falle der Erbringung künstlerischer und/oder ...

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (20)

  • BSG, 12.08.2010 - B 3 KS 2/09 R

    Künstlersozialversicherung - keine Künstlersozialabgabepflicht von Zahlungen an

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.05.2023 - L 11 KR 4109/20
    Dies muss insbesondere für die Festlegung der Kriterien gelten, an Hand derer eine bestimmte Zahlung als abgaberelevant im Sinne des § 25 KSVG einzustufen ist (Anschluss an BSG 12.08.2010, B 3 KS 2/09 R, BSGE 106, 276-282).

    Denn die Verneinung einer Abgabepflicht der Klägerin ist nicht automatisch gleichbedeutend mit einer Zahlungsverpflichtung der GbR (BSG 12.08.2010, B 3 KS 2/09 R, BSGE 106, 276-282).

    Darin hat der Gesetzgeber ein Verhältnis ähnlich wie das zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern gesehen und dem die innere Begründung für die Beteiligung der Kunstvermarkter und -verwerter an der sozialen Absicherung der selbstständigen Künstler und Publizisten entnommen (BSG 12.08.2010, B 3 KS 2/09 R, BSGE 106, 276-282).

    Diese Eigenschaft kommt aber nur solchen Personen zu, die ihre künstlerische oder publizistische Tätigkeit nicht nur einmalig, sondern so nachhaltig ausüben, dass sie als Wesensmerkmal der Person angesehen werden kann (BSG 12.08.2010, B 3 KS 2/09 R, BSGE 106, 276-282, juris Rn. 13 m.w.N.).

    Handelt es sich nämlich um eine eigenständige Rechtspersönlichkeit, die ggf. selbst als abgabepflichtiges Unternehmen zur KSA heranzuziehen ist, dann fehlt es an dem erforderlichen inneren Zusammenhang zwischen der Abgabepflicht und der Inanspruchnahme eines KSV-versicherten Künstlers oder Publizisten (BSG 12.08.2010, B 3 KS 2/09 R, BSGE 106, 276-282, juris Rn. 14).

    Deshalb wird auch durch den Zusammenschluss mehrerer Personen in einer GbR deren Einzel-Selbstständigkeit "als Künstler" in der Regel nicht berührt, wenn es um die gemeinschaftliche Erstellung eines oder mehrerer Werke geht und keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Zweckverfolgung nicht im Sinne von § 705 BGB gemeinschaftlich geschieht oder eine Aufgabendelegation außerhalb der GbR vorgenommen wird (BSG 12.08.2010, B 3 KS 2/09 R, BSGE 106, 276-282, juris Rn. 15 m.w.N.).

    Das BSG hat hierzu bereits entschieden, dass die Frage, ob die Gesellschafter einer Personenhandelsgesellschaft als selbstständige Künstler oder Publizisten anzusehen sind oder nicht, im Verhältnis zu einem außenstehenden Kunstvermarkter oder -verwerter (§ 24 KSVG) einer typisierenden Betrachtung bedarf und nicht von den Umständen des Einzelfalls abhängen kann (zur Frage der Zurechnung von Zahlungen an eine KG vgl. BSG 12.08.2010, B 3 KS 2/09 R, BSGE 106, 276-282).

    Dies muss insbesondere für die Festlegung der Kriterien gelten, an Hand derer eine bestimmte Zahlung als abgaberelevant im Sinne des § 25 KSVG einzustufen ist (BSG 12.08.2010, B 3 KS 2/09 R, BSGE 106, 276-282).

  • BSG, 16.07.2014 - B 3 KS 3/13 R

    Künstlersozialversicherung - Abgabepflicht - Werbeagentur in der Rechtsform der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.05.2023 - L 11 KR 4109/20
    Die Frage der Einbeziehung der Entgelte an die K1 GbR lasse sich aus dem Urteil des BSG vom 16.07.2014 (B 3 KS 3/13 R) beantworten, wonach allein auf die gewählte Gesellschaftsform abzustellen sei und nicht auf die Bewertung des Geschäftsbetriebes als "künstlerisch" oder "handelsgewerblich", welche dem - in die Interna einer oHG nicht eingeweihten - Kunstvermarkter und Kunstverwerter regelmäßig nicht möglich sein werde.

    Da Vertreter der Freien Berufe, der Wissenschaft und der Kunst nach ihrem historisch gewachsenen Berufsbild und der Verkehrsanschauung kein Gewerbe betreiben, kann der Betrieb einer oHG nicht auf den (alleinigen) Zweck der Erstellung von künstlerischen oder publizistischen Werken gerichtet sein, sodass auch nicht regelmäßig angenommen werden kann, dass alle Gesellschafter an der Erstellung eines künstlerischen oder publizistischen Werkes gemeinschaftlich als selbstständige Künstler oder Publizisten mitwirken (BSG 16.07.2014, B 3 KS 3/13 R, BSGE 116 ,185-193).

    Auf die Frage, ob eine als oHG konstituierte Werbeagentur nach ihrem Geschäftsmodell ein Handelsgewerbe betreibt, weil Werbefachleute "in der Regel" ein Gewerbe betreiben, oder doch eher künstlerisch ausgerichtet ist, kommt es damit nicht an (BSG 16.07.2014, B 3 KS 3/13 R, BSGE 116 ,185-193).

  • BSG, 07.07.2005 - B 3 KR 37/04 R

    Künstlersozialversicherung - Künstlereigenschaft von Webdesignern

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.05.2023 - L 11 KR 4109/20
    Zwar existierte eine solche Berufsbezeichnung zur Zeit der Erstellung des Künstlerberichts 1975 noch nicht; die Tätigkeit ist jedoch mit den im Künstlerbericht aufgeführten Berufsbildern des Grafikdesigners, des Fotodesigners oder des Layouters vergleichbar (vgl. BSG 25.11.2015, B 3 KS 3/14 R, juris Rn. 15; 07.07.2005, B 3 KR 37/04 R, juris Rn. 14).

    Sie unterscheiden sich im Wesentlichen nur durch das zu bearbeitende Medium, das bei Webdesignern Bildschirmseiten hauptsächlich für Internet- und Intranet-Auftritte sind (vgl. BSG 07.07.2005, B 3 KR 37/04 R, juris Rn. 15; LSG Nordrhein-Westfalen, 06.04.2020, L 8 BA 237/19 B ER, juris Rn. 22).

  • BSG, 24.07.2003 - B 3 KR 37/02 R

    Künstlersozialabgabe - Werbung - Werbeagentur - Werbematerial - gemischte

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.05.2023 - L 11 KR 4109/20
    Denn für die Eindeutigkeit des Abgabentatbestandes bedarf es leicht feststellbarer Kriterien (BSG 24.07.2003, B 3 KR 37/02 R, juris Rn. 27).

    Mag auch die eigenhändige Mitwirkung des Leiters eines Unternehmens den Regelfall bilden, ihr - völliges oder partielles - Fehlen schließt jedoch die Einstufung als künstlerische oder publizistische Tätigkeit dann nicht aus, wenn eine Person - wie hier die Inhaber einer als GbR geführten Medienagentur - sich dem Auftraggeber gegenüber zur Erbringung eines künstlerischen oder publizistischen Werks verpflichtet und dabei trotz der Mitarbeit von Dritten (Angestellten, freien Mitarbeitern) die Gesamtverantwortung für das zu erstellende Werk innehat, also jedenfalls die Möglichkeit besitzt, jederzeit auf Konzepte, Entwürfe, Texte, Bebilderung und sonstige inhaltliche oder grafische Gestaltung steuernd oder korrigierend im Sinne einer geistigen Oberaufsicht Einfluss zu nehmen (vgl. BSG 24.07.2003, B 3 KR 37/02 R, juris).

  • BSG, 25.11.2015 - B 3 KS 3/14 R

    Künstlersozialversicherung - Versicherungspflicht - Tanzlehrerin - Unterricht in

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.05.2023 - L 11 KR 4109/20
    Aus den Materialien zum KSVG ergibt sich, dass der Begriff der Kunst trotz seiner Unschärfe auf jeden Fall solche künstlerischen Tätigkeiten umfassen soll, mit denen sich der "Bericht der Bundesregierung über die wirtschaftliche und soziale Lage der künstlerischen Berufe (Künstlerbericht)" aus dem Jahre 1975 (BT-Drucks. 7/3071) beschäftigt (st. Rspr. des BSG, vgl. z.B. 25.11.2015, B 3 KS 3/14 R, juris Rn. 14; 21.06.2012, B 3 KS 1/11 R, juris Rn. 15; LSG Nordrhein-Westfalen 06.04.2020, L 8 BA 237/19 B ER, juris Rn. 20).

    Zwar existierte eine solche Berufsbezeichnung zur Zeit der Erstellung des Künstlerberichts 1975 noch nicht; die Tätigkeit ist jedoch mit den im Künstlerbericht aufgeführten Berufsbildern des Grafikdesigners, des Fotodesigners oder des Layouters vergleichbar (vgl. BSG 25.11.2015, B 3 KS 3/14 R, juris Rn. 15; 07.07.2005, B 3 KR 37/04 R, juris Rn. 14).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.04.2020 - L 8 BA 237/19
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.05.2023 - L 11 KR 4109/20
    Aus den Materialien zum KSVG ergibt sich, dass der Begriff der Kunst trotz seiner Unschärfe auf jeden Fall solche künstlerischen Tätigkeiten umfassen soll, mit denen sich der "Bericht der Bundesregierung über die wirtschaftliche und soziale Lage der künstlerischen Berufe (Künstlerbericht)" aus dem Jahre 1975 (BT-Drucks. 7/3071) beschäftigt (st. Rspr. des BSG, vgl. z.B. 25.11.2015, B 3 KS 3/14 R, juris Rn. 14; 21.06.2012, B 3 KS 1/11 R, juris Rn. 15; LSG Nordrhein-Westfalen 06.04.2020, L 8 BA 237/19 B ER, juris Rn. 20).

    Sie unterscheiden sich im Wesentlichen nur durch das zu bearbeitende Medium, das bei Webdesignern Bildschirmseiten hauptsächlich für Internet- und Intranet-Auftritte sind (vgl. BSG 07.07.2005, B 3 KR 37/04 R, juris Rn. 15; LSG Nordrhein-Westfalen, 06.04.2020, L 8 BA 237/19 B ER, juris Rn. 22).

  • BSG, 28.02.2007 - B 3 KR 12/06 R

    Verpflichtung des Krankenhauses zur Herausgabe medizinischer Unterlagen an den

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.05.2023 - L 11 KR 4109/20
    Die endgültige Festsetzung des Streitwerts für das Klage- und Berufungsverfahren (vgl. z.B. BSG 28.07.2007, B 3 KR 12/06 R, BSGE 98, 142 zur Korrektur der Streitwertfestsetzung im Rechtsmittelverfahren) beruht auf § 197a Abs. 1 Satz 1 SGG i.V.m. § 63 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1 Nr. 2, § 52 Abs. 3 Satz 1, § 47 Abs. 1 Gerichtskostengesetz (GKG) und entspricht in erster Instanz der Höhe des Betrages, um den im Klageverfahren ursprünglich (§ 40 GKG) gestritten wurde (2.453,13 EUR + 7.069,31 EUR = 9.522,44 EUR) bzw. in zweiter Instanz der Höhe des Betrages, der sich aus dem Umfang der von der Beklagten angefochtenen Aufhebung durch das SG ergibt (7.069,31 EUR).
  • BSG, 07.07.2005 - B 3 KR 29/04 R

    Künstlersozialversicherung - Beauftragung einer BGB-Gesellschaft mit

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.05.2023 - L 11 KR 4109/20
    Die von der Klägerin beauftragte GbR gehört damit zum Kreis solcher "Kreativen", deren berufliche Tätigkeit Werbezwecken dient (BSG 07.07.2005, B 3 KR 29/04 R, juris Rn. 22).
  • BSG, 31.05.2006 - B 6 KA 62/04 R

    Keine Kostenerstattung der Rechtsverteidigung eines (Zahn-) Arztes als Konkurrent

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.05.2023 - L 11 KR 4109/20
    Eine Erstattung von Kosten der Beigeladenen ist nicht veranlasst, weil sie sich am Verfahren nicht beteiligt hat, insbesondere keinen Antrag gestellt hat (vgl. § 162 Abs. 3 VwGO; BSG 31.05.2006, BSGE 96, 257).
  • BSG, 25.02.2015 - B 3 KS 5/13 R

    Künstlersozialabgabe - Zahlungspflicht - kunstverwertender Unternehmer -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.05.2023 - L 11 KR 4109/20
    In solchen Fällen liegt kein Verstoß gegen das Doppelerhebungsverbot vor (vgl. hierzu ausführlich BSG 25.02.2015, B 3 KS 5/13 R, juris Rn. 14, 15).
  • BSG, 20.04.1994 - 12 RK 31/92

    Abgabepflicht von Konzertdirektionen nach dem KSVG , Schätzung der Abgabe bei

  • BSG, 21.06.2012 - B 3 KS 1/11 R

    Künstlersozialversicherung - diplomierte Modedesignerin - Mitinhaberin eines

  • BSG, 07.05.2020 - B 3 KS 3/18 R

    (Künstlersozialversicherung - Versicherungsfreiheit nach § 3 Abs 1 S 1 KSVG -

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.11.2005 - L 16 KR 344/03

    Krankenversicherung

  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

  • BGH, 23.10.2001 - XI ZR 63/01

    Anwendbarkeit des VerbrKrG auf einen Kreditvertrag einer BGB -Gesellschaft;

  • BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 909/82

    Künstlersozialversicherungsgesetz

  • BSG, 25.10.1995 - 3 RK 24/94

    Künstlersozialabgabe bei Unterhaltungsshows, Variete

  • BSG, 12.04.1995 - 3 RK 4/94

    Verpflichtung eines Unternehmers zur Künstlersozialabgabe

  • BSG, 28.08.1997 - 3 RK 13/96

    Abgabepflicht nach dem KSVG bei einmaliger Mitwirkung an Fernseh-Talkshows über

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