Rechtsprechung
   LSG Bayern, 22.09.2022 - L 4 P 56/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,37479
LSG Bayern, 22.09.2022 - L 4 P 56/21 (https://dejure.org/2022,37479)
LSG Bayern, Entscheidung vom 22.09.2022 - L 4 P 56/21 (https://dejure.org/2022,37479)
LSG Bayern, Entscheidung vom 22. September 2022 - L 4 P 56/21 (https://dejure.org/2022,37479)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io

    Pflegegeld; Abgrenzung Pauschale nach § 43 a SGB XI zu Pflegegeld

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Pflegegeld aufgrund häuslicher Pflege bei Aufnahme in einer Einrichtung gemäß § 71 Abs. 4 SGB XI ; Definition einer Räumlichkeit im Sinne des § 71 Abs. 4 Nr. 3 SGB XI ; Leistung einer Pauschale gemäß § 43a S. 3 SGB XI ; Anspruch auf Pflegegeld bei Aufnahme in einer Einrichtung ...

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • reha-recht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Zur Benachteiligung von sogenannten Selbstzahlenden in besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2023, 312
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 26.04.2001 - B 3 P 11/00 R

    Pflegeversicherung - unterschiedliche Leistungen - stationäre Pflege -

    Auszug aus LSG Bayern, 22.09.2022 - L 4 P 56/21
    Vielmehr seien die unterschiedlichen Leistungen der Pflegeversicherung durch sachliche Gründe gerechtfertigt (vgl. BSG zu § 43a SGB XI a.F.: Urt. v. 26.04.2001, B 3 P 11/00 R).

    Zur Verfassungsmäßigkeit des § 43a SGB XI hat die Beklagte auf Entscheidungen des BSG (BSG vom 13.03.2001, B 3 P 17/00 R; BSG vom 26.04.2002, B 3 P 11/00 R) verwiesen.

  • BSG, 13.03.2001 - B 3 P 17/00 R

    Pauschale Leistung bei stationärer Einrichtung der Behindertenhilfe auch bei

    Auszug aus LSG Bayern, 22.09.2022 - L 4 P 56/21
    Zur Verfassungsmäßigkeit des § 43a SGB XI hat die Beklagte auf Entscheidungen des BSG (BSG vom 13.03.2001, B 3 P 17/00 R; BSG vom 26.04.2002, B 3 P 11/00 R) verwiesen.

    In der Entscheidung vom 13.03.2001 (BSG B 3 P 17/00 R - juris) hat es dargelegt, dass die pauschale Leistung der Pflegeversicherung bei Pflege in einer stationären Einrichtung der Behindertenpflege auch zu erbringen ist, wenn der Behinderte vorübergehend zu Hause gepflegt wird.

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