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   LSG Niedersachsen-Bremen, 10.12.2014 - L 2 R 494/13   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 10.12.2014 - L 2 R 494/13 (https://dejure.org/2014,39011)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 10.12.2014 - L 2 R 494/13 (https://dejure.org/2014,39011)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 10. Dezember 2014 - L 2 R 494/13 (https://dejure.org/2014,39011)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2015, 149
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (20)

  • BSG, 30.01.1980 - 9 RV 40/79

    Ermessensentscheidung - Bescheid - Klageerhebung - Vorverfahren - Zwischenurteil

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.12.2014 - L 2 R 494/13
    Gleichzeitig verstieße das Berufungsgericht mit einem solchen Endurteil gegen das Gebot der Herstellung der Spruchreife (§ 131 Abs. 2 SGG; BSG, Urteil vom 30. Januar 1980 - 9 RV 40/79 -, SozR 1500 § 78 Nr. 16 mwN).

    Damit werde einerseits die Durchsetzbarkeit des nachträglich durchzuführenden Vorverfahrens erreicht, andererseits bleibe der Prozess in der Hauptsache weiterhin rechtshängig und könne - sobald das Vorverfahren nachgeholt worden sei - weitergeführt werden (BSG, Urteil vom 30. Januar 1980, aaO mwN).

    Auch unter Berücksichtigung dessen, dass das BSG in seinem vorstehend herangezogenen Urteil vom 30. Januar 1980 (- 9 RV 40/79 -, SozR 1500 § 78 Nr. 16) den Prozessgerichten nahegelegt hat, dem Versicherungsträger mittels Zwischenurteil (§ 202 iVm § 303 ZPO) eine entsprechende Verpflichtung zur Durchführung eines Vorverfahrens aufzuerlegen, hat der Senat sich zum Erlass eines Teilurteils entschlossen.

  • BSG, 30.09.1996 - 10 RKg 20/95

    Rechtsmittel gegen einen Aufhebungsbescheid und Rückforderungsbescheid -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.12.2014 - L 2 R 494/13
    Maßgeblich ist, ob eine solche verständige Würdigung zu dem Ergebnis führt, dass die Behörde mit der fraglichen Erklärung eine - endgültige - Entscheidung zur Regelung eines Einzelfalls, die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist, treffen wollte (BSG, Urteil vom 30. September 1996 - 10 RKg 20/95 -, juris).

    In einem solchen Sinne dürfe diese Vorschrift deshalb nicht interpretiert werden, weil andernfalls die Zulässigkeit der Klage des Adressaten eines belastenden Verwaltungsakts von der Rechtmäßigkeit des weiteren Verhaltens der Behörde bzw. der zuständigen Widerspruchsbehörde abhängig wäre (BSG, Urteil vom 24. November 2011 - B 14 AS 151/10 R -, SozR 4-4200 § 22 Nr. 54; auch im Urteil vom 28. Oktober 1965 - 8 RV 721/62 -, SozR Nr. 10 zu § 78 SGG hat das BSG darauf abgestellt, dass der Rechtsschutzsuchende Mängel der Verwaltung nicht zu vertreten habe; vgl. hingegen auch BSG, Urteil vom 30. September 1996 - 10 RKg 20/95 -, juris: falls die Widerspruchsbehörde den Widerspruch als unzulässig zurückweist und nicht in der Sache entscheidet, sind die Gerichte an einer sachlich-rechtlichen Überprüfung des Klagebegehrens gehindert; vgl. auch LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30. September 2010 - L 1 AL 122/09 R -, juris Rn 29; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14. Juni 2011 - L 7 AS 552/11 B -, juris).

  • LSG Rheinland-Pfalz, 30.09.2010 - L 1 AL 122/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - Teilurteil - isolierte Aufhebung des

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.12.2014 - L 2 R 494/13
    In einem solchen Sinne dürfe diese Vorschrift deshalb nicht interpretiert werden, weil andernfalls die Zulässigkeit der Klage des Adressaten eines belastenden Verwaltungsakts von der Rechtmäßigkeit des weiteren Verhaltens der Behörde bzw. der zuständigen Widerspruchsbehörde abhängig wäre (BSG, Urteil vom 24. November 2011 - B 14 AS 151/10 R -, SozR 4-4200 § 22 Nr. 54; auch im Urteil vom 28. Oktober 1965 - 8 RV 721/62 -, SozR Nr. 10 zu § 78 SGG hat das BSG darauf abgestellt, dass der Rechtsschutzsuchende Mängel der Verwaltung nicht zu vertreten habe; vgl. hingegen auch BSG, Urteil vom 30. September 1996 - 10 RKg 20/95 -, juris: falls die Widerspruchsbehörde den Widerspruch als unzulässig zurückweist und nicht in der Sache entscheidet, sind die Gerichte an einer sachlich-rechtlichen Überprüfung des Klagebegehrens gehindert; vgl. auch LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30. September 2010 - L 1 AL 122/09 R -, juris Rn 29; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14. Juni 2011 - L 7 AS 552/11 B -, juris).

    Dies schließt es auch bei "gebundenen", d.h. nicht im Ermessen der Verwaltung stehenden Entscheidungen, grundsätzlich aus, auf das Widerspruchsverfahren zu verzichten (BSG aaO; LSG Rheinland-Pfalz, Teilurteil vom 30. September 2010 - L 1 AL 122/09 -, juris; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14. Juni 2011 - L 7 AS 552/11 B -, juris).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2011 - L 7 AS 552/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.12.2014 - L 2 R 494/13
    In einem solchen Sinne dürfe diese Vorschrift deshalb nicht interpretiert werden, weil andernfalls die Zulässigkeit der Klage des Adressaten eines belastenden Verwaltungsakts von der Rechtmäßigkeit des weiteren Verhaltens der Behörde bzw. der zuständigen Widerspruchsbehörde abhängig wäre (BSG, Urteil vom 24. November 2011 - B 14 AS 151/10 R -, SozR 4-4200 § 22 Nr. 54; auch im Urteil vom 28. Oktober 1965 - 8 RV 721/62 -, SozR Nr. 10 zu § 78 SGG hat das BSG darauf abgestellt, dass der Rechtsschutzsuchende Mängel der Verwaltung nicht zu vertreten habe; vgl. hingegen auch BSG, Urteil vom 30. September 1996 - 10 RKg 20/95 -, juris: falls die Widerspruchsbehörde den Widerspruch als unzulässig zurückweist und nicht in der Sache entscheidet, sind die Gerichte an einer sachlich-rechtlichen Überprüfung des Klagebegehrens gehindert; vgl. auch LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30. September 2010 - L 1 AL 122/09 R -, juris Rn 29; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14. Juni 2011 - L 7 AS 552/11 B -, juris).

    Dies schließt es auch bei "gebundenen", d.h. nicht im Ermessen der Verwaltung stehenden Entscheidungen, grundsätzlich aus, auf das Widerspruchsverfahren zu verzichten (BSG aaO; LSG Rheinland-Pfalz, Teilurteil vom 30. September 2010 - L 1 AL 122/09 -, juris; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14. Juni 2011 - L 7 AS 552/11 B -, juris).

  • BSG, 02.08.1977 - 9 RV 102/76
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.12.2014 - L 2 R 494/13
    Das Prozessgericht hat dabei der Verwaltung Gelegenheit zu geben, das Vorverfahren durchzuführen (BSG, U.v. 2. August 1977 - 9 RV 102/76 - SozR 1500 § 78 Nr. 8 mwN).

    Vielmehr gilt in der höchstrichterlichen Rechtsprechung der Grundsatz, dass die Durchführung des vorgeschriebenen Vorverfahrens als unverzichtbare, in jeder Lage des Verfahrens zu beachtende Prozessvoraussetzung anzusehen ist (BSG, Urteil vom 2. August 1977 - 9 RV 102/76 -, SozR 1500 § 78 Nr. 8).

  • BSG, 31.10.2012 - B 13 R 11/11 R

    Rangfolge der Erstattungsansprüche der BA und des Grundsicherungsträgers

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.12.2014 - L 2 R 494/13
    Unterliege damit die Abrechnung des Erstattungsanspruchs durch die Beklagte im Ergebnis keinen Bedenken, sei vorliegend die jüngste Rechtsprechung des Bundessozialgerichts - BSG - (Urteile vom 31.10.2012 - B 13 R 9/12 R und B 13 R 11/11 R) betreffend eines evtl. Nachrangs der Erstattungsansprüche von SGB II-Trägern nicht einschlägig, da es sich in den dort entschiedenen Fällen um Bezieher von aufstockenden Grundsicherungsleistungen gehandelt habe.

    Nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 31.10.2012 - B 13 R 11/11 R, Rn 32 ff.) sei ein solcher Erstattungsanspruch nach § 103 SGB X gerade nicht gegeben.

  • BSG, 25.01.2011 - B 5 R 14/10 R

    Entscheidung des Rentenversicherungsträgers über Zinsanspruch von Amts wegen -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.12.2014 - L 2 R 494/13
    Es handele sich hierbei lediglich um einen bloßen Hinweis auf ein rechnerisches Ergebnis ohne Regelungswert (so BSG, Urteil vom 25. Januar 2011 - B 5 R 14/10 R -, Rn 17 mwN).

    In dem der von der Beklagten herangezogenen Entscheidung des BSG vom 25. Januar 2011 - B 5 R 14/10 R -, SozR 4-1300 § 63 Nr. 15 zugrunde liegenden Sachverhalt waren im Gegensatz zu dem hier zu entscheidenden Fall Erstattungsansprüche von Dritten nicht vorhanden; das BSG hat sich seinerzeit lediglich mit der Frage befasst, ob die Abrechnung eine "Regelung" zur Verzinsung des Nachzahlungsbetrags enthielt.

  • LSG Hamburg, 06.03.2009 - L 6 R 133/06

    Rechtmäßigkeit eines Anspruchs auf Regelaltersrente unter Anerkennung von

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.12.2014 - L 2 R 494/13
    Diese Auffassung werde auch vom LSG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 5. Juli 2006 - L 6 R 133/06 -) und vom LSG Berlin-Brandenburg (Urteil vom 21. Dezember 2009 - L 33 R 630/09 -) geteilt.

    Auch das LSG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 5. Juli 2006 - L 6 R 133/06 -) und das LSG Berlin-Brandenburg (Urteil vom 21. Dezember 2009 - L 33 R 630/09 -) haben in ihren Urteilen die Frage des Verwaltungsakts nicht näher geprüft.

  • BSG, 24.11.2011 - B 14 AS 151/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Pauschalmiete inklusive

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.12.2014 - L 2 R 494/13
    In einem solchen Sinne dürfe diese Vorschrift deshalb nicht interpretiert werden, weil andernfalls die Zulässigkeit der Klage des Adressaten eines belastenden Verwaltungsakts von der Rechtmäßigkeit des weiteren Verhaltens der Behörde bzw. der zuständigen Widerspruchsbehörde abhängig wäre (BSG, Urteil vom 24. November 2011 - B 14 AS 151/10 R -, SozR 4-4200 § 22 Nr. 54; auch im Urteil vom 28. Oktober 1965 - 8 RV 721/62 -, SozR Nr. 10 zu § 78 SGG hat das BSG darauf abgestellt, dass der Rechtsschutzsuchende Mängel der Verwaltung nicht zu vertreten habe; vgl. hingegen auch BSG, Urteil vom 30. September 1996 - 10 RKg 20/95 -, juris: falls die Widerspruchsbehörde den Widerspruch als unzulässig zurückweist und nicht in der Sache entscheidet, sind die Gerichte an einer sachlich-rechtlichen Überprüfung des Klagebegehrens gehindert; vgl. auch LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30. September 2010 - L 1 AL 122/09 R -, juris Rn 29; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14. Juni 2011 - L 7 AS 552/11 B -, juris).
  • BSG, 31.08.2011 - GS 2/10

    Zulässigkeit der Erklärung einer Verrechnung durch Verwaltungsakt

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.12.2014 - L 2 R 494/13
    Es handelte sich um eine hoheitliche Maßnahme, also eine einseitige behördliche Handlung, die nur dem Sozialleistungsträger, nicht aber ihren Adressaten, dem Sozialleistungsempfänger, in dieser Form ihrer Art nach zusteht (vgl. zu diesen Kriterien: BSG, Beschluss vom 31. August 2011 - GS 2/10 -, BSGE 109, 81).
  • BSG, 31.10.2012 - B 13 R 9/12 R

    Erstattungsrechtsstreit - Jobcenter - Grundsicherungsträger -

  • BSG, 11.05.2011 - B 5 R 8/10 R

    Fremdrentenberechnung - Anrechnung einer ausländischen Rentenleistung - Rumänien

  • BSG, 11.03.2014 - B 11 AL 19/12 R

    Vermittlungsgutschein - Rechtsnatur - Vergütungsanspruch des privaten

  • BSG, 18.03.1999 - B 12 KR 8/98 R

    Familienversicherung - Ausschluß - Kind - Stammversicherter - Bescheid -

  • BSG, 20.07.2005 - B 13 RJ 17/04 R

    Abschmelzung des Auffüllbetrages - Berücksichtigung der Höherbewertung der

  • BSG, 18.10.2005 - B 4 RA 21/05 R

    Bewertung von Kindererziehung - Zusammentreffen mit Beitragszeiten -

  • BSG, 28.10.1965 - 8 RV 721/62

    Anfechtungsklage - Widersprüchlicher Verwaltungsakt - Entscheidung im Zweifel -

  • BSG, 11.05.2011 - B 6 KA 13/10 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Ausschluss eines Vorverfahrens vor dem

  • BSG, 21.06.1983 - 4 RJ 29/82

    Rentennachzahlung - Bindungswirkung des Rentenbescheides - Abrechnung der

  • BSG, 15.07.1969 - 1 RA 255/68

    Rentenbescheid - Reichweite der Bindungswirkung - Rentennachzahlungsmitteilung -

  • BSG, 31.03.2022 - B 5 R 24/21 R

    Verwaltungsaktqualität einer Abrechnungsmitteilung über eine Rentennachzahlung

    Schließlich misst auch die landessozialgerichtliche Rechtsprechung, die zunächst uneinheitlich war, in jüngerer Zeit den Abrechnungsmitteilungen der Rentenversicherungsträger überwiegend Regelungscharakter bei (vgl LSG Niedersachsen-Bremen Teilurteil vom 10.12.2014 - L 2 R 494/13 - juris RdNr 23; Bayerisches LSG Urteil vom 27.6.2017 - L 13 R 171/15 - juris RdNr 26; LSG Rheinland-Pfalz Urteil vom 24.10.2018 - L 6 R 453/15 - juris RdNr 36; LSG Berlin-Brandenburg Urteil vom 24.2.2021 - L 16 R 76/19 - juris RdNr 34; LSG Mecklenburg-Vorpommern Urteil vom 31.3.2021 - L 7 R 187/16 - juris RdNr 34; aA Sächsisches LSG Urteil vom 15.3.2016 - L 5 R 463/13 - juris RdNr 15; LSG Rheinland-Pfalz Urteil vom 13.12.2017 - L 4 R 448/15) .

    Abweichendes lässt sich auch der Entscheidung des BSG vom 30.9.1996 (10 RKg 20/95) nicht entnehmen (so aber LSG Rheinland-Pfalz Teilurteil vom 30.9.2010 - L 1 AL 122/09 R - juris RdNr 29; LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 14.6.2011 - L 7 AS 552/11 B - juris RdNr 5; LSG Niedersachsen-Bremen Teilurteil vom 10.12.2014 - L 2 R 494/13 - juris RdNr 39) .

  • SG Duisburg, 26.04.2018 - S 49 AS 857/17

    Rückzahlung von überzahlten Leistungen einer Bedarfsgemeinschaft hinsichtlich

    v. 10.12.2014 - L 2 R 494/13, juris, Rn. 18 ff.; Burkiczak, SGb 2016, 189, 190, 193; offengelassen: Breitkreuz in: Breitkreuz/Fichte, SGG, 2. Aufl. 2014, § 78, Rn. 3).

    Innerhalb dieser Ansicht wird die Frage uneinheitlich beantwortet, ob das Gericht im Erfolgsfall durch Endurteil (so: LSG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 20.11.2013 - L 12 AS 343/13, juris, Rn. 19), entsprechendes Teilurteil nach § 202 SGG i.V.m. § 301 Zivilprozessordnung [ZPO] (so: LSG Niedersachsen-Bremen, Teilurt. v. 10.12.2014 - L 2 R 494/13, juris, Rn. 37 ff.; LSG Rheinland-Pfalz, Teilurt. v. 30.09.2010 - L 1 AL 122/09, juris, Rn. 19; wohl auch: LSG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 14.06.2011 - L 7 AS 552/11 B, juris, Rn. 5) oder Zwischenurteil nach § 202 SGG i.V.m. § 303 ZPO entscheidet.

    Entgegen der wohl überwiegend vertretenen Ansicht sieht die Kammer hier davon ab, durch Teilurteil eine isolierte Aufhebung des Widerspruchsbescheides unter Rückverweisung an die Behörde zur Sachentscheidung eine entsprechende gerichtliche Entscheidung der Kläger vorzunehmen (a.A.: LSG Niedersachsen-Bremen, Teilurt. v. 10.12.2014 - L 2 R 494/13, juris, Rn. 37 ff.; LSG Rheinland-Pfalz, Teilurt. v. 30.09.2010 - L 1 AL 122/09, juris, Rn. 19; wohl auch: LSG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 14.06.2011 - L 7 AS 552/11 B, juris, Rn. 5).

    Sofern die Rechtsprechung von einer Entscheidung durch Endurteil absieht und über die (isolierte) Aufhebung des Widerspruchsbescheides und die Verpflichtung der Behörde zur (Neu-) Bescheidung des Widerspruches in der Sache durch Teilurteil nach § 202 SGG i.V.m. § 301 ZPO ausspricht, erscheint dies maßgeblich der Annahme geschuldet, dass ein Klageverfahren analog § 114 SGG auszusetzen sei, wenn ein Vorverfahren nicht durchgeführt wurde (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Teilurt. v. 10.12.2014 - L 2 R 494/13, juris, Rn. 37 ff.; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 14.06.2011 - L 7 AS 552/11 B, juris, Rn. 5).

  • SG Duisburg, 09.11.2020 - S 49 AS 3901/19
    Entgegen der wohl überwiegend vertretenen Ansicht sieht das Gericht - im Einklang mit dem Klageantrag - hier davon ab, durch Teilurteil eine isolierte Aufhebung des Widerspruchsbescheides unter Rückverweisung an die Behörde zur Sachentscheidung eine entsprechende gerichtliche Entscheidung der Klägerin vorzunehmen (a.A.: LSG Niedersachsen-Bremen, Teilurt. v. 10.12.2014 - L 2 R 494/13, juris, Rn. 37 ff.; LSG Rheinland-Pfalz, Teilurt.

    Sofern die Rechtsprechung von einer Entscheidung durch Endurteil absieht und über die (isolierte) Aufhebung des Widerspruchsbescheides und die Verpflichtung der Behörde zur (Neu-) Bescheidung des Widerspruches in der Sache durch Teilurteil nach § 202 SGG i.V.m. § 301 ZPO ausspricht, erscheint dies maßgeblich der Annahme geschuldet, dass ein Klageverfahren analog § 114 SGG auszusetzen sei, wenn ein Vorverfahren nicht durchgeführt wurde (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Teilurt. v. 10.12.2014 - L 2 R 494/13, juris, Rn. 37 ff.; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 14.06.2011 - L 7 AS 552/11 B, juris, Rn. 5).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.07.2020 - L 12 R 143/19
    Insofern werde auf das Teilurteil des Landessozialgerichts (LSG) Niedersachsen-Bremen vom 10.12.2014 - L 2 R 494/13 - verwiesen.

    Maßgeblich ist, ob eine solche verständige Würdigung zu dem Ergebnis führt, dass die Behörde mit der fraglichen Erklärung eine - endgültige - Entscheidung zur Regelung eines Einzelfalls, die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist, treffen wollte (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Teilurteil vom 10.12.2014, a.a.O., juris, Rn. 25; Bayerisches LSG, Urteil vom 27.6.2017, a.a.O., juris, Rn. 28).

  • SG Duisburg, 22.01.2016 - S 14 KN 42/12

    Anspruch auf Auszahlung einer Rentennachzahlung nach der Bewilligung einer

    Soweit das LSG Niedersachsen-Bremen in seiner Entscheidung vom 10.12.2014 (Az.: L 2 R 494/13, Rn. 29, 30 nach juris) demgegenüber der Auffassung ist, die Ermittlung des auszuzahlenden Betrages beschränke sich nicht auf "rechnerische Operationen" sondern bedinge vielmehr "stets auch Abklärung und Feststellung der jeweiligen mitunter auch durchaus komplexen tatbestandlichen Voraussetzungen der maßgeblichen normativen Vorgaben" vermag die Kammer dem nicht zu folgen.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 01.02.2018 - L 3 R 47/16

    Isolierte Klage gegen einen Widerspruchsbescheid mit dem Ziel der vollständigen

    Die Rechtsauffassung der Klägerin werde auch von der obergerichtlichen Rechtsprechung geteilt (Hinweis auf LSG Niedersachsen-Bremen, Teilurteil vom 10. Dezember 2014 - L 2 R 494/13 - und LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26. September 2014 - L 4 R 457/14 -).

    Dem Mitteilungsschreiben fehlt - jedenfalls in Bezug auf die Abrechnung der Nachzahlung - der Verwaltungsaktcharakter (vgl. Urteile des BSG vom 15. Februar 1966 - 11 RA 289/65 -, juris RdNr. 14 und vom 25. Januar 2011 - B 5 R 14/10 R -, juris RdNr. 14; Sächsisches LSG, a.a.O., juris RdNr. 14, 15; a.A. LSG Niedersachsen-Bremen, Teilurteil vom 10. Dezember 2014, a.a.O., RdNr. 26 ff.).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.02.2015 - L 8 SO 332/14
    Bisher ist aber nicht erkennbar, ob ein solcher Verwaltungsakt ergangen ist (vgl. hierzu: Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 12. Februar 2014 - L 1 R 137/11; Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Teilurteil vom 10. Dezember 2014 - L 2 R 494/13).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.09.2018 - L 12 R 137/17
    Der gegenteiligen Auffassung des LSG Niedersachsen-Bremen (Bezug auf Urt. v. 10.12.2014 - L 2 R 494/13) vermöge sich das SG nicht anzuschließen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.02.2017 - L 2 R 190/16
    In der nunmehr maßgeblichen Fassung des weiteren Widerspruchsbescheides vom 28. September 2016 sind die angefochtenen Bescheide (zum Regelungscharakter entsprechender Auszahlungsentscheidungen vgl. insbesondere Senatsurteil vom 10. Dezember 2014 - L 2 R 494/13 - NZS 2015, 149) rechtmäßig.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.02.2016 - L 2 R 346/15
    Die weitere Abrechnung des Erstattungsanspruches erfolgt durch die Beklagte durch Verwaltungsakt (vgl. Senatsurteile vom 10. Dezember 2014, L 2 R 494/13 sowie vom 29. April 2015, L 2 R 237/15 - beide veröffentlicht in juris) und ist hier nicht streitgegenständlich.
  • SG Düsseldorf, 06.02.2018 - S 7 R 1715/15
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