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   LSG Niedersachsen-Bremen, 13.03.2024 - L 13 AS 233/23   

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https://dejure.org/2024,7662
LSG Niedersachsen-Bremen, 13.03.2024 - L 13 AS 233/23 (https://dejure.org/2024,7662)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 13.03.2024 - L 13 AS 233/23 (https://dejure.org/2024,7662)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 13. März 2024 - L 13 AS 233/23 (https://dejure.org/2024,7662)
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Volltextveröffentlichung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    BGB § 305 Abs. 1; BGB § 305c Abs. 1; BGB § 305c Abs. 1; SGB X § 63
    Grundsicherung für Arbeitsuchende; Kosten für das Widerspruchsverfahren; Abtretung; allgemeine Geschäftsbedingungen; überraschende Klausel

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 02.12.2014 - B 14 AS 60/13 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattung von Kosten im Vorverfahren -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.03.2024 - L 13 AS 233/23
    Insofern steht dem Widerspruchsführer zum jetzigen Zeitpunkt allenfalls ein Freistellungsanspruch gegenüber dem Beklagten zu ( BSG, Urteil vom 2. Dezember 2014 - B 14 AS 60/13 R - juris Rn. 14).
  • BSG, 25.02.2010 - B 11 AL 24/08 R

    Rechtsanwaltsvergütung - Geschäftsgebühr - vorgerichtliche Tätigkeit - isoliertes

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.03.2024 - L 13 AS 233/23
    Grundsätzlich steht der Anspruch auf Übernahme der Kosten der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung einschließlich der Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts für ein isoliertes Widerspruchsverfahren nach § 63 Abs. 1 S. 1 i. V. m. Abs. 2 SGB X nur dem Widerspruchsführer zu (vgl. Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 25. Februar 2010 - B 11 AL 24/08 R - juris Rn. 14).
  • BSG, 20.02.2020 - B 14 AS 4/19 R

    Keine Aufrechnung des Jobcenters von Kostenerstattungsansprüchen nach § 63 SGB X

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.03.2024 - L 13 AS 233/23
    Dieser kann jedoch an den oder die Prozessbevollmächtigten des Widerspruchsführers abgetreten werden, wobei sich die Voraussetzungen der Abtretung nicht nach § 53 Abs. 2 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) , sondern nach den §§ 398 ff. BGB in entsprechender Anwendung richten ( BSG, Urteil vom 20. Februar 2020 - B 14 AS 4/19 R - juris Rn. 13 ff.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.04.2019 - L 20 AS 554/18

    Unzulässigkeit der Aufrechnung eines Freistellungsanspruchs von Kosten des

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.03.2024 - L 13 AS 233/23
    Dementsprechend kann ein potentieller Mandant nicht damit rechnen, dass er neben der Erteilung einer Vollmacht im Sinne von § 167 Abs. 1 BGB auch noch eine weitere Willenserklärung, die Annahmeerklärung des Abtretungsvertrages, abgibt bzw. abgeben soll (so auch LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30. April 2019 - L 20 AS 554/18 - juris Rn. 30 m.w.N.).
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