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   LSG Saarland, 29.08.2018 - L 2 KR 92/15   

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https://dejure.org/2018,29273
LSG Saarland, 29.08.2018 - L 2 KR 92/15 (https://dejure.org/2018,29273)
LSG Saarland, Entscheidung vom 29.08.2018 - L 2 KR 92/15 (https://dejure.org/2018,29273)
LSG Saarland, Entscheidung vom 29. August 2018 - L 2 KR 92/15 (https://dejure.org/2018,29273)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 44 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Krankenversicherungsrecht | Angelegenheiten der Krankenkassen | Schadensersatzanspruch gegen Rentenversicherung wegen verspäteter Information

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.05.2009 - VI ZR 294/08

    Beginn der Verjährungsfrist für zivilrechtliche Schadensersatzansprüche nach §

    Auszug aus LSG Saarland, 29.08.2018 - L 2 KR 92/15
    Dass im in der sozialrechtlichen Literatur kritisierten Urteil des BGH vom 12.5.2009 - VI ZR 294/08, in diesen Verhältnissen erstmals als Gläubiger iS von § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB die Mitarbeiter der Rentenversicherung angesehen wurden und daher die Verjährung der Ansprüche gegen Geschäftsführer schon mit deren Kenntnis beginnt, kann allenfalls Einfluss auf die Frage des schuldhaften Verhaltens nach Veröffentlichung dieses Urteils haben, nicht aber für Zeiträume zuvor.

    Auch die Beklagte stellt nicht infrage, dass im Hinblick auf § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB und die höchstrichterliche Rechtsprechung des BGH zum Verjährungsbeginn bei Ansprüchen von Versicherungsträgern gegen Gesellschafter einer GmbH aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit strafrechtlichen Verfehlungen wie § 266a StGB (Urteil vom 12.5.2009, VI ZR 294/08) auf die Kenntnis der Mitarbeiter der Beklagten (und nicht der Klägerin als Einzugsstelle) abzustellen ist und daher die 3-jährige Verjährungsfrist des § 195 BGB spätestens mit Ablauf des 31.12.2008 beendet war.

    Zum andern geht aus dem Protokoll der Besprechung des GKV-Spitzenverbandes, der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Bundesagentur für Arbeit über Fragen des gemeinsamen Beitragseinzugs vom 8./9.5.2012 zur Tagesordnungspunkt 11 (Verjährung von Schadensersatzansprüche nach § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 266a StGB - zu den Auswirkungen des Urteils des BGH vom 12.5.2009, VI ZR 294/08) mit hinreichender Deutlichkeit hervor, dass alle Teilnehmer, somit auch Verbandsvertreter der Klägerin und der Beklagten, die Entscheidung des BGH ebenfalls kritisch sahen.

  • BSG, 28.05.2015 - B 12 R 16/13 R

    Betriebsprüfung - Rechtsmäßigkeit der Erhebung von Beitragsnachforderungen

    Auszug aus LSG Saarland, 29.08.2018 - L 2 KR 92/15
    Ferner beruft sich die Beklagte auf das Urteil des BSG vom 15.9.2016, B 12 R 2/15 R, welches das Urteil des Bsg vom 28.5.2015, B 12 R 16/13 R, bestätigt habe.
  • BSG, 15.09.2016 - B 12 R 2/15 R

    Eröffnung des Insolvenzverfahrens - Freistellung von der Arbeit -

    Auszug aus LSG Saarland, 29.08.2018 - L 2 KR 92/15
    Ferner beruft sich die Beklagte auf das Urteil des BSG vom 15.9.2016, B 12 R 2/15 R, welches das Urteil des Bsg vom 28.5.2015, B 12 R 16/13 R, bestätigt habe.
  • BSG, 18.11.1980 - 12 RK 59/79

    Vertrauensschutz - Abführen von Arbeitnehmerbezügen - Rückwirkende Anwendung

    Auszug aus LSG Saarland, 29.08.2018 - L 2 KR 92/15
    Nach dem Urteil vom 18.11.1980,12 RK 59/79, sei es ein Gebot von Treu und Glauben, dass die Beitragspflichtigen nicht für eine zurückliegende Zeit mit einer Beitragsnachforderung überrascht werden dürften, die im Widerspruch stehe zu einem konkreten Handeln der Verwaltung, auf dessen Rechtmäßigkeit sie vertraut hätten oder hätten vertrauen dürfen.
  • OLG Stuttgart, 16.10.2008 - 7 U 119/08

    Deliktische Haftung des GmbH-Geschäftsführers wegen Nichtabführung von

    Auszug aus LSG Saarland, 29.08.2018 - L 2 KR 92/15
    Dem kann nicht entgegengehalten werden, dass das gleichlautende Urteil des OLG Stuttgart (7 U 119/08), welches der Revisionsentscheidung des BGH zugrunde lag, bereits am 16.10.2008 und somit vor Ablauf der Verjährung erlassen wurde.
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