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   LSG Thüringen, 21.06.2011 - L 6 R 452/07   

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LSG Thüringen, 21.06.2011 - L 6 R 452/07 (https://dejure.org/2011,61673)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 21.06.2011 - L 6 R 452/07 (https://dejure.org/2011,61673)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 21. Juni 2011 - L 6 R 452/07 (https://dejure.org/2011,61673)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (21)

  • BSG, 31.07.2002 - B 4 RA 120/00 R

    Rentenanpassung zum 1. 7. 2000 nach der Inflationsrate - Verfassungsmäßigkeit -

    Auszug aus LSG Thüringen, 21.06.2011 - L 6 R 452/07
    Mit Widerspruchsbescheid vom 6. Juni 2003 wies die Beklagte den Widerspruch gegen die Rentenanpassungsmitteilung zum 1. Juli 2000 zurück und verwies zur Begründung auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 30. Juli 2002 - Az.: B 4 RA 120/00 R.

    Die hier angefochtene Rentenanpassungsmitteilung ist ein Verwaltungsakt, in dem ausschließlich über den Grad der Änderung des festgestellten Geldwertes des Stammrechts entschieden wird; dabei werden weder die Regelungen noch die sie tragenden Rechenschritte der Rentenwertfestsetzung (sog. "Grundbescheid") auch nicht teilweise wiederholt (vgl. BSG, Urteil vom 31. Juli 2002 - Az.: B 4 RA 120/00 R, nach juris) Insofern wurde die Rentenanpassungsmitteilung auch nicht nach § 86 SGG zum Gegenstand des bereits laufenden Widerspruchsverfahrens.

    In seinem Urteil vom 31. Juli 2002 - Az.: B 4 RA 120/00 R (nach juris) hat das BSG in einem Verfahren mit gleicher Rechtsproblematik u.a. ausgeführt:.

    Damit scheidet die angeregte Aussetzung des Verfahrens und Einholung einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) nach Art. 100 Abs. 1 S. 1 GG aus Ein Verstoß gegen die Art. 14, 2 Abs. 1 und 3 Abs. 1 GG liegen nach dem Urteil des BSG vom 31. Juli 2002 - Az.: B 4 RA 120/00 R (nach juris) nicht vor.

  • BVerfG, 10.05.1983 - 1 BvR 820/79

    Verfassungsmäßigkeit des 21. Rentenanpassungsgesetzes

    Auszug aus LSG Thüringen, 21.06.2011 - L 6 R 452/07
    a) Das Bundesverfassungsgericht hat im Beschluss vom 10. Mai 1983 (BVerfGE 64, 87) festgestellt, dass die Entwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung in den seiner Entscheidung vorausgegangenen Jahrzehnten durchaus die Erwartung bei den betroffenen Rentnern begründet habe, es fände eine fortwährende Erhöhung des Leistungsniveaus der Renten statt.

    Aus dieser Erwartung ergebe sich jedoch kein schützenswertes Vertrauen in eine uneingeschränkte und stetige Rentenerhöhung, weil weder die Rechtslage noch die Systematik der gesetzlichen Rentenversicherung eine entsprechende Automatik begründen könnten (vgl. BVerfGE 64, 87 m.w.N.; vgl. auch BVerfGE 58, 81 ).

    Schließlich dürfen die Regelungen über die Rentenanpassung nicht zu einer substantiellen Entwertung der erreichten Ansprüche und Anwartschaften mit der Folge führen, dass diese im Ergebnis leer laufen (vgl. BVerfGE 64, 87 )".

  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 32/95

    Rentenüberleitung I

    Auszug aus LSG Thüringen, 21.06.2011 - L 6 R 452/07
    Die Rentenanpassung Ost stehe nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. April 1999 (BVerfGE 100, 1 ff.) unter Eigentumsschutz; dagegen verstoße der Gesetzgeber.

    Daher verfestigt die Eigentumsgarantie das Rentenversicherungssystem nicht so, dass es starr wird und den Anforderungen unter veränderten Umständen nicht mehr genügen kann (vgl. BVerfGE 53, 257 ; 58, 81 ; 69, 272 ; 100, 1 ).

    bb) Der Gesetzgeber durfte unter Ausschöpfung des ihm bei der Gestaltung des Sozialrechts zukommenden Spielraums (vgl. BVerfGE 75, 78 ; 76, 220 ; 100, 1 ) die preisindexorientierte Rentenanpassung zum 1. Juli 2000 und die Aussetzung der Rentenanpassung zum 1. Juli 2004 als geeignet und erforderlich ansehen.

  • BVerfG, 15.07.1987 - 1 BvR 488/86

    Verfassungsmäßigkeit der Kürzung von Übergangsgeld und Unterhaltsgeld nach AFG

    Auszug aus LSG Thüringen, 21.06.2011 - L 6 R 452/07
    bb) Der Gesetzgeber durfte unter Ausschöpfung des ihm bei der Gestaltung des Sozialrechts zukommenden Spielraums (vgl. BVerfGE 75, 78 ; 76, 220 ; 100, 1 ) die preisindexorientierte Rentenanpassung zum 1. Juli 2000 und die Aussetzung der Rentenanpassung zum 1. Juli 2004 als geeignet und erforderlich ansehen.

    Dabei liegt die Annahme, dass eine Erhöhung des paritätisch vom Arbeitgeber mit zu tragenden Beitragssatzes zur gesetzlichen Rentenversicherung den Faktor Arbeit zusätzlich verteuert und zum Wegfall oder zum Nichtentstehen versicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse beiträgt, in der Einschätzungsprärogative des zur Gestaltung des Sozialstaats berufenen Gesetzgebers (vgl. BVerfGE 76, 220 ).

  • BVerfG, 16.07.1985 - 1 BvL 5/80

    Krankenversicherung der Rentner

    Auszug aus LSG Thüringen, 21.06.2011 - L 6 R 452/07
    Daher verfestigt die Eigentumsgarantie das Rentenversicherungssystem nicht so, dass es starr wird und den Anforderungen unter veränderten Umständen nicht mehr genügen kann (vgl. BVerfGE 53, 257 ; 58, 81 ; 69, 272 ; 100, 1 ).

    Im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung begründen die langfristigen Beitragsverpflichtungen, die erst zu einem sehr viel später liegenden Zeitpunkt zu Leistungen führen, ein besonderes Vertrauen auf den Fortbestand gesetzlicher Leistungsregelungen (vgl. BVerfGE 69, 272 ), zu denen auch die Vorschriften über die regelmäßige Rentenanpassung gehören.

  • BVerfG, 01.07.1981 - 1 BvR 874/77

    Ausbildungsausfallzeiten

    Auszug aus LSG Thüringen, 21.06.2011 - L 6 R 452/07
    Daher verfestigt die Eigentumsgarantie das Rentenversicherungssystem nicht so, dass es starr wird und den Anforderungen unter veränderten Umständen nicht mehr genügen kann (vgl. BVerfGE 53, 257 ; 58, 81 ; 69, 272 ; 100, 1 ).

    Aus dieser Erwartung ergebe sich jedoch kein schützenswertes Vertrauen in eine uneingeschränkte und stetige Rentenerhöhung, weil weder die Rechtslage noch die Systematik der gesetzlichen Rentenversicherung eine entsprechende Automatik begründen könnten (vgl. BVerfGE 64, 87 m.w.N.; vgl. auch BVerfGE 58, 81 ).

  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Thüringen, 21.06.2011 - L 6 R 452/07
    Zudem folgt aus dem in der gesetzlichen Rentenversicherung grundsätzlich angeordneten, die allgemeine Handlungsfreiheit nach Art. 2 Abs. 1 GG berührenden Versicherungszwang mit einem erheblichen Beitragssatzniveau die Pflicht des Gesetzgebers, für die erbrachten Beitragsleistungen im Versicherungsfall adäquate Versicherungsleistungen zu erbringen (vgl. für die Minderung von Leistungen BVerfGE 97, 271 , für das Leistungsrecht der gesetzlichen Krankenversicherung vgl. BVerfGE 115, 25 ).
  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvF 1/04

    Klage von Union und FDP gegen Bundeshaushalt 2004 erfolglos

    Auszug aus LSG Thüringen, 21.06.2011 - L 6 R 452/07
    Er war auch nicht gehalten, angesichts der angespannten Haushaltslage von Bund, Ländern und Kommunen eine Deckung des Finanzierungsdefizits in der gesetzlichen Rentenversicherung über eine Erhöhung des Bundeszuschusses zur Rentenversicherung sicherzustellen (vgl. zur Lage des Bundeshaushaltes 2004 eingehend Urteil des Zweiten Senats vom 9. Juli 2007 - 2 BvF 1/04, Rn. 11, 146 ff. im Internet verfügbar unter www.bundesverfassungsgericht.de).
  • BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77

    Versorgungsausgleich I

    Auszug aus LSG Thüringen, 21.06.2011 - L 6 R 452/07
    Daher verfestigt die Eigentumsgarantie das Rentenversicherungssystem nicht so, dass es starr wird und den Anforderungen unter veränderten Umständen nicht mehr genügen kann (vgl. BVerfGE 53, 257 ; 58, 81 ; 69, 272 ; 100, 1 ).
  • BVerfG, 18.02.1998 - 1 BvR 1318/86

    Hinterbliebenenrenten

    Auszug aus LSG Thüringen, 21.06.2011 - L 6 R 452/07
    Zudem folgt aus dem in der gesetzlichen Rentenversicherung grundsätzlich angeordneten, die allgemeine Handlungsfreiheit nach Art. 2 Abs. 1 GG berührenden Versicherungszwang mit einem erheblichen Beitragssatzniveau die Pflicht des Gesetzgebers, für die erbrachten Beitragsleistungen im Versicherungsfall adäquate Versicherungsleistungen zu erbringen (vgl. für die Minderung von Leistungen BVerfGE 97, 271 , für das Leistungsrecht der gesetzlichen Krankenversicherung vgl. BVerfGE 115, 25 ).
  • BVerfG, 08.04.1987 - 1 BvR 564/84

    Eigentumsgarantie - Rentenversicherung - Sozialversicherung - Rentenbezüge -

  • BSG, 14.03.2006 - B 4 RA 41/04 R

    Ermittlung des Monatsbetrags der Rente - Beitrittsgebiet - Bildung von

  • BSG, 20.12.2007 - B 4 RA 9/05 R

    Verfassungsmäßigkeit der Aussetzung der Rentenanpassung in der gesetzlichen

  • BVerfG, 24.05.2006 - 2 BvR 719/06

    Erneut Verhängung einer Missbrauchsgebühr gegen einen Rechtsanwalt

  • LSG Thüringen, 29.03.2011 - L 6 R 728/07

    Ermittlung des Monatsbetrags der Rente - Beitrittsgebiet - Bildung von

  • LSG Thüringen, 29.04.1998 - L 6 RA 441/97
  • BVerfG, 26.07.2007 - 1 BvR 824/03

    Rentenanpassung 2000 und Aussetzung der Rentenanpassung 2004 verfassungsgemäß

  • BSG, 31.03.1998 - B 4 RA 49/96 R

    Verfassungsmäßigkeit der Anrechnung einer Verletztenrente aus der gesetzlichen

  • BSG, 29.06.2000 - B 4 RA 57/98 R

    Rechte auf Rente durch Erwerb von Rangstellen durch Beitr & auml; ge

  • BVerfG, 26.03.1980 - 1 BvR 121/76

    Rentenversicherung; Zusatzversorgung; Besteuerung der Beamtenpensionen; Rente

  • BSG, 23.03.1999 - B 4 RA 41/98 R

    Rentenanpassungsmitteilung als Verwaltungsakt - Erstattung überzahlter

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.04.2009 - L 10 R 280/09
    In dem inzwischen durch Klagrücknahme beendeten Klageverfahren vor dem Sozialgericht Aurich zum Aktenzeichen S 6 R 452/07 hatte die Klägerin Rente wegen voller Erwerbsminderung anstelle von der Beklagten gewährter Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit geltend gemacht.
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