Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 27.02.2009 - 9 UF 19/09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge
- Judicialis
ZPO § 114; ; ZPO § 119 Abs. 1; ; BGB § 1666; ; BGB § 1671 Abs. 1; ; BGB § 1671 Abs. 2 Nr. 2; ; BGB § 1671 Abs. 2 Ziff. 2; ; BGB § 1671 Abs. 3
- fr-blog.com
Sorgerechtsübertragung bei alkoholkranker Mutter
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1666; BGB § 1671 Abs. 3
Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (11)
- BGH, 12.12.2007 - XII ZB 158/05
Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge bei völliger Zerrüttung der …
Auszug aus OLG Brandenburg, 27.02.2009 - 9 UF 19/09
Dabei ist zu berücksichtigen, dass nach der gesetzlichen Konzeption kein Regel-Ausnahme-Verhältnis in dem Sinne besteht, dass eine Priorität zu Gunsten der gemeinsamen elterlichen Sorge besteht und die Alleinsorge eines Elternteils nur in Ausnahmefällen als "ultima ratio" in Betracht kommen sollte (BGH, FamRZ 2008, 592; NJW 2000, 203 f. m. w. N.). - BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvL 25/80
Verfassungswidrigkeit des § 1671 Abs. 4 Satz 1 BGB
Auszug aus OLG Brandenburg, 27.02.2009 - 9 UF 19/09
Danach ist zu prüfen, inwieweit beide Eltern uneingeschränkt zur Pflege und Erziehung des Kindes geeignet sind, ob ein gemeinsamer Wille zur Kooperation besteht und ob keine sonstigen Gründe vorliegen, die es im Interesse des Kindeswohls gebieten, das Sorgerecht nur einem Elternteil zu übertragen (BVerfG, FuR 2004, 405, 407; FamRZ 1982, 1179). - BGH, 29.09.1999 - XII ZB 3/99
Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge und Übertragung des alleinigen …
Auszug aus OLG Brandenburg, 27.02.2009 - 9 UF 19/09
Dabei ist zu berücksichtigen, dass nach der gesetzlichen Konzeption kein Regel-Ausnahme-Verhältnis in dem Sinne besteht, dass eine Priorität zu Gunsten der gemeinsamen elterlichen Sorge besteht und die Alleinsorge eines Elternteils nur in Ausnahmefällen als "ultima ratio" in Betracht kommen sollte (BGH, FamRZ 2008, 592; NJW 2000, 203 f. m. w. N.).
- BVerfG, 01.03.2004 - 1 BvR 738/01
Unzureichende Berücksichtigung des Elternrechts des Vaters bei Übertragung des …
Auszug aus OLG Brandenburg, 27.02.2009 - 9 UF 19/09
Danach ist zu prüfen, inwieweit beide Eltern uneingeschränkt zur Pflege und Erziehung des Kindes geeignet sind, ob ein gemeinsamer Wille zur Kooperation besteht und ob keine sonstigen Gründe vorliegen, die es im Interesse des Kindeswohls gebieten, das Sorgerecht nur einem Elternteil zu übertragen (BVerfG, FuR 2004, 405, 407; FamRZ 1982, 1179). - BGH, 06.12.1989 - IVb ZB 66/88
Übertragung der elterlichen Sorge bei Umzug ins Ausland
Auszug aus OLG Brandenburg, 27.02.2009 - 9 UF 19/09
Das Kindeswohl hat sich dabei an den Grundsätzen der Kontinuität, der Förderung, der Bindungen des Kindes an seine Eltern und an seine Geschwister sowie am geäußerten Willen des Kindes zu orientieren (BGH FamRZ 1990, 392, 393; Brandenburgisches OLG ZfJ 2005, 26, 27 und NJWE-FER 2001, 230). - BGH, 07.10.2004 - V ZA 8/04
Wahrung der Rechtsmittelfrist durch die Prozesskostenhilfe beantragende Partei
Auszug aus OLG Brandenburg, 27.02.2009 - 9 UF 19/09
Nur ausnahmsweise kann der Antragsteller auf bereits zu den Verfahrensakten gereichte Vordrucke und Unterlagen Bezug nehmen, wenn seit der Einreichung der früheren Erklärung keine Veränderungen eingetreten sind; dies setzt aber voraus, dass hierauf unmissverständlich hingewiesen wird (BGH, FamRZ 2004, 1961), woran es vorliegend fehlt. - OLG Hamm, 25.08.2005 - 2 UF 240/05
Voraussetzungen für eine Entziehung der elterlichen Sorge nach den §§ 1666 , …
Auszug aus OLG Brandenburg, 27.02.2009 - 9 UF 19/09
Eine Gefahr für das Kindeswohl ist eine gegenwärtige, in solchem Maße vorhandene Gefahr, dass sich bei der weiteren Entwicklung des Kindes eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt (BGH, FamRZ 1996, 1031; OLG Naumburg, OLGReport 2007, 543; OLG Hamm, FamRZ 2006, 359). - OLG Brandenburg, 27.03.2003 - 10 UF 253/02
Aufenthaltsbestimmungsrecht und elterliche Sorge in Abhängigkeit der …
Auszug aus OLG Brandenburg, 27.02.2009 - 9 UF 19/09
Vielmehr können sie, solange ihnen die Herbeiführung von Übereinstimmung und Gemeinsamkeit zum Wohl des Kindes zumutbar ist, nicht aus der Verpflichtung dazu entlassen werden (OLG Brandenburg, FamRZ 2003, 1952, 1953). - OLG Naumburg, 18.10.2006 - 14 UF 89/05
Vorbereitende Maßnahmen vor Rückgabe eines Kindes von Pflegefamilie an einen …
Auszug aus OLG Brandenburg, 27.02.2009 - 9 UF 19/09
Eine Gefahr für das Kindeswohl ist eine gegenwärtige, in solchem Maße vorhandene Gefahr, dass sich bei der weiteren Entwicklung des Kindes eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt (BGH, FamRZ 1996, 1031; OLG Naumburg, OLGReport 2007, 543; OLG Hamm, FamRZ 2006, 359). - OLG Brandenburg, 10.03.2004 - 9 WF 38/04
Voraussetzungen einer Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts im Wege …
Auszug aus OLG Brandenburg, 27.02.2009 - 9 UF 19/09
Das Kindeswohl hat sich dabei an den Grundsätzen der Kontinuität, der Förderung, der Bindungen des Kindes an seine Eltern und an seine Geschwister sowie am geäußerten Willen des Kindes zu orientieren (BGH FamRZ 1990, 392, 393; Brandenburgisches OLG ZfJ 2005, 26, 27 und NJWE-FER 2001, 230). - BayObLG, 04.03.1996 - 1Z BR 11/96
Gefährdung des Kindeswohls