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   OLG Celle, 08.12.2022 - 11 U 17/22   

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https://dejure.org/2022,38026
OLG Celle, 08.12.2022 - 11 U 17/22 (https://dejure.org/2022,38026)
OLG Celle, Entscheidung vom 08.12.2022 - 11 U 17/22 (https://dejure.org/2022,38026)
OLG Celle, Entscheidung vom 08. Dezember 2022 - 11 U 17/22 (https://dejure.org/2022,38026)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 20.11.1990 - VI ZR 6/90

    Schadensersatzanspruch des Eigentümers eines zu einem embargowidrigen

    Auszug aus OLG Celle, 08.12.2022 - 11 U 17/22
    Richtigerweise hätte der Klageantrag vielmehr auf Feststellung der Verpflichtung zur Freistellung lauten müssen (vgl. BGH, Urteil vom 20. November 1990 - VI ZR 6/90 , juris Rn. 10 f.), was die Klägerin am Anfang des Verfahrens, wenngleich ohne Hilfsantrag, zunächst auch als Antrag angekündigt hatte.
  • BGH, 17.01.2012 - X ZR 59/11

    Zur Verkehrssicherungspflicht auf Bahnsteigen

    Auszug aus OLG Celle, 08.12.2022 - 11 U 17/22
    Allerdings hat der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs die Haftungszurechnung des Verschuldens des Eisenbahninfrastrukturunternehmens zulasten des Eisenbahnverkehrsunternehmens in seinem Urteil vom 17. Januar 2012 - X ZR 59/11 , juris Rn.11 - 14 - indes im Bereich der Personenbeförderung - bereits ausdrücklich bejaht.
  • OLG Hamm, 11.06.2015 - 6 U 145/14

    Zusammenstoß von Pkw und Privatbahn auf unzureichend gesichertem Bahnübergang -

    Auszug aus OLG Celle, 08.12.2022 - 11 U 17/22
    Das Oberlandesgericht Hamm hat, allerdings im Rahmen der Gefährdungshaftung nach § 1 HaftPflG , zudem eine Haftungseinheit zwischen dem Eisenbahninfrastrukturunternehmen, dem Schrankenwärter und dem Eisenbahnverkehrsunternehmen angenommen (OLG Hamm, Urteil vom 11. Juni 2015 - I-6 U 145/14, juris Rn. 36 f.).
  • BGH, 17.02.2004 - VI ZR 69/03

    Haftung des Eisenbahninfrastrukturunternehmens für Schäden an einem Eisenbahnzug

    Auszug aus OLG Celle, 08.12.2022 - 11 U 17/22
    Dies gilt zunächst für den Bereich des Haftpflichtgesetzes (vgl. BGH, Urteil vom 17. Februar 2004 - VI ZR 69/03 , juris Rn. 14 unter Hinweis auf die Gesetzgebungsmaterialien), das jedoch nur einen begrenzten Anwendungsbereich hat (vgl. § 1 Abs. 3 HaftPflG ).
  • BGH, 04.12.1980 - IVa ZR 32/80

    Unkrautbekämpfung auf Gleiskörper durch Bodenherbizid - Haftungsgrund als

    Auszug aus OLG Celle, 08.12.2022 - 11 U 17/22
    Dementsprechend muss der Antrag auf Verurteilung zur Freistellung die Forderung so genau bezeichnen, dass die Beklagte notfalls im Wege der Zwangsvollstreckung gemäß § 887 ZPO zur Befriedigung des Drittgläubigers angehalten werden kann ( BGH, Urteil vom 4. Dezember 1980 - IVa ZR 32/80 , juris Rn. 11).
  • BGH, 04.10.2000 - VIII ZR 109/99

    Zulässigkeit eines Teilurteils und eines Zwischenurteils

    Auszug aus OLG Celle, 08.12.2022 - 11 U 17/22
    Vorliegend fehlt es an einem solchen bestimmten Klageantrag, weil dieser keinen Anhalt für den Umfang dieser Verbindlichkeit bietet, von der die Beklagte zu 3 die Klägerin durch Erfüllung freistellen soll ( §§ 253 Abs. 2 Nr. 2, 308 Abs. 1 S. 2 ZPO ); es mangelt mithin bereits an der vollstreckungsfähigen Kennzeichnung der Anspruchshöhe im Antrag wie auch im Tenor (vgl. BGH, Urteil vom 4. Oktober 2000 - VIII ZR 109/99 , juris Rn.18).
  • BGH, 30.11.1989 - IX ZR 249/88

    Voraussetzungen der Verurteilung des Bürgen dem Grunde nach; Grundurteil auf

    Auszug aus OLG Celle, 08.12.2022 - 11 U 17/22
    Im Übrigen steht gegenwärtig auch nicht fest, dass die Klägerin insoweit tatsächlich mit der Verbindlichkeit beschwert ist, was ein auf Freistellung gerichteter Schadensersatzanspruch wegen der Belastung mit einer Verbindlichkeit gleichfalls voraussetzt (vgl. BGH, Urteil vom 30. November 1989 - IX ZR 249/88 , juris Rn. 30).
  • BGH, 30.03.1988 - I ZR 40/86

    Verlagsverschulden; Haftung des Vertragsstrafeschuldners für Verschuldend es

    Auszug aus OLG Celle, 08.12.2022 - 11 U 17/22
    Die unternehmerische Selbständigkeit des Infrastrukturunternehmens steht seiner Eigenschaft als Erfüllungsgehilfe nicht entgegen ( BGH, Urteil vom 30. März 1988 - I ZR 40/86 , NJW 1988, 1907, 1908).
  • OLG Nürnberg, 09.05.2012 - 12 U 1247/11

    Verkehrssicherheit: Haftung eines Eisenbahnverkehrsunternehmens, des

    Auszug aus OLG Celle, 08.12.2022 - 11 U 17/22
    Auch das Oberlandesgericht N. hat unter Rekurs auf die vorgenannte Entscheidung des Bundesgerichtshofs im Bereich der Personenbeförderung die Zurechnung des Verschuldens des Eisenbahninfrastrukturunternehmens bejaht ( OLG Nürnberg, Urteil vom 9. Mai 2012 - 12 U 1247/11 , juris Rn. 60 f.).
  • OLG Celle, 07.09.2000 - 11 U 145/97

    Haftung für Schäden während eines Yacht-Transportes; Sorgfaltspflichten des

    Auszug aus OLG Celle, 08.12.2022 - 11 U 17/22
    Vorsorglich weist der Senat in diesem Zusammenhang darauf hin, dass sein Urteil vom 7. September 2000 (11 U 145/97 , juris) noch zur alten Rechtslage der CIM ohne Art. 40 S. 2 erging (vgl. zur Neuregelung der EIU als Erfüllungsgehilfe des EVU etwa BT-Drs. 14/8172, S. 207).
  • BGH, 24.11.1969 - III ZR 111/69

    Haftung - Omnibusunternehmer - Verkehrssicherungspflichtige Omnibushaltestelle

  • BGH, 16.04.1959 - II ZR 164/57

    Rechtsmittel

  • RG, 15.03.1915 - VI 599/14

    Personenbeförderungsvertrag; Beweislast

  • RG, 30.10.1929 - VI 318/29

    1. Liegt ein Unfall beim Betrieb der Eisenbahn vor, wenn ein Fahrgast auf dem

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