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   OLG Düsseldorf, 03.11.2005 - I-24 U 123/05   

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https://dejure.org/2005,8193
OLG Düsseldorf, 03.11.2005 - I-24 U 123/05 (https://dejure.org/2005,8193)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03.11.2005 - I-24 U 123/05 (https://dejure.org/2005,8193)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03. November 2005 - I-24 U 123/05 (https://dejure.org/2005,8193)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für eine Existenzgründung eines ehemaligen GmbH-Geschäftsführers; Folgen eines Verstoßes der Warenbezugsverpflichtung eines Pächters gegen Verbraucherschutzbestimmungen; Warenbezugsverpflichtung als Kreditgeschäft besonderer Art; Voraussetzungen für eine ...

  • franchiseurteile.de (Volltext/Auszüge/Inhaltsangabe)

    Existenzgründereigenschaft eines ehemaligen GmbH-Geschäftsführers bei erster Selbständigkeit

  • Judicialis

    BGB § 125; ; BGB § 507; ; VerbrKrG § 1; ; VerbrKrG § 2 Nr. 3; ; VerbrKrG § 4; ; VerbrKrG § 19

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Warenbezugsverpflichtung auf Grundlage einer vereinbarten Unterfranchisebindung zum erstmaligen Betrieb eines Restaurants als dem Verbraucherschutz unterliegendes Kreditgeschäft besonderer Art?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Pachtrecht - Pachtvertrag: Verbindung mit Verbraucherkreditvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Duisburg - 2 O 363/02
  • OLG Düsseldorf, 03.11.2005 - I-24 U 123/05
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 14.12.1994 - VIII ZR 46/94

    Anwendung des VerbrKrG auf den Bezug von Waren im Rahmen eines Franchisevertrages

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.11.2005 - 24 U 123/05
    Der Senat teilt die Auffassung des Landgerichts, dass die vom Beklagten am 29. Juni 2000 eingegangene Warenbezugsverpflichtung auf der Grundlage einer vereinbarten Unterfranchisebindung zum Betrieb eines Fast-Food-Restaurants (nachfolgend Restaurantbetrieb) als Kreditgeschäft besonderer Art (§ 1 Abs. 1 und 2, § 2 Nr. 3 VerbrKrG) den Bestimmungen des Verbraucherkreditgesetzes unterliegt (vgl dazu BGH NJW 1995, 722), und zwar gemäß § 19 VerbrKrG in seiner bis zum 30. September 2000 geltenden Fassung.

    Daraus folgt, dass sogar Zweit- oder wiederholte Existenzgründungen vom Schutzbereich des § 1 Abs. 1 VerbrKrG erfasst werden (vgl. BGHZ 128, 156 = BGH NJW 1995, 722).

    Selbst der noch so geschäftserfahrene (Bank)Kaufmann, der zur Deckung seines privaten Bedarfs oder zur Gründung einer neuen Existenz ein Kreditgeschäft eingeht, steht unter dem Schutz des Verbraucherkreditgesetzes (vgl. BGHZ 128, 156 = BGH NJW 1995, 722).

  • BGH, 23.10.2001 - XI ZR 63/01

    Anwendbarkeit des VerbrKrG auf einen Kreditvertrag einer BGB -Gesellschaft;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.11.2005 - 24 U 123/05
    Als Gesellschafter der GmbH hat er keine gewerbliche Tätigkeit ausgeübt, sondern sein Vermögen verwaltet, weshalb auch Gesellschafter einer GmbH, die sich für deren Kreditbedarf im Wege des Schuldbeitritts mitverpflichten, unter dem Schutz des Verbraucherkreditgesetzes stehen (ständ. höchstrichterl. Rspr., zuletzt BGHZ 149, 80 = NJW 2002, 368 sub II.2a für den Gesellschafter einer GbR m.w.N.).
  • BGH, 28.06.2000 - VIII ZR 240/99

    Widerrufsrecht beim Finanzierungsleasingvertrag; Wirksamkeit einer Kündigung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.11.2005 - 24 U 123/05
    Als Geschäftsführer der GmbH war er in einem Angestelltenverhältnis, also in unselbständiger beruflicher Tätigkeit beschäftigt gewesen, weshalb Geschäftsführer einer GmbH, die sich für deren Kreditbedarf im Wege des Schuldbeitritts mitverpflichten, unter dem Schutz des Verbraucherkreditgesetzes stehen (ständ. höchstrichterl. Rspr., zuletzt BGHZ 144, 371 = NJW 2000, 3133 m.w.N.).
  • BGH, 03.11.1999 - VIII ZR 35/99

    Keine Anwendung des Verbraucherkreditgesetzes bei Kredit zur Erweiterung einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.11.2005 - 24 U 123/05
    aa) Allerdings steht eine Privatperson dann nicht unter dem Schutz des Verbraucherkreditgesetzes, wenn sich die umstrittene Tätigkeit unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls als bloße Erweiterung oder Änderung einer bisher schon ausgeübten gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit darstellt, so dass von einer Existenzgründung keine Rede sein kann (vgl. BGH NJW-RR 2000, 719 = MDR 2000, 319 und NJW-RR 2000, 1221 = MDR 2000, 383).
  • BGH, 22.12.1999 - VIII ZR 124/99

    Abgrenzung zwischen der Aufnahme einer neuen und der Erweiterung einer bereits

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.11.2005 - 24 U 123/05
    aa) Allerdings steht eine Privatperson dann nicht unter dem Schutz des Verbraucherkreditgesetzes, wenn sich die umstrittene Tätigkeit unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls als bloße Erweiterung oder Änderung einer bisher schon ausgeübten gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit darstellt, so dass von einer Existenzgründung keine Rede sein kann (vgl. BGH NJW-RR 2000, 719 = MDR 2000, 319 und NJW-RR 2000, 1221 = MDR 2000, 383).
  • OLG Düsseldorf, 18.04.2000 - 24 U 123/99

    Rechtsfolgen des Widerrufs einer Getränkebezugsverpflichtung; Anforderungen an

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.11.2005 - 24 U 123/05
    Der mit ihm verbundene Gaststättenvertrag gleichen Datums wird gemäß § 139 BGB von der Nichtigkeit erfasst; denn ohne den nichtigen Franchisevertrag hätte der Beklagte auch nicht den Vertrag über die Gaststättenräume abgeschlossen (vgl. Senat OLGR Düsseldorf 2001, 204 = ZMR 2001, 102 m.w.N.).
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