Das Verbraucherkreditgesetz ist zum 1.1.2002 außer Kraft getreten. Siehe nun §§ 491 ff. BGB.

Verbraucherkreditgesetz

   4. Abschnitt - Allgemeine und Schlußvorschriften (§§ 18 - 19)   
§ 19
Übergangsvorschrift

Auf Verträge, die vor dem 1. Oktober 2000 abgeschlossen worden sind, ist dieses Gesetz in der bis dahin geltenden Fassung anzuwenden.

Rechtsprechung zu § 19 VerbrKrG

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