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   OLG Dresden, 26.03.2024 - 4 U 2739/21   

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OLG Dresden, 26.03.2024 - 4 U 2739/21 (https://dejure.org/2024,7076)
OLG Dresden, Entscheidung vom 26.03.2024 - 4 U 2739/21 (https://dejure.org/2024,7076)
OLG Dresden, Entscheidung vom 26. März 2024 - 4 U 2739/21 (https://dejure.org/2024,7076)
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  • Justiz Sachsen

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (26)

  • BGH, 26.06.2023 - VIa ZR 335/21

    "Dieselverfahren"; Tatbestandswirkung der Typgenehmigung; unionsrechtliche

    Auszug aus OLG Dresden, 26.03.2024 - 4 U 2739/21
    Mit Urteil vom 26. Juni 2023 - VIa ZR 335/21 hat der BGH unter Rn. 53 klargestellt, dass das bedeutet, dass der Käufer das Vorhandensein der Abschalteinrichtung im Sinne des Art. 5 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 als solcher darlegen muss.

    Dem Kläger steht ein Anspruch auf "großen" Schadensersatz" auch nicht aus § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. §§ 6 Abs. 1, 27 Abs. 1 EG-FGV (Verordnung über die EG-Genehmigung für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger sowie für Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten für diese Fahrzeuge (EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung), vgl. hierzu allgemein BGH Urteil vom 26.6.2023 - VIa ZR 335/21, Rn 23 ff) zu.

    Aus der - unterstellten - Verletzung der §§ 6 Abs. 1, 27 Abs. 1 EG-FGV kann ein Anspruch auf "großen" Schadensersatz nicht hergeleitet werden (BGH, Urteil vom 26. Juni 2023 - VIa ZR 335/21, Rn. 40).

    Der Umstand, dass für die Bemessung des Differenzschadens grundsätzlich der objektive Wert des Fahrzeugs im Zeitpunkt des Vertragsschlusses maßgeblich ist, schließt eine schadensmindernde Berücksichtigung später eintretender Umstände im Rahmen der Vorteilsausgleichung nicht aus (BGH, Urteil vom 26. Juni 2023 - VIa ZR 335/21, Rn. 80).

    a) Unterstellt, die im streitbefangenen Fahrzeug ursprünglich verbaute KSR wäre unzulässig, ist ein Schadensersatz i.H. von 10% des Nettokaufpreises, den der Senat in durchschnittlichen Fällen annimmt (§ 287 ZPO), durch das Software-Update infolge umfänglicher Ausbedatung vollständig entfallen (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 26. Oktober 2023 - VIa ZR 335/21, Rn. 80), weil etwaige Risiken einer Stilllegung/Betriebsuntersagung aus dieser Funktion durch das Update, welches vom KBA genehmigt wurde, unstreitig vollständig beseitigt wurden.

    (1) Eine Schadensersatzhaftung gemäß § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit §§ 6 Abs. 1, 27 Abs. 1 EG-FGV setzt ein Verschulden des in Anspruch genommenen Fahrzeugherstellers voraus, wobei ein fahrlässiger Verstoß genügt (BGH, Urteil vom 26.06.2023 - VIa ZR 335/21, Rn. 36ff).

    (2) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind dabei an das Vorliegen eines solchen unvermeidbaren Rechtsirrtums strenge Maßstäbe anzulegen (BGH, Urteil vom 26. Juni 2023 - VIa ZR 335/21, Rn. 64).

    Die EG-Typgenehmigung muss sich dann auf die Abschalteinrichtung in ihrer konkreten Ausführung und auch unter Berücksichtigung festgestellter Kombinationen von Abschalteinrichtungen erstrecken (BGH, Urteil vom 26. Juni 2023 - VIa ZR 335/21, Rn. 64).

    Eine Entlastung auf dieser Grundlage setzt dann voraus, dass der Fahrzeughersteller nicht nur allgemein darlegt, dass die Behörde Abschalteinrichtungen der verwendeten Art genehmigt hätte, sondern dass ihm dies auch unter Berücksichtigung der konkret verwendeten Abschalteinrichtung in allen für die Beurteilung nach Art. 5 Abs. 2 VO (EG) 715/2007 maßgebenden Einzelheiten gelingt (BGH, Urteil vom 26. Juni 2023 - VIa ZR 335/21, Rn. 65).

  • BGH, 25.05.2020 - VI ZR 252/19

    Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG überwiegend

    Auszug aus OLG Dresden, 26.03.2024 - 4 U 2739/21
    Dafür genügt es im Allgemeinen nicht, dass der Handelnde vertragliche Pflichten oder das Gesetz verletzt oder bei einem anderen einen Vermögensschaden hervorruft (BGH, Urteil vom 25. Mai 2020 - VI ZR 252/19, Rn. 19).

    Insbesondere bei mittelbaren Schädigungen kommt es darauf an, dass den Schädiger das Unwerturteil, sittenwidrig gehandelt zu haben, gerade auch in Bezug auf die Schäden desjenigen trifft, der Ansprüche aus § 826 BGB geltend macht (grundlegend: BGH, Urteil vom 25. Mai 2020 - VI ZR 252/19, Rn. 15 ff zu einem VW-Motor der Baureihe EA189).

    Ein solches Vorgehen verstößt derart gegen die Mindestanforderungen im Rechts- und Geschäftsverkehr auf dem hier betroffenen Markt für Kraftfahrzeuge, dass ein Ausgleich der bei den einzelnen Käufern verursachten Vermögensschäden geboten erscheint (grundlegend: BGH, Urteil vom 25. Mai 2020 - VI ZR 252/19).

  • BGH, 22.06.2021 - VI ZR 353/20

    Zur Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten (hier: Klage wegen

    Auszug aus OLG Dresden, 26.03.2024 - 4 U 2739/21
    Für das Entstehen der Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 RVG VV ist dann kein Raum mehr (vgl.: BGH, Urteil vom 22. Juni 2021 - VI ZR 353/20, Rn. 7; BeckOK RVG/v. Seltmann, 60. Ed. 01. Dezember 2022, RVG § 19, Rn. 6).

    In der Mitteilung des Prozessbevollmächtigten, dass er beauftragt sei, nach fruchtlosem Ablauf der Zahlungsfrist die Ansprüche gerichtlich durchzusetzen, ist eine unbedingte Erteilung des Mandates zu sehen (vgl.: BGH, Urteil vom 22. Juni 2021 - VI ZR 353/20, Rn. 8; BGH, Urteil vom 01. Oktober 1968 - VI ZR 159/67).

  • BGH, 10.07.2018 - VI ZR 263/17

    "Annahme von Geldern" durch Abtretung von Rechten und Ansprüchen aus von Anlegern

    Auszug aus OLG Dresden, 26.03.2024 - 4 U 2739/21
    Dabei darf sich die Beklagte auf die Auskunft der zuständigen Fachbehörde grundsätzlich verlassen (BGH, Urteil vom 10. Juli 2018 - VI ZR 263/17, Rn. 28, 32).

    Steht danach fest, dass eine ausreichende Erkundigung des Irrenden dessen Fehlvorstellung bestätigt hätte, so scheidet Fahrlässigkeit auch dann aus, wenn der Schuldner die entsprechende Erkundigung nicht eingeholt hat (BGH, Urteil vom 27. Juni 2017 - VI ZR 424/16, Rn. 16, 17; BGH, Urteil vom 10. Juli 2018 - VI ZR 263/17, Rn. 31).

  • OLG Karlsruhe, 22.08.2023 - 8 U 86/21

    Haftung eines Pkw-Herstellers für ein Dieselfahrzeug mit Thermofenster;

    Auszug aus OLG Dresden, 26.03.2024 - 4 U 2739/21
    Allerdings folgt hieraus nicht, dass der Hersteller zu dem Verhalten der maßgeblichen Entscheidungsträger personenbezogen und unter Vorlage von Vorstandsprotokollen oder -beschlüssen vorzutragen hätte, welche Überlegungen zur Zulässigkeit der eingesetzten Technik jeweils im Einzelnen angestellt worden sind (fraglich daher OLG Karlsruhe Urteil vom 22. August 2023 - 8 U 86/21, juris Rn. 145ff).

    Das den Prozessbevollmächtigten des Klägers aus anderen Mandaten bekannte Verhalten der Beklagten legte für sie den Schluss nahe, die Ansprüche des Klägers nur mittels Erhebung einer Klage realisieren zu können (vgl.: OLG Karlsruhe, Urteil vom 22. August 2023 - 8 U 86/21, Rn. 178).

  • OLG Stuttgart, 29.11.2023 - 22 U 261/21

    Differenzschadensersatzbemessung bei Verwendung von

    Auszug aus OLG Dresden, 26.03.2024 - 4 U 2739/21
    Die KSR arbeitet auf dem Prüfstand und im Realbetrieb gleich und die festgestellten Aktivierungsparameter sind nicht ausschließlich auf dem Prüfstand festzustellen (vgl. BGH, Hinweisbeschluss vom 14. März 2022 - VIa ZR 51/21, Rn. 27; OLG Stuttgart Urteil vom 29. November 2023 - 22 U 261/21, Rn. 33) sondern, wie das KBA ausführt, an die Randbedingungen des NEFZ angelehnt (vgl. Anlage KS1).

    Der Senat ist vielmehr bereits vor dem Hintergrund der nachfolgenden Umstände - die zum Teil allgemein bekannt und zum Teil aus anderen Verfahren gerichtsbekannt sind, mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit (vgl. BGH, Urteil vom 17. Februar 1970 - III ZR 139/67, BGHZ 53, 245, juris Rn. 72) davon überzeugt, dass die für die Beklagte handelnden Personen hinsichtlich der Zulässigkeit des Thermofensters einem Verbotsirrtum unterlagen (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 11.01.2024 - 24 U 241/22, Rn. 29 ff; OLG Stuttgart, Urteil vom 29.11.2023 - 22 U 261/21, Rn. 68 ff; OLG Stuttgart, Urteil vom 9.11.2023 - 24 U 14/21, Rn 91 ff.).

  • BGH, 13.07.2021 - VI ZR 128/20

    Weitere Entscheidung zum Daimler-Thermofenster

    Auszug aus OLG Dresden, 26.03.2024 - 4 U 2739/21
    Bereits der objektive Tatbestand der Sittenwidrigkeit setzt mithin voraus, dass die für die Beklagte handelnden Personen bei der Entwicklung und/oder Verwendung dieser Applikationen in dem Bewusstsein handelten, eine unzulässige Abschalteinrichtung zu verwenden, und den darin liegenden Gesetzesverstoß billigend in Kauf nahmen (BGH, Beschluss vom 13. Oktober 2021 - VII ZR 179/21, Rn. 13 und Urteil vom 13. Juli 2021 - VI ZR 128/20, Rn. 13).

    Hat eine Partei keine unmittelbare Kenntnis von den ihrer Behauptung zugrunde liegenden Vorgängen, darf sie auch von ihr nur vermutete Tatsachen als Behauptungen in den Rechtsstreit einführen, wenn sie mangels entsprechender Erkenntnisquellen oder Sachkunde keine sichere Kenntnis von den Einzeltatsachen hat (BGH, Urteil vom 13. Juli 2021 - VI ZR 128/20, Rn. 13).

  • BGH, 16.09.2021 - VII ZR 190/20

    Schadensersatzansprüche gegen die Daimler AG im Zusammenhang mit dem sogenannten

    Auszug aus OLG Dresden, 26.03.2024 - 4 U 2739/21
    Das Gericht muss jedoch in die Lage versetzt werden, aufgrund des tatsächlichen Vorbringens der Partei zu entscheiden, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für das Bestehen des geltend gemachten Rechts vorliegen (BGH, Urteil vom 16. September 2021 - VII ZR 190/20, Rn. 21).

    Unbeachtlich ist der auf Vermutungen gestützte Sachvortrag einer Partei jedoch, wenn die unter Beweis gestellten Tatsachen so ungenau bezeichnet sind, dass ihre Erheblichkeit nicht beurteilt werden kann oder wenn sie zwar in das Gewand einer bestimmt aufgestellten Behauptung gekleidet, aber aufs Geratewohl, gleichsam ins Blaue hinein aufgestellt oder aus der Luft gegriffen sind und sich deshalb als Rechtsmissbrauch darstellen (BGH, Urteil vom 16. September 2021 - VII ZR 190/20, Rn. 21).

  • BGH, 29.09.2021 - VII ZR 126/21

    Schadensersatzanspruch eines Käufers eines Gebrauchtfahrzeugs wegen

    Auszug aus OLG Dresden, 26.03.2024 - 4 U 2739/21
    Für eine Haftung der Beklagten wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung gemäß § 826 BGB bedarf es weiterer Umstände, die das Verhalten der für sie handelnden Personen als besonders verwerflich erscheinen lassen (BGH, Beschluss vom 29. September 2021 - VII ZR 126/21, Rn. 10).

    Die Tatsache, dass eine Manipulationssoftware ausschließlich im Prüfstand die Abgasreinigung verstärkt aktiviert, indiziert eine arglistige Täuschung der Genehmigungsbehörden (BGH, Beschluss vom 29. September 2021 - VII ZR 126/21).

  • BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67

    Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts

    Auszug aus OLG Dresden, 26.03.2024 - 4 U 2739/21
    Der Senat ist vielmehr bereits vor dem Hintergrund der nachfolgenden Umstände - die zum Teil allgemein bekannt und zum Teil aus anderen Verfahren gerichtsbekannt sind, mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit (vgl. BGH, Urteil vom 17. Februar 1970 - III ZR 139/67, BGHZ 53, 245, juris Rn. 72) davon überzeugt, dass die für die Beklagte handelnden Personen hinsichtlich der Zulässigkeit des Thermofensters einem Verbotsirrtum unterlagen (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 11.01.2024 - 24 U 241/22, Rn. 29 ff; OLG Stuttgart, Urteil vom 29.11.2023 - 22 U 261/21, Rn. 68 ff; OLG Stuttgart, Urteil vom 9.11.2023 - 24 U 14/21, Rn 91 ff.).
  • EuGH, 14.07.2022 - C-128/20

    GSMB Invest - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Verordnung (EG)

  • BGH, 27.06.2017 - VI ZR 424/16

    Haftung bei strafbarem Verstoß gegen das Kreditwesengesetz: Haftungsausschluss

  • BGH, 25.11.2021 - III ZR 202/20

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen

  • BGH, 01.10.1968 - VI ZR 159/67

    Anwaltsgebühren bei außergerichtlichen Vergleichsverhandlungen

  • OLG Stuttgart, 11.01.2024 - 24 U 241/22
  • OLG Stuttgart, 09.11.2023 - 24 U 14/21

    Dieselskandal: Kühlmittelsolltemperaturregelung als unzulässige

  • BGH, 02.11.2021 - VI ZR 731/20

    Schadensersatzanspruch eines Käufers eines Gebrauchtwagens gegen den Hersteller

  • OLG Koblenz, 31.08.2023 - 1 U 316/23

    Schadensersatzanspruchs wegen des Einbaus einer Abgasabschalteinrichtung in einen

  • BGH, 28.06.2016 - VI ZR 536/15

    Sittenwidrige Schädigung bei der Beteiligung an einer Fondsgesellschaft:

  • BGH, 12.10.2023 - VII ZR 412/21

    "Dieselverfahren": Volkswagen AG, EA 288, "Fahrkurvenerkennung"

  • BGH, 13.10.2021 - VII ZR 179/21

    Anspruch auf Schadensersatz wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung

  • BGH, 26.04.2022 - VI ZR 435/20

    Deliktische Haftung eines Automobilherstellers gegenüber dem Käufer eines

  • BGH, 11.03.2021 - VII ZR 196/18

    Schiedswesen: Klageerhebung vor Einholung eines als Anspruchsvoraussetzung

  • BGH, 14.03.2022 - VIa ZR 51/21

    Schadensersatz wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung

  • OLG Stuttgart, 29.10.2021 - 23 U 165/21

    Dieselskandal: Unzulässige Abschalteinrichtung bei zurückgenommener Rückrufaktion

  • OLG Koblenz, 07.04.2022 - 15 U 9/22

    Diesel-Abgasskandal: Ansprüche eines Fahrzeugkäufers bei einem nicht

  • OLG Dresden, 07.02.2023 - 4 U 2779/21

    Rechte des Käufers eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw; Aussetzung

    Gleichwohl hat der Gesetzgeber § 148 ZPO nicht als gebundene Entscheidung, sondern als Ermessensentscheidung ausgestaltet, wobei jedoch im Ergebnis der gebotenen Abwägung der Rechtsstreit vorliegend auszusetzen war (vgl. Senat, Beschluss vom 05.10.2022, Az. 4 U 2739/21 - juris).
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