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   OLG Hamburg, 23.07.2020 - 5 U 18/14   

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https://dejure.org/2020,35726
OLG Hamburg, 23.07.2020 - 5 U 18/14 (https://dejure.org/2020,35726)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 23.07.2020 - 5 U 18/14 (https://dejure.org/2020,35726)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 23. Juli 2020 - 5 U 18/14 (https://dejure.org/2020,35726)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 69a UrhG, § 69c UrhG, § 97 Abs 1 UrhG
    Urheberrechtsverletzung: Anforderungen an die Miturheberschaft an einem Computerprogramm

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Voraussetzungen der Miturheberschaft an einem Computerprogramm

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2021, 510
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 22.11.2007 - I ZR 12/05

    Planfreigabesystem

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.07.2020 - 5 U 18/14
    Die auf ein Computerprogramm bezogenen Klageanträge sind grundsätzlich nur dann hinreichend bestimmt, wenn sie den Inhalt des Computerprogramms in einer Weise beschreiben, dass Verwechslungen mit anderen Computerprogrammen soweit wie möglich ausgeschlossen sind (BGH GRUR 2008, 357 Rn. 24 - Planfreigabesystem).

    Es bedarf einer Beschreibung des Programminhalts, denn die Beschreibung ist zur Individualisierung des Programms erforderlich (BGH GRUR 2008, 357 Rn. 24 - Planfreigabesystem).

    Die gebotene Individualisierung des Computerprogramms kann dabei auch durch Bezugnahme auf Programmausdrucke oder Programmträger erfolgen (BGH NJW 1991, 1231 - Betriebssystem; BGH GRUR 2008, 357 Rn. 24 - Planfreigabesystem).

  • BGH, 11.10.2016 - VIII ZR 300/15

    Berufung im Schadensersatzprozess des gekündigten Wohnraummieters wegen

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.07.2020 - 5 U 18/14
    Zwar können sich Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der entscheidungserheblichen Feststellungen iSv § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO auch aus der Möglichkeit unterschiedlicher Bewertungen der erstinstanzlichen Beweisaufnahme ergeben (BGH NJW-RR 2017, 75 Rn. 24).

    Besteht eine gewisse - nicht notwendig überwiegende - Wahrscheinlichkeit dafür, dass im Fall der Beweiserhebung die erstinstanzliche Feststellung keinen Bestand haben wird, so ist das Berufungsgericht zu einer erneuten Tatsachenfeststellung verpflichtet (BGH NJW-RR 2017, 75 Rn. 24).

  • BGH, 09.05.1985 - I ZR 52/83

    Inkasso-Programm

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.07.2020 - 5 U 18/14
    Das fertige Computerprogramm wird als eine Folge von Befehlen definiert, die nach Aufnahme in einen maschinenlesbaren Träger fähig sind zu bewirken, dass eine Maschine mit informationsverarbeitenden Fähigkeiten eine bestimmte Funktion oder Aufgabe oder ein bestimmtes Ergebnis anzeigt, ausführt oder erzielt (BGH GRUR 1985, 1041 Rn. 74 - Inkasso-Programm).

    Die eigene geistige Schöpfung kann in allen Entwicklungsphasen des Programms zum Ausdruck kommen (BGH GRUR 1985, 1041, 1046 - Inkasso-Programm).

  • BGH, 26.06.2007 - XI ZR 277/05

    Pflicht der nicht beweisbelasteten Partei zur Vorlage von Urkunden; Anordnung der

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.07.2020 - 5 U 18/14
    Zum anderen kann sich aus den Grundsätzen der sekundären Darlegungslast grundsätzlich keine Vorlagepflicht von Urkunden oder elektronischen Dokumenten ergeben (Geimer in Zöller, ZPO, 33. Aufl., § 422 Rn. 2; BGH MDR 2007, 1333).
  • BGH, 03.03.2005 - I ZR 111/02

    Fash 2000

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.07.2020 - 5 U 18/14
    Bei komplexen Computerprogrammen spricht eine tatsächliche Vermutung für eine hinreichende Individualität der Programmgestaltung (BGH GRUR 2005, 860 Rn. 12 - Fash2000 m.w.N).
  • BGH, 04.10.1990 - I ZR 139/89

    Betriebssystem

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.07.2020 - 5 U 18/14
    Die gebotene Individualisierung des Computerprogramms kann dabei auch durch Bezugnahme auf Programmausdrucke oder Programmträger erfolgen (BGH NJW 1991, 1231 - Betriebssystem; BGH GRUR 2008, 357 Rn. 24 - Planfreigabesystem).
  • BGH, 20.09.2012 - I ZR 90/09

    UniBasic-IDOS

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.07.2020 - 5 U 18/14
    Für einen Besichtigungsanspruch nach § 809 BGB muss ein gewisser Grad an Wahrscheinlichkeit einer Rechtsverletzung vorliegen, wobei die Darlegungslast des Anspruchstellers nicht überspannt werden darf (BGH, Urteil vom 20.09.2012, I ZR 90/09, Rn. 20 bei juris - UniBasic-IDOS).
  • BGH, 14.07.1993 - I ZR 47/91

    Schutzfähigkeit einer Buchhaltungssoftware

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.07.2020 - 5 U 18/14
    Bei verschiedenen Entstehungsstufen eines Computerprogramms kommt vertikale Miturheberschaft in Betracht (Schulze in Dreier/Schulze, UrhG, 5. Aufl., § 8 Rn. 3; BGH GRUR 1994, 39, 40 - Buchhaltungsprogramm).
  • BGH, 17.07.2012 - XI ZR 198/11

    Rückabwicklung der Finanzierung eines steuersparenden Immobilienerwerbs:

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.07.2020 - 5 U 18/14
    Demgegenüber obliegt dem Anspruchsteller in der Rolle des Feststellungsbeklagten der Beweis derjenigen Tatsachen, aus denen er seinen Anspruch herleitet, denn auch bei der leugnenden Feststellungsklage ist - wenn auch mit umgekehrten Parteirollen - Streitgegenstand der materielle Anspruch, um dessen Nichtbestehen gestritten wird (BGH NJW 2012, 3294).
  • OLG Köln, 08.04.2005 - 6 U 194/04

    Urheberrecht bei rein konzeptionellen Vorgaben für Computerprogramm

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.07.2020 - 5 U 18/14
    Durch die Einbeziehung des Entwurfsmaterials in § 69a UrhG ist klargestellt, dass bereits die Ergebnisse von Entwicklungsstufen schutzfähig sein können (vgl. OLG Köln GRUR-RR 2005, 303, 304 - Entwurfsmaterial).
  • OLG Hamburg, 07.10.2021 - 5 U 23/12

    Urheberrechtlicher Unterlassungsantrag gegen den Verkauf von

    Das fertige Computerprogramm wird als eine Folge von Befehlen definiert, die nach Aufnahme in einen maschinenlesbaren Träger fähig sind zu bewirken, dass eine Maschine mit informationsverarbeitenden Fähigkeiten eine bestimmte Funktion oder Aufgabe oder ein bestimmtes Ergebnis anzeigt, ausführt oder erzielt (Senat, Urteil vom 23.07.2020 - 5 U 18/14, MMR 2021, 510 Rn. 45 - ITPUse, mwN; OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 19.06.2019 - 11 U 36/18, GRUR-RS 2019, 44422 Rn. 25 f. - edtas).
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