Rechtsprechung
   OLG Hamm, 03.12.2021 - I-7 U 33/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,56925
OLG Hamm, 03.12.2021 - I-7 U 33/20 (https://dejure.org/2021,56925)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.12.2021 - I-7 U 33/20 (https://dejure.org/2021,56925)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. Dezember 2021 - I-7 U 33/20 (https://dejure.org/2021,56925)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,56925) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 9 Abs. 1 Satz 4 Hs. 1 StVO; § 9 Abs. 1 Satz 1 StVO; § 9 Abs. 5 StVO; § 5 Abs. 3 Nr. 1 StVO; § 425 BGB; A.1.1.4 AKB
    Einbiegen in Hofeinfahrt, unklare Verkehrslage, Regulierungsvollmacht des Versicherers

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einbiegen in Hofeinfahrt; unklare Verkehrslage; Regulierungsvollmacht des Versicherers

  • rechtsportal.de

    Einbiegen in Hofeinfahrt; unklare Verkehrslage; Regulierungsvollmacht des Versicherers

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Unfall: Einbiegen in Hofeinfahrt von Landstraße

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Nach links in eine Hofeinfahrt abgebogen - Linksabbieger verstößt gegen die "Rückschaupflicht" und stößt mit überholendem Auto zusammen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2022, 676
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (14)

  • KG, 15.08.2005 - 12 U 41/05

    Haftung bei Verkehrsunfall: Voraussetzungen einer unklaren Verkehrslage beim

    Auszug aus OLG Hamm, 03.12.2021 - 7 U 33/20
    Soweit sich ein Unfall im unmittelbaren örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit einem Linksabbiegevorgang ereignet, spricht nach aller Lebenserfahrung vieles dafür (Anscheinsbeweis), dass der Linksabbieger die ihm nach § 9 Abs. 1 StVO obliegenden Sorgfaltsanforderungen, insbesondere die doppelte Rückschaupflicht, nicht ausreichend beachtet hat (vgl. OLG Koblenz Urt. v. 8.6.2020 - 12 U 554/19, Rn. 3, beck-online; OLG Jena Urt. v. 28.10.2016 - 7 U 152/16, Rn. 10; KG Berlin Urt. v. 15.8.2005 - 12 U 41/05).

    Eine solche liegt vor, wenn der Überholende nach den gegebenen Umständen mit einem ungefährlichen Überholvorgang nicht rechnen darf (vgl. OLG München Endurt. v. 21.10.2020 - 10 U 893/20, Rn. 12, beck-online; KG Berlin Urt. v. 15.8.2005 - 12 U 41/05 [unter d bb]).

    Allein der Umstand, dass das vorausfahrende Fahrzeug seine Geschwindigkeit verringert und sich etwas zur Fahrbahnmitte einordnet, begründet noch keine unklare Verkehrslage, bei der ein Überholen nach § 5 Abs. 3 Nr. 1 StVO unzulässig ist (vgl. KG Berlin Urt. v. 15.8.2005 - 12 U 41/05 [unter d cc]).

    Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn sich nicht sicher beurteilen lässt, was der Vorausfahrende sogleich tun wird, also bei einem vorausfahrenden oder stehenden Fahrzeug der linke Fahrtrichtungsanzeiger betätigt wird und dies der nachfolgende Verkehrsteilnehmer erkennen konnte und dem überholenden Fahrzeugführer noch ein angemessenes Reagieren - ohne Gefahrenbremsung - möglich war (vgl. OLG Saarbrücken Beschl. v. 12.3.2015 - 4 U 187/13, Rn. 36; KG Berlin Urt. v. 15.8.2005 - 12 U 41/05 [unter d bb]).

    Die nicht erhöhte Betriebsgefahr des Überholenden tritt regelmäßig hinter dem Verschulden desjenigen, der verkehrswidrig nach links abbiegt, vollständig zurück (vgl. nur OLG Oldenburg Urt. v. 30.7.2020 - 14 U 13/18, Rn. 41, beck-online; KG Berlin Urt. v. 15.8.2005 - 12 U 41/05 [unter e]).

  • OLG München, 21.10.2020 - 10 U 893/20

    Haftungsverteilung bei Überholen einer Kolonne

    Auszug aus OLG Hamm, 03.12.2021 - 7 U 33/20
    Eine solche liegt vor, wenn der Überholende nach den gegebenen Umständen mit einem ungefährlichen Überholvorgang nicht rechnen darf (vgl. OLG München Endurt. v. 21.10.2020 - 10 U 893/20, Rn. 12, beck-online; KG Berlin Urt. v. 15.8.2005 - 12 U 41/05 [unter d bb]).

    Hierbei kommt es nicht auf das Gefühl des Überholwilligen an (vgl. OLG München Endurt. v. 21.10.2020 - 10 U 893/20, Rn. 12, beck-online; OLG München Endurt. v. 9.11.2012 - 10 U 1860/12 [unter B I 3]).

    Wenn diese geeignet sind, Zweifel über die beabsichtigte Fahrweise des Vorausfahrenden aufkommen zu lassen, kommt eine unklare Verkehrslage in Betracht (vgl. OLG München Endurt. v. 21.10.2020 - 10 U 893/20, Rn. 12, beck-online).

  • OLG Koblenz, 08.06.2020 - 12 U 554/19

    Verkehrsunfall: In Grundstückseinfahrt abbiegendes Fahrzeugs mit überholenden

    Auszug aus OLG Hamm, 03.12.2021 - 7 U 33/20
    Auch für das Abbiegen auf ein Grundstück gelten die allgemeinen Abbiegeregeln des § 9 Abs. 1 StVO (vgl. OLG Koblenz Urt. v. 8.6.2020 - 12 U 554/19, Rn. 3, beck-online; BGH Urt. v. 25.1.1972 - VI ZR 164/70, VersR 1972, 459; König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 46. Aufl. 2021, § 9 StVO Rn. 44).

    Soweit sich ein Unfall im unmittelbaren örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit einem Linksabbiegevorgang ereignet, spricht nach aller Lebenserfahrung vieles dafür (Anscheinsbeweis), dass der Linksabbieger die ihm nach § 9 Abs. 1 StVO obliegenden Sorgfaltsanforderungen, insbesondere die doppelte Rückschaupflicht, nicht ausreichend beachtet hat (vgl. OLG Koblenz Urt. v. 8.6.2020 - 12 U 554/19, Rn. 3, beck-online; OLG Jena Urt. v. 28.10.2016 - 7 U 152/16, Rn. 10; KG Berlin Urt. v. 15.8.2005 - 12 U 41/05).

    Um seiner eigenen Haftung zu entgehen wäre es somit an den Beklagten gewesen darzulegen und zu beweisen, dass ein sogenannter atypischer Geschehensablauf vorlag (vgl. dazu OLG Koblenz Urt. v. 8.6.2020 - 12 U 554/19, Rn. 3, beck-online).

  • BGH, 06.04.2011 - IV ZR 232/08

    Rechtsanwalt als Schuldner der Aktenversendungspauschale; Pflicht des

    Auszug aus OLG Hamm, 03.12.2021 - 7 U 33/20
    Bei einer Weiterberechnung an den Mandanten unterliegt die verauslagte Aktenversendungspauschale nach § 10 Abs. 1 UStG der Umsatzsteuer (vgl. BGH Urt. v. 6.4.2011 - IV ZR 232/08, Rn. 9, beck-online), so dass sie brutto zu ersetzen ist.
  • OLG München, 03.06.2016 - 10 U 124/16

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall unter Beteiligung eines LKW und

    Auszug aus OLG Hamm, 03.12.2021 - 7 U 33/20
    Dies hat zur Folge, dass sich der Beklagte zu 1) gemäß § 164 Abs. 1, Abs. 3 BGB die den Verzug begründende Wirkung der gegenüber der Beklagten zu 2) ausgesprochenen Zahlungsaufforderung zurechnen lassen muss (so OLG München, Endurteil vom 03.06.2016 - 10 U 124/16, Rn. 32, beck-online).
  • BGH, 15.05.2018 - VI ZR 231/17

    Auf der anderen Straßenseite vom Fahrbahnrand Anfahrender als "Anderer

    Auszug aus OLG Hamm, 03.12.2021 - 7 U 33/20
    Ein Faktor bei der Abwägung ist dabei das beiderseitige Verschulden (vgl. BGH Urt. v. 15.5.2018 - VI ZR 231/17, Rn. 10, beck-online).
  • OLG Saarbrücken, 12.03.2015 - 4 U 187/13

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei Kollision eines

    Auszug aus OLG Hamm, 03.12.2021 - 7 U 33/20
    Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn sich nicht sicher beurteilen lässt, was der Vorausfahrende sogleich tun wird, also bei einem vorausfahrenden oder stehenden Fahrzeug der linke Fahrtrichtungsanzeiger betätigt wird und dies der nachfolgende Verkehrsteilnehmer erkennen konnte und dem überholenden Fahrzeugführer noch ein angemessenes Reagieren - ohne Gefahrenbremsung - möglich war (vgl. OLG Saarbrücken Beschl. v. 12.3.2015 - 4 U 187/13, Rn. 36; KG Berlin Urt. v. 15.8.2005 - 12 U 41/05 [unter d bb]).
  • OLG Jena, 28.10.2016 - 7 U 152/16

    Verkehrsunfall - Kollision Linksabbieger mit Linksüberholer

    Auszug aus OLG Hamm, 03.12.2021 - 7 U 33/20
    Soweit sich ein Unfall im unmittelbaren örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit einem Linksabbiegevorgang ereignet, spricht nach aller Lebenserfahrung vieles dafür (Anscheinsbeweis), dass der Linksabbieger die ihm nach § 9 Abs. 1 StVO obliegenden Sorgfaltsanforderungen, insbesondere die doppelte Rückschaupflicht, nicht ausreichend beachtet hat (vgl. OLG Koblenz Urt. v. 8.6.2020 - 12 U 554/19, Rn. 3, beck-online; OLG Jena Urt. v. 28.10.2016 - 7 U 152/16, Rn. 10; KG Berlin Urt. v. 15.8.2005 - 12 U 41/05).
  • OLG München, 09.11.2012 - 10 U 1860/12

    Kollision zwischen einem Überholer und einem Linksabbieger: Voraussetzungen einer

    Auszug aus OLG Hamm, 03.12.2021 - 7 U 33/20
    Hierbei kommt es nicht auf das Gefühl des Überholwilligen an (vgl. OLG München Endurt. v. 21.10.2020 - 10 U 893/20, Rn. 12, beck-online; OLG München Endurt. v. 9.11.2012 - 10 U 1860/12 [unter B I 3]).
  • OLG Hamm, 07.01.2021 - 7 U 53/20

    Wechselnde Beweislastentscheidungen bei § 17 Abs. 2, Abs. 1 StVG; vollständiges

    Auszug aus OLG Hamm, 03.12.2021 - 7 U 33/20
    Den Beweis für die Unabwendbarkeit des Unfallgeschehens muss jeweils die Partei führen, die sich darauf beruft (vgl. OLG Hamm Beschl. v. 7.1.2021 - 7 U 53/20, Rn. 4, beck-online), hier also der Kläger.
  • OLG Oldenburg, 30.07.2020 - 14 U 13/18

    Verkehrsunfall auf Feldweg bei Linksabbieger mit überholendem Kraftfahrzeug

  • OLG Hamm, 16.11.2018 - 9 U 138/17

    Unfall zwischen nach links einbiegenden Gespann und zu schnellem Überholer

  • BGH, 25.01.1972 - VI ZR 164/70

    Pflichten des Kraftfahrers beim Einfahren in ein Grundstück

  • OLG Frankfurt, 27.01.1988 - 19 U 8/87

    Verzögerte Schadenregulierung; Belastung mit langwierigen Rechtsstreit;

  • OLG Hamm, 08.07.2022 - 7 U 106/20

    Doppelte Rückschau; erhöhte Betriebsgefahr Motorrad; Schmerzensgeld;

    Den Beweis für die Unabwendbarkeit des Unfallgeschehens muss jeweils die Partei führen, die sich darauf beruft (vgl. OLG Hamm Urteil vom 3.12.2021 - I-7 U 33/20, NJW-RR 2022, 676, Rn. 3, beck-online).

    Soweit sich ein Unfall im unmittelbaren örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit einem Linksabbiegevorgang ereignet, spricht nach aller Lebenserfahrung vieles dafür (Anscheinsbeweis), dass der Linksabbieger die ihm nach § 9 Abs. 1 StVO obliegenden Sorgfaltsanforderungen, insbesondere die doppelte Rückschaupflicht, nicht ausreichend beachtet hat (vgl. Senat Urt. v. 3.12.2021 - 7 U 33/20, NJW-RR 2022, 676 Rn. 10; Senat Hinweisbeschl.

    Um ihrer Haftung zu entgehen, wäre es somit an den Beklagten gewesen, den Anscheinsbeweis zu erschüttern und darzulegen und zu beweisen, dass ein sogenannter atypischer Geschehensablauf vorlag (vgl. Senat Urt. v. 3.12.2021 - 7 U 33/20, BeckRS 2021, 44473 Rn. 10; OLG Koblenz Urt. v. 8.6.2020 - 12 U 554/19, BeckRS 2020, 13974 Rn. 3).

    Hierbei kommt es nicht auf das Gefühl des Überholwilligen an (vgl. Senat Urt. v. 3.12.2021 - 7 U 33/20, BeckRS 2021, 44473 Rn. 14; OLG München Urt. v. 21.10.2020 - 10 U 893/20, NJOZ 2021, 684 Rn. 12).

    Wenn diese geeignet sind, Zweifel über die beabsichtigte Fahrweise des Vorausfahrenden aufkommen zu lassen, kommt eine unklare Verkehrslage in Betracht (Senat Urt. v. 3.12.2021 - 7 U 33/20, NJW-RR 2022, 676 Rn. 15; OLG München Urt. v. 21.10.2020 - 10 U 893/20, BeckRS 2020, 28371 Rn. 12).

    Das Überholen war für den Kläger trotz geringer Geschwindigkeit des Eisverkaufsfahrzeugs des Beklagten zu 1) jedenfalls so lange zulässig, als der linke Fahrtrichtungsanzeiger an diesem Fahrzeug nicht betätigt worden ist (vgl. Senat Urt. v. 3.12.2021 - 7 U 33/20, BeckRS 2021, 44473 Rn. 16).

    Der Senat verneint eine Mithaftung des Klägers zu 25 %, da diesem - wie ausgeführt - ein Verschulden nicht nachgewiesen werden kann und die nicht erhöhte Betriebsgefahr des Überholenden nach gefestigter Rechtsprechung des Senats regelmäßig hinter dem Verschulden desjenigen, der verkehrswidrig nach links abbiegt, vollständig zurücktritt (Senat Hinweisbeschl. v. 21.12.2021 - 7 U 41/21, BeckRS 2021, 54315 Rn. 14; Senat Urt. v. 3.12.2021 - I-7 U 33/20, NJW-RR 2022, 676 Rn. 18; ebenso: OLG Saarbrücken Beschl. v. 12.3.2015 - 4 U 187/13, BeckRS 2015, 8438 Rn. 43; OLG Jena Urt. v. 28.10.2016 - 7 U 152/16, NJW-RR 2017, 605 Rn. 17).

  • OLG Hamm, 23.09.2022 - 7 U 93/21

    Rechts vor links; ganze Fahrbahnbreite; Betriebsgefahr

    Ein Faktor bei der Abwägung ist dabei das beiderseitige Verschulden (std. Rspr., vgl. z.B. BGH Urt. v. 15.5.2018 - VI ZR 231/17, beck-online Rn. 10; OLG Hamm Urt. v. 24.08.2021 - I-7 U 81/20, juris Rn. 9; OLG Hamm Urt. v. 03.12.2021 - I-7 U 33/20, juris Rn. 6) .

    Die Umstände, die die konkrete Betriebsgefahr des anderen Fahrzeugs erhöhen, insbesondere also dem anderen zum Verschulden gereichen, hat im Rahmen der nach § 17 StVG vorzunehmenden Abwägung jeweils der eine Halter zu beweisen (so schon OLG Hamm Urt. v. 03.12.2021 - I-7 U 33/20, juris Rn. 6 m. w. N.).

    Diese Mahnung an die Beklagte zu 2) hat gem. den AKB Gesamtwirkung auch gegenüber den Beklagten zu 1) und 3) (OLG Hamm, Urteil vom 3. Dezember 2021 - I-7 U 33/20, juris Rn. 23; Grüneberg in: Grüneberg, a. a. O., § 425 Rn. 3) .

  • LG Berlin, 28.06.2023 - 46 O 155/22
    Diese Grundsätze gelten auch (und erst recht) beim Abbiegen in ein Grundstück im Sinne des § 9 V StVO (OLG Hamm, NJW-RR 2022, 676 Rn. 8).

    (3) Zudem gilt: Kommt es in einem unmittelbaren örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit einem Linksabbiegevorgang zu einem Unfall, spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der Linksabbieger jedenfalls die Pflicht zur zweiten Rückschau nicht beachtet und den Unfall dadurch auch verursacht hat (vgl. etwa OLG Hamm, NJW-RR 2022, 676 Rn. 10; OLG Karlsruhe, r+s 2019, 405, 407; OLG Koblenz, Urteil vom 08.06.2022 - 12 U 554/19 - BeckRS 2020, 13974 Rn. 3; OLG München, NJW 2015, 1892 Rn. 18ff.).

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird insoweit bisweilen formuliert, dass "vieles dafür" sprechen müsse, dass ein bestimmter Kausalverlauf gegeben ist (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 2022, 676 Rn. 10; OLG Koblenz, Urteil vom 08.06.2022 - 12 U 554/19 - BeckRS 2020, 13974 Rn. 3).

  • LG Bremen, 02.09.2022 - 4 S 212/20
    Bei einer Weiterberechnung an den Mandanten unterliegt die verauslagte Aktenversendungspauschale nach § 10 Abs. 1 UStG der Umsatzsteuer (vgl. BGH Urt. v. 6.4.2011 - IV ZR 232/08, Rn. 9, beckonline), so dass sie brutto zu ersetzen is (OLG Hamm, Urteil vom 3. Dezember 2021 - I-7 U 33/20 -, Rn. 24, juris).
  • OLG Hamm, 02.09.2022 - 7 U 5/21

    Haftungsverteilung bei Kollision eines ein am Fahrbahnrand wartendes Fahrzeug

    Die Unabwendbarkeit des Unfallgeschehens muss jeweils die Partei beweisen, die sich darauf beruft (vgl. Senat Urt. v. 3.12.2021 - 7 U 33/20, NJW-RR 2022, 676, Rn. 3).
  • OLG Hamm, 27.06.2022 - 7 U 19/22

    Einfahren; Abbiegen; Überholen bei unklarer Verkehrslage; doppelte Gefährlichkeit

    Allein der Umstand, dass das vorausfahrende Fahrzeug seine Geschwindigkeit verringert und sich etwas zur Fahrbahnmitte einordnet, begründet noch keine unklare Verkehrslage, bei der ein Überholen nach § 5 Abs. 3 Nr. 1 StVO unzulässig ist (vgl. Senat Urt. v. 3.12.2021 - 7 U 33/20, NJW-RR 2022, 676, Rn. 14 f. m. w. N., beck-online).
  • LG Berlin, 11.10.2023 - 46 O 442/21
    In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird insoweit bisweilen formuliert, dass "vieles dafür" sprechen müsse, dass ein bestimmter Kausalverlauf gegeben sei (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 2022, 676 Rn. 10; OLG Koblenz, Urteil vom 08.06.2022 - 12 U 554/19 - BeckRS 2020, 13974 Rn. 3).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht