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   OLG Hamm, 10.02.2020 - 2 U 87/19   

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OLG Hamm, 10.02.2020 - 2 U 87/19 (https://dejure.org/2020,87324)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.02.2020 - 2 U 87/19 (https://dejure.org/2020,87324)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. Februar 2020 - 2 U 87/19 (https://dejure.org/2020,87324)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Karlsruhe, 26.03.2019 - 8 U 140/17

    Voraussetzungen der Pflicht zur Verzinsung der EEG-Umlage

    Auszug aus OLG Hamm, 10.02.2020 - 2 U 87/19
    Denn das Unterlassen der Korrektur einer in der Vergangenheit geschuldeten und bereits erfolgten Meldung stellt keinen neuerlichen Verstoß gegen gesetzliche Mitteilungspflichten dar, sondern bewirkt nur, dass der bereits begangene Verstoß fortwirkt (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 26.03.2019 - 8 U 140/17; OLG Dresden, Urteil vom 12.09.2017 - 9 U 455/17).

    Soweit in der obergerichtlichen Rechtsprechung vertreten wird, § 37 Abs. 5 EEG 2012 finde nur auf die vollständige Nichtmeldung der gelieferten Strommengen Anwendung, während in nachträglichen Korrekturen lediglich eine Schlechtleistung des Auskunftsanspruchs zu sehen sei, es sei denn, es werde eine erkennbar unvollständige oder zu niedrige Meldung erteilt (zu § 60 Abs. 4 Satz 2 EEG 2014: OLG Karlsruhe, Urteil vom 26.03.2019 - 8 U 140/17), folgt der erkennende Senat dem nicht.

    Soweit die Klägerin anführt, die Meldepflichtverletzung müsse kausal für den verzögerten Eintritt der Fälligkeit sein (so auch: OLG Karlsruhe, Urteil vom 26.03.2019 - 8 U 140/17, dort Rn. 20), was, weil die Meldepflichten nur ein Weg seien, die gelieferten Strommengen festzustellen, nicht der Fall sei, ist dem nicht zu folgen.

    Der Umstand, dass ihr erst im Laufe des Folgejahres alle relevanten Informationen vorliegen, entbindet die Klägerin zur Überzeugung des Senats jedenfalls nicht von ihrer Pflicht, ihren monatlichen Liefermeldungen gegenüber der Beklagten Feststellungen über die tatsächliche Liefersituation einerseits und Schätzungen auf der Grundlage vorhandener Erkenntnisse bzw. einzuholender Informationen andererseits zugrunde zu legen (OLG Karlsruhe, Urteil vom 25.03.2019 - 8 U 140/17).

    Die Frage des Anwendungsbereichs und der Voraussetzungen des Anspruch auf Fälligkeitszinsen - sowohl aus § 37 Abs. 5 EEG 2012 als auch § 60 Abs. 4 EEG 2014 - ist von grundsätzlicher Bedeutung und wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung unterschiedlich beurteilt (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 26.03.2019 - 8 U 140/17).

  • OLG Düsseldorf, 20.05.2019 - 27 U 11/17

    Anspruch auf Zahlung einer EEG -Umlage

    Auszug aus OLG Hamm, 10.02.2020 - 2 U 87/19
    Eine unverzügliche Mitteilung meint eine solche ohne schuldhaftes Zögern im Sinne des § 121 BGB (Kachel in: Altrock/Oschmann/Theobald, 4. Auflage 2013, § 49 EEG 2012, Rn. 2; OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.05.2019 - 27 U 11/17).

    § 37 Abs. 5 EEG 2012 regelt eine verschuldensunabhängige Zinspflicht für jeden Fall der objektiv unvollständigen Meldung (OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.05.2019 - 27 U 11/17; OLG München, Beschluss vom 03.05.2018 - 28 U 4185/17; Salje, EEG 2017, § 60, Rn. 59).

    Dieser Zweck wäre erheblich gefährdet, wenn teilweise Nichtmeldung nicht von dem Anwendungsbereich des § 37 Abs. 5 EEG 2012 erfasst würde (OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.05.2019 - 27 U 11/17).

    Abgesehen davon, dass bilanzkreisscharfe Mitteilungen gemäß § 74 Satz 2 EEG 2014 - die ggf. eine ausreichende Basis für die benötigten Informationen hätten sein können - auch erst seit der EEG-Novelle 2014 ab dem 01.08.2014 verlangt werden konnten, lässt sich dem EEG demgegenüber keine Verpflichtung der Übertragungsnetzbetreiber zu besonderen Ermittlungen entnehmen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.05.2019 - 27 U 11/17, dort Rn. 46).

  • OLG Dresden, 12.09.2017 - 9 U 455/17
    Auszug aus OLG Hamm, 10.02.2020 - 2 U 87/19
    Denn das Unterlassen der Korrektur einer in der Vergangenheit geschuldeten und bereits erfolgten Meldung stellt keinen neuerlichen Verstoß gegen gesetzliche Mitteilungspflichten dar, sondern bewirkt nur, dass der bereits begangene Verstoß fortwirkt (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 26.03.2019 - 8 U 140/17; OLG Dresden, Urteil vom 12.09.2017 - 9 U 455/17).

    Das Gesetz hat die Beklagte damit wie jedes andere Elektrizitätsversorgungsunternehmen angehalten, unabhängig von ihren Abrechnungen gegenüber den Letztverbrauchern ein Instrumentarium zu entwickeln, um den Verpflichtungen aus § 49 EEG 2012 gegenüber der Klägerin als Übertragungsnetzbetreiberin nachkommen zu können (OLG Dresden, Urteil vom 12.09.2017 - 9 U 455/17, dort Rn. 6).

  • OLG Celle, 15.05.2014 - 13 U 153/13

    Berücksichtigungsfähigkeit von gewissen Strommengen im aktuellen

    Auszug aus OLG Hamm, 10.02.2020 - 2 U 87/19
    Nach dem in Art. 170 EGBGB zum Ausdruck kommenden allgemeinen Rechtsgedanken untersteht ein Schuldverhältnis nach seinen Voraussetzungen, seinem Inhalt und seinen Wirkungen grundsätzlich dem Recht, das zur Zeit der Verwirklichung des Entstehungstatbestandes galt, auch wenn eine ausdrückliche Überleitungsvorschrift fehlt (zum Verhältnis EEG 2008 zu EEG 2004 ausdrücklich: OLG Celle, Urteil vom 15.05.2014 - 13 U 153/13; weiter: OLG Zweibrücken, Urteil vom 14.11.2018 - 1 U 42/17; Krüger in: Münchener Kommentar BGB/Krüger, 5. Aufl., Art. 170 EGBGB, Rn. 3).

    So lange keine Verjährung eingetreten ist, bleiben die damals gebundenen Elektrizitätsversorgungsunternehmen daher auch heute noch verpflichtet, damals nicht erfüllte Mitteilungspflichten trotz Aufhebung des alten Rechts zu erfüllen (ausdrücklich zum Verhältnis älterer Fassungen des EEG: OLG Celle, Urteil vom 15.05.2014 - 13 U 153/13).

  • BGH, 10.07.2013 - VIII ZR 295/12

    Stromlieferungsvertrag: EEG-Aufschlag und Abrechnungsfrist für die

    Auszug aus OLG Hamm, 10.02.2020 - 2 U 87/19
    Zweck sei es - so der BGH weiter -, die Transparenz der Ausweisung von Mehrkosten im Zusammenhang mit der Förderung erneuerbarer Energien zu erhöhen und insbesondere mit der Förderung von erneuerbaren Energien begründete, aber tatsächlich ungerechtfertigte Kostensteigerungen zu verhindern (BGH, Urteil vom 10.07.2013 - VIII ZR 295/12 = NVwZ-RR 2013, 920; Urteil vom 06.11.2013 - VIII ZR 23/13 = REE 2014, 21).
  • BGH, 06.11.2013 - VIII ZR 23/13

    Stromlieferungsvertrag: Rückforderungsanspruch des Kunden nach Ablauf der

    Auszug aus OLG Hamm, 10.02.2020 - 2 U 87/19
    Zweck sei es - so der BGH weiter -, die Transparenz der Ausweisung von Mehrkosten im Zusammenhang mit der Förderung erneuerbarer Energien zu erhöhen und insbesondere mit der Förderung von erneuerbaren Energien begründete, aber tatsächlich ungerechtfertigte Kostensteigerungen zu verhindern (BGH, Urteil vom 10.07.2013 - VIII ZR 295/12 = NVwZ-RR 2013, 920; Urteil vom 06.11.2013 - VIII ZR 23/13 = REE 2014, 21).
  • BGH, 18.12.1980 - VII ZR 41/80

    Beginn der Verjährung von Forderungen aus einem Werkvertrag

    Auszug aus OLG Hamm, 10.02.2020 - 2 U 87/19
    Ein Anspruch entsteht, wenn er erstmals geltend gemacht und notfalls im Wege der Klage durchgesetzt werden kann (statt vieler: BGH, Urteil vom 17.12.1999 - V ZR 448/98 = NJW-RR 2000, 647 und Urteil vom 18.12.1980 - VII ZR 41/80 = NJW 1981, 814), was regelmäßig seine Fälligkeit voraussetzt (Grothe in: Münchener Kommentar zum BGB, 8. Auflage 2018, § 199, RN. 4; zum EEG vgl. Salje, EEG 2017, § 60, Rn. 61).
  • BGH, 17.12.1999 - V ZR 448/98

    Verjährung des Anspruchs auf Eintragung einer beschränkten persönlichen

    Auszug aus OLG Hamm, 10.02.2020 - 2 U 87/19
    Ein Anspruch entsteht, wenn er erstmals geltend gemacht und notfalls im Wege der Klage durchgesetzt werden kann (statt vieler: BGH, Urteil vom 17.12.1999 - V ZR 448/98 = NJW-RR 2000, 647 und Urteil vom 18.12.1980 - VII ZR 41/80 = NJW 1981, 814), was regelmäßig seine Fälligkeit voraussetzt (Grothe in: Münchener Kommentar zum BGB, 8. Auflage 2018, § 199, RN. 4; zum EEG vgl. Salje, EEG 2017, § 60, Rn. 61).
  • OLG Stuttgart, 01.02.2018 - 2 U 104/17

    Erneuerbare Energien: Voraussetzungen für die Fälligkeit der Abschlagsforderungen

    Auszug aus OLG Hamm, 10.02.2020 - 2 U 87/19
    Die Fälligkeit im EEG-Recht setzt - anders als im allgemeinen Zivilrecht - eine Rechnung voraus (OLG Stuttgart, Urteil vom 01.02.2018 - 2 U 104/17 = EnWZ 2018, 135, dort Rn. 45 ff.).
  • OLG Zweibrücken, 14.11.2018 - 1 U 42/17

    Private Krankenversicherung: Nichtigkeit eines mit einer Privatklinik

    Auszug aus OLG Hamm, 10.02.2020 - 2 U 87/19
    Nach dem in Art. 170 EGBGB zum Ausdruck kommenden allgemeinen Rechtsgedanken untersteht ein Schuldverhältnis nach seinen Voraussetzungen, seinem Inhalt und seinen Wirkungen grundsätzlich dem Recht, das zur Zeit der Verwirklichung des Entstehungstatbestandes galt, auch wenn eine ausdrückliche Überleitungsvorschrift fehlt (zum Verhältnis EEG 2008 zu EEG 2004 ausdrücklich: OLG Celle, Urteil vom 15.05.2014 - 13 U 153/13; weiter: OLG Zweibrücken, Urteil vom 14.11.2018 - 1 U 42/17; Krüger in: Münchener Kommentar BGB/Krüger, 5. Aufl., Art. 170 EGBGB, Rn. 3).
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