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   OLG Hamm, 27.10.2023 - 6 UF 104/22   

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OLG Hamm, 27.10.2023 - 6 UF 104/22 (https://dejure.org/2023,33202)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27.10.2023 - 6 UF 104/22 (https://dejure.org/2023,33202)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27. Oktober 2023 - 6 UF 104/22 (https://dejure.org/2023,33202)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.06.2013 - XII ZB 31/13

    Auswahl des Vormunds: Beschwerdeberechtigung der Großeltern; Zulässigkeit der

    Auszug aus OLG Hamm, 27.10.2023 - 6 UF 104/22
    Das in den §§ 1782, 1783 BGB geregelte Benennungsrecht der Eltern ist vielmehr auf die Fälle beschränkt, in denen die elterliche Sorge durch den Tod des Sorgerechtsinhabers endet (BGH, Beschluss vom 26.06.2013, XII ZB 31/13, FamRZ 2013, 1380).
  • BVerfG, 18.12.2008 - 1 BvR 2604/06

    Verletzung von Art 2 Abs 1, Art 6 Abs 1 GG durch mangelnde Berücksichtigung der

    Auszug aus OLG Hamm, 27.10.2023 - 6 UF 104/22
    Dieses Recht ist aus der staatlichen Schutzpflicht für die aus Eltern und Kindern bestehende Familiengemeinschaft (Art. 6 Abs. 1 GG), aus dem Vorrang der Eltern bei der Verantwortung für das Kind (Art. 6 Abs. 2 GG) sowie aus dem von Art. 8 EMRK gewährleisteten Familienleben abzuleiten (BVerfG, Beschluss vom 18.12.2008, 1 BvR 2604/06, FamRZ 2009, 291).
  • BVerfG, 08.03.2012 - 1 BvR 206/12

    Verletzung des Elternrechts bei mangelnder Verhältnismäßigkeit einer

    Auszug aus OLG Hamm, 27.10.2023 - 6 UF 104/22
    Sind diese Verwandten zur Führung der Vormundschaft geeignet im Sinne des § 1779 Abs. 1 BGB, so dürfen sie nicht etwa deswegen übergangen werden, weil ein außenstehender Dritter noch besser dazu geeignet wäre, beispielsweise im Hinblick auf eine optimale Förderung des Kindes (BVerfG, Beschluss vom 08.03.2012, 1 BvR 206/12, FamRZ 2012, 938).
  • OLG Saarbrücken, 24.07.2014 - 6 UF 48/14

    Vormundschaft über ein minderjähriges Kind nach Entziehung der elterlichen Sorge:

    Auszug aus OLG Hamm, 27.10.2023 - 6 UF 104/22
    Da der Entzug der Sorge der Kindesmutter durch ihre Beschwerde jedoch nicht rechtskräftig ist, verbleibt es bei ihrer Beschwerdebefugnis (so auch OLG Saarbrücken, Beschluss vom 17.07.2014, 6 UF 48/14, FamRZ 2014, 441; MünchKom zum FamFG- Fischer, 3. Aufl., § 59 Rdnr. 49).
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