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   OLG Jena, 10.03.2003 - 1 UF 264/02   

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https://dejure.org/2003,4401
OLG Jena, 10.03.2003 - 1 UF 264/02 (https://dejure.org/2003,4401)
OLG Jena, Entscheidung vom 10.03.2003 - 1 UF 264/02 (https://dejure.org/2003,4401)
OLG Jena, Entscheidung vom 10. März 2003 - 1 UF 264/02 (https://dejure.org/2003,4401)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sorgerechtsentziehung; Feststellung eines sexuellen Missbrauchs durch den Vater; Sexualbezogenheit eines gemeinsamen Bades des Kindesvaters mit dem Kind; Sexualbezogenheit von Pobissen zur Bestrafung für kindliches Fehlverhalten

  • Judicialis

    StPO § 170 Abs. 2; ; BGB § 1631 Abs. 2; ; BGB § 1666; ; BGB § 1666a; ; BGB § 1666 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Frage der Entziehung des elterlichen Sorgerechts wegen - nicht bewiesenen - sexuellen Missbrauchs der Kinder durch den Kindesvater

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 1319
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 04.03.1996 - 1Z BR 11/96

    Gefährdung des Kindeswohls

    Auszug aus OLG Jena, 10.03.2003 - 1 UF 264/02
    Der Kindesmissbrauch muss aber für § 1666 BGB bewiesen sein (LG Köln, Beschluss vom 19.12.1991 = FamRZ 1992, 712; Palandt/ Diederichsen, a.a.O., Rdn. 28); der bloße Verdacht reicht nicht (BayObLG, Beschluss vom 04.03.1996 = FamRZ 1996, 1031).
  • LG Köln, 19.12.1991 - 1 T 224/91
    Auszug aus OLG Jena, 10.03.2003 - 1 UF 264/02
    Der Kindesmissbrauch muss aber für § 1666 BGB bewiesen sein (LG Köln, Beschluss vom 19.12.1991 = FamRZ 1992, 712; Palandt/ Diederichsen, a.a.O., Rdn. 28); der bloße Verdacht reicht nicht (BayObLG, Beschluss vom 04.03.1996 = FamRZ 1996, 1031).
  • OLG Düsseldorf, 30.11.1994 - 3 Wx 560/94

    Vormundschaftsgerichtliche Maßnahmen; Vorläufige Anordnung; Sofortmaßnahme zur

    Auszug aus OLG Jena, 10.03.2003 - 1 UF 264/02
    Verdachtsgründe, die bei ihrem erstmaligen Bekanntwerden ein familiengerichtliches Eingreifen noch rechtfertigen mögen, können im weiteren Verlauf des Verfahrens an Überzeugungskraft und Gewicht verlieren, wenn sie durch weitere Ermittlungen zwar nicht widerlegt werden, aber keine zusätzliche Bestätigung finden (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.11.1994 = NJW 1995, 1970).
  • BGH, 14.07.1956 - IV ZB 32/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Jena, 10.03.2003 - 1 UF 264/02
    Die Entziehung des Sorgerechts setzt eine gegenwärtige und zwar in einem solchen Maße vorhandene Gefahr voraus, dass sich bei der weiteren Entwicklung der Dinge eine erhebliche Schädigung des geistigen oder leiblichen Wohls des Kindes mit ziemlicher Sicherheit vorhersehen lässt (BGH, Beschluss vom 14.07.1956 = FamRZ 1956, 350, 351; BayObLG, Beschluss vom 03.12.1976 = FamRZ 1977, 473, 474; Palandt/Diederichsen, BGB, 62. Auflage 2003, § 1666 Rdn. 16).
  • OLG Nürnberg, 11.06.2015 - 9 UF 1430/14

    Zwölf-Stämme-Verfahren: Beschwerden der Eltern zurückgewiesen

    Eine körperliche Misshandlung des Kindes durch einen Elternteil stellt einen Sorgerechtsmissbrauch dar (vgl. OLG Jena FamRZ 2003, 1319; Palandt, BGB, 74. Aufl., § 1666 Rz. 14 mN) und ist als schwerwiegender Eingriff nicht nur in das körperliche, sondern auch in das seelische Wohlergehen ein Anwendungsfall des § 1666 Abs. 1 BGB (Olzen in Münchener Kommentar zum BGB, 6. Aufl. 2012, § 1666 Rz. 58; OLG Hamm FamRZ 2010, 1091).
  • OLG Jena, 22.03.2004 - 1 UF 354/03

    Abänderung einer Sorgerechtsregelung, Abänderungsgründe, entwürdigende

    Die Entwürdigung kann in der Art der Maßnahme begründet sein oder in dem Ausmaß und ihrer Dauer bzw. in den Begleitumständen, z. B. Einsperren im Dunkeln (Senatsbeschluss vom 10.03.2003 = FamRZ 2003, 1319, 1320 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 12.05.2011 - 2 UF 64/10

    Teilweise Entziehung der elterlichen Sorge und Übertragung auf das Jugendamt

    Deshalb ist ein so massiver Eingriff in die Elternrechte wie die Entziehung der gesamten elterlichen Sorge und die damit regelmäßig verbundene Trennung des Kindes aus dem Familienverbund im Allgemeinen nur dann zu rechtfertigen, wenn ihm massiv belastende Ermittlungsergebnisse und ein entsprechend hohes Gefährdungspotential für das Kind gegenüberstehen (vgl. OLG Thüringen FamRZ 2003, 1319).
  • OLG Hamm, 20.05.2010 - 2 UF 280/09

    Verhältnismäßigkeit einer Verbleibensanordnung und der Entziehung der elterlichen

    Da die Entziehung der elterlichen Sorge den stärksten vorstellbaren Eingriff in das durch Art. 6 11, 111 GG geschützte Elternrecht darstellt, ist eine solche Maßnahme nur gerechtfertigt, wenn massiv belastende Ermittlungsergebnisse und ein entsprechend hohes Gefährdungspotential vorliegen (vgl. OLG Thüringen FamRZ 2003, 1319) und keine anderen milderen Mittel gegeben sind, die geeignet sind, die bestehende Gefahr abzuwenden (vgl. § 1666a I 1, 11 BGB).
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