Rechtsprechung
   OLG Köln, 19.01.2024 - 6 U 80/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,2437
OLG Köln, 19.01.2024 - 6 U 80/23 (https://dejure.org/2024,2437)
OLG Köln, Entscheidung vom 19.01.2024 - 6 U 80/23 (https://dejure.org/2024,2437)
OLG Köln, Entscheidung vom 19. Januar 2024 - 6 U 80/23 (https://dejure.org/2024,2437)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2024,2437) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Cookie-Banner muss so gestaltet sein dass das Ablehnen genauso bequem wie das Akzeptieren ist - Schließen des Cookie-Banners mit "X" ist keine wirksame Einwilligung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Cookie-Banner muss echte Wahlmöglichkeit beinhalten

  • computerundrecht.de (Kurzinformation)

    Streit um die Gestaltung von Cookie-Banner

  • beck-aktuell.NACHRICHTEN (Kurzinformation)

    Im Dickicht des Cookie-Banners: Nutzer müssen "echte Wahlmöglichkeit" haben

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Einwilligungs-Buttons im Cookie-Banner

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Ablehnen- und Einwilligungsbutton im Cookie-Banner müssen gleichwertig sein

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MIR 2024, Dok. 025
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 03.11.2023 - 6 U 58/23

    Drittlandübermittlung

    Auszug aus OLG Köln, 19.01.2024 - 6 U 80/23
    Der Kläger hat alleine aufgrund des erstmals in der Berufungsinstanz geänderten Klageantrages zu Ziffer a) vollumfänglich obsiegt, anderenfalls wäre er mit diesem Antrag (vgl. insoweit auch das Urteil des Senats vom 03.11.2023 - 6 U 58/23 = GRUR-RS 2023, 34611 - Drittlandübermittlung Rn. 27 ff.) unterlegen, weshalb es gerechtfertigt ist, die Kosten insoweit der Klägerseite aufzuerlegen (vgl. hierzu Herget in: Zöller, Zivilprozessordnung, 35. Auflage 2024, § 97 ZPO Rn. 11).

    Denn dies hätte dem Begehren des Klägers widersprochen (vgl. Urteil des Senats vom 03.11.2023 - 6 U 58/23, a.a.O. Rn. 32).

  • OLG Saarbrücken, 15.07.2021 - 4 U 48/20

    1. Der Schutzbereich der Bereichsausnahme des § 312g Abs. 2 Nr. 8 BGB ist nach

    Auszug aus OLG Köln, 19.01.2024 - 6 U 80/23
    In dem Verhandeln zur Hauptsache liegt damit eine rügelose Einlassung bzw. ein Verzicht auf die Befolgung der Vorschrift im Sinne des § 295 Abs. 1 ZPO (vgl. insoweit auch Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 15. Juli 2021 - 4 U 48/20 -, Rn. 53, juris).

    Können die Parteien gemäß § 128 Abs. 2 ZPO vollständig auf die Durchführung einer mündlichen Verhandlung verzichten, muss a maiore ad minus - jedenfalls wenn, wie hier, die Identität der zugeschalteten Personen unzweifelhaft ist - auch ein teilweiser Verzicht auf die Bildübertragung zulässig sein (vgl. Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 15. Juli 2021 - 4 U 48/20 -, Rn. 53, juris; Windau, NJW 2020, 2753 Rn. 7; Klasen in: Ory/Weth, jurisPK-ERV Band 2, 2. Aufl., § 128a ZPO (Stand: 19.12.2023), Rn. 30).

  • LG Köln, 04.05.2023 - 33 O 311/22
    Auszug aus OLG Köln, 19.01.2024 - 6 U 80/23
    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der 33. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 04.05.2023 (33 O 311/22) teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:.

    Mit Schriftsatz vom 08.12.2023 hat der Kläger einen neuen Antrag angekündigt und in der mündlichen Verhandlung am 15.12.2023 sodann entsprechend seiner Ankündigung beantragt, unter teilweiser Abänderung der angefochtenen Entscheidung des Landgerichts Köln vom 04.05.2023, Az.: 33 O 311/22, die Berufungsbeklagte über den erstinstanzlich zuerkannten Anspruch hinaus zu verurteilen, es bei Vermeidung eines vom Gericht für den Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes - ersatzweise Ordnungshaft - oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens 250.000,00 EUR, Ordnungshaft insgesamt höchstens zwei Jahre), zu vollziehen an ihre jeweiligen gesetzlichen Vertreter;.

  • KG, 05.03.2024 - 6 U 36/22

    Aussortieren und Vernichten von Versicherungsunterlagen stellt keinen

    Wer sehenden Auges bei einem fortbestehenden Versicherungsverhältnis Unterlagen zu früheren Beitragsanpassungen vernichtet, kann sich im Rahmen eines Auskunftsanspruchs gemäß § 242 BGB nicht darauf berufen, den Verlust der vernichteten Unterlagen entschuldbar erlitten zu haben (entsprechend für ein Nichtmehrauffinden OLG Hamm, Beschluss vom 19. Januar 2024, I-6 U 80/23; zu der Sorgfaltswidrigkeit des Entsorgens auch OLG Braunschweig, Beschluss vom 12. Januar 2024, 2 U 106/22).

    Schließlich hat das OLG Hamm in seinem Beschluss vom 19. Januar 2024, I-6 U 80/23 (juris Rn. 12 ff.), überzeugend dargelegt, dass selbst bei einem bloßen Nichtauffinden der relevanten Unterlagen nicht von einer entschuldbaren Unwissenheit des Versicherungsnehmers auszugehen ist.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht