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   OLG Karlsruhe, 24.06.2004 - 9 W 35/04   

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https://dejure.org/2004,12671
OLG Karlsruhe, 24.06.2004 - 9 W 35/04 (https://dejure.org/2004,12671)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24.06.2004 - 9 W 35/04 (https://dejure.org/2004,12671)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24. Juni 2004 - 9 W 35/04 (https://dejure.org/2004,12671)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Ablehnungsgesuch gegen einen Einzelrichter am Landgericht: Entscheidungskompetenz des zur Vertretung berufenen Einzelrichters

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entscheidungsbefugnis über einen den Einzelrichter am Landgericht betreffendes Ablehnungsgesuch; Entscheidung durch die Zivilkammer als Kollegialgericht oder den zur Vertretung berufenen Einzelrichter

  • Judicialis

    ZPO § 45 Abs. 1; ; ZPO § 348; ; GVG § 75

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 45 Abs. 1; ZPO § 348; GVG § 75
    Entscheidungsbefugnis über ein den Einzelrichter am Landgericht betreffendes Ablehnungsgesuch

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Wer entscheidet über Ablehnungsgesuch gegen Einzelrichter?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Karlsruhe, 23.06.2003 - 9 W 43/03

    Richterablehnung: Entscheidungskompetenz bei Ablehnung eines originären

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.06.2004 - 9 W 35/04
    Wie der Senat mit Beschluss vom 23.06.2003 (9 W 43/03, OLGR 2003, 523) und vom 16.10.2003 (9 W 78/03) ausgeführt hat, hat in allen nicht der Zivilkammer gemäß § 348 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und 2 ZPO zugewiesenen Sachen der originäre Einzelrichter als das erkennende Gericht zu entscheiden.
  • OLG Karlsruhe, 15.11.1977 - 7 W 40/77
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.06.2004 - 9 W 35/04
    Soweit die Kommentarliteratur überwiegend (Zöller/Vollkommer, 24. Aufl., Rdn. 2, Baumbach-Lauterbach/Hartmann, 62. Aufl., Rdn. 4, Musielak, 3. Aufl., Rdn. 2 jeweils zu § 45 ZPO; a. A. jedoch Egon Schneider, Praxis der neuen ZPO 2. Aufl. S. 28 und wohl auch Schwartze in Hannich/Meyer-Seitz ZPO-Reform 2002 Rdn. 4, 5 zu § 45 ZPO) die generelle Zuständigkeit des Kollegialgerichts für gegeben hält, verweist sie, ohne Begründung, auf die nunmehr überholte Rechtsprechung zu § 348 ZPO a.F., derzufolge nach dem Willen des Gesetzgebers die Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch von einem Kollegium getroffen werden solle (vgl. OLG Karlsruhe, OLGZ 1978, 256).
  • BGH, 06.04.2006 - V ZB 194/05

    Besetzung des Gerichts bei Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch gegen einen

    Demgegenüber sind die Oberlandesgerichte Karlsruhe (OLGR 2003, 523 und OLGR 2004, 490), Naumburg (OLGR 2005, 789, 791 und 830, 832), der 15. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg (OLGR 2005, 592), das Kammergericht (NJW 2004, 2104, 2105) sowie das Beschwerdegericht der Ansicht, dass der Vertreter eines abgelehnten Einzelrichters als Einzelrichter für die Entscheidung über das Ablehnungsgesuch zuständig sei.
  • VerfGH Baden-Württemberg, 25.03.2019 - 1 VB 40/18
    Das Oberlandesgericht scheint die Entscheidung des Bundesgerichtshofs schlicht übersehen zu haben und - entsprechend der früheren Rechtsprechung verschiedener Oberlandesgerichte (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 27.3.2006 - 1 W 18/06 -, Juris Rn. 11 ff.; OLG Naumburg, Beschluss vom 24.5.2005 - 10 W 25/05 -, Juris Rn. 8 ff.; OLG Oldenburg, Beschluss vom 23.5.2005 - 15 W 21/05 -, Juris Rn. 5 ff.; KG, Beschluss vom 12.4.2004 - 15 W 2/04 -, Juris Rn. 6) einschließlich des Oberlandesgerichts Karlsruhe (vgl. Beschluss vom 24.6.2004 - 9 W 35/04 -, Juris Rn. 1 ff.; Beschluss vom 23.6.2003 - 9 W 43/03 -, Juris Rn. 2 ff.) - aufgrund der Regelung des § 568 Satz 1 ZPO davon ausgegangen zu sein, dass der Einzelrichter zur Entscheidung berufen war.
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