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OLG Nürnberg, 05.04.2000 - 10 UF 772/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vertreter; Kind; Adoption; Ergänzungspflegschaft; Einwilligung
- Judicialis
BGB § 1629 Abs. 2 Satz 3; ; BGB § 1796 Abs. 2; ; BGB § 1909 GG Art. 6
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bestellung eines Ergänzungspflegers für Einwilligung der Eltern in die Adoption eines Kindes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- archive.org (Leitsatz)
BGB § 1629 Abs. 2 Satz 3; § 1796 Abs. 2, § 1909; GG Art. 6
Ersetzung der Einwilligung der Eltern in die Adoption
Verfahrensgang
- AG Regensburg, 13.01.2000 - 4 F 1198/99
- OLG Nürnberg, 05.04.2000 - 10 UF 772/00
Papierfundstellen
- NJW-RR 2000, 1678
- FamRZ 2001, 573
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BayObLG, 28.05.1990 - BReg. 1a Z 74/89
Amtspflegschaft; Vertretung; Adoptionsverfahren
Auszug aus OLG Nürnberg, 05.04.2000 - 10 UF 772/00
Dies ist aber derzeit ausschließlich seine nichteheliche Mutter (das Jugendamt war zwar nach altem Recht Amtspfleger, jedoch erstreckte sich die Amtspflegschaft nach altem Recht nicht auf die Vertretungsmacht für einen Antrag gemäß § 1748 BGB, vgl. BayObLG, FamRZ 1990, Seite 1150, ferner wird die frühere Amtspflegschaft zwischenzeitlich nur als Beistandschaft mit den Aufgabenbereichen gemäß § 1712 n.F. BGB weitergeführt).