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   OLG Nürnberg, 18.07.2023 - 3 U 1092/23   

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OLG Nürnberg, 18.07.2023 - 3 U 1092/23 (https://dejure.org/2023,18349)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 18.07.2023 - 3 U 1092/23 (https://dejure.org/2023,18349)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 18. Juli 2023 - 3 U 1092/23 (https://dejure.org/2023,18349)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • BAYERN | RECHT

    UWG § 8c Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1, Nr. 4, Nr. 5; ZPO § 935, § 940
    Vorwurf des Rechtsmissbrauchs gegenüber der Verfolgung von irreführenden Angaben über Nahrungsergänzungsmittel

  • rewis.io

    Versorgung, Erkrankung, Streitwertfestsetzung, Beschwerde, Abmahnung, Abmahnkosten, Unterlassung, Streitwert, Dringlichkeitsvermutung, Kennzeichnung, Gegenstandswert, Berufung, Vertragsstrafe, Rechtsmissbrauch, Kosten der Rechtsverfolgung, rechtliche Beurteilung, ...

  • Betriebs-Berater

    Vorwurf des Rechtsmissbrauchs gegenüber der Verfolgung von irreführenden Angaben über Nahrungsergänzungsmittel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Begriff der Missbräuchlichkeit der Geltendmachung wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsansprüche im Sinne von § 8c Abs. 1 UWG ; Rechtsmissbräuchlichkeit einer Abmahnung wegen überhöhter Vorschläge für die gerichtliche Streitwertfestsetzung

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsrecht: Zur Annahme eines Rechtsmissbrauch nach § 8c UWG und zur Widerlegung der Dringlichkeit bei Übermittlung gerügter Werbebehauptungen in einem Parallelverfahren

Kurzfassungen/Presse (2)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Kein Rechtsmissbrauch, wenn Vertragsstrafe einmalig überhöht gefordert wird

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Einmaliges Fordern einer überhöhten Vertragsstrafe führt nicht zum Rechtsmissbrauch nach § 8c Abs. 2 Nr. 4 UWG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2023, 1262
  • GRUR 2024, 80
  • GRUR-RR 2023, 499
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (25)

  • BGH, 06.10.2011 - I ZR 42/10

    Falsche Suchrubrik

    Auszug aus OLG Nürnberg, 18.07.2023 - 3 U 1092/23
    Ein Indiz für ein derartiges unangemessenes Einnahmeerzielungsinteresse kann darin gesehen werden, dass der beauftragte Anwalt das Abmahngeschäft "in eigener Regie" betreibt, insbesondere die Wettbewerbsverstöße selbst ermittelt (Feddersen, a.a.O. § 8c Rn. 16; BGH, GRUR 2012, 286 Rn. 16 - Falsche Suchrubrik).

    aa) Nach der bisherigen Rechtsprechung lag ein starkes Indiz für einen Missbrauch im Sinne einer im Vordergrund stehenden Einnahmeerzielungsabsicht vor, wenn der Abmahnende systematisch überhöhte Vertragsstrafen verlangt (BGH, GRUR 2012, 286 Rn. 13 - Falsche Suchrubrik; BGH, GRUR 2016, 961 Rn. 15 - Herstellerpreisempfehlung bei Amazon).

    Die Schwelle zur Offensichtlichkeit einer überhöhten Vertragsstrafe ist hingegen nicht überschritten, da eine Individualvereinbarung, wonach mehrere Verstöße nicht zu einer Einheit zusammengefasst werden sollen, nicht per se unzulässig ist, zumal es nach der neueren Rechtsprechung für sich allein nicht ausreicht, wenn der Abmahnende einen Verzicht auf die Einrede des Fortsetzungszusammenhangs fordert (BGH, GRUR 2012, 286 Rn. 15 - Falsche Suchrubrik; a.A. BGH, NJW 1993, 721 - Fortsetzungszusammenhang).

  • BGH, 17.07.2008 - I ZR 168/05

    Kinderwärmekissen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 18.07.2023 - 3 U 1092/23
    Dagegen können die Parteien in einer Individualabrede vereinbaren, dass eine Zusammenfassung mehrerer oder aller Verstöße zu einer einzigen Zuwiderhandlung nach den Grundsätzen der natürlichen Handlungseinheit oder einer Handlung im Rechtssinne nicht erfolgen soll (BGH, GRUR 2009, 181 Rn. 39 - Kinderwärmekissen).
  • BGH, 17.09.2009 - I ZR 217/07

    Testfundstelle

    Auszug aus OLG Nürnberg, 18.07.2023 - 3 U 1092/23
    Darüber hinaus ist zu beachten, dass bei der vorliegenden Vertragsstrafenvereinbarung gemäß § 315 Abs. 1 BGB der Verfügungsklägerin für den Fall einer künftigen Zuwiderhandlung gegen die Unterlassungspflicht die Bestimmung der Strafhöhe nach ihrem billigen Ermessen überlassen bleiben sollte ("Hamburger Brauch") und nach § 315 Abs. 3 S. 2 BGB eine gerichtliche Überprüfung der von der Verfügungsklägerin vorgenommenen Bestimmung der Vertragsstrafenhöhe in der Vereinbarung vorgesehen war (vgl. BGH, GRUR 2010, 355 Rn. 30 - Testfundstelle).
  • BGH, 10.12.1992 - I ZR 186/90

    Fortsetzungszusammenhang - Vertragsstrafevereinbarung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 18.07.2023 - 3 U 1092/23
    Die Schwelle zur Offensichtlichkeit einer überhöhten Vertragsstrafe ist hingegen nicht überschritten, da eine Individualvereinbarung, wonach mehrere Verstöße nicht zu einer Einheit zusammengefasst werden sollen, nicht per se unzulässig ist, zumal es nach der neueren Rechtsprechung für sich allein nicht ausreicht, wenn der Abmahnende einen Verzicht auf die Einrede des Fortsetzungszusammenhangs fordert (BGH, GRUR 2012, 286 Rn. 15 - Falsche Suchrubrik; a.A. BGH, NJW 1993, 721 - Fortsetzungszusammenhang).
  • OLG Düsseldorf, 10.05.2011 - 2 W 15/11

    Gerichtliche Festsetzung des Streitwerts; Bindung des Gerichts an die Angaben der

    Auszug aus OLG Nürnberg, 18.07.2023 - 3 U 1092/23
    Diese Wertangabe ist aber für das Gericht nicht bindend, sondern anhand der objektiven Gegebenheiten und unter Heranziehung üblicher Wertfestsetzungen in vergleichbaren Fällen zu überprüfen (OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2011, 341).
  • BGH, 26.04.2018 - I ZR 248/16

    Vorliegen einer missbräuchlichen Rechtsverfolgung durch Verbinden eines im

    Auszug aus OLG Nürnberg, 18.07.2023 - 3 U 1092/23
    a) Für ein unangemessenes Kostenbelastungsinteresse i.S.v. § 8c Abs. 2 Nr. 1 UWG spricht es, wenn der Anspruchsberechtigte mit der Geltendmachung des Anspruchs überwiegend das für sich gesehen nicht schutzwürdige Ziel verfolgt, den Gegner möglichst mit hohen Prozesskosten zu belasten (BGH GRUR 2019, 199 Rn. 21 - Abmahnaktion II; OLG Brandenburg, GRUR-RR 2013, 511 - Verweisungsnorm).
  • OLG Nürnberg, 13.11.2018 - 3 W 2064/18

    Einstweilige Verfügung gegen Bewertung auf Google

    Auszug aus OLG Nürnberg, 18.07.2023 - 3 U 1092/23
    Dabei ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats regelmäßig ein Zuwarten von mehr als einem Monat dringlichkeitsschädlich (OLG Nürnberg, NJW-RR 2019, 105 Rn. 17).
  • OLG Frankfurt, 11.06.2013 - 6 W 61/13

    Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung durch längere Untätigkeit nach

    Auszug aus OLG Nürnberg, 18.07.2023 - 3 U 1092/23
    Ihn treffen Hinweispflichten auch in Bezug auf Vorgänge außerhalb des eigentlichen Auftragsgegenstandes, wenn die entsprechende Kenntnis vorlag (OLG Frankfurt, WRP 2013, 1068 Rn. 4).
  • OLG Frankfurt, 10.08.2017 - 6 U 63/17

    Irreführung durch Spitzenstellungsbehauptung; Anforderungen an die Widerlegung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 18.07.2023 - 3 U 1092/23
    Das Wissen außenstehender Dritter ist nicht nur relevant, wenn sie ausdrücklich zum Wissensvertreter bestellt wurden, sondern auch dann, wenn sie dazu berufen sind, im Rechtsverkehr als Repräsentant des Geschäftsherrn bestimmte Aufgaben in eigener Verantwortung zu erledigen und dabei die angefallenen Informationen zur Kenntnis zu nehmen und ggf. weiterzuleiten (OLG Frankfurt, GRUR-RR 2018, 251 Rn. 37 - Pharma-Vertriebsbereiche; Köhler/Bornkamm/Feddersen/Köhler/Feddersen, 41. Aufl. 2023, UWG § 12 Rn. 2.15a).
  • OLG Frankfurt, 26.09.2018 - 6 U 49/18

    Überprüfung der Annahme der funktionellen Zuständigkeit in der Berufung;

    Auszug aus OLG Nürnberg, 18.07.2023 - 3 U 1092/23
    Eine allgemeine Marktbeobachtungspflicht, auch wenn sich die Parteien bereits in der Vergangenheit in rechtlichen Auseinandersetzung befanden, besteht hingegen nicht (OLG Frankfurt, GRUR-RR 2019, 70 Rn. 23 - Exzenterzähne II).
  • OLG Jena, 06.10.2010 - 2 U 386/10

    Begriff der rechtsmissbräuchlichen Geltendmachung von wettbewerbsrechtlichen

  • OLG Köln, 13.03.2020 - 6 U 201/19

    Vertragsstrafe bei einem kerngleichen Verstoß in der Werbung auch wenn sich

  • OLG Nürnberg, 14.09.2018 - 3 U 1138/18

    Dringlichkeitsvermutung

  • OLG Frankfurt, 15.11.2021 - 6 W 90/21

    Bedeutung von § 8c Abs. 2 Nr. 3 UWG für die Streitwertfestsetzung

  • OLG Brandenburg, 08.10.2013 - 6 U 97/13

    Falsches Zitieren eines Paragrafen in einer Widerrufsbelehrung

  • OLG Karlsruhe, 08.08.2016 - 4 W 62/16

    Gegenstandswert eines einstweiligen Verfügungsverfahrens wegen

  • BGH, 03.03.2016 - I ZR 110/15

    Herstellerpreisempfehlung bei Amazon - Wettbewerbsverstoß: Umfang der Prüfung im

  • BGH, 31.05.2012 - I ZR 45/11

    Missbräuchliche Vertragsstrafe

  • BGH, 15.12.2011 - I ZR 174/10

    Bauheizgerät

  • BGH, 21.01.2021 - I ZR 17/18

    Berechtigte Gegenabmahnung

  • OLG Nürnberg, 15.01.2019 - 3 U 724/18

    Kein Unterlassungsanspruch gegen Werbeanzeigen im Posteingang eines kostenlosen

  • BGH, 14.02.2019 - I ZR 6/17

    Kündigung der Unterlassungsvereinbarung - Wettbewerbsrechtliches

  • BGH, 18.12.2008 - I ZB 32/06

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen den eine Beschwerde zurückweisenden

  • OLG Frankfurt, 12.03.2015 - 6 U 218/14

    Verfolgung von Wettbewerbsverstößen in großem Umfang ist kein Rechtsmissbrauch

  • OLG Hamm, 08.11.2012 - 4 U 86/12

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Geltendmachung wettbewerbsrechtlicher

  • OLG Düsseldorf, 23.11.2023 - 2 U 99/22

    Vertragsstrafenabrede stellt eine Allgemeine Geschäftsbedingung dar, die

    Schließt eine Klausel hingegen eine Behandlung mehrerer Zuwiderhandlungen als Einheit kategorisch aus, z. B. durch ein Verbot der Anwendung des Fortsetzungszusammenhangs, so verletzt sie diesen Grundgedanken und stellt in der Regel eine unangemessene Benachteiligung des Schuldners dar (BGH, NJW 1993, 721, 722 - Fortsetzungszusammenhang; OLG Frankfurt, GRUR-RR 2022, 556 Rn. 22 - VENOM; OLG Köln, Beschl. v. 15. Juni 2010 - 19 U 53/10 -, Rn. 4, juris; OLG Nürnberg, MDR 2023, 1262, 1263; BeckOGK/Kähler, 1.4.2023, BGB § 307 Vertragsstrafeklausel Rn. 209; Graf v. Westphalen/Thüsing VertrR/AGB-Klauselwerke, Stand: März 2023, Teil "Vertragsrecht", Stichwort "Vertragsstrafe" Rn. 35; Pitz, in: BeckOF Prozess, 56. Ed. 2023, Form.

    Soweit die Klägerin - ebenfalls unter Bezugnahme auf das Lauterkeitsrecht - auf die Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Nürnberg (MDR 2023, 1262=GRUR-RS 2023, 18853) verweist, so verkennt sie, dass sich dieses in der von der Klägerin zitierten Passage (GRUR-RS 2023, 18853 Rn. 36) allein mit der Frage einer Zulässigkeit des Ausschlusses des Fortsetzungszusammenhangs im Rahmen einer Individualvereinbarung befasst.

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