Rechtsprechung
OLG Naumburg, 28.02.2002 - 2 U 146/01 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Scheckprozess; Kein Schlussrechnungseinwand gegen Anspruch aus einem zur Erfüllung einer Abschlussforderung begebenen Scheck ; Verhältnis zwischen Abschlags- und Schlusszahlungsforderung beim Bauvertrag
- Judicialis
VOB/B § 16; ; VOB/B § 9 Nr. 1; ; VOB/B § 9 Nr. 2; ; VOB/B § 8 Ziff. 2; ; ZPO § 91; ; ZPO § 711; ; ZPO § 708 Nr. 10
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Entgegenhaltung des Schlussrechnungseinwands im Scheckprozess gegen den Anspruch aus einem zur Erfüllung einer Abschlussforderung begebenen Schecks
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kein Schlussrechnungseinwand im Scheckprozess ü. Abschlagszahlung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Scheckhingabe zum Ausgleich einer Abschlagsrechnung: Scheckprozess nach Schlussrechnungsreife noch möglich? (IBR 2002, 597)
Verfahrensgang
- LG Magdeburg, 23.10.2001 - 31 O 326/02
- OLG Naumburg, 28.02.2002 - 2 U 146/01
Papierfundstellen
- BauR 2002, 1752 (Ls.)
- BauR 2003, 596 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 05.11.1998 - VII ZR 191/97
Fälligkeit und Verjährung von Abschlagsforderungen; Umstellung der Klage von …
Auszug aus OLG Naumburg, 28.02.2002 - 2 U 146/01
Dem Werkunternehmer entsteht durch diese Sichtweise grundsätzlich kein unzumutbarer Nachteil, denn er kann eine etwa bereits eingereichte Klage auf Leistung der Abschlagszahlung auf eine Klage auf Zahlung der Schlussforderung umstellen (BGH ZfBR 1999, 98). - BGH, 21.02.1985 - VII ZR 160/83
Fälligkeit von Abschlagszahlungen nach Erstellung der Schlußrechnung
Auszug aus OLG Naumburg, 28.02.2002 - 2 U 146/01
Der Übergang zur Schlussrechnung hat zur Folge, dass ein bereits fällig gewordener Anspruch auf Abschlagszahlung in dem fällig zu stellenden Schlusszahlungsanspruch aufgeht (Heiermann, a. a. O., BGH BauR 1985, 456, 457). - BGH, 08.11.1982 - II ZR 44/82
Einrede des nichterfüllten Vertrages im Wechsel- und Scheckrecht
Auszug aus OLG Naumburg, 28.02.2002 - 2 U 146/01
a) Dem Anspruch aus dem Scheck kann allerdings dann, wenn nichts anderes vereinbart ist, seitens des ersten Schecknehmers entgegengehalten werden, dass die Forderung aus dem Grundgeschäft, für die der Scheck erfüllungshalber begeben worden ist, noch nicht durchsetzbar sei (BGHZ 85, 346). - OLG Hamm, 13.09.1994 - 7 U 94/94
Auszug aus OLG Naumburg, 28.02.2002 - 2 U 146/01
Für eine schriftliche Erklärung genügt, dass sich in dem Vermerk eine Namenszeichnung befindet, die eindeutig auf den Urheber des Vermerks hinweist (Baumbach/Hefermehl a.a.O. unter Hinweis auf OLG Hamm WM 95, 1101). - OLG Hamm, 22.04.1997 - 7 U 94/96
Auszug aus OLG Naumburg, 28.02.2002 - 2 U 146/01
In gleicher Weise müssen dem Auftragnehmer auch die Vorteile einer Scheckbegebung zur Begleichung einer Abschlagsforderung bei Schlusszahlungsreife erhalten bleiben (…vgl. Heiermann a. a. O.; OLG Hamm NJW-RR 1998, 164).