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   OLG Oldenburg, 14.04.2008 - Ss 131/08 (I 70)   

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https://dejure.org/2008,17393
OLG Oldenburg, 14.04.2008 - Ss 131/08 (I 70) (https://dejure.org/2008,17393)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 14.04.2008 - Ss 131/08 (I 70) (https://dejure.org/2008,17393)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 14. April 2008 - Ss 131/08 (I 70) (https://dejure.org/2008,17393)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Wahrnehmung berechtigter Interessen: Ehrverletzende Äußerungen über einen Staatsanwalt in einer Beschwerde gegen eine Verfahrenseinstellung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 183 StGB; § 185 StGB; Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG
    Verwirklichung des äußeren und inneren Tatbestands der Beleidigung durch eine Äußerung über den Staatsanwalt in einer schriftlichen Beschwerde gegen eine Verfahrenseinstellung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwirklichung des äußeren und inneren Tatbestands der Beleidigung durch eine Äußerung über den Staatsanwalt in einer schriftlichen Beschwerde gegen eine Verfahrenseinstellung

  • Judicialis

    StGB § 185; ; StGB § 193

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2008, 201
  • NStZ-RR 2008, 201 (Volltext mit amtl. LS)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 11.04.1991 - 2 BvR 963/90

    Persönlicher Ehrenschutz und Parteivortrag im Zivilrechtsstreit

    Auszug aus OLG Oldenburg, 14.04.2008 - Ss 131/08
    Im "Kampf um das Recht" darf ein Verfahrensbeteiligter auch starke, eindringliche Ausdrücke und sinnfällige Schlagworte benutzen, um seine Rechtsposition zu unterstreichen, vgl. BverfG NJW 1991, 2074.
  • OLG Naumburg, 10.11.2011 - 2 Ss 156/11

    Straftaten gegen die Ehre: Erforderliche Feststellungen hinsichtlich des

    Dementgegen ist ein Oberstaatsanwalt schon von Berufs wegen in der Lage und gehalten, spontan und nicht frei von Emotionen gegenüber einer einzelnen Person geäußerte, allein ihm mitzuteilende überpointierte Kritik an seiner Arbeit beim Kampf um das Recht auszuhalten (vgl. OLG Koblenz NStZ-RR 2000, 44 f.; OLG Oldenburg NStZ-RR 2008, 201).
  • OLG Oldenburg, 26.05.2011 - 1 Ss 84/11

    Üble Nachrede: Anforderungen an die Urteilsgründe bei Verurteilung wegen

    Darüber hinaus haben zumindest einige der vom Berufungsgericht im Urteil zitierten Äußerungen der Angeklagten nur wenig Tatsachensubstanz und erscheinen derart abstrus, dass sie letztlich ebenfalls nur als abwertende Meinungsäußerungen anzusehen sein könnten (vgl. Senatsbeschluss vom 14.04.2008, Ss 131/08).

    Daraus ergibt sich, dass die Angeklagten einen "Kampf um das Recht" führten, in dem ein Beteiligter auch starke, eindringliche Ausdrücke und sinnfällige Schlagworte benutzen darf, um seine Rechtsposition zu unterstreichen (vgl. Senatsbeschluss vom 14.04.2008, Ss 131/08; BVerfG, NJW 1991, 2074 (2076)), und in dem die verwendeten Begriffe oftmals eher als Meinungsäußerungen bzw. Werturteile anzusehen sind denn als Tatsachenbehauptungen (vgl. Fischer, aaO, § 186, Rdnr. 3 a).

  • LG Saarbrücken, 16.03.2017 - 11 Ns 151/16

    Beleidigung, Werturteil

    Das OLG Oldenburg (NStZ-RR 2008, 201) hält es in Anwendung des § 193 StGB nicht für strafbar, dass ein Angeklagter das Verhalten des sachbearbeitenden Staatsanwalts "als inzwischen ganz offensichtlich vollkommen entartet" kommentiert.
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