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   OLG Saarbrücken, 15.02.2023 - 5 U 36/22   

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OLG Saarbrücken, 15.02.2023 - 5 U 36/22 (https://dejure.org/2023,2935)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 15.02.2023 - 5 U 36/22 (https://dejure.org/2023,2935)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 15. Februar 2023 - 5 U 36/22 (https://dejure.org/2023,2935)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • IWW

    § 6 Abs. 5 VVG, § 172 VVG, § 19 VVG, § 133 BGB, § 157 BGB
    VVG, BGB

  • versicherungsrechtsiegen.de

    Berufsunfähigkeitsversicherung - Rücktritt vom neuabgeschlossenen Vertrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflichten des Berufsunfähigkeitsversicherers bei Umdeckung durch Kündigung eines bestehenden und Abschluss eines neuen Vertrages

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Pflichten des Berufsunfähigkeitsversicherers bei Umdeckung durch Kündigung eines bestehenden und Abschluss eines neuen Vertrages

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2023, 1828
  • NJW-RR 2023, 676
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 21.05.2008 - IV ZR 238/06

    Rechtsnatur der Erklärung des Versicherungsnehmers über die Bezugsberechtigung im

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.02.2023 - 5 U 36/22
    Dabei ist für die Auslegung empfangsbedürftiger Willenserklärungen zwar grundsätzlich der objektive Empfängerhorizont maßgeblich; danach sind insbesondere auch einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärungen so auszulegen, wie der Erklärungsempfänger sie nach Treu und Glauben und unter Berücksichtigung der Verkehrssitte von seinem Empfängerhorizont aus verstehen musste (§§ 133, 157 BGB; BGH, Urteil vom 21. Mai 2008 - IV ZR 238/06, VersR 2008, 1054).

    Der Empfänger darf der Erklärung dabei nicht einfach den für ihn günstigsten Sinn beilegen, sondern muss unter Berücksichtigung aller ihm bekannten Umstände mit gehöriger Aufmerksamkeit prüfen, was der Erklärende gemeint hat; das gilt insbesondere dann, wenn erkennbar eine von zwei möglichen Auslegungen für den Erklärenden wirtschaftlich wenig Sinn macht (BGH, Urteil vom 21. Mai 2008 - IV ZR 238/06, VersR 2008, 1054).

  • BGH, 06.10.2011 - IV ZR 183/10

    Streitwertbemessung: Kombination einer Klage auf Leistung aus einer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.02.2023 - 5 U 36/22
    Begehrt der Versicherungsnehmer einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung die Feststellung, dass der Versicherungsvertrag trotz Anfechtung oder Rücktritts des Versicherers fortbestehe, konkretisiert sich seine Beschwer und damit zugleich auch sein Interesse an der entsprechenden Feststellung in der Rentenleistungsverpflichtung und der Pflicht zur Beitragsfreistellung (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Mai 2000 - IV ZR 294/99, VersR 2001, 600; Beschluss vom 6. Oktober 2011 - IV ZR 183/10, VersR 2012, 76).

    Dabei ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes von den 3, 5-fachen Jahresbeträgen der begehrten monatlichen Rentenleistung und der monatlichen Prämie (§§ 3, 9 ZPO) ein Abschlag von 50 Prozent vorzunehmen, wenn der Eintritt des Versicherungsfalles, mithin der Berufsunfähigkeit im Sinne der vereinbarten Bedingungen, noch ungeklärt ist, während sich bei bereits geklärter Berufsunfähigkeit der Feststellungsabschlag auf 20 Prozent beläuft (BGH, Beschluss vom 6. Oktober 2011 - IV ZR 183/10, VersR 2012, 76).

  • BGH, 17.05.2000 - IV ZR 294/99

    Versicherungsvertrag - Anfechtung - Arglistige Täuschung -

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.02.2023 - 5 U 36/22
    Begehrt der Versicherungsnehmer einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung die Feststellung, dass der Versicherungsvertrag trotz Anfechtung oder Rücktritts des Versicherers fortbestehe, konkretisiert sich seine Beschwer und damit zugleich auch sein Interesse an der entsprechenden Feststellung in der Rentenleistungsverpflichtung und der Pflicht zur Beitragsfreistellung (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Mai 2000 - IV ZR 294/99, VersR 2001, 600; Beschluss vom 6. Oktober 2011 - IV ZR 183/10, VersR 2012, 76).

    Berühmt sich der Versicherungsnehmer dagegen - wie hier, Bl. 36 GA - keiner Ansprüche aus einem Versicherungsfall, so rechtfertigt es die Ungewissheit dessen Eintritts, das Interesse an der begehrten Feststellung auf (lediglich) 20 Prozent der versprochenen Leistungen zu bemessen (BGH, Urteil vom 13. Dezember 2000 - IV ZR 279/99, VersR 2001, 600; Rogler, in: Ernst/Rogler, Berufsunfähigkeitsversicherung, Stichwort-ABC: "Streitwert/Gegenstandswert", Rn. 4; Herget, in: Zöller, ZPO 34. Aufl., § 3 Rn. 16.184, "Versicherungsschutz"; vgl. auch BGH, Beschluss vom 23. Juli 1997 - IV ZR 38/97, NJW-RR 1997, 1562 zur Risiko-Lebensversicherung).

  • OLG Saarbrücken, 16.05.2007 - 5 U 590/06

    Versicherungsvertrag: Abweichende Vereinbarungen der Vertragsparteien;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.02.2023 - 5 U 36/22
    Mithin kommt es entscheidend darauf an, ob nach den Vorstellungen der Vertragsschließenden die Vereinbarungen nicht für sich allein gelten, sondern gemeinsam miteinander "stehen und fallen", somit kraft ihrer rechtlichen und nicht nur wirtschaftlichen Verbindung Teile eines Gesamtgeschäfts bilden sollten (vgl. BGH, Urteil vom 30. April 1976 - V ZR 140/74, JZ 1976, 685; Senat, Urteil vom 16. Mai 2007 - 5 U 590/06-74, VersR 2007, 1681).

    Mehrere Vereinbarungen sind aber auch dann als einheitliches Geschäft anzusehen, wenn nur der eine Vertragspartner einen solchen Einheitlichkeitswillen hatte, dieser aber dem anderen Partner erkennbar war und vom ihm gebilligt oder mindestens hingenommen wurde (BGH, Urteil vom 30. April 1976 - V ZR 140/74, JZ 1976, 685; Senat, Urteil vom 16. Mai 2007 - 5 U 590/06-74, VersR 2007, 1681; vgl. auch BGH, Urteil vom 19. März 1971 - V ZR 143/69, WM 1971, 618, zu § 139 BGB).

  • BGH, 30.04.1976 - V ZR 140/74

    Vorliegen einer rechtlichen Einheit zweier Verträge kraft Parteiwillens -

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.02.2023 - 5 U 36/22
    Mithin kommt es entscheidend darauf an, ob nach den Vorstellungen der Vertragsschließenden die Vereinbarungen nicht für sich allein gelten, sondern gemeinsam miteinander "stehen und fallen", somit kraft ihrer rechtlichen und nicht nur wirtschaftlichen Verbindung Teile eines Gesamtgeschäfts bilden sollten (vgl. BGH, Urteil vom 30. April 1976 - V ZR 140/74, JZ 1976, 685; Senat, Urteil vom 16. Mai 2007 - 5 U 590/06-74, VersR 2007, 1681).

    Mehrere Vereinbarungen sind aber auch dann als einheitliches Geschäft anzusehen, wenn nur der eine Vertragspartner einen solchen Einheitlichkeitswillen hatte, dieser aber dem anderen Partner erkennbar war und vom ihm gebilligt oder mindestens hingenommen wurde (BGH, Urteil vom 30. April 1976 - V ZR 140/74, JZ 1976, 685; Senat, Urteil vom 16. Mai 2007 - 5 U 590/06-74, VersR 2007, 1681; vgl. auch BGH, Urteil vom 19. März 1971 - V ZR 143/69, WM 1971, 618, zu § 139 BGB).

  • BGH, 16.01.2008 - XII ZR 216/05

    Umfang der Rechtskraft einer in einem Vorprozess zwischen den Parteien ergangenen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.02.2023 - 5 U 36/22
    Denn mit Abweisung der positiven Feststellungsklage ist das wirksame Fortbestehen dieses Vertrages entsprechend den Gründen des landgerichtlichen Urteils rechtskraftfähig verneint worden (vgl. BGH, Urteil vom 16. Januar 2008 - XII ZR 216/05, NJW 2008, 1227; Vollkommer, in: Zöller, ZPO 34. Aufl., § 322 Rn. 12).
  • BGH, 25.09.2014 - III ZR 440/13

    Vermittlung einer Lebensversicherung mit Nettopolice in einem Altfall:

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.02.2023 - 5 U 36/22
    Allgemein kann es im Einzelfall - bei entsprechendem Anlass hierzu - Aufgabe des Versicherers sein, auf nachteilige Vertragsgestaltungen und entsprechende, für den Versicherungsnehmer günstigere Alternativen hinzuweisen (vgl. zur Pflicht, den Versicherungsnehmer einer Lebensversicherung vor Vertragsabschluss ausführlich und nachvollziehbar über den Unterschied von "Brutto"- und "Netto-Police" und die daraus folgende Schlechterstellung im Falle eines Frühstornos aufzuklären, BGH, Urteil vom 25. September 2014 - III ZR 440/13, VersR 2014, 1328; LG Saarbrücken, VersR 2013, 759).
  • OLG Saarbrücken, 26.04.2017 - 5 U 36/16

    Haftung des Versicherungsvermittlers: Pflichtverletzungen im Rahmen der Beratung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.02.2023 - 5 U 36/22
    Wird dem Versicherungsnehmer eine "Umdeckung" vorschlagen, muss ihm deutlich vor Augen geführt werden, dass eine vorzeitige Kündigung mit gravierenden Nachteilen - einer Einschränkung des Versicherungsschutzes oder gar dem vollständigen Verlust - verbunden sein kann (Senat, Urteil vom 26. April 2017 - 5 U 36/16, VersR 2018, 480).
  • BGH, 13.12.2000 - IV ZR 279/99

    Bemessung der Beschwer bei einer Klage auf Feststellung des Fortbestehens einer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.02.2023 - 5 U 36/22
    Berühmt sich der Versicherungsnehmer dagegen - wie hier, Bl. 36 GA - keiner Ansprüche aus einem Versicherungsfall, so rechtfertigt es die Ungewissheit dessen Eintritts, das Interesse an der begehrten Feststellung auf (lediglich) 20 Prozent der versprochenen Leistungen zu bemessen (BGH, Urteil vom 13. Dezember 2000 - IV ZR 279/99, VersR 2001, 600; Rogler, in: Ernst/Rogler, Berufsunfähigkeitsversicherung, Stichwort-ABC: "Streitwert/Gegenstandswert", Rn. 4; Herget, in: Zöller, ZPO 34. Aufl., § 3 Rn. 16.184, "Versicherungsschutz"; vgl. auch BGH, Beschluss vom 23. Juli 1997 - IV ZR 38/97, NJW-RR 1997, 1562 zur Risiko-Lebensversicherung).
  • BGH, 16.12.2021 - IX ZR 223/20

    Ein Rechtsanwalt hat bei dem Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs auf eine

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.02.2023 - 5 U 36/22
    Das übereinstimmend Gewollte hat den Vorrang vor einer irrtümlichen oder absichtlichen Falschbezeichnung; falsa demonstratio non nocet (BGH, Urteil vom 16. Dezember 2021 - IX ZR 223/20, VersR 2022, 318).
  • OLG Saarbrücken, 26.06.2019 - 5 U 89/18

    1. Gibt der Versicherungsnehmer auf Nachfrage an, einige Jahre vor Antragstellung

  • OLG Saarbrücken, 19.10.2011 - 5 U 71/11

    Gebäudeversicherung: Entschädigung für eine serienmäßig gefertigte Einbauküche;

  • BGH, 23.07.1997 - IV ZR 38/97

    Streitwert für Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit eines

  • OLG Saarbrücken, 20.07.2022 - 5 U 72/21

    Inanspruchnahme von Krankentagegeldversicherer bei Altersrentenbezug

  • OLG Hamm, 12.08.2015 - 20 U 149/15

    Umfang der Beratungspflicht eines Versicherers

  • BGH, 30.04.1976 - V ZR 143/74

    Zwangsvollstreckung über ein Grundstück - Rückzahlung der Anzahlung für ein

  • BGH, 20.05.1966 - V ZR 214/64

    Anspruch auf Feststellung eines Alleinerbrechts - Feststellungen zu der

  • BGH, 19.03.1971 - V ZR 143/69

    Verstoß gegen den Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme - Nichtigkeit

  • LG Saarbrücken, 16.04.2013 - 14 S 11/12

    Versicherungsvermittlung: Beratungspflichten bei Vermittlung eines

  • OLG Saarbrücken, 06.09.2023 - 5 U 87/22

    Anforderungen an die gesonderte Mitteilung im Sinne von § 19 Abs. 5 VVG

    Dagegen ist das Interesse an der begehrten Feststellung auf (lediglich) 20 Prozent der versprochenen Leistungen zu bemessen, wenn es nur im Hinblick auf künftige (weitere) Versicherungsfälle gegeben sein kann; so etwa, wenn sich der Versicherungsnehmer keiner Ansprüche aus einem Versicherungsfall berühmt (BGH, Urteil vom 13. Dezember 2000 - IV ZR 279/99, VersR 2001, 600; Senat, Urteil vom 15. Februar 2023 - 5 U 36/22, VersR 2023, 425), oder wenn neben der Feststellungsklage auch eine Leistungsklage rechtshängig gemacht wird, mit der der Versicherungsnehmer Zahlungen aufgrund eines behaupteten (eingetretenen) Versicherungsfalles begehrt (BGH, Beschluss vom 6. Oktober 2011 - IV ZR 183/10, VersR 2012, 76).
  • OLG Bamberg, 15.09.2023 - 11 U 99/22

    Kein Schadensersatzanspruch des Erwerbers eines Diesel-Fahrzeugs mit

    Diese lässt nur den Schluss zu, dass das KBA auch der Beklagten bestätigt hätte, dass es sich bei der Fahrkurvenerkennung um keine unzulässige Abschalteinrichtung handelt, weil auch bei ihrem Abschalten die Grenzwerte eingehalten werden (ebenso: OLG Brandenburg Beschluss vom 03.07.2023 - 10 U 27/23 BeckRS 2023, 17809; OLG Braunschweig Beschluss vom 13.07.2023 - 7 U 4/21 BeckRS 2023, 17815; OLG Dresden Urteil vom 29.08.2023 - 3 U 852/23 BeckRS 2023, 24377; OLG Bamberg Beschluss vom 30.08.2023 10 U 28/23 BeckRS 2023, 24363; OLG Koblenz Beschluss vom 07.09.2023 - 6 U 1873/22 BeckRS 2023, 25585; OLG Dresden Urteil vom 12.09.2023 - 4 U 1689/22 BeckRS 2023, 25577; OLG Zweibrücken Beschluss vom 28.9.2023 - 5 U 36/22 BeckRS 2023, 26751).
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