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   OLG Saarbrücken, 20.05.2021 - 4 U 21/20   

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https://dejure.org/2021,16645
OLG Saarbrücken, 20.05.2021 - 4 U 21/20 (https://dejure.org/2021,16645)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 20.05.2021 - 4 U 21/20 (https://dejure.org/2021,16645)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 20. Mai 2021 - 4 U 21/20 (https://dejure.org/2021,16645)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 2 Abs 1 HaftPflG, § 2 Abs 3 Nr 3 HaftPflG, § 4 HaftPflG, § 256 Abs 1 ZPO, § 286 Abs 1 ZPO
    Haftung einer Gemeinde für den nicht ordnungsgemäßen Zustand eines in den öffentlichen Gehweg eingelassenen Schachtdeckels eines Revisionsschachts

  • verkehrslexikon.de

    Keine Haftung für nicht ordnungsgemäßen Zustand des Schachtdeckels eines Kanaleinstiegs bei Abheben des Schachtdeckels durch Dritte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Schadensersatz nach Sturz auf einem Gehweg Im Gehweg eingelassener Revisionsschacht Verkehrssicherungspflicht für einen öffentlichen Weg Zulässigkeit einer Feststellungsklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Haftung einer Gemeinde für den nicht ordnungsgemäßen Zustand eines in den öffentlichen ...

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Gemeinde haftet für nicht ordnungsgemäßen Zustand des Schachtdeckels eines Kanaleinstiegs - Keine Haftung bei Nachweis des Abhebens des Schachtdeckels durch Dritte

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 30.03.1983 - VIII ZR 3/82

    Bestehendes Mietverhältnis als Voraussetzung eines mietrechtlichen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.05.2021 - 4 U 21/20
    a) Eine Feststellungsklage ist gemäß § 256 Abs. 1 ZPO zulässig, wenn die Schadensentwicklung - wie hier - noch nicht abgeschlossen ist und der Kläger seinen Anspruch deshalb ganz oder teilweise nicht beziffern kann (BGH NJW 1984, 1552, 1554; 1996, 2725, 2726).

    Er darf stattdessen aber auch den gesamten Anspruch im Wege der Feststellungsklage einklagen (BGH NJW 1984, 1552, 1554); NJW-RR 1988, 445).

  • BGH, 30.04.2008 - III ZR 5/07

    Eigentumsverhältnisse an Anlagen der Abwasserkanalisation; Haftung wegen der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.05.2021 - 4 U 21/20
    Die gemeindliche Abwasserkanalisation gehört zu den Rohrleitungsanlagen im Sinne des § 2 Abs. 1 HaftpflG (BGH NVwZ 2008, 1157 Rn. 7; Weinland in Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 1. Aufl. 2016 (Stand: 31.01.2020) § 2 HaftPflG Rn. 10), und zwar einschließlich ihrer Bestandteile wie einem Revisionsschacht (OLG Düsseldorf VersR 2002, 1557; Schulze VersR 2000, 1337).

    Der Bundesgerichtshof hat es deswegen bei Anschlussleitungen zu den Abnehmern einer Versorgungsanlage wesentlich von den Regelungen in den Satzungen oder Versorgungsbedingungen der Unternehmen abhängig gemacht, wo die haftungsrechtliche Verantwortlichkeit der Versorgungsunternehmen endet und die des Anschlussnehmers beginnt (BGH NVwZ 2008, 1157, 1158 Rn. 12).

  • BGH, 24.09.2013 - VI ZR 255/12

    Verkehrsunfall mit Schädigung eines Fußgängers: Abwägung der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.05.2021 - 4 U 21/20
    Nach allgemeinen Beweisgrundsätzen hat der Haftpflichtige die Umstände darzulegen und im Bestreitensfall zu beweisen, aus denen sich eine Mitverursachung oder ein Mitverschulden des Geschädigten ergibt (BGH NJW 2014, 217, 218 Rn. 9, zu § 9 StVG; Senatsurteil vom 16.04.2015 - 4 U 15/14, juris Rn. 77; Weinland in Freymann/Wellner, aaO § 4 HaftpflG Rn. 51).
  • BGH, 06.05.2015 - VIII ZR 161/14

    Ansprüche des Mieters wegen Legionellen im Trinkwasser

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.05.2021 - 4 U 21/20
    Vielmehr darf und muss sich der Richter in tatsächlich zweifelhaften Fällen mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit begnügen, der den Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (BGH NJW 2013, 790 Rn. 16 f.; 2015, 2111, 2112 Rn. 11).
  • BGH, 11.12.2012 - VI ZR 314/10

    Gesteigertes Vertrauen der Presse in Verlautbarungen des Bundesbeauftragten für

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.05.2021 - 4 U 21/20
    Vielmehr darf und muss sich der Richter in tatsächlich zweifelhaften Fällen mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit begnügen, der den Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (BGH NJW 2013, 790 Rn. 16 f.; 2015, 2111, 2112 Rn. 11).
  • OLG Saarbrücken, 01.06.2017 - 4 U 122/16

    Personenschaden bei Verkehrsunfall: Haushaltsführungsschaden eines im Haushalt

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.05.2021 - 4 U 21/20
    Eine höhere Gebühr kann nach Nr. 2300 RVG-VV nur gefordert werden, wenn die Tätigkeit umfangreich oder schwierig war (Senatsurteil vom 01.06.2017 - 4 U 122/16 -, juris Rn. 86).
  • OLG Saarbrücken, 16.04.2015 - 4 U 15/14

    Haftungsverteilung bei Straßenbahnunfall mit Personenschaden: Beweislast zur

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.05.2021 - 4 U 21/20
    Nach allgemeinen Beweisgrundsätzen hat der Haftpflichtige die Umstände darzulegen und im Bestreitensfall zu beweisen, aus denen sich eine Mitverursachung oder ein Mitverschulden des Geschädigten ergibt (BGH NJW 2014, 217, 218 Rn. 9, zu § 9 StVG; Senatsurteil vom 16.04.2015 - 4 U 15/14, juris Rn. 77; Weinland in Freymann/Wellner, aaO § 4 HaftpflG Rn. 51).
  • OLG Saarbrücken, 14.01.2016 - 4 U 69/15

    Amtshaftung im Saarland: Sturzunfall eines Fußgängers auf einer Baumschutzscheibe

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.05.2021 - 4 U 21/20
    Zu Baumscheiben hat der Senat entschieden (NJW-RR 2016, 919, 920 Rn. 17), dass die Maßstäbe der Verkehrssicherungspflicht auf öffentlichen Straßen grundsätzlich nur für Unebenheiten auf den eigentlichen Laufflächen von Gehwegen mit einheitlicher und durchgehender für den Fußgängerverkehr bestimmter Pflasterung gelten.
  • OLG Saarbrücken, 24.02.2009 - 4 U 61/08

    Höhe der Anwaltsgebühren für die außerprozessualer Abwicklung eines

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.05.2021 - 4 U 21/20
    Die Geltendmachung einer höheren Gebühr kann nicht mehr als billige Ermessensausübung angesehen werden, so dass sie auch nicht verbindlich ist (Senatsurteil vom 24.02.2009 - 4 U 61/08 - 20, juris Rn. 27).
  • LG Ingolstadt, 06.02.2014 - 41 O 1906/12

    Haftung des Rohrleitungsanlageninhabers - Haftung für Kanaldeckel

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.05.2021 - 4 U 21/20
    Eine Gemeinde ist als Inhaberin einer Kanalisationsanlage grundsätzlich nicht gehalten, die Regeneinlaufroste von Gullys gegen ein Herausheben durch unbefugte Dritte zu sichern (OLG Celle NZV 1992, 239; so auch LG Ingolstadt NZV 2015, 343, 345, doch wurden dort wurden die Voraussetzungen der höheren Gewalt nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme verneint).
  • OLG Celle, 20.02.1991 - 9 U 235/89

    Entfernung eines Gullydeckels durch Dritte als höhere Gewalt

  • BGH, 17.10.2017 - VI ZR 423/16

    Haftung bei Kfz-Unfall: Aktivlegitimation eines geschädigten Beifahrers gegenüber

  • BGH, 01.02.2007 - III ZR 289/06

    Rechtsverhältnisse an einem Hausanschluss der Wasserversorgung; Überbürdung der

  • BGH, 15.01.2008 - VI ZR 53/07

    Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage auf Feststellung der Schadensersatzpflicht

  • BGH, 07.02.2008 - III ZR 307/05

    Inhaberschaft am Hausanschluss der Wasserversorgungsanlage

  • BGH, 04.06.1996 - VI ZR 123/95

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage auf Befreiung von öffentlich-rechtlichen

  • BGH, 29.11.2018 - III ZB 19/18

    Gewährleistung eines effektiven Rechtsschutzes für juristische Personen des

  • BGH, 14.07.1988 - III ZR 225/87

    Gefährdungshaftung für Überschwemmungsschäden

  • BGH, 21.09.1987 - II ZR 20/87

    Feststellungsinteresse bei Rufschädigung mit möglichen künftigen Schadensfolgen

  • OLG Hamm, 06.03.2006 - 6 U 162/05

    Ersatzpflicht bei einer Gasexplosion auf einer Yacht

  • OLG Düsseldorf, 20.12.2001 - 6 U 16/01

    Begriff des Inhabers einer Rohrleitungsanlage

  • OLG Hamm, 26.10.2022 - 11 U 5/22

    Keine Pflicht zur Sicherung von Gullydeckeln gegen Abheben

    Demgegenüber ist das Ausmaß der Gefährdung durch von Unbefugten abgehobenen Gullydeckeln aufgrund der Seltenheit derartiger Handlungsweisen in der Regel nicht als übermäßig groß anzusehen (vgl. OLG Celle, Urteil vom 20.02.1991 - 9 U 235/89, VersR 1991, S. 1382; OLG Saarbrücken, Urteil vom 20.05.2021 - 4 U 21/20 - juris).
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