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   OVG Saarland, 31.05.2021 - 2 A 64/20   

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OVG Saarland, 31.05.2021 - 2 A 64/20 (https://dejure.org/2021,15958)
OVG Saarland, Entscheidung vom 31.05.2021 - 2 A 64/20 (https://dejure.org/2021,15958)
OVG Saarland, Entscheidung vom 31. Mai 2021 - 2 A 64/20 (https://dejure.org/2021,15958)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Feststellung der Rechtswidrigkeit eines ärztlichen Beschäftigungsverbots wegen Mutterschutzes hinsichtlich Gefährdung der Gesundheit durch Zigarettenrauch (hier: Passivrauchen); Abstellen auf die Beschaffenheit des Arbeitsplatzes i.R.e. (behördlichen) ...

  • rechtsportal.de

    Feststellung der Rechtswidrigkeit eines ärztlichen Beschäftigungsverbots wegen Mutterschutzes hinsichtlich Gefährdung der Gesundheit durch Zigarettenrauch (hier: Passivrauchen); Abstellen auf die Beschaffenheit des Arbeitsplatzes i.R.e. (behördlichen) ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Saarland, 12.12.2012 - 2 A 187/12

    Überlassung gemeindlicher Einrichtungen - Fortsetzungsfeststellungsklage

    Auszug aus OVG Saarland, 31.05.2021 - 2 A 64/20
    [BVerwG, Beschluss vom 26.4.1993 - 4 B 31/93 -, juris; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 12.12.2012 - 2 A 187/12 -, juris] Dabei kann eine Wiederholungsgefahr zwar auch in Betracht kommen, wenn ein (behördliches) arbeitsplatzbezogenes Beschäftigungsverbot (vgl. § 4 Abs. 1 und 5 MuSchG i.d.F. d. Bek. v. 20.6.2002, BGBl. I S. 2318 - im Folgenden: MuSchG a.F.; nunmehr: § 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 5, § 13 Abs. 1 Nr. 3 MuSchG v. 23.5.2017, BGBl I S. 1228, m. Änd.) in Rede steht, das - anders als das personenbezogene (ärztliche) Beschäftigungsverbot - nicht primär auf Umstände in der Person der Schwangeren, sondern auf die Beschaffenheit des Arbeitsplatzes abstellt.

    [Etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 12.12.2012 - 2 A 187/12 -, juris].

    Ohne Erfolg rügt die Klägerin auch, das angefochtene Urteil weiche von der Entscheidung des Senats vom 12.12.2012 - 2 A 187/12 - ab, weil das Verwaltungsgericht für die Frage der Wiederholungsgefahr davon ausgegangen sei, dass "aus vergangenem Verhalten nicht auf künftiges Verhalten geschlossen werden könne", während der Senat anerkannt habe, "dass Verhaltensmuster der Vergangenheit durchaus geeignet sind, zukünftiges Verhalten zu indizieren" und es für die Wiederholungsgefahr auf "im Wesentlichen unveränderte tatsächliche und rechtliche Umstände" ankomme.

  • OVG Saarland, 20.03.2020 - 2 A 229/19

    Zu den Anforderungen an die Rüge einer Verletzung der gerichtlichen

    Auszug aus OVG Saarland, 31.05.2021 - 2 A 64/20
    [OVG des Saarlandes, Beschluss vom 20.3.2020 - 2 A 229/19 -, juris] Diesen Voraussetzungen wird der pauschale Verweis auf einen "mit Beweisantrag unterstützen Verdacht des Sozialleistungsbetrugs" nicht gerecht.

    [Vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 20.3.2020 - 2 A 229/19 -, juris].

  • OVG Saarland, 26.03.2021 - 2 A 96/20

    Untersagung des Inverkehrbringens eines Arzneimittels (Wirkstoff Melatonin)

    Auszug aus OVG Saarland, 31.05.2021 - 2 A 64/20
    [Vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 26.3.2021 - 2 A 96/20 -, juris, m.w.N.] Richtigkeit meint dabei die Ergebnisrichtigkeit des Entscheidungstenors, nicht dagegen die (vollständige) Richtigkeit der dafür gegebenen Begründung.

    [OVG des Saarlandes, Beschluss vom 26.3.2021 - 2 A 96/20 -, juris].

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus OVG Saarland, 31.05.2021 - 2 A 64/20
    [BVerfG, Beschluss vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 -, BVerfGE 110, 77 (86), m.w.N.] Um derartige tiefgreifende und sich typischerweise kurzfristig erledigende Grundrechtseingriffe handelt es sich etwa bei der Anordnung von Abschiebungshaft, Abhörmaßnahmen, Hausdurchsuchungen, Demonstrationsverboten oder der Anwendung unmittelbaren Zwangs.
  • BVerwG, 27.05.1993 - 5 C 42.89

    Rechtswidrigkeit einer mutterschutzrechtlichen Anordnung

    Auszug aus OVG Saarland, 31.05.2021 - 2 A 64/20
    [Vgl. auch - für den Fall einer Ablehnung, eine Kündigung gemäß § 9 Abs. 3 Satz 1 MuSchG für zulässig zu erklären - OVG Lüneburg, Beschluss vom 4.3.2015 - 4 LA 178/14 -, juris] Abgesehen davon, dass ein Beschäftigungsverbot der werdenden Mutter nach § 4 Abs. 5 MuSchG a.F. (nunmehr: § 13 Abs. 1 Nr. 3, § 11 Abs. 1 MuSchG) bereits unmittelbar kraft Gesetzes eintrat und der streitbefangenen Verfügung damit nur feststellende Wirkung zukam, [Vgl. BVerwG, Urteil vom 27.5.1993 - 5 C 42/89 -, juris] ist zu sehen, dass das Beschäftigungsverbot zeitlich begrenzt war.
  • BVerwG, 26.04.1993 - 4 B 31.93

    Voraussetzungen für die Ausübung eines gemeindlichen Vorkaufsrechts - Erwerb von

    Auszug aus OVG Saarland, 31.05.2021 - 2 A 64/20
    [BVerwG, Beschluss vom 26.4.1993 - 4 B 31/93 -, juris; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 12.12.2012 - 2 A 187/12 -, juris] Dabei kann eine Wiederholungsgefahr zwar auch in Betracht kommen, wenn ein (behördliches) arbeitsplatzbezogenes Beschäftigungsverbot (vgl. § 4 Abs. 1 und 5 MuSchG i.d.F. d. Bek. v. 20.6.2002, BGBl. I S. 2318 - im Folgenden: MuSchG a.F.; nunmehr: § 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 5, § 13 Abs. 1 Nr. 3 MuSchG v. 23.5.2017, BGBl I S. 1228, m. Änd.) in Rede steht, das - anders als das personenbezogene (ärztliche) Beschäftigungsverbot - nicht primär auf Umstände in der Person der Schwangeren, sondern auf die Beschaffenheit des Arbeitsplatzes abstellt.
  • OVG Niedersachsen, 04.03.2015 - 4 LA 178/14

    Amtshaftung; kurzfristige Erledigung; berechtigtes Feststellungsinteresse;

    Auszug aus OVG Saarland, 31.05.2021 - 2 A 64/20
    [Vgl. auch - für den Fall einer Ablehnung, eine Kündigung gemäß § 9 Abs. 3 Satz 1 MuSchG für zulässig zu erklären - OVG Lüneburg, Beschluss vom 4.3.2015 - 4 LA 178/14 -, juris] Abgesehen davon, dass ein Beschäftigungsverbot der werdenden Mutter nach § 4 Abs. 5 MuSchG a.F. (nunmehr: § 13 Abs. 1 Nr. 3, § 11 Abs. 1 MuSchG) bereits unmittelbar kraft Gesetzes eintrat und der streitbefangenen Verfügung damit nur feststellende Wirkung zukam, [Vgl. BVerwG, Urteil vom 27.5.1993 - 5 C 42/89 -, juris] ist zu sehen, dass das Beschäftigungsverbot zeitlich begrenzt war.
  • OVG Saarland, 05.12.2018 - 2 B 287/18

    Vollzug der Ausweisung

    Auszug aus OVG Saarland, 31.05.2021 - 2 A 64/20
    Die Rüge der Klägerin, die Entscheidung des Verwaltungsgerichts setze sich bezüglich der für eine Wiederholungsgefahr (Fortsetzungsfeststellungsinteresse) anzulegenden Maßstäbe in Widerspruch zur Entscheidung des Senats vom 5.12.2018 - 2 B 287/18 -, zeigt eine Divergenz schon deswegen nicht auf, weil die zitierte Entscheidung des Senats die (strafrechtliche) Wiederholungsgefahr im Kontext einer ausländerrechtlichen Ausweisung betrifft.
  • OVG Saarland, 10.09.2021 - 2 A 368/20

    Leistungen der Eingliederungshilfe als Persönliches Budget

    Der Vortrag rechtfertigt weder die Annahme ernstlicher Zweifel an der allein am Maßstab der Fehlerhaftigkeit im Ergebnis zu beurteilenden Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung [Siehe OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 31.5.2021 - 2 A 64/20 -, und vom 5.7.2021 - 2 A 123/20 -, beide juris] (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, dazu 1.) noch zeigt er eine "besondere" Schwierigkeit der Sache (§ 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO, dazu 2.) oder einen entscheidungserheblichen Verfahrensverstoß (§ 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO, dazu 3.) auf.
  • OVG Saarland, 10.08.2021 - 2 A 250/20

    Kriegsopferfürsorge (Versorgung infolge eines Impfschadens), hier: Übernahme von

    Der Vortrag des Beklagten rechtfertigt nicht die Annahme der geltend gemachten ernstlichen Zweifel an der allein am Maßstab der Fehlerhaftigkeit im Ergebnis zu beurteilenden Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung [Siehe etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 31.5.2021 - 2 A 64/20 -, juris] (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, dazu 1.) und legt eine grundsätzliche Bedeutung der Sache im Verständnis des § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO nicht dar (dazu 2.).

    [etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 31.5.2021 - 2 A 64/20 -, juris] Diese Voraussetzungen ergeben sich aus den Darlegungen des Beklagten nicht.

  • OVG Saarland, 05.07.2021 - 2 A 123/20

    Präklusion nach § 6 UmwRG; Dienende Funktion eines Betriebsleiterwohnhauses

    Der Vortrag des Beigeladenen rechtfertigt nicht die Annahme der geltend gemachten ernstlichen Zweifel an der allein am Maßstab der Fehlerhaftigkeit im Ergebnis zu beurteilenden Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung [Siehe etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 31.5.2021 - 2 A 64/20 -, juris] (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, dazu 1.) und legt auch besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten im Verständnis des § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO (dazu 2.) nicht dar.
  • OVG Saarland, 19.08.2021 - 2 A 186/20

    Bauordnungsrechtliches Erschließungserfordernis

    Das Vorbringen in der Antragsbegründung vom 28.5.2020 rechtfertigt nicht die Annahme der einzig geltend gemachten "ernstlichen Zweifel" an der am Maßstab der Fehlerhaftigkeit im Ergebnis [Siehe OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 31.5.2021 - 2 A 64/20 -, und vom 5.7.2021 - 2 A 123/20 -, beide juris] zu beurteilenden Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO).
  • OVG Saarland, 20.09.2021 - 2 A 387/20

    Unzulässigkeit einer "Sportwetten-Annahmestelle" im Geltungsbereich der

    Der Vortrag des Klägers zeigt weder die geltend gemachten ernstlichen Zweifel an der allein am Maßstab der Fehlerhaftigkeit im Ergebnis zu beurteilenden Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung [OVG des Saarlandes, Beschluss vom 31.5.2021 - 2 A 64/20 -, juris] auf (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, dazu 1.) noch legt er die reklamierte "besondere" tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeit im Verständnis des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO (dazu 2.) dar.
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