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   SG Berlin, 26.01.2021 - S 133 SF 255/20 E   

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https://dejure.org/2021,4096
SG Berlin, 26.01.2021 - S 133 SF 255/20 E (https://dejure.org/2021,4096)
SG Berlin, Entscheidung vom 26.01.2021 - S 133 SF 255/20 E (https://dejure.org/2021,4096)
SG Berlin, Entscheidung vom 26. Januar 2021 - S 133 SF 255/20 E (https://dejure.org/2021,4096)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 9 S 1 BeratHiG, § 9 S 2 BeratHiG, § 9 S 3 BeratHiG, § 2 Abs 2 S 1 RVG, § 3 RVG
    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - beigeordneter Rechtsanwalt - Kostenerstattung durch den Prozessgegner - Geschäftsgebühr - vollständige Anrechnung der erhaltenen Beratungshilfevergütung - Nachteil des Rechtsanwalts - Auslegung des Begriffs - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 01.12.2020 - L 39 SF 41/18

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr

    Auszug aus SG Berlin, 26.01.2021 - S 133 SF 255/20
    Im Anwendungsbereich von Betragsrahmengebühren nach § 14 RVG - wie hier- entsteht eine solche Differenz und damit ein Nachteil des Rechtsanwaltes, der durch die Geltendmachung des Anspruchsübergangs verursacht werden könnte, von vornherein nicht, da es eine abgesenkte Prozesskostenhilfevergütung nicht gibt (vgl. zur ähnlich gelagerten Regelung mit identischem Schutzzweck des § 58 Abs. 2 RVG: Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 1. Dezember 2020, Az. L 39 SF 41/18 B E m.w.N.).

    Nach § 58 Abs. 2 RVG ergibt sich nach h. M. (vgl. zum Streitstand: Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 1. Dezember 2020, Az. L 39 SF 41/18 B E), dass Zahlungen, die der beigeordnete Rechtsanwalt erhält, erst dann auf die Vergütung aus der Staatskasse angerechnet werden dürfen, wenn sein vollständiger (im Anwendungsbereich von Wertgebühren ggf. beschränkt auf den Teil des Gegenstands-/Streitwertes, für den Prozesskostenhilfe bewilligt wurde) Gebührenanspruch im Bezug auf die Wahlanwaltsvergütung befriedigt ist.

  • OLG Saarbrücken, 24.07.2009 - 5 W 148/09

    Anrechnung vom Gegner zu erstattender Kosten auf die Beratungshilfevergütung

    Auszug aus SG Berlin, 26.01.2021 - S 133 SF 255/20
    Gleiches formuliert, ebenso zutreffend, auch das Saarländische Oberlandesgericht im Beschluss vom 24. Juli 2009, Az. 5 W 148/09 - K22: "Entgegen der Ansicht des Landgerichts zwingt die Einräumung eines solchen Befriedigungsvorrangs für die gesetzliche Vergütung des Rechtsanwalts aber keineswegs zu der weitergehenden Annahme, eine Anrechnung von dem Gegner erhaltener Beträge auf die Vergütungsforderung gegen die Landeskasse habe nur und erst dann zu erfolgen, wenn der Rechtsanwalt wegen der ihm gesetzlich zustehenden Gebühren und Auslagen vollständig befriedigt ist.
  • OLG Bamberg, 16.01.2009 - 4 W 171/08

    Beratungshilfe: Höhe der Vergütung eines Rechtsanwalts

    Auszug aus SG Berlin, 26.01.2021 - S 133 SF 255/20
    Das Oberlandesgericht Bamberg führt im Beschluss vom 16. Januar 2009, Az. 4 W 171/08 zum Grundgedanken der Beratungshilfe zutreffend aus: "§ 9 BerHG will eine Begünstigung des Gegners durch die Mittellosigkeit des Rechtssuchenden verhindern (z. B. Mayer/Kroiß-Pukall RVG, 3. Aufl. Rdn. 5 zu § 58 m. w. N.).
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