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   SG Lüneburg, 23.04.2009 - S 30 AS 398/05   

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SG Lüneburg, 23.04.2009 - S 30 AS 398/05 (https://dejure.org/2009,14509)
SG Lüneburg, Entscheidung vom 23.04.2009 - S 30 AS 398/05 (https://dejure.org/2009,14509)
SG Lüneburg, Entscheidung vom 23. April 2009 - S 30 AS 398/05 (https://dejure.org/2009,14509)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    (Arbeitslosengeld II - medizinisch notwendige nicht verschreibungspflichtige Medikamente und Hautpflegemittel aufgrund schwerer Neurodermitis - Ausschluss von Leistungen der Krankenversicherung - Überschreitung des Anteils in der Regelleistung - ergänzende Sozialhilfe ...

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 20 SGB II; § 21 SGB II; § 23 Abs. 1 SGB II; § 34 SGB V; § 35 Abs. 2 SGB XII; § 48 SGB XII; § 73 SGB XII; Art. 2 GG
    Zahlung der tatsächlich nachgewiesenen Kosten für verschreibungsfreie Medikamente i.R.d. medizinisch notwendigen Behandlung einer Neurodermitis durch den Leistungsträger; Bedeutung des grundgesetzlich gewährleisteten Rechts auf körperliche Unversehrtheit i.R.e atypischen ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zahlung der tatsächlich nachgewiesenen Kosten für verschreibungsfreie Medikamente i.R.d. medizinisch notwendigen Behandlung einer Neurodermitis durch den Leistungsträger; Bedeutung des grundgesetzlich gewährleisteten Rechts auf körperliche Unversehrtheit i.R.e atypischen ...

  • paritaet-alsopfleg.de
  • neurodermitis-bund.de PDF
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • LSG Baden-Württemberg, 22.11.2007 - L 7 SO 4180/06

    Sozialhilfe - Krankenhilfe - nicht verschreibungspflichtige Salbe - Vorrang des §

    Auszug aus SG Lüneburg, 23.04.2009 - S 30 AS 398/05
    Diese Auffassung werde auch gestützt durch das Urteil des Landessozialgerichts (= LSG) Baden-Württemberg vom 22. November 2007, Az. L 7 SO 4180/06.

    Soweit sich der Beigeladene auf ein Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 22. November 2007 (Az. L 7 SO 4180/06) beruft, in dem ein besonders hoher Bedarf an nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten nicht als eine atypische Bedarfslage nach § 73 SGB XII angesehen wurde, folgt die Kammer dem nicht.

  • SG Lüneburg, 11.08.2005 - S 30 AS 328/05

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - krankheitsbedingte Kosten für Heil- und

    Auszug aus SG Lüneburg, 23.04.2009 - S 30 AS 398/05
    Im Rahmen des Eilverfahrens S 30 AS 328/05 ER wurde die Beklagte vorläufig verpflichtet, der Klägerin einen Betrag in Höhe der nachgewiesenen Kosten monatlich zu zahlen, so lange dies zur Behandlung ihrer Krankheit medizinisch erforderlich sei.

    Die Kammer folgt dieser Rechtsprechung und rückt ausdrücklich von ihrer im Beschluss vom 11. August 2005 (Az. S 30 AS 328/05 ER) vertretenen Rechtsauffassung, die Beklagte habe die Kosten für die Hautpflegemittel als Darlehen nach § 23 Abs. 1 SGB II zu gewähren, ab.

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 14/06 R

    Arbeitslosengeld II - Wahrnehmung des Umgangsrechtes mit dem minderjährigen

    Auszug aus SG Lüneburg, 23.04.2009 - S 30 AS 398/05
    Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 07. November 2006 - Az. B 7b AS 14/06 R - (hinsichtlich der Übernahme der Kosten der Wahrnehmung des Umgangsrechtes mit dem minderjährigen, getrennt lebenden Kind) entschieden:.
  • BVerfG, 25.10.1994 - 1 BvR 1197/93

    Sozialhilfe zur Ermöglichung des Umgangsrechts

    Auszug aus SG Lüneburg, 23.04.2009 - S 30 AS 398/05
    Bereits unter Geltung des BSHG war anerkannt, dass die Kosten des Umgangsrechts zu den persönlichen Grundbedürfnissen des täglichen Lebens gehören, für die über die Regelsätze für laufende Leistungen hinaus einmalige oder laufende Leistungen zu erbringen waren (BVerfG, Beschluss vom 25. Oktober 1994 - 1 BvR 1197/93 -, NJW 1995, 1342 f; BVerwG Buchholz 436.0 § 12 BSHG Nr. 32).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2007 - L 1 B 7/07

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus SG Lüneburg, 23.04.2009 - S 30 AS 398/05
    Die nicht verschreibungspflichtigen Medikamente und Salben, die nach den fachärztlichen Attesten und Befundberichten der behandelnden Ärzte medizinisch notwendig zur Behandlung der bei der Klägerin vorliegenden schweren Neurodermitis sind, sind nach dem Regelungszweck des § 34 SGB V deshalb ausgeschlossen, um die gesetzliche Krankenversicherung von Kosten für Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln zu entlasten, deren Verordnung zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung dem Gebot der Wirtschaftlichkeit nicht entspräche, oder bei denen die Übernahme der Kosten durch die Versicherten selbst zumutbar ist (ebenso: LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22. Juni 2007, Az. L 1 B 7/07 AS ER - zitiert nach Juris).
  • LSG Hamburg, 19.03.2015 - L 4 AS 390/10

    Anspruch auf über den SGB-II -Regelbedarf hinausgehende Leistungen

    Vor diesem Hintergrund können Pflegeartikel zur Behandlung von Neurodermitis jedenfalls als besonderer Bedarf in Betracht gezogen werden (so auch zu der parallelen Regelung in § 73 SGB XII SG Lüneburg, Urteil vom 23.4.2009 - S 30 AS 398/05).
  • SG Düsseldorf, 15.11.2011 - S 42 (7) SO 2/08

    Sozialhilfe

    Eine erhebliche von einem durchschnittlichen Bedarf sich unterscheidende Abweichung dürfte bei diesem Betrag fraglich sein; vielmehr dürfte dieser Betrag aus dem im Regelsatz (im streitgegenständlichen Zeitraum mindestens 345, 00 EUR) enthaltenen Bedarf für Gesundheitspflege zu decken sein (vgl. dazu SG Lüneburg Urt. v. 23.04.2009 - S 30 AS 398/05, juris).
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