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   SG Münster, 31.08.2021 - S 20 SO 238/18   

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https://dejure.org/2021,75343
SG Münster, 31.08.2021 - S 20 SO 238/18 (https://dejure.org/2021,75343)
SG Münster, Entscheidung vom 31.08.2021 - S 20 SO 238/18 (https://dejure.org/2021,75343)
SG Münster, Entscheidung vom 31. August 2021 - S 20 SO 238/18 (https://dejure.org/2021,75343)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 23.03.2021 - B 8 SO 16/19 R

    Anspruch auf Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII Anforderungen an

    Auszug aus SG Münster, 31.08.2021 - S 20 SO 238/18
    Für das Vorliegen einer Geldleistung nach § 46a SGB XII - also im Rechtsverhältnis zwischen Bund und Ländern - ist es unerheblich, dass der Sozialhilfeträger im Rechtsverhältnis zum Leistungsberechtigten die in einer Einrichtung erbrachte vollstationäre Eingliederungshilfe als Sachleistung in Form der Sachleistungsverschaffung erbringt (BSG, Urteil vom 28.10.2008 - B 8 SO 22/07 R -) und der Bedarf an notwendigem Lebensunterhalt als in die stationäre Leistung eingeschlossener als Rechenposten dem Umfang der Grundsicherungsleistungen entspricht (§ 27b Abs. 1 Satz 2 SGB XII in der bis zum 31.12.2019 geltenden Fassung - a.F. - vgl. BSG, Urteil vom 23.03.2021 - B 8 SO 16/19 R - juris Rn. 21).

    Der notwendige Lebensunterhalt in stationären Einrichtungen (§ 27b Abs. 1 Satz 2 SGB XII a.F.) ist entweder der einen oder der anderen Hilfeart, der weitere notwendige Lebensunterhalt (§ 27b Abs. 2 Satz 1 SGB XII in der bis zum 31.12.2019 geltenden Fassung) ist stets der Hilfe zum Lebensunterhalt zuzuordnen (BSG, Urteile vom 27.2.2019 - B 8 SO 15/17 R - juris Rn. 25 und 23.3.2021 - B 8 SO 16/19 R - juris Rn. 13).

  • BSG, 27.02.2019 - B 8 SO 15/17 R

    Kostenersatz für erbrachte Sozialhilfeleistungen nach dem Tod des

    Auszug aus SG Münster, 31.08.2021 - S 20 SO 238/18
    Der notwendige Lebensunterhalt in stationären Einrichtungen (§ 27b Abs. 1 Satz 2 SGB XII a.F.) ist entweder der einen oder der anderen Hilfeart, der weitere notwendige Lebensunterhalt (§ 27b Abs. 2 Satz 1 SGB XII in der bis zum 31.12.2019 geltenden Fassung) ist stets der Hilfe zum Lebensunterhalt zuzuordnen (BSG, Urteile vom 27.2.2019 - B 8 SO 15/17 R - juris Rn. 25 und 23.3.2021 - B 8 SO 16/19 R - juris Rn. 13).
  • BSG, 28.10.2008 - B 8 SO 22/07 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - notwendige Beiladung - Sozialhilfe -

    Auszug aus SG Münster, 31.08.2021 - S 20 SO 238/18
    Für das Vorliegen einer Geldleistung nach § 46a SGB XII - also im Rechtsverhältnis zwischen Bund und Ländern - ist es unerheblich, dass der Sozialhilfeträger im Rechtsverhältnis zum Leistungsberechtigten die in einer Einrichtung erbrachte vollstationäre Eingliederungshilfe als Sachleistung in Form der Sachleistungsverschaffung erbringt (BSG, Urteil vom 28.10.2008 - B 8 SO 22/07 R -) und der Bedarf an notwendigem Lebensunterhalt als in die stationäre Leistung eingeschlossener als Rechenposten dem Umfang der Grundsicherungsleistungen entspricht (§ 27b Abs. 1 Satz 2 SGB XII in der bis zum 31.12.2019 geltenden Fassung - a.F. - vgl. BSG, Urteil vom 23.03.2021 - B 8 SO 16/19 R - juris Rn. 21).
  • BSG, 23.04.2015 - B 5 RE 23/14 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - selbstständiger Ernährungsberater -

    Auszug aus SG Münster, 31.08.2021 - S 20 SO 238/18
    Die Zulässigkeit einer Klage bleibt vom Vorliegen der allgemeinen Sachurteilsvoraussetzungen abhängig (BSG, Urteil vom 23.4.2015 - B 5 RE 23/14 R - juris Rn. 12).
  • BSG, 05.07.2018 - B 8 SO 21/16 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - isolierte Feststellungsklage - negative

    Auszug aus SG Münster, 31.08.2021 - S 20 SO 238/18
    Erfasst ist von § 55 Abs. 1 Nr. 1 SGG auch die Feststellung einzelner Beziehungen oder Berechtigungen aus einem umfassenderen Rechtsverhältnis (BSG, Urteil vom 5.7.2018 - B 8 SO 21/16 R - juris Rn. 17).
  • BSG, 31.05.2016 - B 1 AS 1/16 KL

    Bund-Länder-Streitigkeit - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Anspruch eines

    Auszug aus SG Münster, 31.08.2021 - S 20 SO 238/18
    Wenn sich die Klage nicht gegen einen Verwaltungsakt richtet, ist auf die Natur des Rechtsverhältnisses abzustellen, aus dem der Klageanspruch hergeleitet wird (zur Abgrenzung von öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Streitigkeiten: BSG, Beschluss vom 25.10.2017 - B 7 SF 1/16 R - juris Rn. 6; zum Vorliegen einer Angelegenheit der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach § 51 Abs. 1 Nr. 4a SGG: BSG, Urteil vom 31.5.2016 - B 1 AS 1/16 KL - juris Rn. 10).
  • BSG, 25.09.2013 - B 8 SF 1/13 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verwaltungsrechtsweg - Vollstreckung einer

    Auszug aus SG Münster, 31.08.2021 - S 20 SO 238/18
    Eine Angelegenheit der Sozialhilfe liegt vor, wenn die angefochtene Entscheidung ihre rechtliche Grundlage in Vorschriften des SGB XII findet oder in einem rechtlichen Zusammenhang mit der Verwaltungstätigkeit nach dem SGB XII steht (BSG, Beschluss vom 25.09.2013 - B 8 SF 1/13 R - juris Rn. 9).
  • BSG, 02.08.2001 - B 7 AL 18/00 R

    Klage auf Feststellung des Bestehen oder Nichtbestehens eines

    Auszug aus SG Münster, 31.08.2021 - S 20 SO 238/18
    Ein Feststellungsinteresse in Bezug auf ein Drittrechtsverhältnisses setzt aber voraus, dass der Kläger durch das Rechtsverhältnis in eigenen Rechten betroffen sein kann (BSG, Urteil vom 2.8.2001 - B 7 AL 18/00 R - juris Rn. 11).
  • BSG, 10.03.2015 - B 1 AS 1/14 KL

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bundesbeteiligung - Bildung und Teilhabe -

    Auszug aus SG Münster, 31.08.2021 - S 20 SO 238/18
    Der Begriff der Geldleistung nach Art. 104a Abs. 3 Satz 1 GG ist zwar in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht geklärt (vgl. BSG, Urteil vom 10.3.2015 - B 1 AS 1/14 KL - juris Rn. 24).
  • BSG, 25.10.2017 - B 7 SF 1/16 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsweg - Zuständigkeit der

    Auszug aus SG Münster, 31.08.2021 - S 20 SO 238/18
    Wenn sich die Klage nicht gegen einen Verwaltungsakt richtet, ist auf die Natur des Rechtsverhältnisses abzustellen, aus dem der Klageanspruch hergeleitet wird (zur Abgrenzung von öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Streitigkeiten: BSG, Beschluss vom 25.10.2017 - B 7 SF 1/16 R - juris Rn. 6; zum Vorliegen einer Angelegenheit der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach § 51 Abs. 1 Nr. 4a SGG: BSG, Urteil vom 31.5.2016 - B 1 AS 1/16 KL - juris Rn. 10).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2015 - L 19 AS 2204/14

    Beschwerde gegen einen Beschluss über eine Rechtswegzuständigkeit

  • LSG Sachsen-Anhalt, 28.11.2023 - L 8 SO 46/21

    Sozialhilfe - Erstattungsanspruch des Landes Sachsen-Anhalt gegen einen örtlichen

    Maßgebend sei im vorliegenden Fall, dass bei den aufgerechneten Beträgen kein Erstattungsanspruch gegenüber dem Bund nach § 46a SGB XII bestanden habe, da die Aufwendungen des Klägers mit der späteren Umbuchung nicht kassenwirksam geworden seien (Hinweis auf Sozialgericht Münster, Urteil vom 31. August 2021 - S 20 SO 238/18 -, nicht veröffentlicht, Umdruck Blatt 122 bis 128 Bd. II der Gerichtsakten).
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