Rechtsprechung
SG Rostock, 16.10.2018 - S 14 R 119/18 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Mecklenburg-Vorpommern
§ 9 SGB 6, § 10 Abs 1 Nr 1 SGB 6, § 10 Abs 1 Nr 2 SGB 6, § 16 SGB 6, § 33 Abs 8 S 1 SGB 9
Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben aus der gesetzlichen Rentenversicherung - höhenverstellbarer Schreibtisch - Arbeitsschutzausstattungen durch den Arbeitgeber - REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben aus der gesetzlichen Rentenversicherung - höhenverstellbarer Schreibtisch - Arbeitsschutzausstattungen durch den Arbeitgeber
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- LSG Rheinland-Pfalz, 02.03.2016 - L 6 R 504/14
Verschaffungspflicht des gesetzlichen Rentenversicherungsträgers bei Erfordernis …
Auszug aus SG Rostock, 16.10.2018 - S 14 R 119/18
Sie beruft sich dafür auf eine Entscheidung des LSG Rheinland-Pfalz vom 02.03.2016 (L 6 R 504/14).Daraus lässt sich zwar nicht pauschal ableiten, dass ein Arbeitgeber jeden Büroarbeitsplatz mit einem höhenverstellbaren Schreibtisch ausstatten muss (so zutreffend auch LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 02. März 2016 - L 6 R 504/14 -, juris).
nicht zu gewährleisten ist, schließt dies die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Bereitstellung eines höhenverstellbaren Arbeitstisches ein (insoweit zu kurz greifend LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 02. März 2016 - L 6 R 504/14 -, juris).
- SG Dresden, 29.03.2010 - S 24 R 157/08
Kein Anspruch auf Bewilligung eines ergonomischen Bürostuhls gegen den …
Auszug aus SG Rostock, 16.10.2018 - S 14 R 119/18
Der Arbeitgeber kann seine Verpflichtungen aus §§ 3 und 4 ArbSchG regelmäßig nicht auf die Rentenversicherung abwälzen (vgl. SG Dresden, Urt. v. 29.03.2010 - S 24 R 157/08 - SG Frankfurt/Oder, Urt. v. 12.06.2013 - S 29 R 303/12). - SG Frankfurt/Oder, 12.06.2013 - S 29 R 303/12
Kein Anspruch auf Ausstattung eines gesundheitsgefährdenden Arbeitsplatzes mit …
Auszug aus SG Rostock, 16.10.2018 - S 14 R 119/18
Der Arbeitgeber kann seine Verpflichtungen aus §§ 3 und 4 ArbSchG regelmäßig nicht auf die Rentenversicherung abwälzen (vgl. SG Dresden, Urt. v. 29.03.2010 - S 24 R 157/08 - SG Frankfurt/Oder, Urt. v. 12.06.2013 - S 29 R 303/12).
- LSG Baden-Württemberg, 09.09.2020 - L 2 R 2454/19
Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben aus der gesetzlichen Rentenversicherung - …
Das SG verweist in dem Zusammenhang hinsichtlich der Verpflichtung des Arbeitgebers aus §§ 3 und 4 Arbeitsschutzgesetz auf eine Entscheidung des SG Rostock vom 16. Oktober 2018 (Aktenzeichen S 14 R 119/18), wonach sich dies auch in der Arbeitsstättenverordnung konkretisiere und insgesamt aus diesen Regelungen unmittelbar die Verpflichtung des Arbeitgebers für seine Beschäftigten folge, nach dem Stand der Technik und der Arbeitsmedizin und den Grundsätzen der Ergonomie - unabhängig davon, ob die Arbeitnehmer gesund seien oder ihre Erwerbsfähigkeit gefährdet oder bereits gemindert sei - eine Bildschirmtätigkeit so zu organisieren und mit den erforderlichen Arbeitsmitteln auszustatten, dass eine Steh-Sitz-Dynamik verwirklicht und sowohl im Stehen als auch im Sitzen gearbeitet werden könne.