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   VG Bremen, 30.11.2023 - 2 V 2344/23   

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VG Bremen, 30.11.2023 - 2 V 2344/23 (https://dejure.org/2023,34597)
VG Bremen, Entscheidung vom 30.11.2023 - 2 V 2344/23 (https://dejure.org/2023,34597)
VG Bremen, Entscheidung vom 30. November 2023 - 2 V 2344/23 (https://dejure.org/2023,34597)
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Volltextveröffentlichung

  • Verwaltungsgericht Bremen

    § 11 Abs. 1 Satz 2 AufenthG; § 11 Abs. 4 AufenthG
    Antrag auf Aufhebung des Einreise- und Aufenthaltsverbots gemäß § 11 Abs. 4 AufenthG - Aufhebung Einreise- und Aufenthaltsverbot; Titelerteilungsperre; Verfahrensduldung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Niedersachsen, 16.10.2023 - 13 ME 184/23

    Befristung; Beschwerde; Einreise- und Aufenthaltsverbot; Verfahrensduldung;

    Auszug aus VG Bremen, 30.11.2023 - 2 V 2344/23
    Eine hierdurch nicht geschützte Ausländerin muss daher grundsätzlich ausreisen und die Entscheidung über ihren Antrag auf Erteilung bzw. Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis im Ausland abwarten (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 16. Oktober 2023 - 13 ME 184/23 -, juris Rn. 4; OVG Bremen, Urteil vom 20. Mai 2020 - 2 B 34/20 -, juris Rn. 34).

    Der Vollständigkeit halber weist die Kammer in diesem Zusammenhang darauf hin, dass eine Verfahrensduldung von vornherein ausscheiden würde, wenn in der Sache lediglich ein Anspruch auf Aufhebung oder Verkürzung eines Einreise- und Aufenthaltsverbots beantragt und streitig wäre, ohne zugleich die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zu begehren (vgl. hierzu OVG Lüneburg, Beschluss vom 16. Oktober 2023 - 13 ME 184/23 -, juris).

    Nach Art. 6 Abs. 1 GG und Art. 8 EMRK schutzwürdige Belange können zwar einer (zwangsweisen) Beendigung des Aufenthalts einer Ausländerin dann entgegenstehen, wenn es der Ausländerin nicht zuzumuten ist, ihre familiären Bindungen durch Ausreise auch nur kurzfristig zu unterbrechen (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 16. Oktober 2023 - 13 ME 184/23 -, juris Rn. 9 m.w.N.).

  • BVerwG, 18.12.2019 - 1 C 34.18

    Bundesverwaltungsgericht klärt Voraussetzungen der Bleiberechtsregelung des § 25b

    Auszug aus VG Bremen, 30.11.2023 - 2 V 2344/23
    Ein verfahrensbezogenes Bleiberecht in Form einer Erlaubnis-, Duldungs- oder Fortgeltungsfiktion ist nach dem Willen des Bundesgesetzgebers grundsätzlich nur unter den Voraussetzungen des § 81 Abs. 3 bzw. Abs. 4 AufenthG für die Dauer eines Aufenthaltserlaubnisverfahrens zu gewähren (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 2019 - 1 C 34/18 - , juris Rn. 30).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 2019 - 1 C 34/18 -, juris Rn. 30) kann es aber im Falle eines Antrags auf Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis auch bei Nichtvorliegen der Fiktionswirkung gemäß § 81 Abs. 3 und 4 AufenthG ausnahmsweise geboten sein, für die Dauer von Verwaltungs- oder gerichtlichen Verfahren zur Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG eine sog. Verfahrensduldung zu erteilen.

  • BVerwG, 16.02.2022 - 1 C 6.21

    Ausweisungsbezogenes Einreise- und Aufenthaltsverbot bei allein asylrechtlicher

    Auszug aus VG Bremen, 30.11.2023 - 2 V 2344/23
    Schützenswert sind solche persönlichen Belange, die dem Ausländer eine aufenthaltsrechtlich beachtliche Rückkehrperspektive vermitteln (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Februar 2022 - 1 C 6/21 -, juris Rn. 57 m.w.N.).

    Das Erfordernis einer Ermessensentscheidung ändert nichts am behördlichen Prüfprogramm (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Februar 2022 - 1 C 6/21 -, juris Rn. 58).

  • VGH Baden-Württemberg, 25.01.2021 - 12 S 2894/20

    Entscheidung über die Aufhebung oder Verkürzung eines Einreise- und

    Auszug aus VG Bremen, 30.11.2023 - 2 V 2344/23
    Insoweit gelten spiegelbildlich die gleichen Grundsätze wie bei der Festsetzung der ursprünglichen Frist (vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 25. Januar 2021 - 12 S 2894/20 -, juris Rn. 10 m.w.N.).

    Liegen die Voraussetzungen des § 11 Abs. 4 Satz 1 AufenthG vor, steht es grundsätzlich ebenfalls im Ermessen der Ausländerbehörde, ob u. ggfs. welche Maßnahme sie bei geltend gemachten schutzwürdigen Belangen zugunsten des Ausländers oder der Ausländerin trifft (vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 25. Januar 2021 - 12 S 2894/20 -, juris Rn. 14 m.w.N.).

  • BVerwG, 10.12.2014 - 1 C 15.14

    Aufenthaltserlaubnis; Arbeitnehmer; Selbständiger; Ehegattennachzug zu Deutschen;

    Auszug aus VG Bremen, 30.11.2023 - 2 V 2344/23
    Ein solcher Rechtsanspruch liegt nur dann vor, wenn alle zwingenden und regelhaften Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt sind und die Behörde kein Ermessen mehr auszuüben hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2014 - 1 C 15/14 -, juris Rn. 15).
  • BVerwG, 31.01.2013 - 10 C 15.12

    Afghanistan; Provinz Helmand; Kabul; Abschiebung; Abschiebungsverbot;

    Auszug aus VG Bremen, 30.11.2023 - 2 V 2344/23
    Es ist keine existenzielle Gefahr vorgetragen oder sonst ersichtlich, die der Antragstellerin in Kolumbien individuell drohen würde (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2013 - 10 C 15/12 -, juris Rn. 37).
  • BVerwG, 27.06.2006 - 1 C 14.05

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Aufenthaltsbefugnis;

    Auszug aus VG Bremen, 30.11.2023 - 2 V 2344/23
    Der Senator für Inneres der Antragsgegnerin ist für die Entscheidung über das Vorliegen eines zielstaatsbezogenen Abschiebungsverbots nach § 60 Absatz 7 Satz 1 AufenthG sachlich (und auch örtlich) zuständig, weil die Antragstellerin keinen Asylantrag gestellt hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Juni 2006 - 1 C 14/05 -, juris Rn. 12).
  • VGH Bayern, 22.02.2021 - 10 ZB 20.1592

    Wiederaufgreifen des Verfahrens bei einer rechtskräftig bestätigten Ausweisung

    Auszug aus VG Bremen, 30.11.2023 - 2 V 2344/23
    In diesem Zusammenhang weist die Kammer daraufhin, dass die Aufhebung eines Einreise- und Aufenthaltsverbots oder dessen Fristverkürzung gemäß § 11 Abs. 4 Satz 1 AufenthG nur mit nachträglich - d.h., nach Bestandskraft der mit der Ausweisungsverfügung einhergehenden Erstbefristung gemäß § 11 Abs. 2 und 3 AufenthG - eingetretenen Tatsachen begründet werden kann (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 22. Februar 2021 - 10 ZB 20.1592 -, juris Rn. 7 m.w.N.; Katzer, in: BeckOK MigR, 17. Ed. 15. Oktober 2023, AufenthG § 11 Rn. 31a).
  • BVerwG, 04.10.2012 - 1 C 13.11

    Ausweisung; türkischer Staatsangehöriger; Assoziationsrecht;

    Auszug aus VG Bremen, 30.11.2023 - 2 V 2344/23
    Mit Blick auf die deliktsrelevante psychopathologische Verfasstheit der Antragstellerin und die Größe und Folgenschwere eines möglicherweise eintretenden Schadens (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 4. Oktober 2012 - 1 C 13/11 -, juris Rn. 18) an Leib und Leben Dritter, geht die Kammer gleichwohl nicht von einer nur geringen, sondern noch im mittleren Bereich des Möglichen anzusiedelnden Wiederholungsgefahr aus.
  • OVG Bremen, 20.05.2020 - 2 B 34/20
    Auszug aus VG Bremen, 30.11.2023 - 2 V 2344/23
    Eine hierdurch nicht geschützte Ausländerin muss daher grundsätzlich ausreisen und die Entscheidung über ihren Antrag auf Erteilung bzw. Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis im Ausland abwarten (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 16. Oktober 2023 - 13 ME 184/23 -, juris Rn. 4; OVG Bremen, Urteil vom 20. Mai 2020 - 2 B 34/20 -, juris Rn. 34).
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