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   VG Karlsruhe, 24.11.2021 - 6 K 192/19   

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VG Karlsruhe, 24.11.2021 - 6 K 192/19 (https://dejure.org/2021,60562)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 24.11.2021 - 6 K 192/19 (https://dejure.org/2021,60562)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 24. November 2021 - 6 K 192/19 (https://dejure.org/2021,60562)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (34)

  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.2020 - 10 S 3000/18

    Informationsbegehren auf Einsicht in die Bauakten des Nachbargrundstücks;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 24.11.2021 - 6 K 192/19
    Bei der Entscheidung darüber, ob Informationszugang nach dem Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen in Baden-Württemberg (Landesinformationsfreiheitsgesetz - LIFG) vom 17.12.2015 gewährt wird, handelt es sich um einen Verwaltungsakt, dessen Vornahme statthafterweise mit der Verpflichtungsklage durchgesetzt werden kann (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.12.2020 - 10 S 3000/18 -, juris Rn. 24; vgl. VG Karlsruhe, Urteil vom 12.06.2019 - 9 K 4617/17 -, juris Rn. 18 m.w.N.).

    Der Beklagte hat den Sinn des Auskunftsbegehrens grundsätzlich nicht zu bewerten (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.12.2020 - 10 S 3000/18 -, juris Rn. 26).

    Dieser Vorrang trägt dem Umstand Rechnung, dass das Recht des Dritten auf Geheimhaltung seiner personenbezogenen Daten unionsrechtlich insbesondere in der Datenschutz-Grundverordnung und verfassungsrechtlich in Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG verankert ist, während derjenige, der den Zugang zu diesen Daten begehrt, sich regelmäßig nur auf einen einfachgesetzlichen Anspruch auf Informationszugang berufen kann (hier § 1 Abs. 2 LIFG) (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.12.2020 - 10 S 3000/18 -, juris Rn. 39).

    Ein Überwiegen der öffentlichen Informationsinteressen ist hier auch unter Berücksichtigung der individuellen Interessen des Klägers (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.12.2020 - 10 S 3000/18 -, juris) nicht ersichtlich, zumal sich der Kläger in seinem Antrag vom 18.07.2018 mit der Schwärzung sämtlicher personenbezogener Daten einverstanden erklärt hat.

    Das Gewicht der Interessen des Einzelnen auf Informationsgewährung innerhalb der vorzunehmenden Abwägung wird aber bereits dadurch verringert, dass keine verfassungsrechtliche Verpflichtung existiert, die grundsätzlich zu einer Einführung eines Informationsfreiheitsgesetzes zwingen würde (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.12.2020 - 10 S 3000/18 -, juris Rn. 39).

    Ebenso wenig ist der Gesetzesbegründung zu § 5 Abs. 1 LIFG zu entnehmen, dass mit der von § 5 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 IFG abweichenden Formulierung "öffentliches Informationsinteresse" Rechte und Interessen Einzelner unberücksichtigt bleiben sollen (vgl. LT-Drs. 15/7720, S. 69 f.; vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.12.2020 - 10 S 3000/18 -, juris Rn. 44).

    Vielmehr können die individuellen Interessen am Informationszugang im Rahmen der Abwägung berücksichtigt werden, wenn dies zur Abwehr von Gefahren für Leben, Gesundheit, persönlicher Freiheit oder sonstiger schwerwiegender Beeinträchtigungen der Rechte Einzelner geboten ist, oder, im Fall eines nur sehr gering zu bewertenden Geheimhaltungsinteresses, wenn insoweit Verdachtsmomente oder Unsicherheiten vorliegen, die eine Aufklärung des Sachverhalts unter Berücksichtigung der begehrten Informationen als vernünftig erscheinen lassen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.12.2020 - 10 S 3000/18 -, juris Rn. 47).

    Dies folgt aber allein daraus, dass die Bestimmungen der Datenschutzgesetze als Auslegungshilfe des § 5 LIFG heranzuziehen sind (vgl. LT-Drs. 15/7720, S. 69 f; vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.12.2020 - 10 S 3000/18 -, juris Rn. 45).

  • BVerwG, 03.11.2011 - 7 C 3.11

    Informationszugang; Bundesministerium; Behörde; Verwaltung; Regierung;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 24.11.2021 - 6 K 192/19
    Damit sind grundsätzlich auch oberste Landesbehörden vom Anwendungsbereich des Landesinformationsfreiheitsgesetzes ausgenommen, soweit sie Regierungshandeln ausüben, beispielsweise bei politischen Entscheidungen der Regierungsmitglieder oder Sitzungen des Ministerrats, von Ministerpräsidenten- oder Fachministerkonferenzen (vgl. die Gesetzesbegründung zum Landesinformationsfreiheitsgesetz, LT-Drs. 15/7720, S. 59 f.; vgl. BVerwG, Urteil vom 03.11.2011 - 7 C 3.11 -, juris Rn. 29 ff.).

    Das Landesinformationsfreiheitsgesetz gewährt einen eigenständigen materiell-rechtlichen Anspruch auf Informationszugang, der sich vom Akteneinsichtsrecht im Verwaltungsverfahren grundlegend unterscheidet (vgl. zum Informationsfreiheitsgesetz BVerwG, Urteil vom 03.11.2011 - 7 C 3.11 -, juris Rn. 17).

    Einem Informationszugangsanspruch können verfassungsunmittelbare Weigerungsgründe ohne ausdrückliche Regelung im Landesinformationsfreiheitsgesetz entgegengehalten werden (vgl. LT-Drs. 15/7720, S. 71 unter Verweis auf BT-Drs. 18/1200, S. 74 f.; vgl. BVerwG, Urteil vom 03.11.2011 - 7 C 3.11 -, juris Rn. 24).

  • BVerwG, 27.03.1992 - 7 C 21.90

    Jugendsekte II - Art. 4 GG, Religionsfreiheit, faktischer Grundrechtseingriff,

    Auszug aus VG Karlsruhe, 24.11.2021 - 6 K 192/19
    Aufgabenbereiche, die typischerweise unter Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 Abs. 3 WRV fallen, sind u.a. Verfassung und Organisation der Religionsgesellschaft (vgl. insofern Dürig/Herzog/Scholz/Korioth, 95. EL Juli 2021, WRV Art. 137 Rn. 31) sowie ihre Haushaltsführung, Vermögensverwaltung und wirtschaftliche Tätigkeit (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 27.03.1992 - 7 C 21.90 -, juris Rn. 26 und Beschluss vom 04.07.1996 - 11 B 23.96 -, juris Rn. 14, wonach die Grenze des Schutzes erst dann erreicht sein soll, wenn die Glaubenslehre nur als Vorwand für die Verfolgung wirtschaftlicher Zwecke dient; vgl. Maunz/Dürig/Korioth, 95. EL Juli 2021, WRV Art. 137 Rn. 38 m.w.N.).

    Denn eine Religionsgesellschaft muss, um über den rein spirituellen Zusammenhalt hinaus als religiöse Gemeinschaft bestehen zu können, ein Minimum an organisatorischer Struktur aufweisen; hierzu benötigt sie finanzielle Mittel (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.03.1992 - 7 C 21.90 -, juris Rn. 25).

  • BVerwG, 27.02.2014 - 2 C 19.12

    Zugang zu staatlichen Gerichten; Kirchenbeamtenverhältnis;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 24.11.2021 - 6 K 192/19
    Dem verfassungsrechtlich garantierten Selbstbestimmungsrecht der Religionsgesellschaften ist erst bei Umfang und Intensität der gerichtlichen Kontrolle Rechnung zu tragen (BVerwG, Urteil vom 27.02.2014 - 2 C 19.12 -, juris).

    Je geringer dagegen der Bezug des innerkirchlichen Aktes zu den wesentlichen Elementen des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts ist, desto eher kann der Staat rechtliche Vorgaben machen, deren Beachtung von den staatlichen Gerichten überprüft werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.02.2014 - 2 C 19.12 -, juris Rn. 20 ff.).

  • BVerfG, 18.09.1998 - 2 BvR 1476/94

    Rechtsschutz gegen kirchliche Maßnahmen - hier: Erfolglose Verfassungsbeschwerden

    Auszug aus VG Karlsruhe, 24.11.2021 - 6 K 192/19
    Aus der dem Staat obliegenden Justizgewährungspflicht (Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 92 GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip) folgt, dass die staatlichen Gerichte grundsätzlich zur Entscheidung aller Rechtsfragen, deren Beurteilung sich nach staatlichem Recht richtet, in der Form einer grundsätzlich umfassenden tatsächlichen und rechtlichen Prüfung berufen sind (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 18.09.1998 - 2 BvR 1476/94 -, juris Rn. 28).

    Dabei ist dem Selbstverständnis der Religionsgesellschaften besonderes Gewicht beizumessen (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 18.09.1998 - 2 BvR 1476/94 -, juris Rn. 30).

  • VG Karlsruhe, 25.06.2020 - 6 K 2060/20

    Zugang zu Informationen in Baden-Württemberg; Festsetzung einer prohibitiven

    Auszug aus VG Karlsruhe, 24.11.2021 - 6 K 192/19
    Wie bereits im Verfahren des einstweiligen Rechtschutzes (Beschluss der Kammer vom 25.06.2020 - 6 K 2060/20 -, juris) ausgeführt, erweist sich die Gebührenfestsetzung als rechtswidrig, weil das zum maßgeblichen Zeitpunkt der Antragstellung (§ 3 LGebG, vgl. zu § 11 Abs. 1 VwKostG: BVerwG, Urteil vom 20.10.2016 - 7 C 6.15 -, juris Rn. 13) geltende Gebührenrecht keine hinreichende Rechtsgrundlage für eine Gebührenerhebung des Kultusministeriums für Leistungen nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz bot.

    Zudem war nach summarischer Prüfung die Bemessung der Gebühr in Höhe von insgesamt 1.500,00 Euro mit den Vorgaben des § 10 Abs. 3 Satz 2 LIFG - dem sog. Verbot prohibitiv wirkender Gebührenfestsetzung - unvereinbar (vgl. VG Karlsruhe, Beschluss vom 25.06.2020 - 6 K 2060/20 -, juris Rn. 14; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.03.2021 - 10 S 2102/20 -, juris Rn. 3 ff.).

  • BVerwG, 14.12.1990 - 7 C 5.90

    Bergrechtliche Grundabtretung und Eigentumsgarantie

    Auszug aus VG Karlsruhe, 24.11.2021 - 6 K 192/19
    Die Bestimmtheit ist nicht nur nach dem Tenor des Bescheids zu beurteilen, heranzuziehen ist auch die Begründung (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.12.1990 - 7 C 5.90 -, juris Rn. 25).

    Obwohl der materielle Mangel der fehlenden Bestimmtheit einer Heilung nach §§ 45, 46 LVwVfG nicht zugänglich ist, ist durch eine nachträgliche Präzisierung in der Form einer inhaltlichen Änderung (in der für den Verwaltungsakt gebotenen Form) eine Nachbesserung (mit Wirkung ex tunc) möglich, und zwar ohne konkreten Anlass, im Widerspruchsverfahren oder auch erst im Gerichtsverfahren (BVerwG, Urteile vom 20.04.2005 - 4 C 18.03 -, juris Rn. 53 f. und vom 14.12.1990 - 7 C 5.90 -, juris Rn. 26; Beschluss vom 21.06.2006 - 4 B 32/06 -, juris Rn. 1; Schoch/Schneider VwVfG/Schröder, Juli 2020, VwVfG § 37 Rn. 44).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.09.2017 - 12 B 11.16

    Gebührenhöhe für die Bearbeitung eines Antrags nach dem IFG;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 24.11.2021 - 6 K 192/19
    Denn erst mit einem so gesetzten Rahmen können Kriterien zur Anwendung kommen, die eine Gebührenbemessung nach dem Prinzip der individuellen Gleichmäßigkeit innerhalb der jeweiligen Fallgruppe ermöglichen, gerade wenn der Verwaltungsaufwand derart hoch ist, dass eine Kostendeckung von vornherein ausscheidet (s.a. OVG Bln-Brbg., Urt. v. 14.09.2017 - OVG 12 B 11.16 - VG Berlin, Urt. v. 21.07.2016 - 2 K 582.15 - Urt. v. 29.03.2019 - 2 K 95.17 -, jew. juris).".
  • BVerwG, 04.07.1996 - 11 B 23.96

    Straßen- und Wegerecht: Anspruch einer Religionsgemeinschaft auf Erteilung einer

    Auszug aus VG Karlsruhe, 24.11.2021 - 6 K 192/19
    Aufgabenbereiche, die typischerweise unter Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 Abs. 3 WRV fallen, sind u.a. Verfassung und Organisation der Religionsgesellschaft (vgl. insofern Dürig/Herzog/Scholz/Korioth, 95. EL Juli 2021, WRV Art. 137 Rn. 31) sowie ihre Haushaltsführung, Vermögensverwaltung und wirtschaftliche Tätigkeit (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 27.03.1992 - 7 C 21.90 -, juris Rn. 26 und Beschluss vom 04.07.1996 - 11 B 23.96 -, juris Rn. 14, wonach die Grenze des Schutzes erst dann erreicht sein soll, wenn die Glaubenslehre nur als Vorwand für die Verfolgung wirtschaftlicher Zwecke dient; vgl. Maunz/Dürig/Korioth, 95. EL Juli 2021, WRV Art. 137 Rn. 38 m.w.N.).
  • VG Berlin, 29.03.2019 - 2 K 95.17

    Gebühr für die Bearbeitung eines Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz -

    Auszug aus VG Karlsruhe, 24.11.2021 - 6 K 192/19
    Denn erst mit einem so gesetzten Rahmen können Kriterien zur Anwendung kommen, die eine Gebührenbemessung nach dem Prinzip der individuellen Gleichmäßigkeit innerhalb der jeweiligen Fallgruppe ermöglichen, gerade wenn der Verwaltungsaufwand derart hoch ist, dass eine Kostendeckung von vornherein ausscheidet (s.a. OVG Bln-Brbg., Urt. v. 14.09.2017 - OVG 12 B 11.16 - VG Berlin, Urt. v. 21.07.2016 - 2 K 582.15 - Urt. v. 29.03.2019 - 2 K 95.17 -, jew. juris).".
  • VG Berlin, 21.07.2016 - 2 K 582.15

    Informationsfreiheitsgesetz: Gebühr für die Herausgabe von Abschriften

  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 670/91

    Osho

  • BVerfG, 19.12.2000 - 2 BvR 1500/97

    Körperschaftsstatus der Zeugen Jehovas

  • BVerwG, 17.03.2016 - 7 C 2.15

    Informationszugang; Akteneinsicht; außerordentlich umfangreiche Aktenbestände;

  • BVerwG, 20.10.2016 - 7 C 6.15

    Kosten für die Gewährung von Informationszugang

  • BVerwG, 29.06.2017 - 7 C 24.15

    Anspruch auf Einsicht in Gutachten über NS-Vergangenheit verstorbener ehemaliger

  • BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvR 717/08

    Innerkirchliche Rechtsakte sind der staatlichen Gerichtsbarkeit entzogen

  • BVerfG, 13.12.1983 - 2 BvL 13/82

    Konkursausfallgeld

  • BVerwG, 25.06.2010 - 20 F 1.10

    In-camera-Verfahren; Glaubensgemeinschaft; Informationszugangsrecht;

  • BVerwG, 06.04.2011 - 20 F 20.10

    Offenlegung der Dokumente der Informationsstelle "So genannte Jugendsekten und

  • BVerwG, 31.08.2009 - 20 F 10.08

    Informationszugangsrechte; "in-camera" -Verfahren; fachgesetzliche

  • BVerwG, 02.11.2010 - 20 F 2.10

    Informationszugangsrechte; "in-camera" -Verfahren; Verbraucherinformation;

  • VGH Baden-Württemberg, 08.05.2009 - 1 S 2859/06

    Statusfeststellung einer Stiftung; Zuordnung zur Kirche i.S.v. Art. 140 GG i.V.m.

  • BVerwG, 15.03.2013 - 20 F 8.12

    Sachentscheidungsvoraussetzung eines Antrags nach § 99 Abs. 2 Satz 1 VwGO; keine

  • VGH Baden-Württemberg, 02.03.2021 - 10 S 2102/20

    Gebührenerhebung für informationsfreiheitsrechtliche Leistung

  • BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 41.87

    Inhalt und hinreichende Bestimmtheit eines Baugebots

  • BVerwG, 05.11.2009 - 4 C 3.09

    Factory-Outlet-Center; benachbarte zentrale Orte; Klagebefugnis; Ziele der

  • BVerwG, 20.04.2005 - 4 C 18.03

    Nachtflugregelung; fachplanerisches Abwägungsgebot; Bedarfsprognose;

  • BVerfG, 21.09.1976 - 2 BvR 350/75

    Inkompatibilität/Kirchliches Amt

  • VGH Baden-Württemberg, 21.03.2019 - 10 S 397/18

    Informationsanspruch hinsichtlich des Wertes einer Fiskuserbschaft

  • BVerwG, 21.06.2006 - 4 B 32.06

    Möglichkeit der Herstellung der zunächst fehlenden Bestimmtheit eines

  • BVerwG, 07.06.1991 - 7 C 43.90

    Atomgesetz - Genehmigung kerntechnischer Anlagen - Teilbetriebsgenehmigung -

  • VG Karlsruhe, 12.06.2019 - 9 K 4617/17

    Ablehnung eines Informationszugangs; Ermessen; wichtiger Grund

  • VG Stuttgart, 02.02.2018 - 14 K 2909/16

    Akteneinsichtsrecht in Vertragsverhandlungsprotokolle zum Glückspielstaatsvertrag

  • VG Karlsruhe, 25.06.2020 - 6 K 2060/20

    Zugang zu Informationen in Baden-Württemberg; Festsetzung einer prohibitiven

    Die aufschiebende Wirkung der Klage zum Az. 6 K 192/19 gegen die Gebührenfestsetzung in Ziffer 2 des Bescheides des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport vom 14.12.2018 wird angeordnet.

    die aufschiebende Wirkung seiner Klage zum Az. 6 K 192/19 gegen die Gebührenfestsetzung in Ziffer 2 des Bescheides des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport vom 14.12.2018 anzuordnen,.

    Entgegen der Auffassung des Antragsgegners steht der Statthaftigkeit des Antrags nicht entgegen, dass hinsichtlich der Sachentscheidung zum Az. 6 K 192/19 eine Verpflichtungsklage erhoben wurde.

    Nach diesen Maßstäben ist die aufschiebende Wirkung der Klage zum Az. 6 K 192/19 gegen die Gebührenfestsetzung im Bescheid des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport (im Folgenden: Kultusministerium) vom 14.12.2018 anzuordnen, denn an deren Rechtmäßigkeit bestehen ernstliche Zweifel.

  • VGH Baden-Württemberg, 08.11.2023 - 10 S 916/22

    Zugang zu beim Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 24. November 2021 - 6 K 192/19 - wird zurückgewiesen.

    - 6 K 192/19 - zu ändern, den Beklagten zu verpflichten, dem Kläger Zugang zu den in seinem Antrag vom 18.07.2018 erbetenen Informationen ohne Schwärzung geheimhaltungsbedürftiger Informationen der Beigeladenen zu gewähren und den Bescheid des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport vom 14.12.2018 aufzuheben, soweit er dem entgegensteht.

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