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   VG Neustadt, 26.05.2023 - 4 K 661/22.NW   

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VG Neustadt, 26.05.2023 - 4 K 661/22.NW (https://dejure.org/2023,12992)
VG Neustadt, Entscheidung vom 26.05.2023 - 4 K 661/22.NW (https://dejure.org/2023,12992)
VG Neustadt, Entscheidung vom 26. Mai 2023 - 4 K 661/22.NW (https://dejure.org/2023,12992)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 10 Abs 1 S 1 BBodSchG, § 4 Abs 3 BBodSchG, § 3 Abs 2 S 2 LBodSchG RP 2005, § 6 Abs 2 PolG RP, § 2 Abs 3 BBodSchG
    Kostenersatz für Bodensanierung nach Verunreinigung durch Öl; Inanspruchnahme des Fahrzeughalters

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Fahrzeughalter muss für die Beseitigung ausgelaufenen Öls vor Pfälzerwaldhütte aufkommen

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Fahrzeughalter muss für die Beseitigung ausgelaufenen Öls vor Pfälzerwaldhütte aufkommen

  • mdr-recht.de (Kurzinformation)

    Fahrzeughalter muss für die Beseitigung ausgelaufenen Öls aufkommen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (22)

  • VG Neustadt, 12.09.2016 - 3 K 832/15

    Kfz-Halter muss Kosten für die Bodensanierung bei Brandunfall auf dem Weinfest in

    Auszug aus VG Neustadt, 26.05.2023 - 4 K 661/22
    Da § 3 Abs. 2 Satz 2 LBodSchG ausdrücklich § 6 POG für anwendbar erklärt, ist hier von einer unmittelbaren Ausführung durch den Beklagten auszugehen (vgl. zum Ganzen VG Neustadt/Weinstraße, Urteil vom 12. September 2016 - 3 K 832/15.NW -, Rn. 51 - 56, juris).

    Da es im Rahmen des § 4 Abs. 3 BBodSchG ein Rangverhältnis bei der Inanspruchnahme zwischen Verhaltensverantwortlichem und Zustandsverantwortlichem nicht gibt (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 19. Mai 2010 - 8 A 10162/10.OVG -, juris), konnte der Beklagte den Kläger persönlich wegen seiner spezifischen Verbindung zu der Gefahrenquelle Kraftfahrzeug als Kostenschuldner in Anspruch nehmen (so auch VG Neustadt/Weinstraße, Urteil vom 12. September 2016 - 3 K 832/15 -, Rn. 102, juris; Urteil vom 04. Juni 2012 - 4 K 44/12.NW).

    Es besteht keine Verpflichtung, ein Grundstück gegen unbefugten Verkehr zu sichern, sodass eine Sicherungspflicht hinsichtlich des Schirmständers nicht anzunehmen ist (so auch VG Neustadt/Weinstraße, Urteil vom 12. September 2016 - 3 K 832/15 -, Rn. 101, juris mit Verweis auf BGH, Urteil vom 20. März 1973 - VI ZR 55/72 -, juris).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.03.2009 - 1 A 10632/08
    Auszug aus VG Neustadt, 26.05.2023 - 4 K 661/22
    Sadler, DVBl 2009, 292 und OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. März 2009 - 1 A 10632/08 -, NVwZ-RR 2009, 746, das vom "Sofortvollzug im Sinne einer unmittelbaren Ausführung" spricht), folgt die Kammer diesbezüglich der Meinung, nach der die Vorschriften über die unmittelbare Ausführung polizei- und ordnungsrechtlicher Vorschriften gegenüber den Vorschriften des sofortigen Vollzugs Spezialregelungen darstellen (so auch Schoch, JuS 1995, 309, 312; Lemke in: Fehling/Kastner/Strömer, HK-Verwaltungsrecht, 5. Auflage 2021, § 6 VwVG, Rn. 52).

    Mithin gestattet diese Vorschrift, die selbst keine Eingriffsnorm ist (vgl. Rühle, a. a. O. § 5 Rn. 29; Kuhn, Polizei- und Ordnungsbehördengesetz RhPf in: Praxis der Kommunalverwaltung, Stand Oktober 2019, § 6 Anm. 1.3; Beaucamp, JA 2009, 279, 285 m.w.N.), eine unmittelbare Ausführung nur dann, wenn die Voraussetzungen für den Erlass einer Verfügung zur Gefahrenabwehr an sich gegeben sind und der verantwortliche Störer nicht erreichbar oder nicht zur unaufschiebbaren Gefahrenabwehr tatsächlich oder rechtlich in der Lage ist (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. März 2009 - 1 A 10632/08.OVG -, NVwZ-RR 2009, 746).

    Der Handlungsdruck zwang den Beklagten in zeitlicher Hinsicht daher zum Verzicht auf den Erlass einer Grundverfügung gegenüber dem Kläger als potentiellen Adressaten (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. März 2009 - 1 A 10632/08 -, NVwZ-RR 2009, 746 m. w. N.).

  • OVG Niedersachsen, 31.05.2016 - 7 LB 59/15

    Heranziehung der Eigentümer zur Sanierung der Altlast auf ihrem Grundstück (hier:

    Auszug aus VG Neustadt, 26.05.2023 - 4 K 661/22
    Verursacher in diesem Sinne ist jeder, der an der Bodenkontamination - zumindest als Teilverantwortlicher - mitgewirkt hat (OVG Niedersachsen, Urteil vom 31. Mai 2016 - 7 LB 59/15 -, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26. November 2008 - 8 A 10933/08 -, NVwZ-RR 2009, 280; Versteyl in: Versteyl/Sondermann, Kommentar zum BBodSchG, 2. Auflage 2005, § 4 Rn. 42).

    Es ist also nur derjenige verantwortlich, dessen individuelles Verhalten die Gefahrenschwelle überschreitet, indem er selbst unmittelbar die Gefahr oder Störung setzt (OVG Niedersachsen, Urteil vom 31. Mai 2016 - 7 LB 59/15 -, juris; vgl. auch Giesberts/Hilf in: BeckOK Umweltrecht, Stand April 2023, § 4 Rn. 22).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.11.2008 - 8 A 10933/08

    Heizöllieferant haftet nicht für Schäden eines umgekippten Öltanks

    Auszug aus VG Neustadt, 26.05.2023 - 4 K 661/22
    Verursacher in diesem Sinne ist jeder, der an der Bodenkontamination - zumindest als Teilverantwortlicher - mitgewirkt hat (OVG Niedersachsen, Urteil vom 31. Mai 2016 - 7 LB 59/15 -, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26. November 2008 - 8 A 10933/08 -, NVwZ-RR 2009, 280; Versteyl in: Versteyl/Sondermann, Kommentar zum BBodSchG, 2. Auflage 2005, § 4 Rn. 42).

    Als Bewertungskriterien ist auf die Rechtswidrigkeit der Verursachungshandlung und auf die Zuordnung von Risikosphären abzustellen (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26. November 2008 - 8 A 10933/08 -, NVwZ-RR 2009, 280).

  • BVerwG, 16.05.2000 - 3 C 2.00

    Hinzuziehung, zu einem Verfahren; Beteiligter (§ 13 VwVfG); Nicht-Beteiligter (§

    Auszug aus VG Neustadt, 26.05.2023 - 4 K 661/22
    Das Bundesbodenschutzgesetz, das abschließend die natürlichen Funktionen des Bodens sicherstellen bzw. wiederherstellen soll und dessen Regelungen landesrechtliche Bestimmungen verdrängen (s. BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2000 - 3 C 2/00 -, NVwZ 2000, 1179), findet gemäß § 3 Abs. 1 BBodSchG u. a. auf schädliche Bodenveränderungen Anwendung, soweit nicht die in Nrn. 1 - 11 genannten Vorschriften anderer Gesetze Einwirkungen auf den Boden regeln.

    Gemäß § 4 Abs. 3 Satz 1 BBodSchG - der eine bundeseinheitliche, die Frage der Verantwortlichkeit für schädliche Bodenverunreinigungen abschließend beantwortende Regelung enthält (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2000 - 3 C 2/00 -, NVwZ 2000, 1179) - ist (u.a.) der Verursacher einer schädlichen Bodenveränderung verpflichtet, den Boden so zu sanieren, dass dauerhaft keine Gefahren, erheblichen Nachteile oder erheblichen Belästigungen für den Einzelnen oder die Allgemeinheit entstehen.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.09.2007 - 1 A 11507/06

    Sanierungskosten für abgerutschten Hang von verantwortlichem Bauherrn zu tragen

    Auszug aus VG Neustadt, 26.05.2023 - 4 K 661/22
    Er ist selbst kein Zwangsmittel, sondern eine besondere Erscheinungsform der Anwendung von Zwangsmitteln (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13. September 2007 - 1 A 11507/06.OVG -).

    Darf die Behörde nach Maßgabe einer Prognose, die auf der Grundlage der im Zeitpunkt der behördlichen Entscheidung zur Verfügung stehenden Erkenntnismöglichkeiten zu treffen ist, zu Recht von einer gegenwärtigen Gefahr für Güter der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung ausgehen, ist sie berechtigt, die Beseitigung des eingetretenen Schadens im Wege der unmittelbaren Ausführung einzuleiten (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13. September 2007 - 1 A 11507/06.OVG -, ESOVG).

  • VG Neustadt, 22.08.2011 - 5 K 256/11

    Deutsche Doggen schauten über die Grundstücksmauer, für die herbeigerufene

    Auszug aus VG Neustadt, 26.05.2023 - 4 K 661/22
    § 6 Abs. 1 POG ist gegenüber dem gestreckten Vollstreckungsverfahren subsidiär, d.h. die Gefahrenabwehrbehörde hat vor Anwendung des § 6 Abs. 1 POG stets zu prüfen, ob eine Grundverfügung gegen den Verantwortlichen erlassen werden kann, die anschließend gegebenenfalls im Wege des Verwaltungszwangs vollstreckt wird (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27. Oktober 2009 - 6 A 10540/09.OVG - OVG Niedersachsen, Beschluss vom 25. Januar 2010 - 7 LA 130/09 -, juris; VG Neustadt, Urteil vom 22. August 2011 - 5 K 256/11.NW -, juris).

    25 In Rechtsprechung und Literatur wird die Frage, nach welchen Kriterien die Abgrenzung zwischen unmittelbarer Ausführung nach § 6 POG und sofortigem Vollzug nach § 61 Abs. 2 LVwVG erfolgt, unterschiedlich beantwortet (s. zum Meinungsstand näher VG Neustadt, Urteil vom 22. August 2011 - 5 K 256/11.NW -, juris).

  • BGH, 20.03.1973 - VI ZR 55/72

    Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers und des Besitzers eines Grundstücks

    Auszug aus VG Neustadt, 26.05.2023 - 4 K 661/22
    Es besteht keine Verpflichtung, ein Grundstück gegen unbefugten Verkehr zu sichern, sodass eine Sicherungspflicht hinsichtlich des Schirmständers nicht anzunehmen ist (so auch VG Neustadt/Weinstraße, Urteil vom 12. September 2016 - 3 K 832/15 -, Rn. 101, juris mit Verweis auf BGH, Urteil vom 20. März 1973 - VI ZR 55/72 -, juris).
  • BVerwG, 25.09.2008 - 7 C 5.08

    Verwaltungsvollstreckung; Ersatzvornahme; Grundverwaltungsakt; Vollziehung;

    Auszug aus VG Neustadt, 26.05.2023 - 4 K 661/22
    Umfangreiche und im Ergebnis oft unzulängliche behördliche Ermittlungen zur Person des Schadensverursachers und zu dessen (anteiligem) Schadensbeitrag sind vielfach untunlich, weil zeitnah eingeschritten werden muss (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. September 2008 - 7 C 5/08 -, NVwZ 2009, 122).
  • BVerwG, 22.02.2016 - 7 B 36.15

    Sanierung von Altlasten gemäß §§ 4, 10 BBodSchG

    Auszug aus VG Neustadt, 26.05.2023 - 4 K 661/22
    Maßgebend ist ein hinreichend enger Wirkungs- und Ursachenzusammenhang zwischen dem Überschreiten der Gefahrengrenze und dem Verhalten einer Person, der es gerechtfertigt erscheinen lässt, die Pflichtigkeit dieser Person zu bejahen (BVerwG, Beschluss vom 22. Februar 2016 - 7 B 36/15 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.11.2006 - 20 B 2273/06

    Düngemittelfirma muss PFT-belasteten Boden sanieren

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.01.1985 - 4 B 1434/84

    DCPD-Ausgasungen - Zur Inanspruchnahme eines Unternehmers eines stillgelegten

  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.07.2012 - 1 A 11436/11

    Aufgabenübertragung schließt Verwaltungsaktserlassbefugnis nicht mit ein

  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.05.2010 - 8 A 10162/10
  • BVerwG, 26.02.1974 - I C 31.72

    Demonstration in amerikanischen Wohngebieten - Art. 2 Abs. 2, 104 Abs. 2 GG,

  • BVerwG, 06.09.1974 - I C 17.73

    Studentenwohnheim - Art. 13 Abs. 2, Abs. 3 GG

  • BVerwG, 18.04.2017 - 9 B 54.16

    Heilung der unterbliebenen Anhörung nach § 45 Abs. 1 Nr. 3 VwVfG;

  • VGH Baden-Württemberg, 08.02.1993 - 8 S 515/92

    Inanspruchnahme und Auswahl von Störern; Vollziehung eines Verwaltungsaktes und

  • OVG Schleswig-Holstein, 03.09.2015 - 4 LB 13/14

    Kostenersatz für Bundespolizei aus Anlass eines Einsatzes im Zusammenhang mit

  • VG Neustadt, 05.03.2015 - 4 K 894/14

    Beseitigung eines Ölunfalls; verwaltungsgerichtliche Leistungsklage; Ermessen der

  • OVG Niedersachsen, 25.01.2010 - 7 LA 130/09

    Annahme eines später vollstreckten Vornahmeverwaltungsaktes beim Anbringen einer

  • VG Neustadt, 29.04.2005 - 7 K 1100/04

    Abschleppen eines Kfz; freiwillige Zahlung der Abschleppkosten durch den Abholer;

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