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   VGH Baden-Württemberg, 21.07.1997 - 9 S 1580/97   

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VGH Baden-Württemberg, 21.07.1997 - 9 S 1580/97 (https://dejure.org/1997,5741)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21.07.1997 - 9 S 1580/97 (https://dejure.org/1997,5741)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21. Juli 1997 - 9 S 1580/97 (https://dejure.org/1997,5741)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Beschwerdeausschluß bei Beschlüssen über die Ablehnung von Gerichtspersonen umfaßt nicht die Entscheidung über die Ablehnung von Sachverständigen; Entscheidung in der Sache, obwohl der Sachverständige noch nicht ernannt war, sondern nur vorsorglich geladen war; zur ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1998, 56
  • NVwZ-RR 1998, 689
  • VBlBW 1997, 319 (Ls.)
  • VBlBW 1998, 56
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 25.09.1986 - 3 C 23.86

    Reparationsschäden - Finanz- und Ausgleichsvertrag - Regelungslücke - Tod in

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.07.1997 - 9 S 1580/97
    Ein Analogieschluß ist in solchen Fällen nur angezeigt, wenn eine Gesetzeslücke besteht, die deshalb nach Ausfüllung drängt, weil die Norm zwar für den zu beurteilenden Sachverhalt eine an sich anwendbare Regelung enthält, diese Regelung jedoch nach der Teleologie des Gesetzes auf diesen Sachverhalt nicht paßt (vgl. BVerwGE 75, 53, 56).
  • BFH, 25.04.1978 - VII R 7/78

    Verwaltungsverfahren - Beratende Tätigkeit eines Richters

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.07.1997 - 9 S 1580/97
    Der Begriff des vorausgegangenen Verwaltungsverfahrens ist weit, er umfaßt das gesamte behördliche Verfahren einschließlich des Vorverfahrens, das den Erlaß des angefochtenen Verwaltungsakts zum Gegenstand hatte (BVerwGE 52, 47, 48f.); Mitwirkung an ihm ist nicht nur die Mitwirkung bei der Entscheidung selbst, sondern jede amtliche Handlung, auch solche in beratender Funktion (BFHE 125, 33) oder vor Behörden, die am Verfahren der Entscheidungsbehörde durch Stellungnahmen, Einvernehmen usw. mitwirken (Kopp, VwGO, 10. Aufl., § 54 RdNr. 8).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.07.1968 - IV 824/67
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.07.1997 - 9 S 1580/97
    Auch wenn eine Ausschließung des Sachverständigen nicht ausdrücklich vorgesehen ist, wird anerkannt, daß die Ausschließungsgründe des § 54 Abs. 2 und Abs. 3 VwGO (VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 08.07.1968, NJW 1969, 524; BVerwG, Beschluß vom 11.01.1988, Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 20; Redeker/von Oertzen, VwGO, 11. Aufl., § 98 RdNr. 10) zur Ablehnung berechtigen; ferner findet die Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit nach Maßgabe von § 42 Abs. 2 ZPO statt, wenn ein - sonstiger - Grund vorliegt, der geeignet ist, Mißtrauen gegen seine Unparteilichkeit zu rechtfertigen.
  • OLG München, 04.02.1958 - 6 W 570/58
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.07.1997 - 9 S 1580/97
    Ist die Ernennung noch nicht erfolgt, kann ein Sachverständiger nicht abgelehnt und über einen Ablehnungsantrag nicht entschieden werden, weil zu einem solch frühen Zeitpunkt noch offen ist, ob es überhaupt zur Beweisaufnahme kommt und ob und worüber der Sachverständige vernommen wird (so bereits RG, Beschluß vom 19.11.1903, SeuffArch Band 59 Nr. 45; ihm folgend OLG München, Beschluß vom 04.02.1958, NJW 1958, 1192; ferner die einhellige Literatur, z.B. Baumbach/Lauterbach/ Albers/Hartmann, ZPO, 55. Aufl., § 406 RdNr. 21).
  • OVG Sachsen, 03.08.1992 - II S 129/92

    Kostentragungspflicht eines Beigeladenen bei Ablehnung eines Richters

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.07.1997 - 9 S 1580/97
    Kostenerstattungsvorschriften greifen nicht ein, denn es handelt sich um ein Verfahren, bei dem der Prozeßgegner nicht zugleich auch Partei im Ablehnungsverfahren ist, auch wenn er ein Interesse am Ausgang haben mag (SächsOVG, Beschluß vom 03.08.1992, NVwZ-RR 1993, 447; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, a.a.O., § 91 RdNr. 70).
  • BVerwG, 08.02.1977 - 5 C 71.75

    Ausschluß eines Richters - Aufsichtsbehörde - Mitwirkung an Maßnahmen -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.07.1997 - 9 S 1580/97
    Der Begriff des vorausgegangenen Verwaltungsverfahrens ist weit, er umfaßt das gesamte behördliche Verfahren einschließlich des Vorverfahrens, das den Erlaß des angefochtenen Verwaltungsakts zum Gegenstand hatte (BVerwGE 52, 47, 48f.); Mitwirkung an ihm ist nicht nur die Mitwirkung bei der Entscheidung selbst, sondern jede amtliche Handlung, auch solche in beratender Funktion (BFHE 125, 33) oder vor Behörden, die am Verfahren der Entscheidungsbehörde durch Stellungnahmen, Einvernehmen usw. mitwirken (Kopp, VwGO, 10. Aufl., § 54 RdNr. 8).
  • OVG Niedersachsen, 09.05.2008 - 1 OB 87/08

    Rechtmäßigkeit eines Bauvorbescheids zur Errichtung von landwirtschaftlichen

    Der Beschwerdeausschluss nach § 146 Abs. 2 a.E. VwGO greift nicht ein, weil Sachverständige nicht als "Gerichtspersonen" im Sinne dieser Vorschrift anzusehen sind (vgl. VGH München, Beschl. v. 4.8.2003 - 1 C 03.950 -, NJW 2004, 90; VGH Mannheim, Beschl. v. 21.7.1997 - 9 S 1580/97 -, NVwZ-RR 1998, 689; OVG Münster, Beschl. v. 18.9.2007 - 19 E 826/06 -).

    Bis zur Auswahl des Bearbeiters ist für einen - vorsorglichen - Befangenheitsantrag kein Raum (vgl. BVerwG, Beschl. v. 16.7.2007 - 2 B 55.07 -, juris; VGH Mannheim, Beschl. v. 21.7.1997, a.a.O.).

  • LSG Baden-Württemberg, 27.01.2010 - L 7 R 3206/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - Ausschluss der Beschwerde gegen Entscheidung über

    Diese Regelung gilt zwar nicht unmittelbar, weil - wie die Bestimmung des § 60 Abs. 1 Satz 1 SGG und der dortige Verweis auf die §§ 41 ff. der Zivilprozessordnung (ZPO) einerseits sowie § 118 Abs. 1 Satz 1 SGG andererseits zeigen - zu den Gerichtspersonen nur die Richter (§§ 41, 42 ZPO) und die Urkundsbeamten (§ 49 ZPO), nicht dagegen die Sachverständigen zählen (vgl. Bundesarbeitsgericht , Beschluss vom 22. Juli 2008 - 3 AZB 26/08 - NJW 2009, 935; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 21. Juli 1997 - 9 S 1580/97 - NVwZ-RR 1998, 56; Keller in Meyer-Ladewig u.a., SGG, 9. Auflage, § 118 Rdnr. 12o).

    Zwar dürfte dem Gesetzgeber bei der Schaffung des SGGArbGGÄndG die restriktive Begrenzung der Vorschrift des § 146 Abs. 2 VwGO auf Gerichtspersonen in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung und Literatur und damit die dort angenommene Nichtanwendbarkeit des Beschwerdeausschlusses auf Beschlüsse über eine Sachverständigenablehnung bekannt gewesen sein (vgl. hierzu nochmals VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21. Juli 1997 a.a.O.; Bayer. VGH, Beschluss vom 4. August 2003 - 1 C 03.950 - NJW 2004, 90; Meissner in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 54 Rdnr. 57, Meyer-Ladewig/Rudisile, a.a.O., § 146 Rdnr. 10; Guckelberger in Sodan/Ziekow, VwGO, 2. Auflage, § 146 Rdnr. 28; Kopp/Schenke, VwGO, 16. Auflage, § 54 Rdnr. 19).

  • VGH Bayern, 14.09.2016 - 21 C 16.481

    Befangenheitsgesuch - Bestellung eines für die beklagte Behörde tätigen

    Ist die Ernennung noch nicht erfolgt, kann ein Sachverständiger nicht abgelehnt oder über einen Ablehnungsantrag nicht entschieden werden, weil zu einem solch frühen Zeitpunkt noch offen ist, ob es überhaupt zur Beweisaufnahme kommt und ob und worüber der Sachverständige vernommen wird (vgl. VGH BW, B. v. 21.7.1997 - 9 S 1580/97 - juris Rn. 5 m.w.N.).

    Zwar liegt grundsätzlich eine Beweisanordnung und Ernennung des Sachverständigen nicht schon darin, dass der Vorsitzende ihn gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 6 VwGO zur mündlichen Verhandlung lädt, denn diese Ladung ergeht in der Regel vorsorglich, nämlich um den Rechtsstreit für den Fall, dass das Gericht die Vernehmung des Sachverständigen beschließt, entsprechend der Forderung des § 87 Abs. 1 Satz 1 VwGO nach Möglichkeit in einer einzigen mündlichen Verhandlung zu erledigen (VGH BW, B. v. 21.7.1997 - 9 S 1580/97 - juris Rn. 5 m.w.N.).

  • OVG Hamburg, 27.04.2011 - 1 So 15/11

    Zur Ablehnung eines psychiatrischen Sachverständigen wegen Besorgnis der

    Mit dem Begriff "Gerichtspersonen" erfasst sie nur die in § 54 VwGO und in §§ 41 bis 49 ZPO benannten Richter, ehrenamtlichen Richter und Urkundsbeamten der Geschäftsstelle (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 18.9.2007, 19 E 826/06; VGH München, Beschl. v. 4.8.2003, NJW 2004, 90; VGH Mannheim, Beschl. v. 21.7.1997, NVwZ-RR 1998, 689).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.10.2012 - L 11 KR 96/12

    Krankenversicherung

    In der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte ist herrschende Meinung, dass die Beschwerde gegen den Beschluss über die Ablehnung der Sachverständigen nach §§ 98, 146, Abs. 1 VwGO i.V.m. § 406 Abs. 5 ZPO statthaft ist (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 27.04.2011 - 1 So 15/11 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18.09.2007 -19 E 826/06 -, VGH Bayern, Beschluss vom 04.08.2003 - 1 C 03.950 - VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.07.1997 - 9 S 1580/97 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.09.2007 - 19 E 826/06

    Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen einen verwaltungsgerichtlichen Beschluss

    vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 4. August 2003 - 1 C 03/950 -, NJW 2004, 90; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 21. Juli 1997 - 9 S 1580/97 -, NVwZ-RR 1998, 689, Juris Rn. 2.
  • OVG Niedersachsen, 29.04.2004 - 4 OB 178/04

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit der Zurückweisung eines

    Wie im Falle eines Beschwerdeverfahrens gegen die Zurückweisung eines Richterablehnungsgesuchs nach altem Recht (vgl. Sächs. OVG, Beschl. v. 03.08 1992 - II S 129/92 -, NVwZ-RR 1993, 448), gegen die Ablehnung einer Beiladung (vgl. hierzu VGH Mannheim, Beschl. v. 19.09.2000 - 5 S 1843/00 -, NVwZ-RR 2001, 543) oder gegen die Ablehnung eines Sachverständigen (vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 21.07.1997 - 9 S 1580/97 -, NVwZ-RR 1998, 689) stellt das vorliegende Beschwerdeverfahren ein nichtstreitiges Zwischenverfahren dar, in dem sich die Beteiligten nicht als Gegner gegenüberstehen.
  • VG Sigmaringen, 01.09.2005 - 2 K 1021/03

    Mistelkrauttee aus der Apotheke ist Arzneimittel

    Am bisherigen Verwaltungsverfahren gegen die Klägerin waren Beamte des CVUA Karlsruhe auch nicht federführend beteiligt (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 06.10.1998, - 3 B 35/08 -, NVwZ 1999, 184-186; Beschluss vom 30.12.1997, - 11 B 3/97 -, NVwZ 1998, 334 - 336 und VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.07.1997, - 9 S 1580/97 -, VBlBW 1998, 56-57).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.05.2000 - 3 S 1036/00

    Ablehnung eines Sachverständigen wegen Befangenheit

    Die am 02.05.2000 beim Verwaltungsgericht eingegangene Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts, mit dem der Antrag der Klägerin, den vom Gericht bestellten Sachverständigen für befangen zu erklären, abgelehnt wurde, ist ohne Zulassung statthaft (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 21.07.1997 - 9 S 1580/97 -, VBlBW 1998,).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2009 - 6 E 196/09
    vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 21. Juli 1997 - 9 S 1580/97 -, NVwZ-RR 1998, 689; Bay. VGH, Beschluss vom 4. August 2003 - 1 C 03.950 -, BayVBl. 2004, 733.
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