Rechtsprechung
   VGH Bayern, 01.06.2021 - 3 B 20.1555   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,19537
VGH Bayern, 01.06.2021 - 3 B 20.1555 (https://dejure.org/2021,19537)
VGH Bayern, Entscheidung vom 01.06.2021 - 3 B 20.1555 (https://dejure.org/2021,19537)
VGH Bayern, Entscheidung vom 01. Juni 2021 - 3 B 20.1555 (https://dejure.org/2021,19537)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,19537) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BayBG Art. 97; ZPO § 699 Abs. 1, 700 Abs. 1, 794 Abs. 1 Nr. 4 ZPO
    Erfüllungsübernahme bei einem Vollstreckungsbescheid als Titel

  • rewis.io

    Anspruch auf Schmerzensgeld, Vollstreckungsbescheid als Titel, Erfüllungsübernahme durch Dienstherrn, rechtskräftige Feststellung, Verbescheidungsurteil, Versäumnisurteil, Angemessenheit, unbillige Härte, Ermessensausübung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Übernahme der Erfüllung eines Schmerzensgeldanspruchs eines Polizeibeamten gegen einen Dritten als Schädiger durch seinen Dienstherrn

  • rechtsportal.de

    Übernahme der Erfüllung eines Schmerzensgeldanspruchs eines Polizeibeamten gegen einen Dritten als Schädiger durch seinen Dienstherrn

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Bayern, 16.12.2020 - 3 B 20.1553

    Erfüllungsübernahme bei Schmerzensgeldansprüchen aus Versäumnisurteil

    Auszug aus VGH Bayern, 01.06.2021 - 3 B 20.1555
    Ein rechtskräftig festgestellter Anspruch auf Schmerzensgeld im Sinn des Art. 97 Abs. 1 Satz 1 BayBG kann sich auch aus einem Vollstreckungsbescheid (§ 699 ZPO) ergeben (Fortführung der Rechtsprechung des Senats, BayVGH, U.v. 16.12.2020 - 3 B 20.1553 - und U.v. 26.2.2021 - 3 BV 20.1258 - jeweils juris).

    Die Rechtsauffassung, dass es sich bei dem durch Vollstreckungsbescheid titulierten Schmerzensgeldanspruch um einen rechtskräftig festgestellten Anspruch im Sinne des Art. 97 Abs. 1 Satz 1 BayBG handelt, hat der Senat bereits in seiner bisherigen Rechtsprechung zu dieser Norm angedeutet, ohne bislang darüber entscheiden zu müssen (BayVGH, Urteile vom 16.12.2020 - 3 B 20.1553 - juris Rn. 16, 24 und - 3 B 20.1556 - juris Rn. 30 sowie U.v. 19.4.2021 - 3 BV 20.2837 - juris, alle drei jeweils zu Versäumnisurteil; BayVGH, B.v. 26.2.2021 - 3 BV 20.1258 - juris Rn. 24 zu Anerkenntnisurteil; nicht entscheidungserheblich in BayVGH, B.v. 18.12.2020 - 3 ZB 20.190 - juris Rn. 3).

    Denn Art. 97 Abs. 3 Satz 1 BayBG knüpft den Beginn der zweijährigen Ausschlussfrist (lediglich) an die Rechtskraft des "Urteils" (vgl. wieder: § 700 Abs. 1 i.V.m. § 322 Abs. 1 ZPO; BayVGH, U.v. 16.12.2020 - 3 B 20.1553 - juris Rn. 21).

    Im Rahmen der Fürsorgepflicht sollte daher die infolge der Uneinbringlichkeit der Schmerzensgeldforderung verursachte unbillige Härte ausgeglichen werden (BayVGH, U.v. 16.12.2020 - 3 B 20.1553 - juris Rn. 22, Versäumnisurteil).

    Es wäre willkürlich und unbillig, die Erfüllung der tatbestandlichen Voraussetzungen des Art. 97 BayBG vom Prozessverhalten des im Schmerzensgeldprozess beklagten Schädigers abhängig zu machen, (BayVGH, U.v. 16.12.2020 - 3 B 20.1553 - juris Rn. 23, Versäumnisurteil).

    Wegen der weiteren Einzelheiten kann wiederum auf die ausführliche Begründung im Urteil des Senats vom 16. Dezember 2020 (3 B 20.1553 - juris Rn. 24, Versäumnisurteil) Bezug genommen werden.

    Damit ist ein weiterer Vollstreckungsversuch entbehrlich (BayVGH, U.v. 16.12.2020 - 3 B 20.1553 - juris Rn. 31 m.w.N.).

    Liegen die Tatbestandsvoraussetzungen des Art. 97 Abs. 2 Satz 1 BayBG vor, ist dem Dienstherrn mithin (lediglich) bei der Frage, bis zu welcher Höhe er den festgestellten Schmerzensgeldanspruch übernimmt, Ermessen eingeräumt, das verwaltungsgerichtlich nur eingeschränkt überprüft werden kann (vgl. § 114 VwGO; BayVGH, U.v. 16.12.2020 - 3 B 20.1553 - juris Rn. 36).

  • VGH Bayern, 26.02.2021 - 3 BV 20.1258

    Erfüllungsübernahme bei einem Anerkenntnisurteil

    Auszug aus VGH Bayern, 01.06.2021 - 3 B 20.1555
    Ein rechtskräftig festgestellter Anspruch auf Schmerzensgeld im Sinn des Art. 97 Abs. 1 Satz 1 BayBG kann sich auch aus einem Vollstreckungsbescheid (§ 699 ZPO) ergeben (Fortführung der Rechtsprechung des Senats, BayVGH, U.v. 16.12.2020 - 3 B 20.1553 - und U.v. 26.2.2021 - 3 BV 20.1258 - jeweils juris).

    Die Rechtsauffassung, dass es sich bei dem durch Vollstreckungsbescheid titulierten Schmerzensgeldanspruch um einen rechtskräftig festgestellten Anspruch im Sinne des Art. 97 Abs. 1 Satz 1 BayBG handelt, hat der Senat bereits in seiner bisherigen Rechtsprechung zu dieser Norm angedeutet, ohne bislang darüber entscheiden zu müssen (BayVGH, Urteile vom 16.12.2020 - 3 B 20.1553 - juris Rn. 16, 24 und - 3 B 20.1556 - juris Rn. 30 sowie U.v. 19.4.2021 - 3 BV 20.2837 - juris, alle drei jeweils zu Versäumnisurteil; BayVGH, B.v. 26.2.2021 - 3 BV 20.1258 - juris Rn. 24 zu Anerkenntnisurteil; nicht entscheidungserheblich in BayVGH, B.v. 18.12.2020 - 3 ZB 20.190 - juris Rn. 3).

  • BSG, 20.03.2018 - B 1 A 1/17 R

    Aufsichtsbehörde darf Kriterien für die Vergütung von Krankenkassenvorständen

    Auszug aus VGH Bayern, 01.06.2021 - 3 B 20.1555
    Maßstab ist dabei insbesondere, ob bei der Annahme eines unbestimmten Rechtsbegriffs auf der Tatbestandseite noch Raum für ein Verwaltungsermessen verbleibt (BSG, U.v. 20.3.2018 - B 1 A 1/17 R - juris Rn. 20 m.w.N.).
  • BVerwG, 26.11.2015 - 5 C 14.14

    Umzug; Umzugskostenvergütung; Umzugskostenerstattung; Beförderungsauslagen;

    Auszug aus VGH Bayern, 01.06.2021 - 3 B 20.1555
    Es handelt sich um eine sogenannte Kopplungsvorschrift (dazu allgemein: BVerwG, U.v. 26.11.2015 - 5 C 14.14 - juris Rn. 16; Sachs in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 9. Aufl. 2018, § 40 Rn. 36 m.w.N.).
  • BGH, 29.06.2005 - VIII ZR 299/04

    Sittenwidrige Ausnutzung eines Vollstreckungstitels; Mehrmalige Aufforderung zur

    Auszug aus VGH Bayern, 01.06.2021 - 3 B 20.1555
    Die Rechtskraft muss nur dann zurücktreten, wenn es mit dem Gerechtigkeitsgedanken schlechthin unvereinbar wäre, dass der Titelgläubiger seine formelle Rechtsstellung unter Missachtung der materiellen Rechtslage zulasten des Schuldners ausnutzt (BGH, U.v. 29.6.2005 - VIII ZR 299/04 - juris Rn. 31), wie dies etwa bei der massenhaften Titulierung von Ansprüchen aus sittenwidrigen Ratenkreditverträgen der Fall ist (vgl. Seibel in Zöller, a.a.O., Rn. 15 bis 16e, "Ausnutzungs- und Erschleichungstatbestand").
  • VG Münster, 15.06.2020 - 5 K 28261/19
    Auszug aus VGH Bayern, 01.06.2021 - 3 B 20.1555
    Während das Versäumnisurteil regelmäßig auf einem Nichterscheinen vor Gericht bzw. fehlender Anzeige der Verteidigungsbereitschaft beruht, geht im Mahnverfahren der fehlende Widerspruch gegen einen Mahnbescheid dem Erlass eines Vollstreckungsbescheids voraus und folgt der Eintritt der Rechtskraft dem Unterbleiben oder der verspäteten Einlegung des Einspruchs (vgl. zu § 82a Abs. 1 Satz 1 LBG NRW, zum Begriff "rechtskräftiges Endurteil" und Vollstreckungsbescheid: VG Münster, U.v. 15.6.2020 - 5 K 28261/19 - juris Rn. 38 f).
  • VG Augsburg, 05.12.2019 - Au 2 K 18.1445

    Kein Anspruch auf Erfüllungsübernahme bei durch Vollstreckungsbescheid

    Auszug aus VGH Bayern, 01.06.2021 - 3 B 20.1555
    Aber auch der dadurch zum Ausdruck kommende "subsidiäre" Charakter der Erfüllungsübernahme (vgl. VG Augsburg, U.v. 5.12.2019 - Au 2 K 18.1445 - juris Rn. 36) rechtfertigt keine über den Wortlaut des Art. 97 Abs. 1 Satz 1 BayBG hinausgehende Auslegung.
  • VGH Bayern, 19.04.2021 - 3 BV 20.2837

    Erfüllungsübernahme des Dienstherren bei Schmerzensgeldansprüchen

    Auszug aus VGH Bayern, 01.06.2021 - 3 B 20.1555
    Die Rechtsauffassung, dass es sich bei dem durch Vollstreckungsbescheid titulierten Schmerzensgeldanspruch um einen rechtskräftig festgestellten Anspruch im Sinne des Art. 97 Abs. 1 Satz 1 BayBG handelt, hat der Senat bereits in seiner bisherigen Rechtsprechung zu dieser Norm angedeutet, ohne bislang darüber entscheiden zu müssen (BayVGH, Urteile vom 16.12.2020 - 3 B 20.1553 - juris Rn. 16, 24 und - 3 B 20.1556 - juris Rn. 30 sowie U.v. 19.4.2021 - 3 BV 20.2837 - juris, alle drei jeweils zu Versäumnisurteil; BayVGH, B.v. 26.2.2021 - 3 BV 20.1258 - juris Rn. 24 zu Anerkenntnisurteil; nicht entscheidungserheblich in BayVGH, B.v. 18.12.2020 - 3 ZB 20.190 - juris Rn. 3).
  • VGH Bayern, 16.12.2020 - 3 B 20.1556

    Erfüllungsübernahme bei einem Versäumnisurteil

    Auszug aus VGH Bayern, 01.06.2021 - 3 B 20.1555
    Die Rechtsauffassung, dass es sich bei dem durch Vollstreckungsbescheid titulierten Schmerzensgeldanspruch um einen rechtskräftig festgestellten Anspruch im Sinne des Art. 97 Abs. 1 Satz 1 BayBG handelt, hat der Senat bereits in seiner bisherigen Rechtsprechung zu dieser Norm angedeutet, ohne bislang darüber entscheiden zu müssen (BayVGH, Urteile vom 16.12.2020 - 3 B 20.1553 - juris Rn. 16, 24 und - 3 B 20.1556 - juris Rn. 30 sowie U.v. 19.4.2021 - 3 BV 20.2837 - juris, alle drei jeweils zu Versäumnisurteil; BayVGH, B.v. 26.2.2021 - 3 BV 20.1258 - juris Rn. 24 zu Anerkenntnisurteil; nicht entscheidungserheblich in BayVGH, B.v. 18.12.2020 - 3 ZB 20.190 - juris Rn. 3).
  • VGH Bayern, 18.12.2020 - 3 ZB 20.190

    Keine Übernahme eines dem Beamten gegen ausländischen Schädiger zustehenden

    Auszug aus VGH Bayern, 01.06.2021 - 3 B 20.1555
    Die Rechtsauffassung, dass es sich bei dem durch Vollstreckungsbescheid titulierten Schmerzensgeldanspruch um einen rechtskräftig festgestellten Anspruch im Sinne des Art. 97 Abs. 1 Satz 1 BayBG handelt, hat der Senat bereits in seiner bisherigen Rechtsprechung zu dieser Norm angedeutet, ohne bislang darüber entscheiden zu müssen (BayVGH, Urteile vom 16.12.2020 - 3 B 20.1553 - juris Rn. 16, 24 und - 3 B 20.1556 - juris Rn. 30 sowie U.v. 19.4.2021 - 3 BV 20.2837 - juris, alle drei jeweils zu Versäumnisurteil; BayVGH, B.v. 26.2.2021 - 3 BV 20.1258 - juris Rn. 24 zu Anerkenntnisurteil; nicht entscheidungserheblich in BayVGH, B.v. 18.12.2020 - 3 ZB 20.190 - juris Rn. 3).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht