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   VGH Bayern, 27.09.2023 - 22 CE 23.780   

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VGH Bayern, 27.09.2023 - 22 CE 23.780 (https://dejure.org/2023,27988)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27.09.2023 - 22 CE 23.780 (https://dejure.org/2023,27988)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27. September 2023 - 22 CE 23.780 (https://dejure.org/2023,27988)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • BAYERN | RECHT

    ZPO § 54 Abs. 1 VwGO i.V.m. §§ 41 ff.; VwGO § 152a
    Rechtsmissbräuchliche Ablehnungsgesuche und unzulässige Anhörungsrüge eines Betreuten

  • rewis.io

    Prozessunfähigkeit wegen Betreuung, rechtsmissbräuchliches Ablehnungsgesuch, Anhörungsrüge

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Prozessunfähigkeit wegen Betreuung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 28.02.2022 - 9 A 12.21

    Herleitung der Ablehnung der Richter wegen der Besorgnis einer Befangenheit aus

    Auszug aus VGH Bayern, 27.09.2023 - 22 CE 23.780
    2.1.1 Ein Ablehnungsgesuch ist ausnahmsweise dann als unzulässig zu verwerfen, wenn es sich als offenkundiger Missbrauch des Ablehnungsrechts darstellt, weil das Vorbringen des Antragstellers unter keinem denkbaren Gesichtspunkt die Ablehnung des Richters rechtfertigen kann und mit der Art und Weise seiner Anbringung ein gesetzeswidriger und damit das Instrument der Richterablehnung missbrauchender Einsatz dieses Rechts erkennbar wird (vgl. BVerfG, B.v. 15.6.2015 - 1 BvR 1288.14 - juris Rn. 15 f.; BVerwG, B.v. 28.2.2022 - 9 A 12.21 - juris Rn. 8; B.v. 14.11.2012 - 2 KSt 1.11 - juris Rn. 2).

    Wird ein solcher Grund nicht vorgetragen und ist das Ablehnungsgesuch daher offensichtlich rechtsmissbräuchlich, können die abgelehnten Richter über dieses selbst entscheiden (vgl. BVerfG, B.v. 20.5.2019 - 2 BvC 3.18 - juris Rn. 2; B.v. 15.6.2015 - 1 BvR 1288.14 - juris Rn. 15 f.; BVerwG, B.v. 28.2.2022 - 9 A 12.21 - juris Rn. 8; B.v. 14.11.2012 - 2 KSt 1.11 - juris Rn. 2).

    Eine völlige Ungeeignetheit liegt regelmäßig bei Ablehnungsgesuchen vor, die Handlungen des Richters beanstanden, die nach der Prozessordnung vorgeschrieben sind oder sich ohne Weiteres aus der Stellung des Richters ergeben (vgl. BVerfG, B.v. 24.2.2006 - 2 BvR 836/04 - juris Rn. 49; B.v. 11.3.2013 - 1 BvR 2853/11 - juris Rn. 30; BVerwG, B.v. 28.2.2022 - 9 A 12.21 - juris Rn. 9).

  • BVerwG, 14.11.2012 - 2 KSt 1.11

    Besorgnis der Befangenheit; Befangenheitsgesuch; Zuständigkeit; Spruchkörper;

    Auszug aus VGH Bayern, 27.09.2023 - 22 CE 23.780
    2.1.1 Ein Ablehnungsgesuch ist ausnahmsweise dann als unzulässig zu verwerfen, wenn es sich als offenkundiger Missbrauch des Ablehnungsrechts darstellt, weil das Vorbringen des Antragstellers unter keinem denkbaren Gesichtspunkt die Ablehnung des Richters rechtfertigen kann und mit der Art und Weise seiner Anbringung ein gesetzeswidriger und damit das Instrument der Richterablehnung missbrauchender Einsatz dieses Rechts erkennbar wird (vgl. BVerfG, B.v. 15.6.2015 - 1 BvR 1288.14 - juris Rn. 15 f.; BVerwG, B.v. 28.2.2022 - 9 A 12.21 - juris Rn. 8; B.v. 14.11.2012 - 2 KSt 1.11 - juris Rn. 2).

    Wird ein solcher Grund nicht vorgetragen und ist das Ablehnungsgesuch daher offensichtlich rechtsmissbräuchlich, können die abgelehnten Richter über dieses selbst entscheiden (vgl. BVerfG, B.v. 20.5.2019 - 2 BvC 3.18 - juris Rn. 2; B.v. 15.6.2015 - 1 BvR 1288.14 - juris Rn. 15 f.; BVerwG, B.v. 28.2.2022 - 9 A 12.21 - juris Rn. 8; B.v. 14.11.2012 - 2 KSt 1.11 - juris Rn. 2).

  • BVerwG, 20.11.2017 - 6 B 47.17

    Besorgnis der Befangenheit; Melderegisterauskunft

    Auszug aus VGH Bayern, 27.09.2023 - 22 CE 23.780
    Die Berufung des Antragstellers auf § 47 Abs. 1 ZPO (i.V.m. § 54 Abs. 1 VwGO), wonach ein abgelehnter Richter vor Erledigung des Ablehnungsgesuchs nur solche Handlungen vorzunehmen hat, die keinen Aufschub gestatten, geht ins Leere, weil die Vorschrift bei offensichtlich rechtsmissbräuchlichen Ablehnungsgesuchen nicht anwendbar ist (vgl. BVerwG, B.v. 20.11.2017 - 6 B 47.17 - juris Rn. 14; BGH, B.v. 18.8.2016 - III ZR 323.13 - juris Rn. 3; Heinrich in Musielak/Voit, ZPO, 20. Aufl. 2023, § 47 Rn. 1; Stackmann in Münchner Kommentar zur ZPO, 6. Aufl. 2020, § 47 Rn. 1).

    Rechtsmissbräuchliche Ablehnungsgesuche erfordern die Einholung solcher Stellungnahmen nicht (vgl. BVerfG, B.v. 20.5.2019 - 2 BvC 3.18 - juris Rn. 2; BVerwG, B.v. 20.11.2017 - 6 B 47.17 - juris Rn. 14; BGH, B.v. 8.7.2019 - XI ZB 13.19 - juris Rn. 4 m.w.N.; Meissner/Schenk in Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, Stand März 2023, § 54 VwGO Rn. 51).

  • BVerwG, 01.04.2015 - 4 B 10.15

    Nachweis einer Verletzung des rechtlichen Gehörs im verwaltungsgerichtlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 27.09.2023 - 22 CE 23.780
    Im Übrigen stellt die Anhörungsrüge keinen Rechtsbehelf zur Überprüfung der inhaltlichen Richtigkeit der angegriffenen Entscheidung dar (vgl. BVerwG, B.v. 1.4.2015 - 4 B 10.15 - juris Rn. 2; BayVGH, B.v. 25.3.2022 - 22 CS 22.534 - juris Rn. 2), soweit es dem Antragsteller darum gehen sollte.
  • BVerwG, 14.12.2016 - 5 PKH 56.16

    Befähigung eines geschäftsfähigen Betreuten zur Vornahme von Verfahrenshandlungen

    Auszug aus VGH Bayern, 27.09.2023 - 22 CE 23.780
    Die Stellung eines Antrages auf Prozesskostenhilfe - auch unabhängig von der Stellung eines weiteren Antrags oder Einlegung eines Rechtsmittels - gehört jedoch nicht zu solchen Willenserklärungen, denn mit der Bewilligung kann die Verpflichtung einhergehen, Leistungen nach § 166 Abs. 1 Satz 1 VwGO i.V.m. § 115 Abs. 3 ZPO aus dem eigenen Vermögen aufzubringen und/oder Raten aus dem Einkommen gemäß § 166 Abs. 1 Satz 1 VwGO i.V.m. § 120 ZPO zu zahlen (vgl. BVerwG, B.v. 14.12.2016 - 5 PKH 56.16 - juris Rn. 6).
  • VGH Bayern, 25.03.2022 - 22 CS 22.534

    Erfolglose Anhörungsrüge

    Auszug aus VGH Bayern, 27.09.2023 - 22 CE 23.780
    Im Übrigen stellt die Anhörungsrüge keinen Rechtsbehelf zur Überprüfung der inhaltlichen Richtigkeit der angegriffenen Entscheidung dar (vgl. BVerwG, B.v. 1.4.2015 - 4 B 10.15 - juris Rn. 2; BayVGH, B.v. 25.3.2022 - 22 CS 22.534 - juris Rn. 2), soweit es dem Antragsteller darum gehen sollte.
  • BVerfG, 11.03.2013 - 1 BvR 2853/11

    Grenzen der Teilnahme des abgelehnten Richters an Entscheidung über

    Auszug aus VGH Bayern, 27.09.2023 - 22 CE 23.780
    Eine völlige Ungeeignetheit liegt regelmäßig bei Ablehnungsgesuchen vor, die Handlungen des Richters beanstanden, die nach der Prozessordnung vorgeschrieben sind oder sich ohne Weiteres aus der Stellung des Richters ergeben (vgl. BVerfG, B.v. 24.2.2006 - 2 BvR 836/04 - juris Rn. 49; B.v. 11.3.2013 - 1 BvR 2853/11 - juris Rn. 30; BVerwG, B.v. 28.2.2022 - 9 A 12.21 - juris Rn. 9).
  • BVerfG, 24.02.2006 - 2 BvR 836/04

    Recht auf den gesetzlichen Richter (Gewährleistung des unbefangenen Richters;

    Auszug aus VGH Bayern, 27.09.2023 - 22 CE 23.780
    Eine völlige Ungeeignetheit liegt regelmäßig bei Ablehnungsgesuchen vor, die Handlungen des Richters beanstanden, die nach der Prozessordnung vorgeschrieben sind oder sich ohne Weiteres aus der Stellung des Richters ergeben (vgl. BVerfG, B.v. 24.2.2006 - 2 BvR 836/04 - juris Rn. 49; B.v. 11.3.2013 - 1 BvR 2853/11 - juris Rn. 30; BVerwG, B.v. 28.2.2022 - 9 A 12.21 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 14.06.2016 - 5 B 27.16

    Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs unter Mitwirkung abgelehnter Richter als

    Auszug aus VGH Bayern, 27.09.2023 - 22 CE 23.780
    Nachdem für den Antragsteller eine Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt für Gerichtsangelegenheiten angeordnet ist und sich eine Einwilligung den Akten nicht entnehmen ließ, war das Gericht im Rahmen des Amtsermittlungsgrundsatzes berechtigt - wenn nicht sogar verpflichtet - aufzuklären, ob eine solche Einwilligung bestand, weil es sich dabei um eine für die Zulässigkeit des im Verfahren 22 CE 23.750 gestellten Antrags entscheidungserhebliche Tatsache handelte (s. zur ersichtlichen Ungeeignetheit, durch Nachfrage beim Betreuer bezüglich der Einwilligung die Besorgnis der Befangenheit zu begründen, auch BVerwG, B.v. 14.6.2016 - 5 B 27.16 - juris Rn. 4).
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