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   VGH Hessen, 19.09.2019 - 6 B 860/19   

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VGH Hessen, 19.09.2019 - 6 B 860/19 (https://dejure.org/2019,38998)
VGH Hessen, Entscheidung vom 19.09.2019 - 6 B 860/19 (https://dejure.org/2019,38998)
VGH Hessen, Entscheidung vom 19. September 2019 - 6 B 860/19 (https://dejure.org/2019,38998)
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  • BVerwG, 20.05.1987 - 7 C 83.84

    Löschung im Verkehrszentralregister - § 80 VwVfG; § 35 VwVfG, Begriff des

    Auszug aus VGH Hessen, 19.09.2019 - 6 B 860/19
    Dies entspricht auch der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 20. Mai 1987 - 7 C 83/84 -, juris Rn. 15).
  • EuGH, 14.03.2013 - C-420/11

    Das Unterlassen einer Umweltverträglichkeitsprüfung unter Verletzung des

    Auszug aus VGH Hessen, 19.09.2019 - 6 B 860/19
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) ist es mangels einer einschlägigen Unionsregelung gemäß dem Grundsatz der Verfahrensautonomie der Mitgliedstaaten Sache der innerstaatlichen Rechtsordnung eines jeden Mitgliedstaats, die Rechtsbehelfe zu regeln, die den Schutz der den Rechtssuchenden aus dem Unionsrecht erwachsenden Rechte gewährleisten sollen; sie dürfen jedoch nicht ungünstiger sein als diejenigen, die gleichartige innerstaatliche Sachverhalte regeln, und die Ausübung der durch die Unionsrechtsordnung verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (Effektivitätsgrundsatz) (EuGH, Urteil vom 4. Oktober 2012 - C-249/11 -, NVwZ 2013, 273 Rn. 69; EuGH, Urteil vom 14. März 2013 - C-420/11 -, NVwZ 2013, 565 Rn. 38).
  • EuGH, 04.10.2012 - C-249/11

    Byankov - Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im

    Auszug aus VGH Hessen, 19.09.2019 - 6 B 860/19
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) ist es mangels einer einschlägigen Unionsregelung gemäß dem Grundsatz der Verfahrensautonomie der Mitgliedstaaten Sache der innerstaatlichen Rechtsordnung eines jeden Mitgliedstaats, die Rechtsbehelfe zu regeln, die den Schutz der den Rechtssuchenden aus dem Unionsrecht erwachsenden Rechte gewährleisten sollen; sie dürfen jedoch nicht ungünstiger sein als diejenigen, die gleichartige innerstaatliche Sachverhalte regeln, und die Ausübung der durch die Unionsrechtsordnung verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (Effektivitätsgrundsatz) (EuGH, Urteil vom 4. Oktober 2012 - C-249/11 -, NVwZ 2013, 273 Rn. 69; EuGH, Urteil vom 14. März 2013 - C-420/11 -, NVwZ 2013, 565 Rn. 38).
  • BVerfG, 31.05.2016 - 1 BvR 1585/13

    Die Verwendung von Samples zur künstlerischen Gestaltung kann einen Eingriff in

    Auszug aus VGH Hessen, 19.09.2019 - 6 B 860/19
    Da innerstaatliche Rechtsvorschriften, die eine Richtlinie der Europäischen Union in deutsches Recht umsetzen, grundsätzlich nicht am Maßstab der Grundrechte des Grundgesetzes, sondern am Unionsrecht und damit auch an den durch dieses gewährleisteten Grundrechten zu messen sind, soweit die Richtlinien den Mitgliedstaaten keinen Umsetzungsspielraum überlassen, sondern zwingende Vorgaben macht (BVerfG, Urteil vom 31. Mai 2016 - 1 BvR 1585/13 -, juris Rn. 115), spricht auch alles dafür, dass § 124 WpHG an Art. 7 und 8 EU-Grundrechte-Charta zu messen ist.
  • EuGH, 09.11.2010 - C-92/09

    Die Rechtsvorschriften der Union über die Veröffentlichung von Informationen über

    Auszug aus VGH Hessen, 19.09.2019 - 6 B 860/19
    Juristische Personen können sich auf den durch Art. 7 und 8 EU-Grundrechte-Charta verliehenen Schutz nur dann berufen, soweit der Name der juristischen Person eine oder mehrere natürliche Personen bestimmt (EuGH, Urteil vom 9. November 2010 - C-92/09 und C-93/09 -, juris Rn. 52 f.).
  • BVerwG, 28.11.1969 - VII C 18.69

    Idiotentest - Verwaltungsakt, §§ 42, 44a VwGO

    Auszug aus VGH Hessen, 19.09.2019 - 6 B 860/19
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, die vor Inkrafttreten des § 35 Satz 1 VwVfG ergangen ist, ist der Begriff des Verwaltungsakts eine Zweckschöpfung der Verwaltungsrechtswissenschaft, für den ein wirksamer Rechtsschutz des Bürgers gegen die öffentliche Gewalt wesentlich ist (vgl. Urteil vom 3. Mai 1956 - I C 89.55 -, juris Rn. 12; Urteil vom 28. November 1969 - VII C 18.69 -, juris Rn. 11).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.01.2013 - 9 S 2423/12

    Unterlassungsanspruch durch einstweilige Anordnung gegen Veröffentlichung von

    Auszug aus VGH Hessen, 19.09.2019 - 6 B 860/19
    § 123 Abs. 1 Satz 1 VwGO kommt dann zur Anwendung, wenn es dem Antragsteller um die (ggf. auch nur zeitlich beschränkte) Unterlassung einer behördlichen Maßnahme geht (Dombert, in: Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 7. Aufl. 2017, Rn. 149; VGH Mannheim, Beschluss vom 28. Januar 2013 - 9 S 2423/12 -, juris Rn. 6 im Hinblick auf die Abwendung einer drohenden Veröffentlichung von Verstößen gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften).
  • BVerwG, 03.05.1956 - I C 89.55

    Alte württembergische Bebauungspläne sind Rechtsnormen

    Auszug aus VGH Hessen, 19.09.2019 - 6 B 860/19
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, die vor Inkrafttreten des § 35 Satz 1 VwVfG ergangen ist, ist der Begriff des Verwaltungsakts eine Zweckschöpfung der Verwaltungsrechtswissenschaft, für den ein wirksamer Rechtsschutz des Bürgers gegen die öffentliche Gewalt wesentlich ist (vgl. Urteil vom 3. Mai 1956 - I C 89.55 -, juris Rn. 12; Urteil vom 28. November 1969 - VII C 18.69 -, juris Rn. 11).
  • VG Wiesbaden, 05.03.2007 - 7 E 1536/06
    Auszug aus VGH Hessen, 19.09.2019 - 6 B 860/19
    Dass das Schreiben der Antragsgegnerin vom 16. April 2019 nicht allein aufgrund seiner Form als Verwaltungsakt gewertet werden könnte (vgl. dazu, dass grundsätzlich allein der Inhalt und nicht die Form einer behördlichen Maßnahme maßgeblich dafür ist, ob es sich um einen Verwaltungsakt handelt: VG Wiesbaden, Urteil vom 5. März 2007 - 7 E 1536/06 -, juris Rn. 15), bedarf hier keiner weiteren Erörterung, da das Schreiben vom 16. April 2019 allein nach seiner Form jedenfalls nicht als Verwaltungsakt gewertet werden kann.
  • VG Frankfurt/Main, 18.04.2019 - 7 L 1353/19

    Bekanntmachung eines Bußgeldbescheides gem. § 124 Abs. 1, 3 WpHG durch die BaFin.

    Auszug aus VGH Hessen, 19.09.2019 - 6 B 860/19
    Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 18. April 2019 - 7 L 1353/19.F - wird zurückgewiesen.
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