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   VGH Hessen, 22.03.2024 - 8 B 565/24   

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VGH Hessen, 22.03.2024 - 8 B 565/24 (https://dejure.org/2024,5734)
VGH Hessen, Entscheidung vom 22.03.2024 - 8 B 565/24 (https://dejure.org/2024,5734)
VGH Hessen, Entscheidung vom 22. März 2024 - 8 B 565/24 (https://dejure.org/2024,5734)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Hessen

    Art 8 GG, Art 5 GG, § 14 Abs 1 VersammlFrhG HE, § 20 Abs 1 S 1 Nr 1 VereinsG
    Rechtmäßigkeit versammlungsrechtlicher Beschränkungen betreffend eine Pro-Palästina-Kundgebung

Kurzfassungen/Presse

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Versammlung "Stopp den Krieg in Gazah Retten Rafah"

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (28)

  • BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 2793/04

    Verletzung von Art 8 Abs 1 GG durch beschränkende Verfügungen iSv § 15 Abs 1

    Auszug aus VGH Hessen, 22.03.2024 - 8 B 565/24
    Eine unmittelbare Gefahr ist anzunehmen, wenn eine konkrete Sachlage vorliegt, die nach dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge den Eintritt eines Schadens mit hoher Wahrscheinlichkeit erwarten lässt und daher bei ungehindertem Geschehensablauf zu einem Schaden für die der Versammlungsfreiheit entgegenstehenden Rechtsgüter führt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Dezember 2007 - 1 BvR 2793/04 -, juris; Dürig, in: Friedl/Enders, Versammlungsrecht, 2. Auflage 2022, § 15 Rn. 53; Baudewin, Öffentliche Ordnung und Versammlungsrecht, 4. Aufl. 2023, Rn. 291).

    Der Inhalt von Meinungsäußerungen, der im Rahmen des Art. 5 Abs. 1 Satz 1, 1. Halbsatz GG nicht unterbunden werden darf, kann nicht zur Rechtfertigung von Maßnahmen herangezogen werden, die das Grundrecht des Art. 8 Abs. 1 GG beschränken (BVerfG, Beschlüsse vom 19. Dezember 2007 - 1 BvR 2793/04 -, juris und vom 23. Juni 2004 - 1 BvQ 19/04 -, juris).

    Werden die entsprechenden Strafgesetze missachtet, liegt darin eine Verletzung der öffentlichen Sicherheit (BVerfG, Beschluss vom 19. Dezember 2007 - 1 BvR 2793/04 -, juris).

  • BVerfG, 14.01.1969 - 1 BvR 553/64

    Durchsetzung von Parteiverboten

    Auszug aus VGH Hessen, 22.03.2024 - 8 B 565/24
    Art. 5 Abs. 1 GG hat dort nicht schon dann zurückzutreten, wenn jemand gleiche Meinungen vertritt wie die verbotene Organisation, wohl aber, wenn sich für einen unbefangenen Betrachter der Eindruck ergibt, es handele sich um eine Aktion unmittelbar zugunsten der verbotenen Partei selbst (vgl. BVerfGE 25, 44, ).

    In die Meinungsfreiheit des Einzelnen würde in einer nicht zumutbaren Weise eingegriffen, wenn eine Äußerung allein deshalb verboten wäre, weil sich jemand inhaltlich für Ziele einsetzt, die ebenfalls von der verbotenen Organisation verfolgt werden (vgl. BVerfGE 25, 44 ).".

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.12.2023 - 15 B 1323/23
    Auszug aus VGH Hessen, 22.03.2024 - 8 B 565/24
    Die Strafbarkeit dieser Äußerung wird in Rechtsprechung und Literatur uneinheitlich bewertet (vgl. der vormals zuständige Senat des Hess. VGH, Beschluss vom 2. Dezember 2023 - 2 B 1715/23 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 2. Dezember 2023 - 15 B 1323/23 -, juris, VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17. Dezember 2023 - 12 S 1947/23 -, juris; Hahne, Pro-palästinensische Demonstrationen im Lichte des Versammlungsrechts, NVwZ 2023, 1793 ff.; Hippeli, Strafbarkeit der Leugnung des Existenzrechts Israels?, NJOZ 2023, S. 1536 ff.; Steinberg, Versammlungsfreiheit nach dem 7. Oktober, NVwZ 2024, S. 302 ff.; "Hessens Justizminister für neuen Straftatbestand", Hessische Niedersächsische Allgemeine vom 14. Februar 2023; Kolter, Nach Hamas-Verbot durch das BMI: "From the River to the Sea" plötzlich strafbar?, Legal Tribune Online, 15.11.2023, https://www.lto.de/persistent/a_id/53173/ (abgerufen am: 21.03.2024); Fischer, Eine Frage an Thomas Fischer: Ist Jubel über Terror strafbar?; Legal Tribune Online, 16.10.2023, https://www.lto.de/persistent/a_id/52929/ (abgerufen am: 21.03.2024 )).

    Die Möglichkeit einer Strafbarkeit im Einzelfall trägt jedenfalls kein generelles Verbot der Parole mittels Auflagenverfügung (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 2. Dezember 2023 - 15 B 1323/23 -, juris).

  • OVG Bremen, 25.10.2005 - 1 A 144/05

    Bildnis Abdullah Öcalans; Verwendungsverbot - Öcalan-Bildnis; PKK;

    Auszug aus VGH Hessen, 22.03.2024 - 8 B 565/24
    Ein Kennzeichen ist dadurch geprägt, dass es allgemein und losgelöst von einem einzelnen konkreten Kommunikationszusammenhang als allgemeines Symbol für eine Organisation erkannt und wiedererkannt wird (OVG Bremen, Urteil vom 25. Oktober 2005 - 1 A 144/05 -, juris, m.w.N.).

    Wird das Kennzeichen zwar als Kennzeichen einer verbotenen Organisation, aber in einer Weise verwandt, dass es nicht ausschließlich auf die verbotene Vereinigung hinweist, sondern einen anderen Sachverhalt zum Gegenstand z.B. der öffentlichen Meinungsbildung machen soll, kann wegen des hohen Stellenwerts von Art. 5 GG ebenfalls die Sozialadäquanzklausel greifen (Groh, in: Nomos-BR VereinsG, 2. Aufl. 2021, § 9 Rn. 12; im Hinblick auf das Bildnis Öcalans nennt das OVG Bremen im Urteil vom 25. Oktober 2005 (a.a.O.) z.B. das Zeigen des Bildnisses bei einer Mahnwache, die ohne Zusammenhang zu PKK-nahen Aktivitäten allein die persönliche Situation des Gefangenen Öcalan zum Gegenstand der öffentlichen Meinungsbildung machen will; vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 8. Januar 2024 - 15 A 1270/20 -, juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.2023 - 12 S 1947/23

    Rechtmäßigkeit von Versammlungsauflagen betreffend eine Pro-Palästina-Kundgebung;

    Auszug aus VGH Hessen, 22.03.2024 - 8 B 565/24
    Die Strafbarkeit dieser Äußerung wird in Rechtsprechung und Literatur uneinheitlich bewertet (vgl. der vormals zuständige Senat des Hess. VGH, Beschluss vom 2. Dezember 2023 - 2 B 1715/23 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 2. Dezember 2023 - 15 B 1323/23 -, juris, VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17. Dezember 2023 - 12 S 1947/23 -, juris; Hahne, Pro-palästinensische Demonstrationen im Lichte des Versammlungsrechts, NVwZ 2023, 1793 ff.; Hippeli, Strafbarkeit der Leugnung des Existenzrechts Israels?, NJOZ 2023, S. 1536 ff.; Steinberg, Versammlungsfreiheit nach dem 7. Oktober, NVwZ 2024, S. 302 ff.; "Hessens Justizminister für neuen Straftatbestand", Hessische Niedersächsische Allgemeine vom 14. Februar 2023; Kolter, Nach Hamas-Verbot durch das BMI: "From the River to the Sea" plötzlich strafbar?, Legal Tribune Online, 15.11.2023, https://www.lto.de/persistent/a_id/53173/ (abgerufen am: 21.03.2024); Fischer, Eine Frage an Thomas Fischer: Ist Jubel über Terror strafbar?; Legal Tribune Online, 16.10.2023, https://www.lto.de/persistent/a_id/52929/ (abgerufen am: 21.03.2024 )).

    Dass die effektive Durchsetzung des Kennzeichenverbots allein mit der Beschränkung erreicht werden kann, vermag der Senat indes nicht festzustellen (so aber VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17. Dezember 2023 - 12 S 1947/23 -, juris).

  • BVerwG, 26.04.2023 - 6 C 8.21

    Rechtswidriges Verbot des NPD-Wahlplakats "Migration tötet"

    Auszug aus VGH Hessen, 22.03.2024 - 8 B 565/24
    Maßgeblich für die Beurteilung einer Äußerung bleibt diese selbst und ihr unmittelbarer Kontext, nicht die innere Haltung oder die Ideologie, die möglicherweise den Hintergrund einer Äußerung bilden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 2020 - 1 BvR 479/20, juris, m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 26. April 2023 - 6 C 8.21 -, juris).

    Insoweit ist bei der Auslegung von Äußerungen, die einen Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung leisten, mit Blick auf das Gewicht des Grundrechts der Meinungsfreiheit in Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG und die grundsätzliche Vermutung für die Freiheit der Rede in der liberalen Demokratie nicht engherzig zu verfahren (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.04.2023 - 6 C 8.21, juris Rn. 30 m.w.N.).

  • VG Frankfurt/Main, 21.03.2024 - 5 L 973/24

    Versammlungsbeschränkung hinsichtlich der Parolen "From the river to the sea" und

    Auszug aus VGH Hessen, 22.03.2024 - 8 B 565/24
    Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 21. März 2024 - 5 L 973/24.F. - wird zurückgewiesen.

    den Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 21. März 2024, zugestellt am 21. März 2024 - 5 L 973/24.F - aufzuheben.

  • BVerfG, 19.07.1966 - 2 BvF 1/65

    Parteienfinanzierung I

    Auszug aus VGH Hessen, 22.03.2024 - 8 B 565/24
    Da die Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG für die freiheitliche demokratische Staatsordnung schlechthin konstituierend ist (so bereits BVerfG, Urteil vom 19. Juli 1966 - 2 BvF 1/65 -, juris), kann eine Folgenabwägung jedenfalls regelmäßig nicht zu Lasten der Meinungsfreiheit gehen.
  • VGH Hessen, 22.03.2024 - 8 B 560/24

    Rechtmäßigkeit einer versammlungsrechtlichen Beschränkung betreffend eine

    Auszug aus VGH Hessen, 22.03.2024 - 8 B 565/24
    So hat der erkennende Senat in einer hierzu am heutigen Tag ergangenen Entscheidung (Az. 8 B 560/24) hierzu ausgeführt:.
  • BVerfG, 28.03.2017 - 1 BvR 1384/16

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung wegen Beihilfe zur

    Auszug aus VGH Hessen, 22.03.2024 - 8 B 565/24
    Dabei darf ihr im Lichte der durch Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG geschützten Meinungsfreiheit keine Bedeutung beigelegt werden, die sie objektiv nicht hat, und im Fall der Mehrdeutigkeit darf - wie oben ausgeführt - nur dann von der zur Verurteilung führenden Deutung ausgegangen werden, wenn andere, straflose Deutungsmöglichkeiten mit überzeugenden Gründen ausgeschlossen werden können (vgl. BVerfG, Beschluss vom 28. März 2017 - 1 BvR 1384/16 -, juris Rn. 17 [zu § 130 StGB]).
  • VGH Hessen, 02.12.2023 - 2 B 1715/23

    Versammlungsrechtliche Auflagen, Verbot der Parolen From the river to the sea und

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.01.2024 - 15 A 1270/20

    Verbot von Öcalan-Bildnissen in einer Versammlung rechtmäßig

  • BVerfG, 15.11.2001 - 1 BvR 98/97

    Keine Verletzung von GG Art 5 Abs 1 S 1, Art 103 Abs 2 durch strafgerichtliche

  • VG Berlin, 20.12.2023 - 1 L 507.23

    Verbot einer propalästinensischen Versammlung

  • VG Berlin, 23.08.2023 - 24 K 7.23

    Aufenthaltsrechtliche Folgen bei Unterstützung einer terroristischen Vereinigung

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

  • BVerfG, 04.11.2009 - 1 BvR 2150/08

    Wunsiedel - Neufassung des Volksverhetzungstatbestands verfassungsgemäß

  • BVerfG, 23.06.2004 - 1 BvQ 19/04

    Inhaltsbezogenes Versammlungsverbot

  • BVerfG, 20.12.2012 - 1 BvR 2794/10

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen versammlungsrechtliche Auflage

  • BVerfG, 07.07.2020 - 1 BvR 479/20

    Verfassungsmäßige Volksverhetzungsverurteilung wegen Bezeichnung als frecher

  • BVerfG, 12.05.2010 - 1 BvR 2636/04

    Auflage der polizeilichen Durchsuchung sämtlicher Teilnehmer einer Versammlung

  • BVerfG, 04.09.2009 - 1 BvR 2147/09

    Demonstration "Fünfter Antikriegstag" in Dortmund am 5. September 2009 findet

  • BVerfG, 07.12.1976 - 1 BvR 460/72

    Flugblatt

  • BVerfG, 31.03.2004 - 1 BvR 356/04

    Versagung vorläufigen Rechtsschutzes ohne Durchführung einer auch im

  • BVerfG, 26.01.2001 - 1 BvQ 8/01

    Erlass einer eA, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen eine

  • VGH Bayern, 17.02.2023 - 15 CS 23.95

    Erfolgloser Eilantrag gegen Nutzungsuntersagung für Vergnügungsstätte

  • VGH Hessen, 05.10.2023 - 2 B 1353/23

    Verlagerung eines Protestcamps von der Straße auf einen nahegelegenen Parkplatz

  • VGH Hessen, 08.02.2024 - 8 B 271/24

    Blockade von Autobahnauffahrten

  • VG Bremen, 19.04.2024 - 5 V 949/24

    Versammlungsrecht - Auflage; Versammlungsauflage

    Wegen der Ziffern 5a und 5b bezieht sich die Antragstellerin im Wesentlichen auf die Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschluss vom 22.03.2024 - 8 B 565/24).
  • VG Bremen, 29.04.2024 - 5 V 1013/24

    Versammlungsrecht - Auflage; From the river; Versammlungsauflage

    bezieht sich die Antragstellerin im Wesentlichen auf die Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschluss vom 22.03.2024 - 8 B 565/24).
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