Rechtsprechung
KG, 09.02.2011 - 4 Ws 16/11, 1 AR 67/11 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Burhoff online
Pflichtverteidiger, Entpflichtung, Störung der Hauptverhandlung
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 141 StPO, § 142 Abs 1 S 2 StPO
Pflichtverteidigerbestellung: Versagung aus wichtigem Grund gegen den Willen des Angeklagten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ungeeignetheit eines Verteidigers und ernsthafte Gefährdung eines ordnungsgemäßen Verfahrensablaufs als Gründe zur Ablehnung der Bestellung eines von dem Angeklagten gewünschten Verteidigers; Annahme der Ungeeignetheit eines Verteidigers bei beleidigenden Äußerungen ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 143
Versagung der Bestellung zum Pflichtverteidiger wegen vorangegangener Störung der Hauptverhandlung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Auszüge)
Pflichtverteidigerentpflichtung
Verfahrensgang
- LG Berlin, 10.12.2010 - 47 Js 2046/09
- KG, 09.02.2011 - 4 Ws 16/11, 1 AR 67/11
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- KG, 28.11.2008 - 1 HEs 78/08
Voraussetzungen des Widerrufs der Bestellung des Pflichtverteidigers aus …
Auszug aus KG, 09.02.2011 - 4 Ws 16/11
Es muss sich vielmehr um ein Fehlverhalten des Verteidigers von besonderem Gewicht handeln (vgl. KG, Beschluss vom 28. November 2008 - (3) 1 HEs 78/08 (18/08), 3 Ws 379/08 -). - OLG Köln, 21.08.1990 - 2 Ws 401/90
Auszug aus KG, 09.02.2011 - 4 Ws 16/11
Die Beschwerde des Angeklagten gegen die Ablehnung der erneuten Bestellung Rechtsanwalt Xs. als Pflichtverteidiger und gegen die Ablehnung des Widerrufs der Bestellung seines Pflichtverteidigers Rechtsanwalt Y. ist nach § 304 Abs. 1 StPO statthaft und auch nicht durch § 305 Satz 1 StPO ausgeschlossen (vgl. OLG Köln, NStZ 1991, 248). - KG, 28.11.2008 - 3 Ws 379/08
Pflichtverteidiger: Entpflichtung aus wichtigem Grund gegen den Willen des …
Auszug aus KG, 09.02.2011 - 4 Ws 16/11
Es muss sich vielmehr um ein Fehlverhalten des Verteidigers von besonderem Gewicht handeln (vgl. KG, Beschluss vom 28. November 2008 - (3) 1 HEs 78/08 (18/08), 3 Ws 379/08 -).
- KG, 16.04.2012 - 4 Ws 30/12
Zuständigkeit des Landgerichts wegen besonderen Umfangs der Sache
Hinsichtlich der Einzelheiten der Verstöße des Angeklagten gegen die strafprozessualen Regelungen nimmt er auf seinen Beschluss vom 9. Februar 2011 - 4 Ws 16/11 - und die Ausführungen des Landgerichts in dessen rechtskräftigem Urteil vom 16. Februar 2011 (Bl. 31 ff. d.A., insbes. UA S. 96-99) Bezug. - KG, 29.07.2013 - 2 Ws 369/13
Ablehnung der Bestellung zum Pflichtverteidiger
Die Bestellung ist dagegen abzulehnen, wenn sich der von dem Angeklagten gewünschte Verteidiger als ungeeignet erweist und damit der ordnungsgemäße Verfahrensablauf ernsthaft gefährdet ist (vgl. Kammergericht, Beschluss vom 9. Februar 2011 - 4 Ws 16/11 - mit weiteren Nachw.). - OLG Celle, 05.06.2023 - 5 StS 2/22 Ein solcher ist gegeben, wenn der Verteidiger zu einer sachgemäßen Verteidigung nicht bereit oder in der Lage ist (…MüKo-StPO/Kämpfer/Travers, 2. Aufl. § 142 StPO Rn. 29), wenn die Bestellung des durch den Beschuldigten bezeichneten Rechtsanwalts dem Sinn und Zweck der Institution der notwendigen Verteidigung zuwiderliefe (…BeckOK-StPO/Kraczyk, 47. Edition, § 142 Rn. 32) bzw. wenn sich der von dem Angeklagten gewünschte Verteidiger als ungeeignet erweist und der ordnungsgemäße Verfahrensablauf ernsthaft gefährdet ist ( KG Beschluss vom 9. Februar 2011 - 4 Ws 16/11 , BeckRS 2011, 15259).