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   OVG Bremen, 04.06.2008 - 1 B 163/08   

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OVG Bremen, 04.06.2008 - 1 B 163/08 (https://dejure.org/2008,21290)
OVG Bremen, Entscheidung vom 04.06.2008 - 1 B 163/08 (https://dejure.org/2008,21290)
OVG Bremen, Entscheidung vom 04. Juni 2008 - 1 B 163/08 (https://dejure.org/2008,21290)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    VwGO § 123 Abs. 1; AufenthG § 60 a Abs. 2; AufenthG § 61 Abs. 1; VwVfG § 3 Abs. 1 Nr. 3; SGB I § 30 Abs. 3 S. 2; GG Art. 6 Abs. 1
    D (A), Duldung, Abschiebungshindernis, inlandsbezogene Abschiebungshindernisse, Zuständigkeit, örtliche Zuständigkeit, Umverteilung, Ausländerbehörde, Schutz von Ehe und Familie, Ausweisung, Ausreisepflicht, räumliche Beschränkung, deutsche Kinder, Geburt, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 23.01.2006 - 2 BvR 1935/05

    Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Ablehnung der Gewährung von

    Auszug aus OVG Bremen, 04.06.2008 - 1 B 163/08
    Insbesondere dann, wenn nach den konkreten Umständen des Falles die Gefahr weiterer Straftaten besteht, kommt ein Vorrang der gegen einen weiteren Aufenthalt im Bundesgebiet sprechenden Gründe in Betracht (BVerfG, B. v. 23.01.2008 - 2 BvR 1935/05, NVwZ 2006, 682 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2005 - 19 B 2364/03

    D (A), abgelehnte Asylbewerber, Duldung, räumliche Beschränkung, Umverteilung,

    Auszug aus OVG Bremen, 04.06.2008 - 1 B 163/08
    Für den Fall, dass die angerufene Ausländerbehörde eine Duldung erteilt, verliert die von der bislang zuständigen Ausländerbehörde erteilte Duldung ihre Wirksamkeit; der Ausländer unterliegt fortan den für den neuen Aufenthaltsort geltenden Aufenthaltsbeschränkungen (OVG Münster, B. v. 29.11.2005 - 19 B 2364/03, InfAuslR 2006, 64).
  • OVG Hamburg, 26.04.2006 - 4 Bs 66/06

    (Zuständigkeit der Behörde des gewöhnlichen Aufenthalts bei Anspruch auf Duldung;

    Auszug aus OVG Bremen, 04.06.2008 - 1 B 163/08
    Das Aufenthaltsgesetz lässt an verschiedenen Stellen erkennen (vgl. §§ 12 Abs. 5, 72 Abs. 3), dass die räumliche Aufenthaltsbeschränkung mit einer entsprechenden behördlichen Zuständigkeit einhergeht (a.A. OVG Hamburg, B. v. 26.04.2006 - 4 Bs 66/06, InfAuslR 2006, 369).
  • OVG Bremen, 09.10.2006 - 1 B 282/06

    Duldung; Räumliche Beschränkung; Ortswechsel; Länderverteilung; Familie; Örtliche

    Auszug aus OVG Bremen, 04.06.2008 - 1 B 163/08
    Der Senat hat zugleich wiederholt in Betracht gezogen, dass eine andere Beurteilung dann gerechtfertigt sein könne, wenn aus zwingenden Gründen, etwa zum Schutz von Ehe und Familie, ein Wechsel des Aufenthaltsortes geboten sei (vgl. OVG Bremen, B. v. 19.01.2006 - 1 A 290/05, InfAuslR 2007, 71; B. v. 09.10.2006 - 1 B 282/06, InfAuslR 2007, 63).
  • OVG Bremen, 19.01.2006 - 1 A 290/05

    Duldung; Familienzusammenführung; Gewöhnlicher Aufenthalt; Örtliche

    Auszug aus OVG Bremen, 04.06.2008 - 1 B 163/08
    Der Senat hat zugleich wiederholt in Betracht gezogen, dass eine andere Beurteilung dann gerechtfertigt sein könne, wenn aus zwingenden Gründen, etwa zum Schutz von Ehe und Familie, ein Wechsel des Aufenthaltsortes geboten sei (vgl. OVG Bremen, B. v. 19.01.2006 - 1 A 290/05, InfAuslR 2007, 71; B. v. 09.10.2006 - 1 B 282/06, InfAuslR 2007, 63).
  • OVG Bremen, 09.10.2006 - 1 S 283/06

    Duldung; Räumliche Beschränkung; Ortswechsel; Länderverteilung; Familie; Örtliche

    Auszug aus OVG Bremen, 04.06.2008 - 1 B 163/08
    Der Senat hat zugleich wiederholt in Betracht gezogen, dass eine andere Beurteilung dann gerechtfertigt sein könne, wenn aus zwingenden Gründen, etwa zum Schutz von Ehe und Familie, ein Wechsel des Aufenthaltsortes geboten sei (vgl. OVG Bremen, B. v. 19.01.2006 - 1 A 290/05, InfAuslR 2007, 71; B. v. 09.10.2006 - 1 B 282/06, InfAuslR 2007, 63).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.02.2012 - 7 A 11177/11

    Erfolgloser Asylbewerber; länderübergreifender Wechsel des Aufenthaltsortes

    Die Zuständigkeit der "aufnehmenden" Ausländerbehörde folgt insoweit aus dem Inhalt der erstrebten behördlichen Entscheidung (vgl. BremOVG, Beschluss vom 4. Juni 2008 - 1 B 163/08 -, juris, Rn. 22; OVG MV, Beschluss vom 23. Juli 2009 - 2 O 50/09 -, juris, Rn. 5; NdsOVG, Beschluss vom 5. Dezember 2008 - 2 PA 563/08 -, juris, Rn. 3; OVG LSA, Beschluss vom 5. April 2006 - 2 M 133/06 -, juris, Rn. 5 ff.; Funke-Kaiser, a. a. O., § 61 AufenthG Rn. 19).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.12.2009 - 3 S 120.08

    Zur örtlichen Zuständigkeit der Ausländerbehörde für die Erteilung einer Duldung

    Denn sie ergibt sich jedenfalls aus der gemäß § 56 Abs. 3 AsylVfG und damit kraft Bundesrecht aus dem Asylverfahren der Antragstellerin fortwirkenden räumlichen Aufenthaltsbeschränkung (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 4. Juni 2008 - 1 B 163/08 -, NordÖR 2008, 411).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.07.2009 - 2 O 50/09

    Wechsel eines Ausländers in ein anderes Bundesland

    Allein ausschlaggebend ist, dass die Ausländerbehörde, in deren Bereich der Ausländer sich bislang aufgrund einer räumlichen Aufenthaltsbeschränkung aufhält, nicht berechtigt ist, eine Duldung für den Zuständigkeitsbereich einer anderen Ausländerbehörde zu erteilen (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 04.06.2008 - 1 B 163/08 -, zit. nach juris).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.07.2009 - 2 O 55/09

    Duldung; räumliche Beschränkung; gewöhnlicher Aufenthalt; Bundesland;

    Allein ausschlaggebend ist, dass die Ausländerbehörde, in deren Bereich der Ausländer sich bislang aufgrund einer räumlichen Aufenthaltsbeschränkung aufhält, nicht berechtigt ist, eine Duldung für den Zuständigkeitsbereich einer anderen Ausländerbehörde zu erteilen (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 04.06.2008 - 1 B 163/08 -, zit. nach juris).
  • OVG Bremen, 04.07.2011 - 1 A 291/10

    Schutz der Familie im Verhältnis eines volljährigen Kindes zu seinen Eltern durch

    Dass ein Ausländer gegenüber der Ausländerbehörde des von ihm angestrebten Aufenthaltsorts einen Anspruch auf Erteilung einer Duldung hat, wenn seine familiären Belange den Aufenthalt im Zuständigkeitsbereich dieser Ausländerbehörde kraft höherrangigen Rechts (Art. 6 Abs. 1 GG ) unabweisbar machen, hat der beschließende Senat mehrfach entschieden (vgl. z.B. Beschl. v. 04.06.2008 - 1 B 163/08 - , NordÖR 2008, 411; - Beschl. v. 26.03.2009 - 1 B 99/09 - ).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.07.2009 - 2 O 54/09

    Duldung; räumliche Beschränkung; gewöhnlicher Aufenthalt; Bundesland;

    Allein ausschlaggebend ist, dass die Ausländerbehörde, in deren Bereich der Ausländer sich bislang aufgrund einer räumlichen Aufenthaltsbeschränkung aufhält, nicht berechtigt ist, eine Duldung für den Zuständigkeitsbereich einer anderen Ausländerbehörde zu erteilen (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 04.06.2008 - 1 B 163/08 -, zit. nach juris).
  • VGH Bayern, 15.05.2009 - 10 C 09.880

    Prozesskostenhilfe; unanfechtbar abgelehnte Asylbewerberin; räumliche

    Unabhängig von der in der Rechtsprechung und Literatur umstrittenen Frage, ob ein länderübergreifender Wechsel eines geduldeten, vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländers durch eine weitere Duldung der Ausländerbehörde am erstrebten Aufenthaltsort grundsätzlich rechtlich möglich und wie in einem solchen Fall die Frage der örtlichen Zuständigkeit zu lösen ist (vgl. BayVGH vom 13.10.2005 24 ZB 05.1954 - juris - OVG NRW vom 5.12.2008 2 PA 563/08 - juris - ; OVG Bremen vom 4.6.2008 1 B 163/08 - juris - Funke-Kaiser a.a.O. RdNrn. 58 ff. zu § 60a jeweils m.w.N.), hat das Verwaltungsgericht aufgrund der dargelegten, für unanfechtbar abgelehnte Asylbewerber geltenden Besonderheiten jedenfalls im Ergebnis zutreffend festgestellt, dass der Verpflichtungsklage der Klägerin zu 1 auf Erteilung einer Duldung durch die Beklagte das Rechtsschutzbedürfnis fehlt.
  • VG Greifswald, 13.10.2011 - 2 B 939/11

    Verlassenserlaubnis, familiäre Lebensgemeinschaft, Achtung des Familienlebens,

    Soweit die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, kann dem Begehren nach Zuzug nach hier vertretener Auffassung durch eine gemäß § 60a AufenthG durch die Ausländerbehörde des Zuzugsortes für ihren räumlichen Geltungsbereich zu erteilende (weitere) Duldung erfolgen (VG Greifswald, Beschl. v. 07.05.2010 - 2 B 98/10 -, vgl. auch OVG Mecklenburg-Vorpommern a.a.O.; ebenso wie hier OVG Lüneburg, Beschl. v. 05.12.2008 - 2 PA 563/08 - Juris Rn. 3; OVG Bremen, Beschl. v. 04.06.2008 - 1 B 163/08 - Juris Rn. 22 ff.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 05.04.2006 - 2 M 133/06 - Juris Rn. 7 m.w.Nw.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 29.11.2005 - 19 B 2364/03 - Juris Rn. 15 ff.; VG Dresden, Urt. v. 11.04.2008 - 3 K 2142/07 - Juris Rn. 20; VG Oldenburg, Beschl. v. 03.03.2009 - 11 B 705/09 - Juris Rn. 5), nach anderer vertretener Auffassung auch nach Abschluss des Asylverfahrens durch eine Umverteilungsentscheidung nach § 51 Abs. 2 Asylverfahrensgesetz (AsylVfG), die ebenfalls durch die zuständige Behörde des Landes, für das der weitere Aufenthalt beantragt ist, zu treffen ist (so OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 20.05.2008 - 2 S 6.08 - Juris Rn. 8, sowie Beschl. v. 02.12.2009 - 3 S 120.08 - Juris Rn. 12).
  • VG Bremen, 15.01.2010 - 4 V 1977/09

    Zur Verpflichtung der Bremer Ausländerbehörde, eine familiär bedingte Duldung für

    Das OVG Bremen hat unter der Erwägung, seine frühere diesbezügliche Rechtsprechung aufzugeben, mit Beschluss vom 04.06.2008 - 1 B 163/08 - ausgeführt: "Der Senat erwägt, ......... die sich bei Duldungsbegehren stellenden Zuständigkeitsfragen von der Frage des gewöhnlichen Aufenthalts i. S. von § 3 Abs. 1 Nr. 3 a BremVwVfG zu lösen.
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