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   BVerwG, 03.03.2016 - 1 B 17.16   

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https://dejure.org/2016,4667
BVerwG, 03.03.2016 - 1 B 17.16 (https://dejure.org/2016,4667)
BVerwG, Entscheidung vom 03.03.2016 - 1 B 17.16 (https://dejure.org/2016,4667)
BVerwG, Entscheidung vom 03. März 2016 - 1 B 17.16 (https://dejure.org/2016,4667)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit der Einwilligung des Betreuers zur wirksamen Einlegung der Beschwerde durch den Betreuten; Begründung eines begrenzten Prozessrechtsverhältnisses durch Einlegung der Beschwerde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Notwendigkeit der Einwilligung des Betreuers zur wirksamen Einlegung der Beschwerde durch den Betreuten; Begründung eines begrenzten Prozessrechtsverhältnisses durch Einlegung der Beschwerde

  • rechtsportal.de

    VwGO § 62 Abs. 2 ; BGB § 1896 Abs. 1 ; BGB § 1903
    Notwendigkeit der Einwilligung des Betreuers zur wirksamen Einlegung der Beschwerde durch den Betreuten; Begründung eines begrenzten Prozessrechtsverhältnisses durch Einlegung der Beschwerde

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 19.08.2015 - 5 B 49.15

    Prozessunfähigkeit wegen Bestellung eines Betreuers in Rechtsangelegenheiten;

    Auszug aus BVerwG, 03.03.2016 - 1 B 17.16
    Die Beschwerde gehört nicht zu solchen Willenserklärungen, weil deren Einlegung mit einem Kostenrisiko nach § 154 Abs. 2 VwGO verbunden ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 2015 - 5 B 49.15 - m.w.N.).

    Von der Erhebung von Gerichtskosten wird nach § 21 Abs. 1 Satz 3 GKG abgesehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 2015 - 5 B 49.15 - m.w.N.).

  • BVerfG, 29.06.1976 - 2 BvR 948/75

    Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter durch Nichtvorlage bei

    Auszug aus BVerwG, 03.03.2016 - 1 B 17.16
    Voraussetzung hierfür wäre jedenfalls eine willkürliche, objektiv unter keinem Gesichtspunkt vertretbare Verletzung der Zulassungspflicht (vgl. BVerfG, Senatsbeschluss vom 29. Juni 1976 - 2 BvR 948/75 - BVerfGE 42, 237 m.w.N.).
  • BVerwG, 16.03.1994 - 4 B 223.93

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses von Rechtsmitteln - Anspruch auf eine

    Auszug aus BVerwG, 03.03.2016 - 1 B 17.16
    Verfassungsrechtliche Bedenken hiergegen bestehen nicht (BVerwG, Beschluss vom 16. März 1994 - 4 B 223.93 - Buchholz 300 § 17a GVG Nr. 9).
  • OLG Jena, 14.05.2021 - 1 UF 136/21

    Keine Zuständigkeit der Familiengerichte zur Überprüfung von

    Damit schließt sich der Senat der nahezu einhellig vertretenen Auffassung auf der Grundlage der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (FamRZ 2003, 995) sowie der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (FamRZ 2003, 1550) an (Feskorn in Zöller, ZPO, 33. Aufl. zu § 57 FamFG, Rn. 2; Löhning/Heiß in Bork/Jacoby/Schwab, 3. Aufl., zu § 57 Rn. 2; Dürbeck in Prütting/Helms, FamFG, 5. Aufl. , zu § 57 Rn. 2; BVerwG, Beschl. v. 3.3.2016, 1 B 17/16 - zitiert nach juris).
  • BVerwG, 26.10.2016 - 1 A 11.16

    Nichtigkeitsantrag gegen einen Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG);

    Der als "Nichtigkeitsklage" bezeichnete Antrag der Antragstellerin gegen den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. März 2016 - 1 B 17.16 - wird verworfen.

    Die von der Antragstellerin erhobene "Nichtigkeitsklage" ist bei zweckentsprechender Würdigung ihres Begehrens als Nichtigkeitsantrag gegen den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. März 2016 - 1 B 17.16 - auszulegen.

    Die von der Antragstellerin mit Schreiben vom 12. September 2016 im Verfahren 1 B 17.16 erhobene "Verzögerungsrüge gemäß § 198 GVG" geht schon deshalb ins Leere, weil dieses Beschwerdeverfahren mit dem ihrem Betreuer übersandten Beschluss vom 3. März 2016 abgeschlossen ist.

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