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   BVerwG, 15.09.2006 - 1 B 26.06 (1 C 26.06)   

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https://dejure.org/2006,11573
BVerwG, 15.09.2006 - 1 B 26.06 (1 C 26.06) (https://dejure.org/2006,11573)
BVerwG, Entscheidung vom 15.09.2006 - 1 B 26.06 (1 C 26.06) (https://dejure.org/2006,11573)
BVerwG, Entscheidung vom 15. September 2006 - 1 B 26.06 (1 C 26.06) (https://dejure.org/2006,11573)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Verpflichtung zur Feststellung der Voraussetzungen eines Abschiebungsverbots; Antrag auf Aufhebung der Androhung der Abschiebung nach Aserbaidschan; Verfahrensrüge wegen Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 28.03.2006 - 1 B 91.05

    Verfahrensrecht, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene

    Auszug aus BVerwG, 15.09.2006 - 1 B 26.06
    Seine Auffassung bürdet den Beteiligten außerdem im Ergebnis eine Art Beweisführungspflicht auf, die mit den Grundsätzen des Verwaltungsprozessrechts, insbesondere den Grundsätzen der Amtsermittlung und der richterlichen Überzeugungsbildung, nicht vereinbar ist (vgl. zuletzt Beschluss vom 28. März 2006 BVerwG 1 B 91.05 unter Hinweis auf Beschlüsse vom 29. April 2005 BVerwG 1 B 119.04 und vom 19. Oktober 2001 BVerwG 1 B 24.01 Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 317 m.w.N.).

    Die Durchführung eines Revisionsverfahrens kann dem Senat Gelegenheit geben, dies rechtsgrundsätzlich zu klären (vgl. wegen weiterer Einzelheiten hierzu den Beschluss des Senats vom 28. März 2006 in dem ebenfalls von den Prozessbevollmächtigten der Klägerinnen betriebenen Verfahren BVerwG 1 B 91.05 ).

  • BVerwG, 19.10.2001 - 1 B 24.01

    Aufklärungspflicht; Beweisführungspflicht; Glaubhaftmachung; Mitwirkungspflicht;

    Auszug aus BVerwG, 15.09.2006 - 1 B 26.06
    Seine Auffassung bürdet den Beteiligten außerdem im Ergebnis eine Art Beweisführungspflicht auf, die mit den Grundsätzen des Verwaltungsprozessrechts, insbesondere den Grundsätzen der Amtsermittlung und der richterlichen Überzeugungsbildung, nicht vereinbar ist (vgl. zuletzt Beschluss vom 28. März 2006 BVerwG 1 B 91.05 unter Hinweis auf Beschlüsse vom 29. April 2005 BVerwG 1 B 119.04 und vom 19. Oktober 2001 BVerwG 1 B 24.01 Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 317 m.w.N.).
  • BVerwG, 25.06.2004 - 1 B 234.03

    Anforderungen an die Bewilligung von Prozesskostenhilfe im Rahmen eines

    Auszug aus BVerwG, 15.09.2006 - 1 B 26.06
    5 Soweit das Berufungsgericht die Ablehnung eines Sachverständigenbeweises auch darauf stützt, dass die aufgezeigten Symptome und daraus zu ziehenden Folgerungen nicht den Schluss auf eine für die Klägerin zu 1 lebensbedrohende Lage im Falle ihrer Abschiebung zuließen (UA S. 21), nimmt es im Ergebnis eine eigene medizinische Bewertung von Schwere und Ausmaß der Erkrankung vor, ohne die hierfür erforderliche eigene Sachkunde zu besitzen und darzulegen (vgl. etwa Beschluss vom 25. Juni 2004 BVerwG 1 B 234.03 Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 283 m.w.N.).
  • BVerwG, 29.04.2005 - 1 B 119.04

    Voraussetzungen für die im Ermessen der Ausländerbehörde stehende Erteilung einer

    Auszug aus BVerwG, 15.09.2006 - 1 B 26.06
    Seine Auffassung bürdet den Beteiligten außerdem im Ergebnis eine Art Beweisführungspflicht auf, die mit den Grundsätzen des Verwaltungsprozessrechts, insbesondere den Grundsätzen der Amtsermittlung und der richterlichen Überzeugungsbildung, nicht vereinbar ist (vgl. zuletzt Beschluss vom 28. März 2006 BVerwG 1 B 91.05 unter Hinweis auf Beschlüsse vom 29. April 2005 BVerwG 1 B 119.04 und vom 19. Oktober 2001 BVerwG 1 B 24.01 Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 317 m.w.N.).
  • BVerwG, 15.09.2006 - 1 B 33.06

    Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in einem Urteil des

    Auszug aus BVerwG, 15.09.2006 - 1 B 26.06
    Zur Vermeidung von Wiederholungen verweist der Senat insoweit auf die Begründung seines Beschlusses vom heutigen Tag in der Sache BVerwG 1 B 33.06 zu entsprechenden Rügen des Prozessbevollmächtigten der Klägerinnen im dortigen Verfahren.
  • BVerwG, 24.05.2006 - 1 B 118.05

    Verfahrensrecht, Sachaufklärungspflicht, eigene Sachkunde, Krankheit,

    Auszug aus BVerwG, 15.09.2006 - 1 B 26.06
    Das Berufungsgericht konnte mangels eigener Sachkunde die Gefahr einer möglichen Verschlimmerung der Erkrankung bei einer Rückkehr nach Aserbaidschan nicht ohne Einholung fachärztlicher Stellungnahmen oder Gutachten beurteilen und verneinen (vgl. auch Beschluss vom 24. Mai 2006 BVerwG 1 B 118.05 ).
  • BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 17.07

    Substanziierung des Vorbringens einer Erkrankung an posttraumatischer

    7 Auf die Nichtzulassungsbeschwerde der Klägerinnen hat der 1. Senat des Bundesverwaltungsgerichts mit Beschluss vom 15. September 2006 BVerwG 1 B 26.06 die Revision in Bezug auf die Gewährung von Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 7 AufenthG und die Bezeichnung Aserbaidschans als Zielstaat in der Abschiebungsandrohung für beide Klägerinnen zugelassen.

    15 a) Der Senat hält nach erneuter Überprüfung im Revisionsverfahren an der im Zulassungsbeschluss vom 15. September 2006 BVerwG 1 B 26.06 (Buchholz 402.242 § 60 Abs. 2 ff. AufenthG Nr. 20) vertretenen Auffassung, dass die Klägerin zu 1 mit dem Attest vom 6. Januar 2005 ihren Vortrag zum Vorliegen einer PTBS und ihre entsprechenden Beweisanregungen hinreichend substanziiert hat, nicht mehr fest.

    Wie bereits im Zulassungsbeschluss vom 15. September 2006 BVerwG 1 B 26.06 ausgeführt, macht die Klägerin zu 2 zu Recht geltend, dass sich dem Berufungsgericht im Hinblick auf das von ihr vorgelegte Attest des behandelnden Frauenarztes S. vom 8. Februar 2005 und der darin bescheinigten Erkrankung an einem Brusttumor mit mehrfachen Operationen in den Jahren 2001, 2002 und 2003 eine weitere Aufklärung über die zukünftige Behandlungsbedürftigkeit dieser Erkrankung und die Behandlungsmöglichkeiten in der Region Berg-Karabach hätte aufdrängen müssen.

  • VG Berlin, 12.05.2011 - 14 K 237.09

    Schengenvisum für mehrfache Einreisen mit einer Gültigkeit von zwei Jahren

    Ob zur Konkretisierung, wann eine Gefahr für die öffentliche Ordnung und die innere Sicherheit im Sinne des Art. 5 Abs. 1 Buchst. e SGK vorliegt, wie von der Beklagten angenommen, auf den Versagungsgrund des § 5 Abs. 4 AufenthG zurückgegriffen werden kann - nach dieser Norm ist ein Aufenthaltstitel zwingend zu versagen, wenn ein Ausweisungsgrund im Sinne von § 54 Nr. 5 bis5b AufenthG vorliegt -, oder ob dem an internationalen Vorgaben orientierten, auf den "Beleg durch Tatsachen" abstellenden Maßstab der Vorgängerregelung in § 8 Abs. 1 Nr. 5 AuslG (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. März 2005 - 1 C 26.06 - juris Rn. 30 ff.) der Vorzug zu geben ist, bedarf vorliegend keiner Entscheidung.
  • VGH Bayern, 24.01.2014 - 13a ZB 13.30379

    Asylrecht Afghanistan

    Die vom Verwaltungsgericht angenommene Unglaubwürdigkeit des Klägers hinsichtlich des traumaauslösenden Geschehens kann die Ablehnung des Beweisantrag ebenfalls nicht begründen, da sich das Gericht im Ergebnis über die vorgelegten Stellungnahmen hinweggesetzt hat, ohne den Sachverhalt weiter aufzuklären und ohne die für eine selbständige abschließende Beurteilung erforderliche eigene Sachkunde zu besitzen und darzulegen (vgl. BVerwG, B.v. 15.9.2006 - 1 B 26.06 - Buchholz 402.242 § 60 AufenthG Nr. 20; B.v. 25.6.2004 - 1 B 234.03 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 283; B.v. 19.9.2001 - 1 B 158.01 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 315 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   VG Osnabrück, 21.04.2006 - 1 B 26/06   

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https://dejure.org/2006,54968
VG Osnabrück, 21.04.2006 - 1 B 26/06 (https://dejure.org/2006,54968)
VG Osnabrück, Entscheidung vom 21.04.2006 - 1 B 26/06 (https://dejure.org/2006,54968)
VG Osnabrück, Entscheidung vom 21. April 2006 - 1 B 26/06 (https://dejure.org/2006,54968)
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Wird zitiert von ...

  • BVerwG, 02.05.2007 - 6 B 10.07

    Beschwerde; weitere Beschwerde; sofortige weitere Beschwerde; "unterschwelliges"

    c) Nach diesen Grundsätzen ist (auch) für Streitigkeiten in Vergabeverfahren, die nicht in den Anwendungsbereich der §§ 97 ff. GWB fallen, weil sie Aufträge unterhalb der Schwellenwerte betreffen, der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten eröffnet (so zu Recht OVG Schleswig, Beschlüsse vom 25. August 1999 - 2 L 153/98 - NordÖR 1999, 512 und vom 8. September 2006 - 3 O 24/06 - juris; OVG Lüneburg, Beschlüsse vom 19. Januar 2006 - 7 OA 168/05 - NVwZ-RR 2006, 845 und vom 14. Juli 2006 - 7 OB 105/06 - NVwZ-RR 2006, 843; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Juli 2006 - 1 L 59.06 - DVBl 2006, 1250; VGH Mannheim, Beschluss vom 30. Oktober 2006 - 6 S 1522/06 - juris; VG Leipzig, Beschluss vom 6. September 2005 - 5 K 1018/05 - SächsVBl 2005, 301; VG Potsdam, Beschluss vom 20. September 2005 - 3 L 627/05 - WuW 2006, 218; VG Osnabrück, Beschluss vom 21. April 2006 - 1 B 26/06 - n.v.; VG Karlsruhe, Beschluss vom 14. Juni 2006 - 8 K 1437/06 - WuW 2006, 862; Dabringhausen, VergabeR 2006, 462 ; Dörr, DÖV 2001, 1014 ; Gröning, ZWeR 2005, 276 ; Heilshorn/Tanneberger, BWGZ 2006, 813 ; Irmer, VergabeR 2006, 159 ; Jaeger, ZWeR 2006, 366 ; Kanther, HGZ 2007, 9 ; Köster, NZBau 2006, 540 ; Losch, VergabeR 2006, 298 ; Pietzcker, NVwZ 1983, 121 ; ders., NJW 2005, 2881 ; ders., ZfBR 2007, 131 ; Ruthig, NZBau 2005, 497 ; Schneider/Häfner, AbfallR 2005, 181 ; dies., DVBl 2005, 989 ; Tomerius/Kiser, VergabeR 2005, 551 ; Wilke, NordÖR 2006, 481 ).
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Rechtsprechung
   VG Lüneburg, 14.07.2006 - 1 B 26/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,32569
VG Lüneburg, 14.07.2006 - 1 B 26/06 (https://dejure.org/2006,32569)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 14.07.2006 - 1 B 26/06 (https://dejure.org/2006,32569)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 14. Juli 2006 - 1 B 26/06 (https://dejure.org/2006,32569)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.07.1987 - 1 B 907/86
    Auszug aus VG Lüneburg, 14.07.2006 - 1 B 26/06
    Gestaltet sich eine Vorausbeurteilung schwierig, kann in Ausnahmefällen - falls das die einzige Möglichkeit ist, effektiven Rechtsschutz zu gewähren (Art. 19 Abs. 4 GG) - auch noch der bloße Anspruch auf eine rechtsfehlerfreie Bescheidung gesichert werden (vgl. etwa OVG Münster, NVwZ-RR 1988, 102/103).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2007 - 15 E 1/07

    Rechtsweg für Nachprüfung unterhalb der Schwellenwerte

    OVG NRW, Beschlüsse vom 4.5.2006 - 15 E 453/06 -, NVwZ 2006, 1083 und vom 20.9.2005 - 15 E 1188/05 -, NZBau 2006, 67; OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 25.5.2005 - 7 B 10356/05 -, DVBl. 2005, 988; Sächs. OVG, Beschluss vom 13.4.2006 - 2 E 270/05 - Sodan, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 2. Auflage 2005, § 40 Rn. 339; Kopp/Schenke, VwGO, § 40 Rn. 25 a; Huber, Der Schutz des Bieters im öffentlichen Auftragswesen unterhalb der sog. Schwellenwerte, JZ 2000, 877, 881; vgl. auch Pietzcker, Defizite beim Vergaberechtschutz, unterhalb der Schwellenwerte?, NJW 2005, 2881, 2883; a.A. - unter Verneinung der Zweistufigkeit des Vergabeverfahrens - Nds. OVG, Beschluss vom 14.7.2006 - 1 B 26/06 - Schneider/Häfner, Anmerkung zu OVG Rh.-Pf., a.a.O., DVBl. 2005, 989; Ruthig, Verwaltungsrechtsschutz bei der staatlichen Auftragsvergabe ?, NZBau 2005, 497; Jaeger, Rechtsschutz bei De-facto-Vergaben, ZWeR 2006, 366, 380 ff.; Dabrinhausen/Sroka, Vergaberechtlicher Primärrechtsschutz auch unterhalb der EU-Schwellenwerte durch Eröffnung des Verwaltungsrechtsweges?, VergabeR 2006, 462.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.08.2006 - 15 E 880/06

    Rechtsweg für Nachprüfung unterhalb der Schwellenwerte

    Für die gerichtliche Überprüfung der Vergabe öffentlicher Aufträge, auf die gemäß § 100 GWB die §§ 97 ff. GWB nicht anwendbar sind, ist gemäß § 40 Abs. 1 VwGO der Verwaltungsrechtsweg gegeben (wie OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25.5.2005 - 7 B 10365/05 -, DVBl. 2005, 988; OVG Bautzen, Beschluss vom 13.4.2006 - 2 E 270/05 - a.A. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 14.7.2006 - 1 B 26/06 -).

    OVG NRW, Beschlüsse vom 4.5.2006 - 15 E 253/06 - und vom 20.9.2005, a.a.O.; OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 25.5.2005 - 7 B 10356/05 -, DVBl. 2005, 988; Sächs. OVG, Beschluss vom 13.4.2006 - 2 E 270/05 - Huber, Der Schutz des Bieters im öffentlichen Auftragswesen unterhalb der sog. Schwellenwerte, JZ 2000, 877, 881; vgl. auch Pietzcker, Defizite beim Vergaberechtschutz, unterhalb der Schwellenwerte?, NJW 2005, 2881, 2883; a.A. - unter Verneinung der Zweistufigkeit des Vergabeverfahrens -: Nds. OVG, Beschluss vom 14.7.2006 - 1 B 26/06 - Schneider/Häfner, Anmerkung zu OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 25.5.2005, a.a.O., DVBl. 2005, 989; Ruthig, Verwaltungsrechtsschutz bei der staatlichen Auftragsvergabe ?, NZBau 2005, 497.

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