Weitere Entscheidung unten: LSG Nordrhein-Westfalen, 09.08.2006

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   BVerwG, 24.05.2006 - 1 B 9.06   

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https://dejure.org/2006,7987
BVerwG, 24.05.2006 - 1 B 9.06 (https://dejure.org/2006,7987)
BVerwG, Entscheidung vom 24.05.2006 - 1 B 9.06 (https://dejure.org/2006,7987)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Mai 2006 - 1 B 9.06 (https://dejure.org/2006,7987)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Unzulässigkeit einer auf eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache und einen Verfahrensmangel durch Verletzung des rechtlichen Gehörs gestützten Beschwerde; Anforderungen an die Darlegung der Zulassungsgründe aus § 133 Abs. 3 S. 3 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO); ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1; VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 3; VwGO § 108 Abs. 2; GG Art. 103 Abs. 1; VwGO § 133 Abs. 3 S. 3; AufenthG § 60 Abs. 1
    Revisionsverfahren, Nichtzulassungsbeschwerde, rechtliches Gehör, grundsätzliche Bedeutung, Staatenlose, Kurden, Syrien, Einreiseverweigerung, Flüchtlingsbegriff, Anerkennungsrichtlinie, Zuwanderungsgesetz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 15.10.1985 - 9 C 30.85

    Drohen einer politischen Verfolgung eines staatenlosen Palästinensers aus dem

    Auszug aus BVerwG, 24.05.2006 - 1 B 9.06
    4 Die Kläger meinen hierzu, soweit sich das Oberverwaltungsgericht auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Oktober 1985 BVerwG 9 C 30.85 (Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 39) beziehe, sei trotz dieser und in der Folgezeit ergangener gleichlautender Entscheidungen eine neuerliche gerichtliche Klärung angebracht.

    Bereits in der von der Beschwerde zitierten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Oktober 1985 BVerwG 9 C 30.85 Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 39 heißt es, dass politische Verfolgung bei einer Einreiseverweigerung (Einreisesperre oder Rückkehrverbot) gegeben sein kann, sofern der darin liegenden Entziehung des Aufenthaltsrechts politische Motive zugrunde liegen, die Verweigerung der Wiedereinreise also auf die Rasse, Religion, Nationalität, die Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder die politische Überzeugung des von ihr Betroffenen zielt.

  • BVerwG, 26.06.2002 - 1 C 17.01

    Auslegung des Klageantrags; Hauptantrag; Hilfsantrag; Rangverhältnis;

    Auszug aus BVerwG, 24.05.2006 - 1 B 9.06
    Im Übrigen hat das Bundesverwaltungsgericht in zahlreichen weiteren Entscheidungen an dieser Auffassung festgehalten und ausgeführt, dass nicht jede Ausbürgerung oder Aussperrung in Gestalt einer Rückkehrverweigerung eine asylrechtlich erhebliche Verfolgung darstellt, sondern dass es entscheidend darauf ankommt, ob solche Maßnahmen wegen asylerheblicher Merkmale des Betroffenen erfolgen, wobei es nicht auf die subjektiven Motive des Verfolgenden, sondern auf die objektive Gerichtetheit der Maßnahme ankommt (vgl. etwa den Beschluss des früher für das Asylrecht zuständigen 9. Senats vom 7. Dezember 1999 BVerwG 9 B 474.99 Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 224 m.w.N.; vgl. ferner danach etwa Beschluss vom 1. August 2002 BVerwG 1 B 6.02 Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 263; Urteil vom 22. Februar 2005 BVerwG 1 C 17.01 BVerwGE 123, 18 = Buchholz 402.25 § 26 AsylVfG Nr. 11 sowie zuletzt Urteil vom 12. Juli 2005 BVerwG 1 C 22.04 NVwZ 2006, 99, zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung BVerwGE und in Buchholz 402.242 § 60 Abs. 1 AufenthG vorgesehen).

    In der Entscheidung vom 22. Februar 2005 (a.a.O.) hat der beschließende Senat auch erneut bestätigt, dass der Status der von einer Rückkehrverweigerung ohne Anknüpfung an ein asylerhebliches Merkmal betroffenen Personen, der sich nach dem Übereinkommen vom 28. September 1954 über die Rechtsstellung der Staatenlosen richtet, diesen einen besonderen Ausweisungs- und Abschiebungsschutz gewährleistet.

  • BVerwG, 12.07.2005 - 1 C 22.04

    Abschiebungsverbot; Abschiebungsandrohung; Abschiebezielstaat; asylrechtlicher

    Auszug aus BVerwG, 24.05.2006 - 1 B 9.06
    Im Übrigen hat das Bundesverwaltungsgericht in zahlreichen weiteren Entscheidungen an dieser Auffassung festgehalten und ausgeführt, dass nicht jede Ausbürgerung oder Aussperrung in Gestalt einer Rückkehrverweigerung eine asylrechtlich erhebliche Verfolgung darstellt, sondern dass es entscheidend darauf ankommt, ob solche Maßnahmen wegen asylerheblicher Merkmale des Betroffenen erfolgen, wobei es nicht auf die subjektiven Motive des Verfolgenden, sondern auf die objektive Gerichtetheit der Maßnahme ankommt (vgl. etwa den Beschluss des früher für das Asylrecht zuständigen 9. Senats vom 7. Dezember 1999 BVerwG 9 B 474.99 Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 224 m.w.N.; vgl. ferner danach etwa Beschluss vom 1. August 2002 BVerwG 1 B 6.02 Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 263; Urteil vom 22. Februar 2005 BVerwG 1 C 17.01 BVerwGE 123, 18 = Buchholz 402.25 § 26 AsylVfG Nr. 11 sowie zuletzt Urteil vom 12. Juli 2005 BVerwG 1 C 22.04 NVwZ 2006, 99, zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung BVerwGE und in Buchholz 402.242 § 60 Abs. 1 AufenthG vorgesehen).
  • BVerwG, 07.12.1999 - 9 B 474.99
    Auszug aus BVerwG, 24.05.2006 - 1 B 9.06
    Im Übrigen hat das Bundesverwaltungsgericht in zahlreichen weiteren Entscheidungen an dieser Auffassung festgehalten und ausgeführt, dass nicht jede Ausbürgerung oder Aussperrung in Gestalt einer Rückkehrverweigerung eine asylrechtlich erhebliche Verfolgung darstellt, sondern dass es entscheidend darauf ankommt, ob solche Maßnahmen wegen asylerheblicher Merkmale des Betroffenen erfolgen, wobei es nicht auf die subjektiven Motive des Verfolgenden, sondern auf die objektive Gerichtetheit der Maßnahme ankommt (vgl. etwa den Beschluss des früher für das Asylrecht zuständigen 9. Senats vom 7. Dezember 1999 BVerwG 9 B 474.99 Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 224 m.w.N.; vgl. ferner danach etwa Beschluss vom 1. August 2002 BVerwG 1 B 6.02 Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 263; Urteil vom 22. Februar 2005 BVerwG 1 C 17.01 BVerwGE 123, 18 = Buchholz 402.25 § 26 AsylVfG Nr. 11 sowie zuletzt Urteil vom 12. Juli 2005 BVerwG 1 C 22.04 NVwZ 2006, 99, zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung BVerwGE und in Buchholz 402.242 § 60 Abs. 1 AufenthG vorgesehen).
  • BVerwG, 01.08.2002 - 1 B 6.02

    Syrien, Kurden, Jesiden, Revisionsverfahren, Nichtzulassungsbeschwerde,

    Auszug aus BVerwG, 24.05.2006 - 1 B 9.06
    Im Übrigen hat das Bundesverwaltungsgericht in zahlreichen weiteren Entscheidungen an dieser Auffassung festgehalten und ausgeführt, dass nicht jede Ausbürgerung oder Aussperrung in Gestalt einer Rückkehrverweigerung eine asylrechtlich erhebliche Verfolgung darstellt, sondern dass es entscheidend darauf ankommt, ob solche Maßnahmen wegen asylerheblicher Merkmale des Betroffenen erfolgen, wobei es nicht auf die subjektiven Motive des Verfolgenden, sondern auf die objektive Gerichtetheit der Maßnahme ankommt (vgl. etwa den Beschluss des früher für das Asylrecht zuständigen 9. Senats vom 7. Dezember 1999 BVerwG 9 B 474.99 Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 224 m.w.N.; vgl. ferner danach etwa Beschluss vom 1. August 2002 BVerwG 1 B 6.02 Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 263; Urteil vom 22. Februar 2005 BVerwG 1 C 17.01 BVerwGE 123, 18 = Buchholz 402.25 § 26 AsylVfG Nr. 11 sowie zuletzt Urteil vom 12. Juli 2005 BVerwG 1 C 22.04 NVwZ 2006, 99, zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung BVerwGE und in Buchholz 402.242 § 60 Abs. 1 AufenthG vorgesehen).
  • BVerwG, 22.02.2005 - 1 C 17.03

    Familienasyl; Begriff der Ehe; Zivilehe; religiöse Eheschließung; staatliche

    Auszug aus BVerwG, 24.05.2006 - 1 B 9.06
    Im Übrigen hat das Bundesverwaltungsgericht in zahlreichen weiteren Entscheidungen an dieser Auffassung festgehalten und ausgeführt, dass nicht jede Ausbürgerung oder Aussperrung in Gestalt einer Rückkehrverweigerung eine asylrechtlich erhebliche Verfolgung darstellt, sondern dass es entscheidend darauf ankommt, ob solche Maßnahmen wegen asylerheblicher Merkmale des Betroffenen erfolgen, wobei es nicht auf die subjektiven Motive des Verfolgenden, sondern auf die objektive Gerichtetheit der Maßnahme ankommt (vgl. etwa den Beschluss des früher für das Asylrecht zuständigen 9. Senats vom 7. Dezember 1999 BVerwG 9 B 474.99 Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 224 m.w.N.; vgl. ferner danach etwa Beschluss vom 1. August 2002 BVerwG 1 B 6.02 Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 263; Urteil vom 22. Februar 2005 BVerwG 1 C 17.01 BVerwGE 123, 18 = Buchholz 402.25 § 26 AsylVfG Nr. 11 sowie zuletzt Urteil vom 12. Juli 2005 BVerwG 1 C 22.04 NVwZ 2006, 99, zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung BVerwGE und in Buchholz 402.242 § 60 Abs. 1 AufenthG vorgesehen).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2007 - 15 A 1450/04

    Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft eines syrischen

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Mai 2006 - 1 B 9/06 - m.w.N.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Mai 2006 - 1 B 9/06 -.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.05.2011 - 3 L 374/09

    Anforderungen an den Begriff der Verfolgungshandlung iSv EGRL 93/2004 Art 3;

    In der Rechtsprechung ist - wie bereits zur Frage der Ausbürgerungen - geklärt, dass auch "Aussperrungen" und "Ausgrenzungen" in Gestalt von Rückkehrverweigerungen politische Verfolgung im Sinne des § 60 Abs. 1 AufenthG darstellen können, wenn sie wegen einer der in § 60 Abs. 1 Satz 1 AufenthG genannten Merkmale des Betroffenen erfolgen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 24.05.2006 - 1 B 9.06 -, juris; Urt. v. 24.10.1995 - 9 C 3.95 -, NVwZ-RR 1996, 602).
  • OVG Niedersachsen, 24.03.2009 - 2 LB 643/07

    Abkommen; Abschiebung; Abschiebungsschutz; Abschiebungsschutzsuchender;

    Denn schon § 51 Abs. 1 AusIG bezog sich auf die Bestimmungen der Genfer Flüchtlingskonvention und umfasste die flüchtlingsrechtliche Anerkennung bzw. die Feststellung der Flüchtlingseigenschaft nach Art. 1 A Nr. 2 GFK (vgl. BVerwG, Beschl. v. 24.5.2006 - 1 B 9.06 -, juris Langtext Rdnr. 5 f.).
  • VG Schleswig, 07.08.2009 - 7 A 93/07

    Syrien, staatenlos, Kurden, Yeziden, Zielstaatsbezeichnung,

    Dabei handelt es sich indes nicht um eine gezielte, asylerhebliche Ausgrenzung (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 24.03.2009, 2 LB 643/07; OVG Magdeburg, Urteil vom 09.11.2005, 3 L 264/03, Revision nicht zugelassen durch BVerwG, Beschluss vom 24.05.2006, 1 B 9/06; OVG Münster, Beschluss vom 25.08.2005, 3 A 3339/03.A; OVG Lüneburg, Beschluss vom 02.08.2004, 2 LA 342/03; OVG Lüneburg, Urteil vom 22.06.2004, 2 L 6129/96; OVG Magdeburg, Urteil vom 09.06.2004, 3 L 246/01; Bayr. VGH, Urteil vom 17.09.2003, 19 B 00.30900; OVG Saarlouis, Beschluss vom 13.09.2002, 3 R 3/02).

    Ebenso wenig sind nach der Richtlinie andere als asylerhebliche Gefahren, die dem Einzelnen wegen der in Art. 1 A Nr. 2 GFK genannten und nach § 60 Abs. 1 Satz 1 AufenthG schutzbegründenden Merkmale bei einer Rückkehr im Heimatstaat drohen, geeignet, eine Flüchtlingsanerkennung zu rechtfertigen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24.05.2006, 1 B 9/06 zu OVG Magdeburg, Urteil vom 09.11.2005, 3 L 264/03).

  • VG Freiburg, 13.04.2018 - A 4 K 6467/17

    Statthaftigkeit der Anfechtungsklage bei einem Anhörungsmangel seitens des

    Für das Asylrecht hat das Bundesverwaltungsgericht in seiner früheren Rechtsprechung eine solche Ausnahme durchgehend verneint und dabei insbesondere darauf abgehoben, nur auf diese Weise lasse sich eine andernfalls nicht auszuschließende doppelte Inanspruchnahme des Gerichts - nach erneutem Verwaltungsverfahren - vermeiden und der im öffentlichen Interesse liegenden Beschleunigung des Asylverfahrens Rechnung tragen (vgl. zusammenfassend, zur Unzulässigkeit einer auf Bescheidung zielenden Untätigkeitsklage, Bayer. VGH, Beschluss vom 07.07.2016 - 20 ZB 16.30003 -, juris, Rn. 10 ff. m.w.N.; ferner BVerwG, Beschluss vom 21.12.2005 - 1 B 9.06 -, juris; auf die insoweit herrschende Rechtsprechung verweist auch Berlit, "Aktuelle Rechtsprechung zum Flüchtlingsrecht 2016/2017", NVwZ 2018, S. 1, 11).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.12.2006 - 3 B 19.05

    Anerkennung als asylberechtigter staatenloser Kurde yezidischen Glaubens aus

    Denn schon die Vorgängervorschrift des § 51 Abs. 1 AuslG war auf die Bestimmungen der Genfer Flüchtlingskonvention - GFK - bezogen und umfasste die flüchtlingsrechtliche Anerkennung bzw. die Feststellung der Flüchtlingseigenschaft nach Art. 1 A Nr. 2 GFK (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Mai 2006 - 1 B 9/06 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2017 - 14 A 2644/17

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft eines Ausländers bei Furcht vor

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Mai 2006 - 1 B 9.06 -, Buchholz 402.242 § 60 Abs. 1 AufenthG Nr. 18 Rdnr. 5.
  • BVerwG, 24.05.2006 - 1 B 18.06

    Anforderungen an die Zulassungsgründe für eine Revision

    Das hat der Senat zu entsprechenden Rügen der Prozessbevollmächtigten des Klägers in dem gleichzeitig ergehenden Beschluss zu dem Verfahren BVerwG 1 B 9.06 näher ausgeführt; hierauf wird Bezug genommen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2018 - 16 A 1351/14

    Anspruch eines Bihari aus Bangladesch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft;

    vgl. zur Frage, wann eine Rückkehrverweigerung eine asylerhebliche Verfolgung darstellt: BVerwG, Urteil vom 12. Februar 1985 - 9 C 45.84 -, NVwZ 1985, 589 = juris, Rn. 11, Beschluss vom 24. Mai 2006 - 1 B 9.06 -, Buchholz 402.242 § 60 Abs. 1 AufenthG Nr. 18 = juris, Rn. 5, und Urteil vom 26. Februar 2009 - 10 C 50.07 -, BVerwGE 133, 203 = juris, Rn. 24; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 7. Dezember 1999 - 9 B 474.99 -, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 224 = juris, Rn. 2 f.
  • BVerwG, 24.05.2006 - 1 B 19.06

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache

    Das hat der Senat zu entsprechenden Rügen des Prozessbevollmächtigten der Klägerin in dem gleichzeitig ergehenden Beschluss zu dem Verfahren BVerwG 1 B 9.06 näher ausgeführt; hierauf wird Bezug genommen.
  • VG Dresden, 21.07.2021 - 11 K 1030/17

    Libanon: Keine asylrechtliche Anerkennung ipso facto einer unverfolgt nach

  • VG Dresden, 17.10.2019 - 5 K 6128/17
  • VG Leipzig, 10.03.2022 - 4 K 217/20

    Äthiopien: Kein Flüchtlingsschutz und kein Asylanerkennung für Mutter und

  • VG Dresden, 20.07.2021 - 5 K 5645/17

    Afghanistan: Feststellung der Flüchtlingseigenschaft nach § 3 Abs.1 AsylG für

  • VG Chemnitz, 18.08.2023 - 4 K 1294/22

    Libyen: Kein innerstaatlicher bewaffneter Konflikt

  • VG Dresden, 07.07.2021 - 5 K 3382/17

    Afghanistan: Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft gem. § 3 Abs. 1

  • VG Leipzig, 04.06.2021 - 4 K 365/20

    Venezuela:Bescheid des Bundesamtes rechtmäßig. Das Gericht folgt im Übrigen den

  • VG Leipzig, 11.12.2020 - 4 K251/20

    Venezuela: Sicherung des Existenzminimums für besonders Hilfsbedürftige gefährdet

  • VG Saarlouis, 08.08.2018 - 6 K 965/17

    Kein Abschiebungsverbot für Angehörigen der Volksgruppe der Bihari (Bangladesch)

  • VG Münster, 04.04.2008 - 10 K 405/07
  • VG Leipzig, 08.06.2022 - 1 K 1607/20

    Venezuela: Flüchtlingseigenschaft bei Zugehörigkeit zur sozialen Gruppe

  • VG Leipzig, 15.04.2021 - 4 K 397/20

    Venezuela: Abschiebungsverbot wegen Homosexualität

  • VG Minden, 31.01.2014 - 10 K 3716/13
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Rechtsprechung
   LSG Nordrhein-Westfalen, 09.08.2006 - L 1 B 9/06 AS   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,16914
LSG Nordrhein-Westfalen, 09.08.2006 - L 1 B 9/06 AS (https://dejure.org/2006,16914)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09.08.2006 - L 1 B 9/06 AS (https://dejure.org/2006,16914)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Anrechnung zugeflossenen Krankengeldes auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts; Verpflichtung zur Stellung eines weiteren Antrags auf Prozesskostenhilfe für den Fall der Einführung eines neuen Streitgegenstandes

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Baden-Württemberg, 11.01.2006 - 12 S 1962/05

    Zur Gewährung von Prozesskostenhilfe bei Klageerweiterung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.08.2006 - L 1 B 9/06
    Die Beschwerde ist erst zulässig, nachdem das Sozialgericht über sie entschieden hat (vgl. Verwaltungsgerichhtshof - VGH - Mannheim, Beschluss vom 11.01.2006 - Az.: 12 S 1962/05, NVwZ 2006, 508, m.w.N.).
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