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   OVG Sachsen, 09.04.2008 - 1 BS 448/07   

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OVG Sachsen, 09.04.2008 - 1 BS 448/07 (https://dejure.org/2008,18415)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 09.04.2008 - 1 BS 448/07 (https://dejure.org/2008,18415)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 09. April 2008 - 1 BS 448/07 (https://dejure.org/2008,18415)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    Abs. 6 VwGO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Außervollzugsetzung eines Bebauungsplans für ein erweitertes Wohngebiet; Festsetzungskonforme Bebauung der überplanten Fläche eines Flurstücks; Alleiniger Vertrieb der Grundstücke im Namen der Grundstückseigentümer

  • Judicialis

    VwGO § 47 Abs. 2 Satz 1; ; VwGO § 47 Abs. 6; ; BauGB § 1 Abs. 7; ; BauGB § 12; ; BauGB § 12 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 311b Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Sachsen, 27.09.2007 - 3 BS 100/07

    Alkoholabgabeverbot in der Äußeren Neustadt bleibt in Kraft

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.04.2008 - 1 BS 448/07
    Bei der Entscheidung ist ein strenger Maßstab anzulegen, da § 47 Abs. 6 VwGO verlangt, dass der Erlass der einstweiligen Anordnung dringend geboten sein muss (SächsOVG, Beschl. v. 27.9.2007 - 3 BS 100/07 - OVG NRW, Beschl. v. 25.1.2008 - 7 B 1743/07.NE - jeweils zitiert nach juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2008 - 7 B 1743/07

    Außervollzugsetzung eines Bebauungsplanes

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.04.2008 - 1 BS 448/07
    Bei der Entscheidung ist ein strenger Maßstab anzulegen, da § 47 Abs. 6 VwGO verlangt, dass der Erlass der einstweiligen Anordnung dringend geboten sein muss (SächsOVG, Beschl. v. 27.9.2007 - 3 BS 100/07 - OVG NRW, Beschl. v. 25.1.2008 - 7 B 1743/07.NE - jeweils zitiert nach juris).
  • VGH Bayern, 24.07.2001 - 1 N 00.1574

    Bauleitplanung: Durchführungsvertrag als Voraussetzung für einen

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.04.2008 - 1 BS 448/07
    Dessen Wirksamkeit setzt voraus, dass der Vorhabenträger zur Durchführung des Vorhabens bereit und in der Lage ist, sich zu dessen Durchführung innerhalb einer bestimmten Frist und zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten ganz oder teilweise verpflichtet (s. § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB; BayVGH, Urt. v. 24.7.2001, NVwZ-RR 2002, 260 = UPR 2002, 38).
  • VGH Bayern, 20.04.2011 - 15 N 10.1320

    Raumordnungsziel, "Soll"-Struktur, Abweichungsvoraussetzungen, Bestimmtheit,

    Jedenfalls bedarf es aber spätestens im Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses einer privatrechtlich gesicherten Befugnis des Vorhabenträgers, aufgrund derer er gegenüber dem Eigentümer zur Bebauung der Grundstücke entsprechend den Festsetzungen des Vorhaben- und Erschließungsplanes befugt ist (SächsOVG vom 9.4.2008 -1 BS 448/07 ; Krautzberger in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand: Januar 2011, RdNr. 63 zu § 12 m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.10.2020 - 2 K 62/19

    Zu den Anforderungen an einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan, mit dem die

    Die Fähigkeit zur Durchführung des Vorhabens setzt nicht notwendig das (Allein-)Eigentum des Vorhabenträgers an den Flächen voraus, auf die sich der Plan erstreckt; spätestens im Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses bedarf es aber grundsätzlich einer privatrechtlich gesicherten Befugnis des Vorhabenträgers, aufgrund derer er gegenüber dem Eigentümer zur Bebauung der Grundstücke entsprechend den Festsetzungen des Vorhaben- und Erschließungsplanes befugt ist (vgl. SächsOVG, Beschluss vom 9. April 2008 - 1 BS 448/07 - juris Rn. 5, m.w.N.).
  • VGH Bayern, 11.05.2018 - 15 N 17.1175

    Normenkontrolle - Unwirksamkeit eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans (insb.

    Sind der Vorhabenträger und der Eigentümer der zu überbauenden Flächen nicht personenidentisch und hat der vom Vorhabenträger verschiedene Eigentümer den Durchführungsvertrag nicht mitunterschrieben (vgl. BVerwG, B.v. 6.10.2011 - 4 BN 19.11 - ZfBR 2012, 38 = juris Rn. 3), kann den Anforderungen des § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB allenfalls Genüge getan sein, wenn der Vorhabenträger spätestens im Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses eine privatrechtlich gesicherte Befugnis innehat, aufgrund derer er gegenüber dem Eigentümer zur Bebauung der Grundstücke entsprechend den Festsetzungen des Vorhaben- und Erschließungsplanes befugt ist (BayVGH, U.v. 24.7.2001 - 1 N 00.1574 - NVwZ-RR 2002, 260 = juris Rn. 57; U.v. 20.4.2011 - 15 N 10.1320 - BayVBl. 2012, 110 = juris Rn. 84; SächsOVG, B.v. 9.4.2008 - 1 BS 448/07 - juris Rn. 5; NdsOVG, U.v. 9.12.2013 - 1 KN 215/11 - BauR 2014, 811 = juris Rn. 28; Krautzberger in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautz-berger, BauGB, Stand: Oktober 2017, § 12 Rn. 63).
  • OVG Hamburg, 12.02.2010 - 2 Es 2/09

    Einstweilige Anordnung im Normenkontrollverfahren; großvolumige Grenzbebauung;

    Denn nach vielfach vertretener Auffassung, der das beschließende Gericht folgt, ist der Erlass einer einstweiligen Anordnung jedenfalls "aus anderen wichtigen Gründen" dann dringend geboten, wenn - erstens - schon bei überschlägiger Prüfung offensichtlich ist, dass sich die angegriffene Rechtsnorm als unwirksam erweist und der Normenkontrollantrag deshalb in der Hauptsache Erfolg haben wird und - zweitens - durch den Vollzug der Rechtsnorm vollendete, nicht oder nur schwer wieder rückgängig zu machende Tatsachen geschaffen würden (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 27.4.2009, UPR 2009, 394; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 24.4.2009, 10 S 13/08, juris; OVG Bautzen, Beschl. v. 9.4.2008, 1 BS 448/07, juris; VGH Kassel, Beschl. v. 22.4.2003, BRS 66 Nr. 67).
  • OVG Sachsen, 13.10.2011 - 1 C 9/09

    Möglichkeit der ortsrechtlichen Ausgestaltung des baurechtlichen

    Entsprechendes hatte der Senat bereits im vorangegangenen Eilbeschluss vom 9. April 2008 - 1 BS 448/07 - ausgeführt.

    16 Dem Senat liegen die Gerichtsakten 1 C 9/09 und 1 B 293/09, die bei der Aufstellung des Bebauungsplans entstandenen Verwaltungsvorgänge, ein Teil der Verwaltungsvorgänge zum Flächennutzungspan 2001 sowie die Gerichtsakten der vorangegangenen Verfahren 1 D 38/07, 1 BS 448/07 und 1 B 293/09 vor.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.04.2013 - 8 C 10859/12

    Umsatzumverteilungen, Kaufkraftabfluss, Einzelhandels- und städtebauliche

    Es bedarf aber einer privatrechtlich gesicherten Befugnis des Vorhabenträgers, aufgrund derer er gegenüber dem Eigentümer zur Bebauung der Grundstücke entsprechend des Vorhaben- und Erschließungsplanes berechtigt ist (vgl. SächsOVG, Beschluss vom 9. April 2008 - 1 BS 448/07 -, juris, Rn. 5; Krautzberger, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, 106. EL 2012, § 12 BauGB, Rn. 63).
  • OVG Sachsen, 13.07.2009 - 1 B 293/09

    Entwicklungsgebot; Abwägung

    Ein "anderer wichtiger Grund" i. S. v. § 47 Abs. 6 VwGO, der den Erlass einer einstweiligen Anordnung rechtfertigt, liegt vor, wenn sich der Bebauungsplan im Rahmen der im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nur möglichen und gebotenen summarischen Prüfung als offensichtlich rechtswidrig erweist (vgl. z. B.: SächsOVG, Beschl. v. 9.4.2008 - 1 BS 448/07).

    Dessen Wirksamkeit setzt voraus, dass der Vorhabenträger zur Durchführung des Vorhabens bereit und in der Lage ist, sich zu dessen Durchführung innerhalb einer bestimmten Frist und zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten ganz oder teilweise verpflichtet (s. § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB; SächsOVG, Beschl. v. 9.4.2008 - 1 BS 448/07 -, Rn. 5 bei juris; BayVGH, Urt. v. 24.7.2001, NVwZ-RR 2002, 260 = UPR 2002, 38).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.01.2016 - 10 S 10.15

    Normenkontrolle; einstweilige Anordnung; vorläufige Außervollzugsetzung eines

    Soweit der erkennende Senat in seiner bisherigen Rechtsprechung im Zusammenhang mit dem Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 47 Abs. 6 VwGO ausgeführt hat, diese sei geboten, weil die angegriffene Satzung sich als offensichtlich unwirksam erweise, auf Folgenabwägung komme es deshalb nicht mehr an (Beschluss vom 10. August 2010 - OVG 10 S 20.10 -, juris Rn. 18; ebenso etwa OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 19. Januar 2010 - OVG 2 S 69.09 -, juris Rn. 8; Beschluss vom 6. Januar 2012 - OVG 2 S 26.11 -, juris Rn. 16; vgl. zum Gebotensein einer einstweiligen Anordnung aus anderen wichtigen Gründen bei offensichtlicher Rechtswidrigkeit des Bebauungsplans bzw. offensichtlichen Erfolgsaussichten in der Hauptsache auch HessVGH, Beschluss vom 7. August 2013 - 10 B 1549/13.N -, juris Rn. 20; SächsOVG, Beschluss vom 9. April 2008 - 1 BS 448/07 -, juris Rn. 4 bzw. bei großer Wahrscheinlichkeit des Erfolgs in der Hauptsache NdsOVG, Beschluss vom 8. März 2007 - 12 MN 13/07 -, BauR 2007, 1385, juris Rn. 28 und Beschluss vom 18. November 2015 - 1 MN 116/15 -, juris Rn. 55), liegt dem die Erwägung zugrunde, dass an dem Vollzug eines offensichtlich unwirksamen Bebauungsplans in der Regel kein schützenswertes öffentliches oder privates Interesse bestehen kann, das einem Interesse des Antragstellers an der Suspendierung des Bebauungsplans erfolgreich entgegengehalten werden könnte (vgl. Jäde in: Jäde/Dirnberger/Weiß, BauGB/BauNVO, 7. Aufl. 2013, § 30 BauGB Rn. 126; Kalb/Külpmann in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Stand: August 2015, § 10 Rn. 343; vgl. auch OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 26. März 2015 - OVG 1 S 19.15 -, LKV 2015, 274, juris Rn. 39).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.04.2013 - 8 C 10758/12

    Normenkontrollverfahren gegen Einkaufszentrum in Kaiserslautern erfolglos

    Es bedarf aber einer privatrechtlich gesicherten Befugnis des Vorhabenträgers, aufgrund derer er gegenüber dem Eigentümer zur Bebauung der Grundstücke entsprechend des Vorhaben- und Erschließungsplanes berechtigt ist (vgl. SächsOVG, Beschluss vom 9. April 2008 - 1 BS 448/07 -, [...], Rn. 5; Krautzberger, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB , 106. EL 2012, § 12 BauGB , Rn. 63).
  • OVG Sachsen, 29.09.2009 - 1 B 363/09

    Normenkontrolle; vorläufiger Rechtsschutz; Dringlichkeit; schwerer Nachteil;

    Ein "anderer wichtiger Grund" i. S. v. § 47 Abs. 6 VwGO, der den Erlass einer einstweiligen Anordnung rechtfertigt, liegt vor, wenn sich der Regionalplan im Rahmen der im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nur möglichen und gebotenen summarischen Prüfung als offensichtlich rechtswidrig erweist (vgl. z. B.: SächsOVG, Beschl. v. 9.4.2008 - 1 BS 448/07).
  • OVG Sachsen, 05.05.2015 - 1 B 84/15

    Bebauungsplan; einstweilige Anordnung; "anderer wichtiger Grund";

  • OVG Sachsen, 28.01.2014 - 5 B 5/14

    Kurtaxe, einstweilige Anordnung (abgelehnt), Satzung der Landeshauptstadt

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